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   BGH, 23.06.2009 - EnVR 76/07   

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BGH, 23.06.2009 - EnVR 76/07 (https://dejure.org/2009,10001)
BGH, Entscheidung vom 23.06.2009 - EnVR 76/07 (https://dejure.org/2009,10001)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 2009 - EnVR 76/07 (https://dejure.org/2009,10001)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Bindungswirkung einer von dem Beschwerdegericht über die tragenden Gründe hinausgehenden Überlegung; Zugrundelegung des Mittelwerts von Jahresanfangsbestand und Jahresendbestand i.R.d. Ermittlung der Kosten und der Netzentgelte aufgrund des Regelungszusammenhangs des § 7 ...

  • Judicialis

    GasNEV § 3 Abs. 1; ; GasNEV § 5 Abs. 2; ; GasNEV § 6 Abs. 5; ; GasNEV § 7; ; EnWG § 23a Abs. 2; ; EnWG § 23a Abs. 3; ; EnWG § 23a Abs. 4; ; EnWG § 73 Abs. 1; ; EnWG § 90

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung der kalkulatorischen Abschreibungen, des ansetzbaren Umlaufvermögens, der Eigenkapitalverzinsung und der kalkulatorischen Gewerbesteuer bei der Berechnung des Netzentgelts eines Gasversorgungsunternehmens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 03.03.2009 - EnVR 79/07

    SWU Netze

    Auszug aus BGH, 23.06.2009 - EnVR 76/07
    Wie der Senat mit Beschluss vom 3. März 2009 (EnVR 79/07) entschieden und im Einzelnen begründet hat, ist eine Korrektur der Bilanzwerte des Umlaufvermögens nach dem Maßstab der Betriebsnotwendigkeit vorzunehmen.

    Auch dieser Gesichtspunkt einer nicht effizienten Anlageform steht - wie der Senat in der Entscheidung vom 7. März 2009 (EnVR 79/07) ausgeführt hat - einer Berücksichtigung des Umlaufvermögens bei der Eigenkapitalverzinsung nach § 7 Abs. 1 Nr. 4 GasNEV entgegen.

    Der Senat hat insoweit ebenfalls in seiner Entscheidung vom 7. März 2009 (EnVR 79/07) entschieden, dass - ebenso wie für § 5 Abs. 2 StromNEV (vgl. BGH, Beschl. v. 14.8.2008 - KVR 42/07, WuW/E DE-R 2395 Tz. 50 ff. - Rheinhessische Energie) - bei der Ermittlung des Zinssatzes nicht allein auf die durchschnittliche Umlaufrendite für festverzinsliche Wertpapiere aus den letzten zehn Jahren abgestellt werden darf, vielmehr ein angemessener Risikozuschlag in Ansatz zu bringen ist.

  • BGH, 14.08.2008 - KVR 34/07

    Kürzungen von Stromnetzentgelten durch die Regulierungsbehörden im Wesentlichen

    Auszug aus BGH, 23.06.2009 - EnVR 76/07
    Die Auflagen sind selbständig anfechtbar, weil es sich hierbei um Nebenbestimmungen handelt, die von der Entgeltgenehmigung trennbar sind (vgl. BGH, Beschl. v. 14.8.2008 - KVR 34/07 Tz. 91 - Stadtwerke Speyer).

    Wie der Bundesgerichtshof bereits in seiner Entscheidung vom 14. August 2008 (KVR 34/07 Tz. 96 - Stadtwerke Speyer) ausgeführt hat, ist das Ziel, die Weitergabe niedrigerer Netznutzungsentgelte vorgelagerter Netzstufen zu erzwingen, nicht zu beanstanden.

  • BVerwG, 21.12.1967 - VIII C 2.67

    Versorgungsansprüche eines Beamten - Bemessung von Versorgungsbezügen

    Auszug aus BGH, 23.06.2009 - EnVR 76/07
    Solche weiteren, vorsorglich erteilten Hinweise nehmen nicht an der Bindungswirkung des Bescheidungsurteils teil (vgl. BVerwGE 29, 1, 2 ; BVerwG, Beschl. v. 6.3.1962 - VII B 73/61, DVBl. 1963, 64; vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl., § 113 Rdn. 215; Rennert in Eyermann, VwGO, 12. Aufl., § 121 Rdn. 22).
  • BGH, 14.08.2008 - KVR 39/07

    Vattenfall

    Auszug aus BGH, 23.06.2009 - EnVR 76/07
    Wie der Senat aber mit Beschluss vom 14. August 2008 (KVR 39/07, RdE 2008, 323 Tz. 36 - Vattenfall) im Einzelnen zu § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 StromNEV begründet hat, handelt es sich bei der dortigen Bezugnahme auf die Handelsbilanz um keinen Verweis auf Rechtsnormen des Handelsrechts; vielmehr dient die Handelsbilanz insoweit lediglich als Datenquelle für die Regulierungsentscheidung.
  • BGH, 14.08.2008 - KVR 42/07

    Rheinhessische Energie

    Auszug aus BGH, 23.06.2009 - EnVR 76/07
    Der Senat hat insoweit ebenfalls in seiner Entscheidung vom 7. März 2009 (EnVR 79/07) entschieden, dass - ebenso wie für § 5 Abs. 2 StromNEV (vgl. BGH, Beschl. v. 14.8.2008 - KVR 42/07, WuW/E DE-R 2395 Tz. 50 ff. - Rheinhessische Energie) - bei der Ermittlung des Zinssatzes nicht allein auf die durchschnittliche Umlaufrendite für festverzinsliche Wertpapiere aus den letzten zehn Jahren abgestellt werden darf, vielmehr ein angemessener Risikozuschlag in Ansatz zu bringen ist.
  • BVerwG, 13.07.2000 - 2 C 34.99

    Berufung gegen ein Bescheidungsurteil, mit dem der Dienstherr zur Neuerstellung

    Auszug aus BGH, 23.06.2009 - EnVR 76/07
    Ob es sich um tragende (und damit bindende) Gründe handelt, ist aus den Entscheidungsgründen unter Berücksichtigung der Besonderheiten des zur Beurteilung stehenden Verwaltungsakts zu bestimmen (vgl. BVerwGE 111, 318, 320 ff.) .
  • BGH, 07.04.2009 - EnVR 6/08

    Verteilnetzbetreiber Rhein-Main-Neckar

    Auszug aus BGH, 23.06.2009 - EnVR 76/07
    Sie kann im wiedereröffneten Verwaltungsverfahren zu der Tauglichkeit der von ihr in Ansatz gebrachten "WIBE-RA-Indizes" (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 7.4.2009 - EnVR 6/08) vortragen und gegebenenfalls weitere Nachweise beibringen.
  • BVerwG, 06.03.1962 - VII B 73.61

    Beschluss einer Konferenz über die Nichtversetzung eines Schülers -

    Auszug aus BGH, 23.06.2009 - EnVR 76/07
    Solche weiteren, vorsorglich erteilten Hinweise nehmen nicht an der Bindungswirkung des Bescheidungsurteils teil (vgl. BVerwGE 29, 1, 2 ; BVerwG, Beschl. v. 6.3.1962 - VII B 73/61, DVBl. 1963, 64; vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl., § 113 Rdn. 215; Rennert in Eyermann, VwGO, 12. Aufl., § 121 Rdn. 22).
  • BVerwG, 27.01.1995 - 8 C 8.93

    Bewilligung eines erhöhten Wohngeldes - Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt -

    Auszug aus BGH, 23.06.2009 - EnVR 76/07
    Die Bindungswirkung eines Bescheidungsurteils ergibt sich aus den tragenden Gründen der Entscheidung (BVerwG, Urt. v. 27.1.1995 - 8 C 8/93, NJW 1996, 737, 738).
  • OLG Düsseldorf, 11.11.2015 - 3 Kart 16/13

    Bestimmung der Erlösobergrenzen des Betreibers eines Gasverteilernetzes

    Hinzu kommt, dass § 6 Abs. 5 GasNEV a.F. auch nur eine monatsscharfe Abschreibung vorsah (BGH, Beschluss vom 07.04.2009, EnVR 6/08, RN 15ff; Beschluss vom 23.06.2009, EnVR 76/07, RN 17 ff.).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Bundesnetzagentur zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 23.06.2009, EnVR 76/07), wonach auch bei der Bestimmung des betriebsnotwendigen Eigenkapitals nach § 7 Abs. 1 GasNEV a.F. eine Mittelwertbildung vorzunehmen war.

    Die kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung als die kalkulatorische Verzinsung des eingesetzten betriebsnotwendigen Eigenkapitals soll gemäß der gesetzlichen Vorgabe in § 21 Abs. 2 Satz 1 EnWG sicherstellen, dass der Netzbetreiber eine angemessene, wettbewerbsfähige und risikoangepasste Verzinsung des eingesetzten Kapitals erzielt (vgl. (BR-Drs. 245/05 vom 14.04.2005, S. 35; BGH, Beschluss vom 23.06.2009, EnVR 76/07, RN 21; Schütz/Schütte in: Holznagel/Schütz, ARegV, § 7 StromNEV/GasNEV, RN 34; Säcker/Meinzenbach in: Säcker, BerlKommEnR, 3. Aufl., § 21 EnWG, RN 96).

  • OLG Düsseldorf, 11.11.2015 - 3 Kart 117/14

    Ermittlung der im Rahmen der kalkulatorischen Kostenrechnung nach § 4 Abs. 5

    Der Bundesgerichtshof (BGH, Beschluss vom 23.06.2009, EnVR 76/07 Rn. 13) hat bereits entschieden, dass die Wertansätze von Aktiva und Passiva denselben zeitlichen Vorgaben unterworfen sein müssen, um eine angemessene Verzinsung nach § 21 Abs. 1 EnWG zu gewährleisten.

    Hinzu kommt, dass § 6 Abs. 5 GasNEV a.F. auch nur eine monatsscharfe Abschreibung vorsah (BGH, Beschluss vom 07.04.2009, EnVR 6/08, Rn. 15 ff.; Beschluss vom 23.06.2009, EnVR 76/07, Rn. 17 ff.).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Bundesnetzagentur zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 23.06.2009, EnVR 76/07), wonach auch bei der Bestimmung des betriebsnotwendigen Eigenkapitals nach § 7 Abs. 1 GasNEV a.F. eine Mittelwertbildung vorzunehmen war.

    Die kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung als die kalkulatorische Verzinsung des eingesetzten betriebsnotwendigen Eigenkapitals soll gemäß der gesetzlichen Vorgabe in § 21 Abs. 2 Satz 1 EnWG sicherstellen, dass der Netzbetreiber eine angemessene, wettbewerbsfähige und risikoangepasste Verzinsung des eingesetzten Kapitals erzielt (vgl. (BR-Drs. 245/05 vom 14.04.2005, S. 35; BGH, Beschluss vom 23.06.2009, EnVR 76/07, Rn. 21; Schütz/Schütte in Holznagel/Schütz, ARegV, § 7 StromNEV/GasNEV, Rn. 34; Säcker/Meinzenbach in Säcker, BerlKommEnR, 3. Aufl., § 21 EnWG, Rn. 96).

  • OLG Düsseldorf, 11.11.2015 - 3 Kart 118/14

    Anforderungen an den Nachweis der Betriebsnotwendigkeit eines höheren als des

    Hinzu kommt, dass § 6 Abs. 5 GasNEV a.F. auch nur eine monatsscharfe Abschreibung vorsah (BGH, Beschluss vom 07.04.2009, EnVR 6/08, Rdn. 15ff; Beschluss vom 23.06.2009, EnVR 76/07, Rdn. 17 ff.).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Bundesnetzagentur zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 23.06.2009, EnVR 76/07), wonach auch bei der Bestimmung des betriebsnotwendigen Eigenkapitals nach § 7 Abs. 1 GasNEV a.F. eine Mittelwertbildung vorzunehmen war.

    Die kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung als die kalkulatorische Verzinsung des eingesetzten betriebsnotwendigen Eigenkapitals soll gemäß der gesetzlichen Vorgabe in § 21 Abs. 2 Satz 1 EnWG sicherstellen, dass der Netzbetreiber eine angemessene, wettbewerbsfähige und risikoangepasste Verzinsung des eingesetzten Kapitals erzielt (vgl. (BR-Drs. 245/05 vom 14.04.2005, S. 35; BGH, Beschluss vom 23.06.2009, EnVR 76/07, Rdn. 21; Schütz/Schütte in: Holznagel/Schütz, ARegV, § 7 StromNEV/GasNEV, Rdn. 34; Säcker/Meinzenbach in: Säcker, BerlKommEnR, 3. Aufl., § 21 EnWG, Rdn. 96).

    Insoweit trifft ihn eine Mitwirkungspflicht, die die Amtsaufklärungspflicht der Regulierungsbehörde (§ 24 VwVfG) begrenzt (vgl. BGH, Beschl. v. 03.03.2009, EnVR 79/07; 07.04.2009, EnVR 6/08; 23.06.2009, EnVR 76/07; 05.10.2010, EnVR 49/09, jeweils für Entgeltgenehmigungen nach § 23 a EnWG).

  • BGH, 17.10.2017 - EnVR 23/16

    SW Kiel Netz GmbH - Festsetzung der Erlösobergrenzen für die zweite

    Die Rechtsprechung des Senats, wonach die Wertansätze von Aktiva und Passiva grundsätzlich denselben zeitlichen Vorgaben zu unterwerfen sind (BGH, Beschluss vom 23. Juni 2009 - EnVR 76/07 Rn. 13), ist hierbei nicht einschlägig.
  • OLG Düsseldorf, 11.11.2015 - 3 Kart 94/14

    Umfang der Berücksichtigung des Umlaufvermögens bei der Berechnung der

    Insoweit trifft ihn eine Mitwirkungspflicht, die die Amtsaufklärungspflicht der Regulierungsbehörde (§ 24 VwVfG) begrenzt.(vgl. BGH, Beschl. v. 03.03.2009, EnVR 79/07; 07.04.2009, EnVR 6/08; 23.06.2009, EnVR 76/07; 05.10.2010, EnVR 49/09, jeweils für Entgeltgenehmigungen nach § 23 a EnWG).Dies ergibt sich schon daraus, dass die zur Bestimmung des Ausgangsniveaus erforderlichen Daten in der Sphäre des Netzbetreibers liegen.

    Hinzu kommt, dass § 6 Abs. 5 GasNEV a.F. auch nur eine monatsscharfe Abschreibung vorsah (BGH, Beschluss vom 07.04.2009, EnVR 6/08, Rdn. 15ff; Beschluss vom 23.06.2009, EnVR 76/07, Rdn. 17 ff.).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Bundesnetzagentur zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 23.06.2009, EnVR 76/07), wonach auch bei der Bestimmung des betriebsnotwendigen Eigenkapitals nach § 7 Abs. 1 GasNEV a.F. eine Mittelwertbildung vorzunehmen war.

    Die kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung als die kalkulatorische Verzinsung des eingesetzten betriebsnotwendigen Eigenkapitals soll gemäß der gesetzlichen Vorgabe in § 21 Abs. 2 Satz 1 EnWG sicherstellen, dass der Netzbetreiber eine angemessene, wettbewerbsfähige und risikoangepasste Verzinsung des eingesetzten Kapitals erzielt (vgl. (BR-Drs. 245/05 vom 14.04.2005, S. 35; BGH, Beschluss vom 23.06.2009, EnVR 76/07, Rdn. 21; Schütz/Schütte in: Holznagel/Schütz, ARegV, § 7 StromNEV/GasNEV, Rdn. 34; Säcker/Meinzenbach in: Säcker, BerlKommEnR, 3. Aufl., § 21 EnWG, Rdn. 96).

  • OLG Düsseldorf, 12.06.2019 - 3 Kart 165/17

    Beschwerde gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur

    So geht auch der Bundesgerichtshof davon aus, dass die Wertansätze von Aktiva in § 7 Abs. 1 GasNEV und Passiva in § 7 Abs. 2 GasNEV grundsätzlich denselben zeitlichen Vorgaben zu unterwerfen sind, da nur dann die Verzinsung angemessen im Sinne des § 21 Abs. 1 EnWG ist (BGH, Beschluss vom 23.06.2009, EnVR 76/07, Rn. 13, juris; Beschluss vom 10.11.2015, EnVR 43/14, Rn. 34, juris).

    Auch § 7 GasNEV dient der Gewährleistung einer angemessenen Eigenkapitalverzinsung: Die kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung soll gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 EnWG sicherstellen, dass der Netzbetreiber eine angemessene, wettbewerbsfähige und risikoangepasste Verzinsung des eingesetzten Kapitals erzielt (BR-Drs. 245/05 vom 14.04.2005, S. 35; siehe auch BGH, Beschluss vom 23.06.2009, EnVR 76/07, Rn. 21, juris; Senat, Beschluss vom 11.09.2013, VI-3 Kart 198/12 (V), Rn. 50, juris).

  • BGH, 10.11.2015 - EnVR 42/14

    Energiewirtschaftsrechtliches Verwaltungsverfahren gegen die Festlegung der

    Nach der Rechtsprechung des Senats sind die Wertansätze von Aktiva und Passiva zwar grundsätzlich denselben zeitlichen Vorgaben zu unterwerfen (BGH, Beschluss vom 23. Juni 2009 - EnVR 76/07 Rn. 13).
  • OLG Stuttgart, 21.01.2010 - 202 EnWG 3/09

    Energierechtliches Verwaltungsverfahren zur Genehmigung von

    bb) Auch in der Fassung als Verpflichtungsbeschwerde (§ 83 Abs. 4 EnWG) stehen Zulässigkeitsbedenken nicht entgegen (Gussone a.a.O. § 75, 28 und 26; Preedy a.a.O. § 83, 11; vgl. auch BGH B. v. 23.06.2009 - EnVR 76/07 [Tz. 8]).

    ff) Dem Argument der Beschwerdeführerin, dass bei der Ermittlung dieses Mehrerlöses (Übermaßerhebung durch alte Tarife gegenüber den dann genehmigten Netznutzungsentgelten für die dem Antrag vorgelagerte, aber schon dem Regime des EnWG unterliegende Zeit) die Rechtsprechung des BGH zur Bemessung der Höhe des Fremdkapitalszinssatzes, bei dem ein angemessener Risikozuschlag in Ansatz zu bringen ist, ist ebenfalls zu folgen (vgl. hierzu BGH B. v. 29.09.2009 - EnVR 39/08 [Tz. 28]; B. v. 23.06.2009 - EnVR 76/07 [Tz. 36]; WuW/E DE-R 2395 [Tz. 50] - Rheinhessische Energie).

  • OLG Düsseldorf, 11.09.2013 - 3 Kart 198/12

    Höhe des Jahresanfangsbestandes im Rahmen der Ermittlung der kalkulatorischen

    Hinzu kommt, dass § 6 Abs. 5 StromNEV a.F. auch nur eine monatsscharfe Abschreibung vorsah (BGH, Beschluss vom 07.04.2009, EnVR 6/08, RN 15ff; Beschluss vom 23.06.2009, EnVR 76/07, RN 17ff).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Bundesnetzagentur zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 23.06.2009, EnVR 76/07).

    Die kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung als die kalkulatorische Verzinsung des eingesetzten betriebsnotwendigen Eigenkapitals soll gemäß der gesetzlichen Vorgabe in § 21 Abs. 2 Satz 1 EnWG sicherstellen, dass der Netzbetreiber eine angemessene, wettbewerbsfähige und risikoangepasste Verzinsung des eingesetzten Kapitals erzielt (vgl. (BR-Drs. 245/05 vom 14.04.2005, S. 35, BGH, Beschluss vom 23.06.2009, EnVR 76/07, RN 21; Schütz/Schütte in: Holznagel/Schütz, a.a.O., § 7 StromNEV/GasNEV, RN 34; Säcker/Meinzenbach in: Säcker, BerlKommEnR, a.a.O., § 21 EnWG, RN 115).

  • OLG Düsseldorf, 23.09.2015 - 3 Kart 149/14

    Ermittlung der kalkulatorischen Gewerbesteuer nach § 8 GasNEV

    Hinzu kommt, dass § 6 Abs. 5 GasNEV a.F. auch nur eine monatsscharfe Abschreibung vorsah (BGH, Beschluss vom 07.04.2009, EnVR 6/08, RN 15ff; Beschluss vom 23.06.2009, EnVR 76/07, RN 17 ff.).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Bundesnetzagentur zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 23.06.2009, EnVR 76/07), wonach auch bei der Bestimmung des betriebsnotwendigen Eigenkapitals nach § 7 Abs. 1 GasNEV a.F. eine Mittelwertbildung vorzunehmen war.

    Die kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung als die kalkulatorische Verzinsung des eingesetzten betriebsnotwendigen Eigenkapitals soll gemäß der gesetzlichen Vorgabe in § 21 Abs. 2 Satz 1 EnWG sicherstellen, dass der Netzbetreiber eine angemessene, wettbewerbsfähige und risikoangepasste Verzinsung des eingesetzten Kapitals erzielt (vgl. (BR-Drs. 245/05 vom 14.04.2005, S. 35; BGH, Beschluss vom 23.06.2009, EnVR 76/07, RN 21; Schütz/Schütte in: Holznagel/Schütz, ARegV, § 7 StromNEV/GasNEV, RN 34; Säcker/Meinzenbach in: Säcker, BerlKommEnR, 3. Aufl., § 21 EnWG, RN 96).

  • OLG Düsseldorf, 27.05.2015 - 3 Kart 115/14

    Berechnung der kalkulartorischen Eigenkapitalverzinsung für Neuanlagen bei der

  • BGH, 05.05.2020 - EnVR 59/19

    Kapitalkostenaufschlag I

  • OLG Düsseldorf, 21.10.2015 - 3 Kart 112/13

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

  • OLG Düsseldorf, 23.09.2015 - 3 Kart 150/14

    Höhe der kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung für Neuanlagen und der

  • BGH, 05.10.2010 - EnVR 49/09

    Energiewirtschaftliches Verwaltungsverfahren: Beurteilungsspielraum der

  • BGH, 10.11.2015 - EnVR 43/14

    Bildung des Mittelwerts zwischen Jahresanfangs- und Jahresendbestand gem. § 7

  • BGH, 03.06.2014 - EnVR 72/12

    Enervie AssetNetWork GmbH - Festsetzung der Erlösobergrenzen für einen

  • OLG Düsseldorf, 12.05.2021 - 3 Kart 837/19

    Die standardisierte Vorgehensweise der Bundesnetzagentur war geeignet, eine

  • OLG Düsseldorf, 13.01.2021 - 3 Kart 838/19
  • OLG Düsseldorf, 28.11.2012 - 3 Kart 111/09

    Zulässigkeit der periodenübergreifenden Saldierung bei der Festlegung der

  • OLG Düsseldorf, 11.04.2011 - 3 Kart 276/09

    Voraussetzungen der Genehmigung eines Investitionsbudgets für den Betreiber eines

  • OLG Stuttgart, 14.01.2010 - 202 EnWG 38/09

    Anpassung der Erlösobergrenzen für ein Elektrizitätsverteilernetz:

  • OLG Stuttgart, 04.02.2010 - 202 EnWG 17/08

    Energiewirtschaftsrechtliches Verwaltungsverfahren: Rechtmäßigkeit der Festlegung

  • OLG Celle, 19.08.2010 - 13 VA 31/09

    Berücksichtigung von Veränderungen der vorgelagerten Netzkosten und der

  • OLG Düsseldorf, 23.03.2011 - 3 Kart 22/10

    Kriterien für die Genehmigung eines Investitionsbudgets eines

  • OLG Düsseldorf, 28.03.2012 - 3 Kart 101/10

    Zulässigkeit der periodenübergreifenden Saldierung

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