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   BGH, 17.11.2009 - EnVR 56/08   

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https://dejure.org/2009,5894
BGH, 17.11.2009 - EnVR 56/08 (https://dejure.org/2009,5894)
BGH, Entscheidung vom 17.11.2009 - EnVR 56/08 (https://dejure.org/2009,5894)
BGH, Entscheidung vom 17. November 2009 - EnVR 56/08 (https://dejure.org/2009,5894)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Eigenschaft als Letztverbraucher hinsichtlich des Betreibers eines Pumpspeicherkraftwerks; Entgeltpflichtige Netznutzung hinsichtlich der Versorgung eines Pumpspeicherkraftwerks mit Strom

  • clearingstelle-eeg.de (Volltext/Leitsatz)

    EnWG 2005; StromNEV
    Betreiber eines Pumpspeicherkraftwerks ist entgeltpflichtiger Netznutzer

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Der Betreiber eines Pumpspeicherwerkes ist entgeltpflichtiger Netznutzer

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Energierecht: Betreiber eines Pumpspeicherkraftwerks ist Netznutzer nach § 14 Abs. 1 Satz 1 StromNEV

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EnWG § 3 Nr. 25; StromNEV § 14 Abs. 1 S. 1
    Eigenschaft als Letztverbraucher hinsichtlich des Betreibers eines Pumpspeicherkraftwerks; Entgeltpflichtige Netznutzung hinsichtlich der Versorgung eines Pumpspeicherkraftwerks mit Strom

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Pumpspeicherkraftwerke

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 431
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.10.2008 - EnVR 79/07

    Akteneinsichtsrecht eines Verbandes von Energieanbietern im Verfahren vor der

    Auszug aus BGH, 17.11.2009 - EnVR 56/08
    Für die Annahme einer materiellen Beschwer reicht es aus, dass der Betroffene durch die angefochtene Entscheidung individuell und unmittelbar betroffen ist (BGH, Beschl. v. 11.11.2008 - EnVR 1/08, WuW/E D-ER 2535 Tz. 18 - citiworks; Beschl. v. 14.10.2008 - EnVR 79/07, WuW/E DE-R 2512 Tz. 7 ff. - Ulm/Neu-Ulm).
  • BGH, 11.11.2008 - EnVR 1/08

    citiworks

    Auszug aus BGH, 17.11.2009 - EnVR 56/08
    Für die Annahme einer materiellen Beschwer reicht es aus, dass der Betroffene durch die angefochtene Entscheidung individuell und unmittelbar betroffen ist (BGH, Beschl. v. 11.11.2008 - EnVR 1/08, WuW/E D-ER 2535 Tz. 18 - citiworks; Beschl. v. 14.10.2008 - EnVR 79/07, WuW/E DE-R 2512 Tz. 7 ff. - Ulm/Neu-Ulm).
  • BFH, 12.05.1993 - XI R 56/90

    Zur Frage der Lieferung bei Zuleitung von sog. Pumpstrom an ein

    Auszug aus BGH, 17.11.2009 - EnVR 56/08
    Der Umstand, dass die Zuleitung des Stroms an ein Pumpspeicherkraftwerk umsatzsteuerlich nicht als Lieferung i. S. des § 3 Abs. 1 UStG angesehen wird (BFHE 172, 148), weil der subjektive Tatbestand der Verschaffung nicht erfüllt ist, lässt für das eigenständige Regelungswerk der Stromnetzentgeltverordnung keine Rückschlüsse zu.
  • OLG Düsseldorf, 02.02.2022 - 3 Kart 37/21

    Beschwerde gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur; Entgelt für die

    Hierfür spreche auch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17.11.2009 (EnVR 56/08) zur Einordnung von Pumpspeicherkraftwerken als Letztverbraucher im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 1 StromNEV bzw. § 3 Nr. 25 EnWG, aus der sich die "Doppelrolle" von Speichern als Letztverbraucher und Stromerzeugungsanlage ergebe.

    Vielmehr sei vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Pumpspeicherkraftwerken (Beschl. v. 17.11.2009 - EnVR 56/08, Juris Rn. 9 f.) eine strikte Trennung der beiden Funktionen bzw. Marktrollen als Letztverbraucher einerseits und als Stromerzeuger andererseits vorzunehmen.

    Der Speicher verhält sich insoweit gleich einem Letztverbraucher (Drerup/Bourwieg, ER 2016, 197 [198 f.]; de Wyl/Weise/Blumenthal-Barby, RdE 2015, 507 [507]; vgl. auch BGH, Beschl. v. 17.11.2009 - EnVR 56/08, Juris Rn. 6 ff. für ein Pumpspeicherkraftwerk).

    Für eine analoge Anwendung des § 18 Abs. 1 Satz StromNEV auf Stromspeicher spricht im Übrigen auch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17.11.2009 (EnVR 56/08) zur Einordnung von Pumpspeicherkraftwerken als Letztverbraucher im Sinne des § 3 Nr. 25 EnWG und damit als entgeltpflichtige Netznutzer im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 1 StromNEV (in diesem Sinne etwa Drerup/Bourwieg, ER 2016, 197 [200]; BeckOK EnWG/Pfeiffer, a.a.O., § 3 Nr. 18c Rn. 2).

  • OLG Hamburg, 05.07.2016 - 9 U 156/15

    Erhebung der EEG-Umlage: Begriff des Letztverbrauchers; Auslegung der

    Der entsprechende Vorgang in den elektrischen Geräten - beispielsweise die Wärmeerzeugung - zehrt die entnommene elektrische Energie auf; dies stellt den Letztverbrauch von Strom dar (vgl. BGH, Beschluss vom 17.11.2009 - EnVR 56/08 - zitiert nach juris).

    Es ist jedoch anerkannt, dass der Letztverbraucher-Begriff im Energiewirtschaftsrecht einheitlich zu verwenden und somit ein Rückgriff auf die Legaldefinition des § 3 Nr. 25 EnWG i. d. Fassung vom 28.07.2011 zulässig ist (OLG Hamm, Urteil vom 28. September 2010 - 19 U 30/10,- mwN; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. März 2012 - 21 U 41/11 - die Definition für das EEG übernehmend auch BGH, Urteil vom 9. Dezember 2009 - VIII ZR 35/09; die Definition für die StromNEV übernehmend BGH, Beschluss vom 17.11.2009 - EnVR 56/08; jeweils zitiert nach juris).

  • OLG Düsseldorf, 20.12.2023 - 3 Kart 183/23
    So hat insbesondere der Bundesgerichtshof (Beschluss vom 17. November 2009 - EnVR 56/08, juris) die Inanspruchnahme von Elektrizität aus dem Netz für das Hochpumpen des Wassers vom unteren in das obere Becken eines Pumpspeicherkraftwerks als Letztverbrauch qualifiziert und das Aufzehren der Energie und den Neugewinn von elektrischer Energie durch Ablassen des Wassers aus dem oberen Becken als "grundsätzlich zwei getrennte Vorgänge" bezeichnet (aaO Rn. 9; ebenso BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2012 - EnVR 47/11, juris Rn. 8).

    Daran wird deutlich, dass es sich bei der rechtlich getrennten Beurteilung von Stromspeicherung und Stromrückgewinnung lediglich um einen Grundsatz (so auch BGH, Beschluss vom 17. November 2009 - EnVR 56/08, juris Rn. 9: "grundsätzlich zwei getrennte Vorgänge"), nicht aber um ein Prinzip handelt, welches vorzeichnete, dass beim Netzanschluss eine Baukostenzuschussforderung allein unter dem Gesichtspunkt der Bereitstellung von Kapazität zur Entnahme ("alle Bezugskunden") erhoben werden dürfe.

  • OLG Hamburg, 12.08.2014 - 9 U 198/13

    Erhebung der EEG-Umlage: Letztverbraucher im Sinne des EEG: tatsächliche

    Es ist jedoch anerkannt, dass der Letztverbraucher-Begriff im Energiewirtschaftsrecht einheitlich zu verwenden und somit ein Rückgriff auf die Legaldefinition des § 3 Nr. 25 EnWG zulässig ist (OLG Hamm, Urteil vom 28. September 2010 - 19 U 30/10,- mwN; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. März 2012 - 21 U 41/11 - die Definition für das EEG übernehmend auch BGH, Urteil vom 9. Dezember 2009 - VIII ZR 35/09; die Definition für die StromNEV übernehmend BGH, Beschluss vom 17.11.2009 - EnVR 56/08; jeweils zitiert nach juris).

    Der entsprechende Vorgang in den elektrischen Geräten - beispielsweise die Wärmeerzeugung - zehrt die entnommene elektrische Energie auf; dies stellt den Letztverbrauch von Strom dar (vgl. BGH, Beschluss vom 17.11.2009 - EnVR 56/08 - zitiert nach juris).

  • OLG Hamm, 16.07.2018 - 8 U 119/17

    Erhebung der EEG -Umlage bei Stromlieferungen an den Betreiber eines

    Entscheidend hierfür ist, dass der entnommene Strom für eine bestimmte energieabhängige Funktion verwendet und hierfür aufgezehrt wird (§ 3 Nr. 25 EnWG; BGH Urt. v. 17.12.2009, EnVR 56/08).

    Auch nach der Begründung der Vorgängervorschrift § 14 Abs. 3 EEG 2004 hat der Gesetzgeber an die Lieferung, nicht aber an die Erzeugung oder den Verbrauch von Strom angeknüpft, indem er die Verpflichtung zur Durchführung des Belastungsausgleichs den Stromlieferanten als Verursacher einer klima- und umweltgefährdenden Energieversorgung auferlegt hat (BT-Drs. 15/2327, S. 37; BGH Urt. v. 21.12.2005, VIII ZR 108/04, NJW-RR 2006, 632; Urt. v. 09.12.2009, EnVR 56/08).

  • OLG Hamburg, 05.07.2016 - 9 U 158/15
    Der entsprechende Vorgang in den elektrischen Geräten - beispielsweise die Wärmeerzeugung - zehrt die entnommene elektrische Energie auf; dies stellt den Letztverbrauch von Strom dar (vgl. BGH, Beschluss vom 17.11.2009 - EnVR 56/08 - zitiert nach juris).

    Es ist jedoch anerkannt, dass der Letztverbraucher-Begriff im Energiewirtschaftsrecht einheitlich zu verwenden und somit ein Rückgriff auf die Legaldefinition des § 3 Nr. 25 EnWG i. d. Fassung vom 28.07.2011 zulässig ist (OLG Hamm, Urteil vom 28. September 2010 - 19 U 30/10,- mwN; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. März 2012 - 21 U 41/11 die Definition für das EEG übernehmend auch BGH, Urteil vom 9. Dezember 2009 - VIII ZR 35/09; die Definition für die StromNEV übernehmend BGH, Beschluss vom 17.11.2009 - EnVR 56/08; jeweils zitiert nach juris).

  • OLG Hamburg, 05.07.2016 - 9 U 157/15
    Der entsprechende Vorgang in den elektrischen Geräten - beispielsweise die Wärmeerzeugung - zehrt die entnommene elektrische Energie auf; dies stellt den Letztverbrauch von Strom dar (vgl. BGH, Beschluss vom 17.11.2009 - EnVR 56/08 - zitiert nach juris).

    Es ist jedoch anerkannt, dass der Letztverbraucher-Begriff im Energiewirtschaftsrecht einheitlich zu verwenden und somit ein Rückgriff auf die Legaldefinition des § 3 Nr. 25 EnWG i. d. Fassung vom 28.07.2011 zulässig ist (OLG Hamm, Urteil vom 28. September 2010 - 19 U 30/10,- mwN; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. März 2012 - 21 U 41/11 die Definition für das EEG übernehmend auch BGH, Urteil vom 9. Dezember 2009 - VIII ZR 35/09; die Definition für die StromNEV übernehmend BGH, Beschluss vom 17.11.2009 - EnVR 56/08; jeweils zitiert nach juris).

  • OLG Hamburg, 12.08.2014 - 9 U 119/13

    Erneuerbare Energien: Anspruch eines Übertragungsnetzbetreibers auf Zahlung der

    Es ist jedoch anerkannt, dass der Letztverbraucher-Begriff im Energiewirtschaftsrecht einheitlich zu verwenden und somit ein Rückgriff auf die Legaldefinition des § 3 Nr. 25 EnWG zulässig ist (OLG Hamm, Urteil vom 28. September 2010 - 19 U 30/10,- mwN; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. März 2012 - 21 U 41/11 - die Definition für das EEG übernehmend auch BGH, Urteil vom 9. Dezember 2009 - VIII ZR 35/09; die Definition für die StromNEV übernehmend BGH, Beschluss vom 17.11.2009 - EnVR 56/08; jeweils zitiert nach juris).

    Der entsprechende Vorgang in den elektrischen Geräten - beispielsweise die Wärmeerzeugung - zehrt die entnommene elektrische Energie auf; dies stellt den Letztverbrauch von Strom dar (vgl. BGH, Beschluss vom 17.11.2009 - EnVR 56/08 - zitiert nach juris).

  • BGH, 07.04.2020 - EnZR 75/18

    Netzübernahme: Anspruch auf Übereignung von Leitungen und Anlagen der Hochdruck-

    Entgegen der von der Anschlussrevision in der mündlichen Verhandlung geäußerten Auffassung folgt aus der Entscheidung des Senats vom 17. November 2009 (EnVR 56/08, RdE 2010, 223 - Pumpspeicherkraftwerke) nichts für die Frage, ob die Hochdruckleitung K.    -Gaswerk deshalb eine für das Netz der allgemeinen Versorgung notwendige Leitungsanlage darstellt, weil sie einen für die überregionale Versorgung eingesetzten LNG-Gasspeicher versorgt.
  • OLG Hamburg, 12.08.2014 - 9 U 197/13

    Erhebung der EEG-Umlage: Letztverbraucher im Sinne des EEG: tatsächliche

    Es ist jedoch anerkannt, dass der Letztverbraucher-Begriff im Energiewirtschaftsrecht einheitlich zu verwenden und somit ein Rückgriff auf die Legaldefinition des § 3 Nr. 25 EnWG zulässig ist (OLG Hamm, Urteil vom 28. September 2010 - 19 U 30/10 - mwN; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. März 2012 - 21 U 41/11 - die Definition für das EEG übernehmend auch BGH, Urteil vom 9. Dezember 2009 - VIII ZR 35/09; die Definition für die StromNEV übernehmend BGH, Beschluss vom 17.11.2009 - EnVR 56/08; jeweils zitiert nach juris).

    Der entsprechende Vorgang in den elektrischen Geräten - beispielsweise die Wärmeerzeugung - zehrt die entnommene elektrische Energie auf; dies stellt den Letztverbrauch von Strom dar (vgl. BGH, Beschluss vom 17.11.2009 - EnVR 56/08 - zitiert nach juris).

  • OLG Düsseldorf, 29.06.2016 - 3 Kart 95/15

    Anforderungen an eine Vereinbarung individueller Netzentgelte i.S. von § 19 Abs.

  • LG Köln, 13.08.2021 - 32 O 486/19
  • BGH, 09.10.2012 - EnVR 47/11

    Pumpspeicherkraftwerke II

  • OLG Düsseldorf, 24.03.2021 - 3 Kart 2/20

    Beschwerde gegen eine Entscheidung zur Bestätigung des Szenariorahmens der

  • OLG Düsseldorf, 30.06.2010 - 3 Kart 197/09

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Vereinbarung eines individuellen

  • LG Köln, 13.08.2021 - 32 O 485/19
  • LG Köln, 13.08.2021 - 32 O 484/19
  • LG Erfurt, 05.04.2012 - 2 HKO 53/12
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