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   OLG Düsseldorf, 07.06.2013 - I-7 U 130/12   

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https://dejure.org/2013,62172
OLG Düsseldorf, 07.06.2013 - I-7 U 130/12 (https://dejure.org/2013,62172)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.06.2013 - I-7 U 130/12 (https://dejure.org/2013,62172)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Juni 2013 - I-7 U 130/12 (https://dejure.org/2013,62172)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechtigender Irrtum zur Anfechtung der Erbausschlagung; Schadensersatzbegehren des Erben gegenüber dem Anwalt wegen Verletzung seiner Pflichten aus dem in einer erbrechtlichen Angelegenheit geschlossenen Anwaltsvertrag; Überschuldung des Nachlasses als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ErbR 2015, 91
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Rostock, 14.09.2011 - 3 W 118/10

    Unrichtigkeit des Erbscheins; Anfechtung der versäumten Ausschlagungsfrist

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.06.2013 - 7 U 130/12
    Ist ihm der Bestand des Nachlasses hingegen gleichgültig, kommt ihm kein willensbildender Faktor zu und eine Anfechtung kann darauf nicht gestützt werden (OLG Düsseldorf, a.a.O.; OLG Rostock, NJW-RR 2012, 1356).

    Ist ihm der Bestand des Nachlasses hingegen gleichgültig, kommt ihm kein willensbildender Faktor zu und eine Anfechtung kann darauf nicht gestützt werden (OLG Düsseldorf, a.a.O.; OLG Rostock, NJW-RR 2012, 1356).

  • OLG Düsseldorf, 31.01.2011 - 3 Wx 21/11

    Anfechtung der Ausschlagung einer Erbschaft wegen Irrtums über die Werthaltigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.06.2013 - 7 U 130/12
    Fehlvorstellungen darüber, dass die Verbindlichkeiten den Wert des Nachlasses übersteigen, sind relevant, wenn sie auf unrichtigen Vorstellungen über die Zusammensetzung des Nachlasses beruhen (OLG Düsseldorf FamRZ 2011, 1171 = ZEV 2011, 317).

    Fehlvorstellungen darüber, dass die Verbindlichkeiten den Wert des Nachlasses übersteigen, sind relevant, wenn sie auf unrichtigen Vorstellungen über die Zusammensetzung des Nachlasses beruhen (OLG Düsseldorf FamRZ 2011, 1171 = ZEV 2011, 317).

  • OLG Düsseldorf, 05.09.2008 - 3 Wx 123/08

    Keine Ausschlagungsanfechtung wegen irrtümlicher Annahme eines überschuldeten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.06.2013 - 7 U 130/12
    Wer eine Erbschaft für finanziell uninteressant gehalten und daher ausgeschlagen hat, kann dies nicht anfechten, wenn sich später das Vorhandensein eines wertvollen Nachlassgegenstandes herausstellt (OLG Düsseldorf FamRZ 2009, 153 = NJW-RR 2009, 12).

    Wer eine Erbschaft für finanziell uninteressant gehalten und daher ausgeschlagen hat, kann dies nicht anfechten, wenn sich später das Vorhandensein eines wertvollen Nachlassgegenstandes herausstellt (OLG Düsseldorf FamRZ 2009, 153 = NJW-RR 2009, 12).

  • OLG Düsseldorf, 16.11.2016 - 3 Wx 12/16

    Anfechtung der Ausschlagung der Erbschaft wegen Irrtums über die Zugehörigkeit

    Das wird bei einem Irrtum darüber angenommen, ob der Nachlass überschuldet ist oder nicht, sofern der Irrtum auf falschen Vorstellungen über das Vorhandensein von Nachlassgegenständen oder -verbindlichkeiten beruht, nicht aber auf einer fehlerhaften Einschätzung des Wertes (Senat, ErbR 2015, 91; FamRZ 2011, 1171; OLG Stuttgart FamRz 2009, 1182; KG NJW-RR 2004, 941; BayObLG NJW 2003, 2016; Leipold, a.a.O., Rn. 13 f.).
  • OLG Schleswig, 31.07.2015 - 3 Wx 120/14

    Anforderungen an die Erklärung der Irrtumsanfechtung

    Daran fehlt es, wenn dem Erben die Möglichkeit der Überschuldung bewusst war, weil er selbst keine genauen Vorstellungen vom Nachlassbestand hatte (OLG Düsseldorf, ErbR 2015, 91, 91 f; FamRZ 2011, 1171; Leipold in MüKo-BGB, 6. Aufl. 2013, § 1954 Rn. 14).
  • OLG Hamburg, 07.03.2018 - 2 W 31/16

    Erbscheinsverfahren: Umfang des Richtervorbehalts in Hamburg

    Fehlvorstellungen darüber, dass die Verbindlichkeiten den Wert des Nachlasses überschreiten, sind relevant, wenn sie auf unrichtige Vorstellungen über die Zusammensetzung des Nachlasses beruhen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.06.2013, I-7 U 130/12, 7 U 130/12, zitiert nach juris).

    wenn dagegen die irrtümliche Bejahung oder Verneinung der Überschuldung darauf beruht, dass die Zugehörigkeit bestimmter Gegenstände zum Nachlass oder das Bestehen von Nachlassverbindlichkeiten fehlerhaft bejaht oder verneint wurde, so ist darin ein Irrtum über Eigenschaften des Nachlasses zu sehen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.06.2013, I-7 U 130/12, 7 U 130/12, zitiert nach juris).

    Dies begründet keinen Eigenschaftsirrtum (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.06.2013, I-7 U 130/12, 7 U 130/12, zitiert nach juris).

  • OLG Düsseldorf, 27.01.2020 - 3 Wx 167/19

    Anfechtung einer Erbausschlagung wegen Eigenschaftsirrtums; Annahme der

    Das wird bei einem Irrtum darüber angenommen, ob der Nachlass überschuldet ist oder nicht, sofern der Irrtum auf falschen Vorstellungen über das Vorhandensein von Nachlassgegenständen oder -verbindlichkeiten beruht, nicht aber auf einer fehlerhaften Einschätzung des Wertes (Senat, ErbR 2015, 91; FamRZ 2011, 1171; OLG Stuttgart FamRZ 2009, 1182; KG NJW-RR 2004, 941; BayObLG NJW 2003, 2016; Leipold, a.a.O., Rn. 13 f.).
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