Rechtsprechung
   BGH, 03.06.2014 - EnVR 72/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,18704
BGH, 03.06.2014 - EnVR 72/12 (https://dejure.org/2014,18704)
BGH, Entscheidung vom 03.06.2014 - EnVR 72/12 (https://dejure.org/2014,18704)
BGH, Entscheidung vom 03. Juni 2014 - EnVR 72/12 (https://dejure.org/2014,18704)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,18704) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Enervie AssetNetWork GmbH

    § 11 StromNEV, § 18 StromNEV
    Festsetzung der Erlösobergrenzen für einen Stromnetzbetreiber: Berücksichtigung der Kosten für die Nutzung vorgelagerter Netze im Rahmen der periodenübergreifenden Saldierung - Enervie AssetNetWork GmbH

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Einbeziehung von Kosten für die Nutzung vorgelagerter Netze in die periodenübergreifende Saldierung

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Einbeziehung der Kosten vorgelagerter Netze in die periodenübergreifende Saldierung nach § 11 StromNEV

  • rewis.io

    Festsetzung der Erlösobergrenzen für einen Stromnetzbetreiber: Berücksichtigung der Kosten für die Nutzung vorgelagerter Netze im Rahmen der periodenübergreifenden Saldierung - Enervie AssetNetWork GmbH

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StromNEV § 11; StromNEV § 18
    Einbeziehung von Kosten für die Nutzung vorgelagerter Netze in die periodenübergreifende Saldierung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2014, 1468
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 31.01.2012 - EnVR 31/10

    Stadtwerke Freudenstadt

    Auszug aus BGH, 03.06.2014 - EnVR 72/12
    Die Kosten für die Nutzung vorgelagerter Netze sind in die periodenübergreifende Saldierung nach § 11 StromNEV einzubeziehen (Ergänzung zu BGH, Beschluss vom 31. Januar 2012, EnVR 31/10, RdE 2012, 209 - Stadtwerke Freudenstadt).

    Ebenso wie die im Wesentlichen inhaltsgleiche Regelung in § 10 GasNEV (dazu BGH, Beschluss vom 31. Januar 2012 - EnVR 31/10, RdE 2012, 209 Rn. 45 - Stadtwerke Freudenstadt) dient § 11 StromNEV deshalb insgesamt dem Zweck, dem Netzbetreiber diejenigen - und nur diejenigen - Erlöse dauerhaft zu belassen, die er erzielt hätte, wenn er die tatsächlich angefallene Menge zutreffend prognostiziert und die angesetzten Kosten auf diese Menge umgelegt hätte.

    Hieraus hat er die Schlussfolgerung gezogen, dass dem Netzbetreiber dauerhaft diejenigen Erlöse verbleiben müssen, die er erzielt hätte, wenn er die tatsächlich angefallene Menge zutreffend prognostiziert hätte (BGH, RdE 2012, 209 Rn. 46 - Stadtwerke Freudenstadt).

  • BGH, 30.04.2013 - EnVR 22/12

    Regionalwerk Bodensee GmbH & Co. KG

    Auszug aus BGH, 03.06.2014 - EnVR 72/12
    Der Senat hat hieraus die Schlussfolgerung gezogen, dass beide Kostenarten bei einer Anpassung der Erlösobergrenzen gemäß § 4 ARegV für die gesamte Regulierungsperiode gleich zu behandeln sind, obwohl der Wortlaut von § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ARegV in der bis 8. September 2010 geltenden Fassung nur für die Kosten der Inanspruchnahme vorgelagerter Netze ausdrücklich vorsah, auf das Kalenderjahr abzustellen, für das die Erlösobergrenze Anwendung finden soll (BGH, Beschluss vom 30. April 2013 - EnVR 22/12, RdE 2013, 321 Rn. 80 - Regionalwerk Bodensee GmbH & Co. KG).

    Wie bereits oben dargelegt wurde, ergab sich schon nach der früher geltenden Fassung aus dem Sinn und Zweck von § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ARegV, dass Kosten, die auf Entgelten für die Betreiber dezentraler Erzeugungsanlagen gemäß § 18 StromNEV beruhen, nicht anders zu behandeln sind als Kosten für die Nutzung vorgelagerter Netze (BGH, RdE 2013, 321 Rn. 80 - Regionalwerk Bodensee GmbH & Co. KG).

  • BGH, 14.08.2008 - KVR 36/07

    Stadtwerke Trier

    Auszug aus BGH, 03.06.2014 - EnVR 72/12
    Sie ist deshalb, wie der Senat bereits entschieden hat, auch für die Kosten der Beschaffung von Verlustenergie heranzuziehen, für die § 10 Abs. 1 Satz 2 StromNEV abweichend von der Grundregel in § 3 Abs. 1 Satz 5 Halbsatz 1 StromNEV grundsätzlich den Ansatz der tatsächlichen Kosten im abgelaufenen Kalenderjahr vorschreibt (BGH, Beschluss vom 14. August 2008 - KVR 36/07, RdE 2008, 337 Rn. 9 - Stadtwerke Trier).
  • BGH, 23.06.2009 - EnVR 76/07

    Berechnung der kalkulatorischen Abschreibungen, des ansetzbaren Umlaufvermögens,

    Auszug aus BGH, 03.06.2014 - EnVR 72/12
    Vielmehr waren die Netzbetreiber schon im Rahmen der Regulierung durch die Genehmigung von Nutzungsentgelten gemäß § 23a EnWG verpflichtet, Kostensenkungen in diesem Bereich durch Reduzierung ihrer Netzentgelte ebenfalls zeitnah an die Netznutzer weiterzugeben (BGH, Beschluss vom 23. Juni 2009 - EnVR 76/07, juris Rn. 44).
  • OLG Düsseldorf, 31.08.2016 - 3 Kart 116/15

    Begriff der vorgelagerten Netzebene i.S. von § 18 StromNEV

    Die Entscheidung des BGH vom 03.06.2014, EnVR 72/12, stehe dem Auslegungsergebnis nicht entgegen, da sich der BGH ersichtlich nicht mit der Frage auseinandergesetzt habe, wie das vermiedene Netzentgelt gem. § 18 StromNEV zu berechnen sei.

    Auch der BGH bestätige in seinem Beschluss vom 03.06.2014 (EnVR 72/12, Rn. 25) den Grundsatz der Kostenneutralität für die Einspeiseebene.

    d) Schließlich stützt auch die Entscheidung des BGH mit Beschluss vom 03.06.2014 (EnVR 72/12) die von der Antragstellerin vorgenommene Auffassung.

    Angesichts dessen sind im Rahmen der Saldierung gem. § 11 StromNEV auch die auf § 18 StromNEV beruhenden Kosten in derjenigen Höhe anzusetzen, in der sie in der Kalkulationsperiode tatsächlich angefallen sind"(NVwZ 2014, 1468, beck-online).

    Aus dieser Erkenntnis leitet der BGH die Gleichstellung der beiden Positionen für die periodenübergreifende Saldierung ab (Missling in IR 2014, 252).

  • OLG Düsseldorf, 31.08.2016 - 3 Kart 127/15

    Erlösmindernde Berücksichtigung von Lastspitzen bei der Berechnung der Entgelte

    Der Bundesgerichtshof hat sich bislang nicht zu dieser hier streitigen Frage der Abrechnung der Entgelte für die dezentrale Einspeisung geäußert, lediglich zum Regelfall der dezentralen Einspeisung Stellung genommen (BGH, Beschluss vom 03.06.2014, EnVR 72/12, Rn. 25).
  • OLG Düsseldorf, 30.11.2016 - 3 Kart 112/15

    Begriff der dezentralen Einspeisung i.S. von § 18 Abs. 1 StromNEV

    Auch der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur periodenübergreifenden Saldierung (Beschluss vom 30.06.2014, EnVR 72/12) streite nicht für die Auffassung der Antragstellerin.
  • OLG Brandenburg, 25.11.2014 - Kart U 4/12

    Altverträge über Stromeinspeisungen: Vergütungsanpassungsanspruch des Betreibers

    b) Da das Entgelt für dezentrale Einspeisung als aufwandsgleiche Kostenposition gemäß § 11 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. §§ 4, 5 Abs. 3 StromNEV in die periodenübergreifende Saldierung einzubeziehen ist (vgl. dazu BGH, Beschluss v. 03.06.2014, EnVR 71/12, RdE 2014, 456), kommt ein innerhalb der Vertragsbeziehung zwischen Netzbetreiber und Netzkunden abzuwickelnder Zahlungsanspruch für die Zeit bis zum Wirksamwerden der ersten Entgeltgenehmigung nicht in Betracht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht