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   EuGH, 18.04.1991 - C-79/89   

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EuGH, 18.04.1991 - C-79/89 (https://dejure.org/1991,1579)
EuGH, Entscheidung vom 18.04.1991 - C-79/89 (https://dejure.org/1991,1579)
EuGH, Entscheidung vom 18. April 1991 - C-79/89 (https://dejure.org/1991,1579)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Brown Boveri / Hauptzollamt Mannheim

    Verordnung Nr. 1224/80 des Rates, Artikel 3, und Verordnung Nr. 1055/85 des Rates
    1. Gemeinsamer Zolltarif - Zollwert - Transaktionswert - Ermittlung - Datenträger mit eingespeicherter Software - In Rechnung gestellter Gesamtpreis - Keine Rückwirkung der Änderung durch die Verordnung Nr. 1055/85

  • EU-Kommission

    Brown Boveri / Hauptzollamt Mannheim

  • Wolters Kluwer

    Begriff des Transaktionswerts von eingeführten Datenträgern mit eingespeicherter Software; Ausweisung der Zahlungen für die Montage in der Zollwertanmeldung; Berichtigung der Anmeldung nach der zollrechtlichen Freigabe der Waren; Begriff der Waren i.S.v. Art. 3 Abs. 1 ...

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 1224/80/EWG vom 28.05.1980; ; Verordnung Nr. 1055/85/EWG vom 23. 04.1985; ; Richtlinie 79/695/EWG vom 24.07.1979; ; Richtlinie 79/623/EWG vom 25.06.1979

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuGHE I 1991, 1853
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 06.06.1990 - C-11/89

    Unifert / Hauptzollamt Münster

    Auszug aus EuGH, 18.04.1991 - C-79/89
    29 Somit kann, wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 6. Juni 1990 in der Rechtssache C-11/89 (Unifert Handels GmbH, 1990, I-2275) festgestellt hat, ein Importeur, der bei der Zollwertanmeldung die Zahlungen für die Montage nicht getrennt von dem tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis ausgewiesen hat, seine Anmeldung und folglich die Angaben zum Zollwert nicht mehr ändern, sobald die Zollstelle die Waren zollrechtlich freigegeben hat, das heisst nach dem für die Ermittlung des Zollwerts maßgebenden Zeitpunkt.
  • FG Baden-Württemberg, 07.06.2011 - 11 K 2758/10

    Zollwert eingeführter Spielfilm DVDs - Stellvertretung - Kaufgeschäft - Ware -

    Das Urteil des EuGH vom 18. April 1991 Rs. C-79/89 - Brown Boveri & Cie AG (BBC) - (Slg. 1991 I-1853, RIW 1991, 520) sei auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.

    Diesbezüglich hat der EuGH bereits entschieden, dass eine Software ein immaterielles Wirtschaftsgut ist und die Kosten für seinen Erwerb, wenn es in einer Ware verkörpert ist, als Bestandteil des für die Ware gezahlten oder zu zahlenden Preises anzusehen sind (EuGH-Urteil vom 16. November 2006 Rs. C-306/04 - Compaq Computer International Corporation - , Slg. 2006, I-10991, Rz. 31, HFR 2007, 181, BFH/NV 2007, Beilage 4, 223, ZfZ 2007, 69; vgl. auch EuGH-Urteil vom 18. April 1991 in der Rs. C-79/89 - Brown Boveri & Cie AG (BBC) - , Slg 1991, I-1853 Rz. 21, RIW 1991, 520).

    Dem kann die Klägerin nicht entgegenhalten, sie habe - anders als z.B. in der Rs. C-79/89 - Brown Boveri & Cie AG (BBC) - gar keine Rechte an den Filmen erworben und auch keine entsprechenden Zahlungen geleistet; diese seien erst nach der Einfuhr den europäischen Tochtergesellschaften übertragen worden.

  • BFH, 27.02.2007 - VII R 25/06

    Einfuhrabgaben: Zollwert eingeführter DVDs mit gespeicherten Filmen

    Da auf einem Datenträger gespeicherte Software als immaterielles Wirtschaftsgut in dem Datenträger verkörpert ist (vgl. EuGH-Urteile vom 18. April 1991 Rs. C-79/89, EuGHE 1991, I-1853, und in HFR 2007, 181; Senatsurteil vom 15. Oktober 1991 VII R 167, 168/85, BFH/NV 1992, 352), ist somit im Streitfall davon auszugehen, dass die Fa. W der Fa. I Taiwan mit der unentgeltlichen Lieferung des in den Stampern verkörperten Filmmaterials Beistellungen i.S. des Art. 32 Abs. 1 Buchst. b ZK erbracht hat.
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2020 - C-410/19

    The Software Incubator - Vorlage zur Vorabentscheidung - Selbständige

    18 Computer Associates verweist in dieser Hinsicht auf das Urteil vom 18. April 1991, Brown Boveri (C-79/89, EU:C:1991:153).

    Vgl. z. B. Urteile vom 14. Juli 1977, Bosch (1/77, EU:C:1977:130, Rn. 4), vom 18. April 1991, Brown Boveri (C-79/89, EU:C:1991:153, Rn. 21), vom 16. November 2006, Compaq Computer International Corporation (C-306/04, EU:C:2006:716, Rn. 30, 31 und 37), und vom 10. September 2020, BMW (C-509/19, EU:C:2020:694, Rn. 12 bis 23); vgl. auch Schlussanträge der Generalanwältin Stix-Hackl in der Rechtssache Compaq Computer International Corporation (C-306/04, EU:C:2006:68, Nrn. 50 bis 58).

  • BFH, 18.02.1992 - VII R 66/89

    Zollwertmindernde Geltendmachung von Abschöpfung und innergemeinschaftlichen

    Der EuGH hat im Urteil vom 18. April 1991 Rs. C-79/89 (noch nicht veröffentlicht) zu den in Art. 3 Abs. 4 Buchst. a ZWVO 1980 genannten Zahlungen für die Montage entschieden, daß sie in der Zollwertanmeldung getrennt von dem für die Waren tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis ausgewiesen sein müssen, um nach dieser Vorschrift vom Zollwert ausgenommen werden zu können.

    Denn eine unvollständige Anmeldung muß den Vermerk enthalten, welche Angaben oder Unterlagen fehlen (vgl. EuGH-Urteil Rs. C-79/89, Abs. 31 der Urteilsgründe).

    Da die erhobenen Abgaben die gesetzlich aufgrund der Zollwertanmeldung der Klägerin zu erhebenden Abgaben nicht übersteigen und sie auch nicht - wie die Klägerin meint - auf unvollständigen Verzollungsgrundlagen beruhen, käme im übrigen auch eine Erstattung aufgrund der Verordnung (EWG) Nr. 1430/79 des Rates vom 2. Juli 1979 über die Erstattung oder den Erlaß von Eingangs- oder Ausfuhrabgaben (ABlEG L 175/1) nicht in Betracht (vgl. Abs. 2 der Erwägungsgründe und Art. 2 Abs. 1 der Verordnung; EuGH-Urteil Rs. C-79/89 Abs. 33, 34 der Urteilsgründe).

  • BFH, 12.06.1991 - VII R 98/89

    Ansetzung eines Transaktionswertes für eingeführte Textilien als Zollwert -

    Der EuGH hat im Urteil vom 18. April 1991 Rs. C-79/89 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1991, 439) zu den in Art. 3 Abs. 4 Buchst. a ZWVO 1980 genannten Zahlungen für die Montage entschieden, daß sie in der Zollwertanmeldung getrennt von dem für die Waren tatsächlich gezahlten oder zu zahlendende Preis ausgewiesen sein müssen, um nach dieser Vorschrift vom Zollwert ausgenommen werden zu können.

    Da die Klägerin innerhalb der nach § 12 Abs. 3 ZG, § 20 a Abs. 2 AZO für die Abgabe der Sammelzollanmeldungen bestimmten Frist nicht zu erkennen gegeben hat, daß sie aus dem angegebenen Rechnungspreis für die Waren noch bestimmte Kosten getrennt ausweisen wolle, damit sie in den Zollwert nicht einbezogen werden, liegen auch keine unvollständigen Anmeldungen i. S. des Art. 6 Abs. 2 und 3 der Richtlinie 79/695/EWG vor, die später unter Angabe der getrennt ausgewiesenen Quotakosten vervollständigt werden könnten (vgl. EuGH-Urteil Rs. C-79/89 Abs. 30, 31).

    Eine Erstattung der auf die Quotakosten entfallenden Eingangsabgaben gemäß Art. 2 Erstattungs-/ErlaßVO kommt nicht in Betracht; denn wenn ein Importeur nicht in der Lage ist, im maßgeblichen Zeitpunkt die erforderlichen Nachweise beizubringen, um zu erreichen, daß bestimmte Faktoren bei der Berechnung des Zollwerts unberücksichtigt bleiben, so kann die Höhe der erhobenen Abgaben die gesetzlich geschuldeten Abgaben nicht übersteigen (EuGH-Urteil Rs. C-79/89 Abs. 34).

  • EuGH, 16.11.2006 - C-306/04

    Compaq Computer International Corporation - Zollwert - Laptops, die mit

    31 Der Gerichtshof hat außerdem entschieden, dass eine Software ein immaterielles Wirtschaftsgut ist und dass die Kosten für seinen Erwerb, wenn es in einer Ware verkörpert ist, als Bestandteil des für die Ware gezahlten oder zu zahlenden Preises und damit des Transaktionswerts anzusehen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. April 1991 in der Rechtssache C-79/89, Brown Boveri, Slg. 1991, I-1853, Randnr. 21).
  • EuGH, 20.11.2003 - C-152/01

    Kyocera

    Der Bundesfinanzhof räumt in seinem Vorlagebeschluss zwar ein, dass das gemeinschaftliche Zollrecht eine ganze Reihe von Kosten oder Elementen vorsehe, die bei von dem Kaufpreis der eingeführten Waren getrenntem Ausweis nicht in den Zollwert dieser Waren einbezogen werden dürften, und dass sich der Gerichtshof bereits mehrfach mit der Auslegung der einschlägigen Vorschriften der Verordnungen Nrn. 1124/80 und 1495/80 befasst habe - u. a. in den Urteilen vom 10. Dezember 1985 in der Rechtssache 290/84 (Mainfrucht Obstverwertung, Slg. 1985, 3909), vom 18. April 1991 in der Rechtssache C-79/89 (Brown Boveri, Slg. 1991, I-1853), vom 4. Juni 1992 in der Rechtssache C-21/91 (Wünsche, Slg. 1992, I-3647), vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-340/93 (Thierschmidt, Slg. 1994, I-3905) und vom 29. Mai 1997 in der Rechtssache C-93/96 (ICT, Slg. 1997, I-2881) -, weist aber darauf hin, dass die Prüfung der Gemeinschaftsregelung und der einschlägigen Rechtsprechung des Gerichtshofes zu keiner unmittelbaren Lösung der Frage führe, ob Zinsen auch dann von dem Warenpreis "getrennt ausgewiesen" seien, wenn den Zollstellen im maßgeblichen Zeitpunkt der Annahme der Zollanmeldung lediglich die Rechnung über den Nettopreis der eingeführten Ware vorliege, der sich - wie auch der Zollwertanmeldung selbst - weder ausdrücklich noch konkludent entnehmen lasse, dass der Käufer im Rahmen der betreffenden Einfuhr auch Zinsen gezahlt habe.
  • BFH, 04.07.2013 - VII R 56/11

    Zollwert von DVDs mit Spielfilmen - Umfang des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Das Urteil des EuGH vom 18. April 1991 C-79/89 (Slg. 1991, I-1853) sei nicht einschlägig, weil in dem dort entschiedenen Fall der Käufer eine Rechnung für den Erwerb von Software erhalten und die betreffenden Zahlungen auch entrichtet habe, der EuGH ihm also deshalb deren Abzug bei der Bestimmung des Zollwerts untersagt habe.
  • BFH, 01.03.2001 - VII R 42/99

    Zollwert von Waren; Zinszahlungen; Warenpreis; Annahme der Zollanmeldung

    b) In einem weiteren Urteil vom 18. April 1991 Rs. C-79/89 --BBC-- (Slg. 1991, I-1853) hat sich der EuGH hinsichtlich von Montagekosten nach Art. 3 Abs. 4 Buchst. a VO Nr. 1224/80 zwar nicht dazu geäußert, unter welchen Umständen ein getrennter Ausweis anzunehmen ist; er hat jedoch den maßgeblichen Zeitpunkt für den getrennten Ausweis in der Weise festgelegt, dass dieser "in" (s. Abs. 35 und den Leitsatz) der Zollwertanmeldung (richtiger wohl: "bei", d.h. bei Abgabe der Zollwertanmeldung außerhalb derselben, vgl. Abs. 29 des Urteils; zu diesen Formulierungsdifferenzen s. auch das EuGH-Urteil vom 9. August 1994 Rs. C-340/93 --Thierschmidt--, Slg. 1994, I-3905, Abs. 25 und 28 mit Leitsatz 2) zu führen ist, d.h. spätestens im maßgebenden Zeitpunkt für die Ermittlung des Zollwerts i.S. von Art. 1 Abs. 1 Buchst. g VO Nr. 1224/80 erbracht sein muss und (vorbehaltlich des Sonderfalles der unvollständigen Anmeldung, s. Slg. 1991, I-1853, Abs. 30 und 31) nach der Freigabe der Waren durch die Zollstelle eine Berichtigung der Zollanmeldung in Form einer Nachholung des getrennten Ausweises nicht mehr in Betracht kommt.
  • EuGH, 15.07.2010 - C-354/09

    Gaston Schul - Zollkodex der Gemeinschaften - Art. 33 - Zollwert der Waren -

    Der Gerichtshof habe nämlich in den Urteilen vom 18. April 1991, Brown Boveri (C-79/89, Slg. 1991, I-1853), vom 5. Dezember 2002, 0verland Footwear (C-379/00, Slg. 2002, I-11133), und vom 20. Oktober 2005, 0verland Footwear (C-468/03, Slg. 2005, I-8937), entschieden, dass Kosten wie Einkaufsprovisionen und Montagekosten nur dann als "getrennt ausgewiesen" betrachtet werden könnten, wenn sie in der Einfuhranmeldung getrennt von dem für die eingeführten Waren tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis aufgeführt seien.
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2006 - C-306/04

    Compaq Computer International Corporation - Zollwert - Tragbare Computer mit

  • FG Düsseldorf, 17.02.1999 - 4 K 6395/94

    Einbeziehung von Zinszahlungen in den Zollwert; Definition des Begriffes

  • EuGH, 23.02.2006 - C-491/04

    Dollond & Aitchison - Zollkodex der Gemeinschaften - Zollwert - Einfuhrzölle -

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2005 - C-41/04

    Levob Verzekeringen und OV Bank - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie -

  • BFH, 10.03.1992 - VII R 34/91

    Zollwert einer eingeführten Diskette mit übersetztem Text

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.05.2005 - C-247/04

    Transport Maatschappij Traffic - Zollkodex - Erstattung oder Erlass von Einfuhr-

  • FG München, 17.10.2000 - 3 K 3251/97

    Besteuerung von Planungs- und Projektarbeiten anläßlich der Einfuhr;

  • FG München, 14.04.2005 - 14 K 252/02

    Einfuhrababen auf Konstruktionszeichnungen; Zoll; Einfuhrumsatzsteuer

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