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   EuGH, 22.11.1978 - 33/78   

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https://dejure.org/1978,417
EuGH, 22.11.1978 - 33/78 (https://dejure.org/1978,417)
EuGH, Entscheidung vom 22.11.1978 - 33/78 (https://dejure.org/1978,417)
EuGH, Entscheidung vom 22. November 1978 - 33/78 (https://dejure.org/1978,417)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Somafer SA / Saar-Ferngas AG

    1 . ÜBEREINKOMMEN VOM 27 . SEPTEMBER 1978 ÜBER DIE GERICHTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT UND DIE VOLLSTRECKUNG VON ENTSCHEIDUNGEN - AUSLEGUNG - ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE

  • EU-Kommission

    Somafer SA / Saar-Ferngas AG

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 220

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 220
    1. ÜBEREINKOMMEN VOM 27. SEPTEMBER 1978 ÜBER DIE GERICHTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT UND DIE VOLLSTRECKUNG VON ENTSCHEIDUNGEN - AUSLEGUNG - ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuGHE 1978, 2183
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 14.10.1976 - 29/76

    LTU / Eurocontrol

    Auszug aus EuGH, 22.11.1978 - 33/78
    trol- NJW 1977, 489, 490), zu bestimmen?.

    unter Ausschluß der anderen der Vorrang [gebührt], da eine sachgerechte Entscheidung nur für jede Bestimmung des Übereinkommens gesondert getroffen werden kann", habe er in seinen Urteilen vom 14. Oktober 1976 LTU/Eurocontrol, (29/76 - Slg. 1976, 1541) und vom H.Juli 1977 Bavaria/Eurocontrol, (verbundene Rechtssachen 9 und 10/77 - Slg. 1977, 1517) ausgeführt, daß "der Grundsatz der Rechtssicherheit in der Gemeinschaftsrechtsordnung und die Ziele des Übereinkommens .

    innerstaatlichen Rechtsordnungen ergeben (EuGH 14.10.1976 - Eurocontrol - NJW 1977, 489, 490), zu bestimmen [sind]".

  • EuGH, 06.10.1976 - 14/76

    De Bloos / Bouyer

    Auszug aus EuGH, 22.11.1978 - 33/78
    Ganz zu Recht habe der Gerichtshof im Urteil vom 6. Oktober 1976 De Bloos, (14/76 - Slg. 1976, 1497) bereits begonnen, die fraglichen Begriffe auf diese Weise auszulegen.

    Zur zweiten Frage Unter Hinweis auf das erwähnte Urteil in der Rechtssache 14/76 (De Bloos), in dem der Gerichtshof ausgeführt habe, daß "Zweigniederlassung und Agentur .

  • EuGH, 06.10.1976 - 12/76

    Industrie tessili italiana / Dunlop AG

    Auszug aus EuGH, 22.11.1978 - 33/78
    Nachdem der Gerichtshof in Randnr. II der Entscheidungsgründe des Urteils vom 6. Oktober 1976 Tessili, (12/76 - Slg. 1976, 1473) festgestellt habe, daß "keiner dieser beiden Möglichkeiten [d. h. autonome Auslegung oder Verweisung auf die Sachnormen des Rechts, das nach den Kollisionsnormen des mit dem Rechtsstreit zuerst befaßten Gerichts anwendbar ist] .
  • EuGH, 30.11.1976 - 21/76

    Handelskwekerij Bier / Mines de Potasse d'Alsace

    Auszug aus EuGH, 22.11.1978 - 33/78
    Sie bemerkt sodann, das Grundprinzip des Übereinkommens hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit sei in Artikel 2 niedergelegt, so daß die im 2. Abschnitt des Übereinkommens genannten Ausnahmen eng auszulegen seien, wie es bereits der Gerichtshof in seinem Urteil vom 30. November 1976 G.J. Bier BV/ Mines de potasse d'Alsace SA, (21/76 - Slg. 1976, 1735) anerkannt habe.
  • EuGH, 14.07.1977 - 9/77

    Bavaria Fluggesellschaft u.a. / Eurocontrol

    Auszug aus EuGH, 22.11.1978 - 33/78
    unter Ausschluß der anderen der Vorrang [gebührt], da eine sachgerechte Entscheidung nur für jede Bestimmung des Übereinkommens gesondert getroffen werden kann", habe er in seinen Urteilen vom 14. Oktober 1976 LTU/Eurocontrol, (29/76 - Slg. 1976, 1541) und vom H.Juli 1977 Bavaria/Eurocontrol, (verbundene Rechtssachen 9 und 10/77 - Slg. 1977, 1517) ausgeführt, daß "der Grundsatz der Rechtssicherheit in der Gemeinschaftsrechtsordnung und die Ziele des Übereinkommens .
  • EuGH, 22.11.1977 - 43/77

    Industrial Diamond Supplies / Riva

    Auszug aus EuGH, 22.11.1978 - 33/78
    Schließlich habe der Gerichtshof im Urteil vom 12. November 1977 Industrial Diamond Supplies, (43/77- Slg. 1977, 2175) eine einheitliche, autonome Auslegung des Begriffs "ordentlicher Rechtsbehelf" im Sinn der Artikel 30 und 38 des Übereinkommens gegeben.
  • OLG Düsseldorf, 31.01.2012 - 20 U 175/11

    Apple vs. Samsung - Galaxy Tab 10.1 ahmt iPad nach

    Nach der zu Art. 5 Nr. 5 EuGVÜ ergangenen Rechtsprechung ist mit dem Begriff der Niederlassung ein Mittelpunkt geschäftlicher Tätigkeit gemeint, der auf Dauer als Außenstelle eines Stammhauses hervortritt, eine Geschäftsführung hat und sachlich so ausgestattet ist, dass er in einer Weise Geschäfte mit Dritten betreiben kann, dass diese, obgleich sie wissen, dass möglicherweise ein Rechtsverhältnis mit dem im Ausland ansässigen Stammhaus begründet wird, sich nicht unmittelbar an dieses zu wenden brauchen, sondern Geschäfte an dem Mittelpunkt geschäftlicher Tätigkeit abschließen können, der dessen Außenstelle ist (EuGHE 1978, 2183 Tz. 12 - Somafer; EuGH, NJW 1988, 625 Tz. 10 - Schotte).
  • BAG, 13.11.2007 - 9 AZR 134/07

    Verringerung der Arbeitszeit von Flugbegleiterinnen einer US-amerikanischen

    bb) Mit dem Begriff der Niederlassung ist "ein Mittelpunkt geschäftlicher Tätigkeit gemeint, der auf Dauer als Außenstelle des Stammhauses hervortritt, eine Geschäftsführung hat und sachlich so ausgestattet ist, dass er in der Weise Geschäfte mit Dritten betreiben kann, dass diese, obgleich sie wissen, dass möglicherweise ein Rechtsverhältnis mit dem im Ausland ansässigen Stammhaus begründet wird, sich nicht unmittelbar an dieses zu wenden brauchen, sondern Geschäfte an dem Mittelpunkt geschäftlicher Tätigkeit abschließen können, der dessen Außenstelle ist" (EuGH 22. November 1978 - 33/78 - EuGHE 1978, 2183).

    Unter den Begriff "aus dem Betrieb" fallen Rechtsstreitigkeiten, "in denen es um vertragliche oder außervertragliche Rechte und Pflichten in Bezug auf die eigentliche Führung der Agentur, der Zweigniederlassung oder der sonstigen Niederlassung selbst geht, wie etwa die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Vermietung des Grundstücks, auf dem die genannten Einheiten errichtet sind, oder mit der am Ort vorgenommenen Einstellung des dort beschäftigten Personals" (EuGH 22. November 1978 - 33/78 - EuGHE 1978, 2183).

  • BGH, 16.03.2021 - X ZR 9/20

    Die Angabe einer vom Hauptsitz abweichenden Betriebsstätte im Impressum einer

    Der Gerichtshof hat hierzu ausgeführt, dass ein solcher Bezug vorliegt, wenn der Rechtsstreit Handlungen betrifft, die sich auf den Betrieb der Zweigniederlassung beziehen, oder eine Verpflichtung, die die Zweigniederlassung im Namen des Stammhauses eingegangen und die in dem Vertragsstaat zu erfüllen ist, in dem sich die Zweigniederlassung befindet (vgl. EuGH, Urteil vom 22. November 1978 - Rs. 33/78, RIW 1979, 56 Rn. 13 - Somafer; ebenso: Urteil vom 19. Juli 2012 - C-154/11, RIW 2012, 630 Rn. 48 - Mahamdia; Urteil vom 5. Juli 2018 - C-27/17, NZKart 2018, 357 Rn. 59 - Lithuanian Airlines; Urteil vom 11. April 2019 - C-464/18, NJW-RR 2019, 684 = RRa 2019, 164 Rn. 33 - Ryanair; Urteil vom 25. Februar 2021 - C-804/19 Rn. 48 - Markt24).
  • EuGH, 19.07.2012 - C-154/11

    Ein fremder Staat kann sich gegenüber der arbeitsrechtlichen Klage eines

    Um die volle Wirksamkeit dieser Verordnung und insbesondere ihres Art. 18 zu gewährleisten, ist eine autonome und damit allen Staaten gemeinsame Auslegung der in ihr enthaltenen Rechtsbegriffe geboten (vgl. in diesem Sinne in Bezug auf die Auslegung des Brüsseler Übereinkommens u. a. Urteil vom 22. November 1978, Somafer, 33/78, Slg. 1978, 2183, Randnr. 8).
  • BAG, 24.06.2020 - 5 AZR 55/19

    Internationale Zuständigkeit der Arbeitsgerichte

    Den Rechtsbegriffen "individuelles Arbeitsverhältnis", "Arbeitnehmer" und "Arbeitgeber", die in der EuGVVO nicht ausdrücklich definiert sind, ist unter Berücksichtigung von Art. 45 AEUV eine autonome und damit allen Staaten gemeinsame Auslegung zugrunde zu legen (zu Art. 18 EuGVVO aF EuGH 19. Juli 2012 - C-154/11 - [Mahamdia] Rn. 42; zur Auslegung des Brüsseler Übereinkommens EuGH 22. November 1978 - C-33/78 - [Somafer SA] Rn. 8) .
  • EuGH, 05.07.2018 - C-27/17

    flyLAL-Lithuanian Airlines - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle

    Da die Zuständigkeit der Gerichte des Ortes, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist (Art. 5 Nr. 3 der Verordnung Nr. 44/2001), oder die der Gerichte des Ortes, an dem sich eine Zweigniederlassung, eine Agentur oder eine sonstige Niederlassung befindet (Art. 5 Nr. 5 der Verordnung Nr. 44/2001), besondere Zuständigkeitsregeln darstellen, sind sie autonom und eng auszulegen und erlauben keine Auslegung, die über die ausdrücklich in dieser Verordnung vorgesehenen Fälle hinausgeht (vgl. in diesem Sinne in Bezug auf den Betrieb einer Zweigniederlassung Urteil vom 22. November 1978, Somafer, 33/78, EU:C:1978:205, Rn. 7 und 8, sowie für die Haftung aus unerlaubter Handlung Urteil vom 16. Juni 2016, Universal Music International Holding, C-12/15, EU:C:2016:449, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Nach ständiger Rechtsprechung beruhen die Zuständigkeitsregeln in Art. 5 Nrn. 3 und 5 der Verordnung Nr. 44/2001 darauf, dass zwischen der Streitigkeit und den zur Entscheidung über sie berufenen Gerichten eine besonders enge Beziehung besteht, die aus Gründen einer geordneten Rechtspflege und einer sachgerechten Gestaltung des Prozesses eine Zuständigkeit dieser Gerichte rechtfertigt (vgl. in diesem Sinne in Bezug auf den Betrieb einer Zweigniederlassung Urteile vom 22. November 1978, Somafer, 33/78, EU:C:1978:205, Rn. 7, und vom 6. April 1995, Lloyd's Register of Shipping, C-439/93, EU:C:1995:104, Rn. 21, sowie für den Bereich der Haftung aus unerlaubter Handlung Urteile vom 16. Juni 2016, Universal Music International Holding, C-12/15, EU:C:2016:449, Rn. 26, und vom 17. Oktober 2017, Bolagsupplysningen und Ilsjan, C-194/16, EU:C:2017:766, Rn. 26).

  • EuGH, 18.05.2017 - C-617/15

    Hummel Holding - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Verordnung

    Des Weiteren muss diese Niederlassung auf Dauer als Außenstelle eines Stammhauses hervortreten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. November 1978, Somafer, 33/78, EU:C:1978:205, Rn. 11, vom 18. März 1981, Blanckaert & Willems, 139/80, EU:C:1981:70, Rn. 12, vom 9. Dezember 1987, SAR Schotte, 218/86, EU:C:1987:536, Rn. 10, und vom 19. Juli 2012, Mahamdia, C-154/11, EU:C:2012:491, Rn. 48).
  • EuGH, 18.03.1981 - 139/80

    Blankaert & Willems / Trost

    Die Kommission führt zunächst aus, nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 22. November 1978 (Rechtssache 33/78, Somafer/Saarferngas, Slg. 1978, 2183) seien die in Artikel 5 Nr. 5 des Übereinkommens aufgeführten Begriffe autonom auszulegen.

    Die Ausübung einer Kontrollfunktion reiche nicht aus, um Bey im Sinne der Definition des Gerichtshofes im Urteil Somafer zu einem "Mittelpunkt geschäftlicher Tätigkeit" von Blanckaert zu machen, der "auf Dauer als ihre Außenstelle hervortritt".

    Hierzu habe der Gerichtshof im Urteil Somafer ausgeführt, daß unter den Begriff "aus dem Betrieb" nur Rechtsstreitigkeiten fielen, in denen es um vertragliche oder außervertragliche Rechte und Pflichten in bezug auf die eigentliche Führung der Agentur oder Niederlassung selbst gehe, sowie Rechtsstreitigkeiten, die sich auf Verbindlichkeiten bezögen, welche die Agentur beziehungsweise Niederlassung als Mittelpunkt der geschäftlichen Tätigkeit im Namen des Stammhauses eingegangen sei und die in dem Vertragsstaat zu erfüllen seien, in dem dieser Mittelpunkt bestehe.

    1 4 Außerdem hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 22. November 1978 (Rechtssache 33/78, Somafer, Slg. 1978, 2183) für Recht erkannt, daß "mit dem Begriff der Zweigniederlassung, der Agentur oder der sonstigen Niederlassung ... ein Mittelpunkt geschäftlicher Tätigkeit gemeint [ist], der auf Dauer als Außenstelle eines Stammhauses hervortritt, eine Geschäftsführung hat und sachlich so ausgestattet ist, daß er in der Weise Geschäfte mit Dritten betreiben kann, daß diese, obgleich sie wissen, daß möglicherweise ein.

  • BGH, 29.11.2023 - VIII ZR 7/23

    Vorliegen eines Binnensachverhalts im Sinne von Art. 3 Abs. 3 Rom I-VO bei einem

    Entscheidend ist, dass die Niederlassung mit Dritten in der Weise Geschäfte betreiben kann, dass diese, obgleich sie wissen, dass möglicherweise ein Rechtsgeschäft mit dem im Ausland ansässigen Stammhaus begründet wird, sich nicht unmittelbar an dieses zu wenden brauchen, sondern Geschäfte an dem Mittelpunkt geschäftlicher Tätigkeit abschließen können, der dessen Außenstelle ist (vgl. EuGH, Urteil vom 22. November 1978 - Rs. 33/78, Slg. 1978, 2183 Rn. 12 [zu Art. 5 Nr. 5 EuGVÜ]; Hüßtege/Mansel/Doehner, BGB, Rom-Verordnungen, 3. Aufl., Art. 19 Rom I-VO Rn. 7).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.1998 - C-212/97

    Centros

    (6) - Urteile vom 6. Oktober 1976 in der Rechtssache 14/76 (De Bloos, Slg. 1976, 1497, Randnr. 209), vom 22. November 1978 in der Rechtssache 33/78 (Somafer, Slg. 1978, 2183, Randnr. 12) und vom 18. März 1981 in der Rechtssache 139/80 (Blanckärt & Willems, Slg. 1981, 819, Randnr. 12).

    Zum anderen fallen unter den Begriff diejenigen Rechtsstreitigkeiten, die sich auf Verbindlichkeiten beziehen, welche der vorstehend beschriebenen Mittelpunkt geschäftlicher Tätigkeiten im Namen des Stammhauses eingegangen ist und die in dem Vertragsstaat zu erfuellen sind, in dem dieser Mittelpunkt besteht, sowie die Rechtsstreitigkeiten über ausservertragliche Verpflichtungen, die aus der Tätigkeit entstehen, welche [die Zweitniederlassung] an dem Ort für Rechnung des Stammhauses ausgeuebt hat, an dem sie errichtet ist" (Urteil Somafer, zitiert in Fußnote 6, Randnr. 13).

    Weiter hat der Gerichtshof in der Rechtssache Somafer lediglich zu dem Zweck, dem vorlegenden Gericht eine Entscheidung über seine Zuständigkeit für die Klage eines deutschen Unternehmens gegen ein in Frankreich ansässiges französisches Unternehmen mit einem Büro oder einer Kontaktstelle in Deutschland (auf dem Briefpapier als "Vertretung für Deutschland" bezeichnet) zu ermöglichen, das Kriterium herausgearbeitet, daß eine Zweigniederlassung, eine Agentur oder eine sonstige Niederlassung für Dritte leicht als Nebenstelle des Stammhauses erkennbar sein muß (womit "ein Mittelpunkt geschäftlicher Tätigkeit" gemeint ist, "der auf Dauer als Aussenstelle eines Stammhauses hervortritt, eine Geschäftsführung hat und sachlich so ausgestattet ist, daß er in der Weise Geschäfte mit Dritten betreiben kann, daß diese, obgleich sie wissen, daß möglicherweise ein Rechtsverhältnis mit dem im Ausland ansässigen Stammhaus begründet wird, sich nicht unmittelbar an dieses zu wenden brauchen, sondern Geschäfte an dem Mittelpunkt geschäftlicher Tätigkeit abschließen können, die dessen Aussenstelle ist", Urteil Somafer, zitiert in Fußnote 6, Randnr. 12).

  • EuGH, 22.03.1983 - 34/82

    Peters / Zuid Nederlandse Aannemers vereniging

  • BAG, 25.06.2013 - 3 AZR 138/11

    Internationale Zuständigkeit

  • EuGH, 20.05.2021 - C-913/19

    Grenzüberschreitender Rechtsstreit zwischen einem Gewerbetreibenden, an den die

  • BGH, 29.01.1991 - XI ZR 17/90

    Bejahung der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte - Eröffnung

  • BAG, 13.11.2007 - 9 AZR 135/07

    Flugbegleiter - internationale Zuständigkeit

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1992 - C-89/91

    Shearson Lehmann Hutton Inc. gegen TVB Treuhandgesellschaft für

  • OLG Oldenburg, 27.03.2020 - 11 U 21/18

    Anspruch auf Zahlung von Kranmieten; Inanspruchnahme als persönlich haftende

  • OLG Düsseldorf, 24.07.2012 - 20 W 141/11

    Ansprüche der Firma Apple auf Unterlassung des Vertriebs des Samsung Galaxy Tab

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.02.1995 - C-439/93

    Lloyd's Register of Shipping gegen Société Campenon Bernard.

  • LG Baden-Baden, 10.09.2012 - 1 O 17/11

    Internationale Zuständigkeit: Geltendmachung eines Anspruchs auf Zahlung von

  • EuGH, 13.03.1980 - 111/79

    Caterpillar Overseas

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.02.1981 - 139/80

    Blanckaert & Willems PVBA gegen Luise Trost.

  • EuGH, 06.04.1995 - C-439/93

    Lloyd's Register of Shipping / Campenon Bernard

  • LG München I, 29.05.2018 - 33 O 8464/17

    Markenrechtliche Unterlasssungsansprüche - BMW und R-R Motor Cars

  • OLG Naumburg, 21.06.2013 - 10 U 49/12

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte: Klage gegen einen in Deutschland

  • OLG Köln, 24.05.2006 - 16 W 25/06

    Internationale Zuständigkeit im selbständigen Beweisverfahren - wirksame

  • OLG München, 29.05.1998 - 23 U 2481/98
  • OLG Köln, 12.06.2015 - 1 U 2/15

    Umfang der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte am Gerichtsstand

  • ArbG Karlsruhe, 12.02.2007 - 11 Ca 250/06

    Internationale und örtliche Zuständigkeit nach EGV 44/2001

  • LAG Hessen, 24.04.2001 - 10 Sa 881/00
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2020 - C-804/19

    Markt24 - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.05.2012 - C-154/11

    Mahamdia - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Gerichtliche Zuständigkeit

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2004 - C-281/02

    Owusu

  • EuGH, 15.05.1990 - 365/88

    Hagen / Zeehaghe

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.10.1980 - 814/79

    Niederländischer Staat gegen Reinhold Rüffer. - Brüsseler Übereinkommen von 1968.

  • BGH, 29.03.2012 - IX ZB 242/09

    Prüfungsumfang in Anerkennungsverfahren für israelische Entscheidungen in Zivil-

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.12.1987 - 9/87

    SPRL Arcado gegen SA Haviland. - Brüsseler Übereinkommen - Gerichtliche

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2019 - C-370/17

    CRPNPAC

  • ArbG Hamburg, 19.06.2012 - 1 Ca 285/11

    Internationale Zuständigkeit des Arbeitsgerichts - Heuervertrag - Arbeitgebersitz

  • LAG Düsseldorf, 17.03.2008 - 14 Sa 1312/07

    Internationale Zuständigkeit des Arbeitsgerichts für eine Klage gegen einen

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2018 - C-27/17

    flyLAL-Lithuanian Airlines - Vorabentscheidungsersuchen - Zusammenarbeit in

  • OLG Düsseldorf, 02.03.2004 - 4 U 141/03

    Mögliche internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für eine Klage gegen

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2011 - C-384/10

    Voogsgeerd - Übereinkommen von Rom über das auf vertragliche Schuldverhältnisse

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2015 - C-230/14

    Weltimmo - Schutz personenbezogener Daten - Richtlinie 95/46/EG - Art. 4 Abs. 1

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2006 - C-103/05

    Reisch Montage - Gerichtliche Zuständigkeit - Besondere Gerichtsstände - Artikel

  • LG Köln, 30.01.2008 - 28 O 340/06
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.06.1988 - 189/87

    Athanasios Kalfelis gegen Bankhaus Schröder, Münchmeyer, Hengst & Co. und andere.

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2021 - C-913/19

    CNP - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen -

  • OLG München, 10.08.2006 - 19 U 1978/06
  • OLG Celle, 15.06.2006 - 4 U 43/06

    Voraussetzungen des Gerichtsstands der Niederlassung

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1987 - 218/86

    SAR Schotte GmbH gegen Parfums Rothschild SARL. - Brüsseler Übereinkommen:

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.05.1995 - C-341/93

    Danværn Production A/S gegen Schuhfabriken Otterbeck GmbH & Co.

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.04.1992 - C-26/91

    Jakob Handte & Co. GmbH gegen Traitements mécano-chimiques des surfaces SA. -

  • LG Düsseldorf, 20.05.2015 - 2a O 308/13

    Nichtbestehen eines Unterlassungsanspruchs wegen der Verwendung eines Musters auf

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.12.1996 - C-295/95

    Jackie Farrell gegen James Long.

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.02.1983 - 34/82

    Martin Peters Bauunternehmung GmbH gegen Zuid Nederlandse Aannemers Vereniging.

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