Rechtsprechung
EuGH, 24.03.1994 - C-275/92 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- EU-Kommission
H.M. Customs und Excise / Schindler
EWG-Vertrag, Artikel 59 und 60
1. Freier Dienstleistungsverkehr - Bestimmungen des Vertrages - Anwendungsbereich - Einfuhr von Werbematerial und Losen, um die in einem Mitgliedstaat wohnenden Personen an einer in einem anderen Mitgliedstaat veranstalteten Lotterie teilnehmen zu lassen - Einbeziehung - EU-Kommission
H.M. Customs und Excise / Schindler
- Wolters Kluwer
Einfuhr von Werbematerial und Losen zur Ermöglichung der Teilnahme an einer in einem anderen Mitgliedstaat veranstalteten Lotterie; Verbot der Durchführung von Lotterien auf dem Gebiet eines Mitgliedstaats; Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs; Begriff der ...
- Judicialis
EWG-Vertrag Art. 30; ; EWG-Vertrag Art. 36; ; EWG-Vertrag Art. 56; ; EWG-Vertrag Art. 59; ; EWG-Vertrag Art. 60; ; EWG-Vertrag Art. 177
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EWG-Vertrag Art. 59, Art. 60
Europarecht; Dienstleistungsfreiheit; Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit aus Gründen des Allgemeininteresses - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV: Abgrenzung Warenverkehrsfreiheit ("Schindler")
- unibe.ch (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Einige Grundfragen im Europäischen Kriminalrecht (Prof. Dr. Günter Heine)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1993 - C-275/92
- EuGH, 24.03.1994 - C-275/92
Papierfundstellen
- EuGHE I 1994, 1039
- NJW 1994, 2013
- ZIP 1994, 557
- NVwZ 1995, 469 (Ls.)
Wird zitiert von ... (358) Neu Zitiert selbst (10)
- EuGH, 24.10.1978 - 15/78
Société générale de banque alsacienne / Koestler
Auszug aus EuGH, 24.03.1994 - C-275/92
Der Gerichtshof hat bereits entschieden, daß diese Gründe zu denjenigen gehören, die Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs rechtfertigen können (Urteile vom 18. Januar 1979 in den verbundenen Rechtssachen 110/78 und 111/78, Van Wesemäl, Slg. 1979, 35, Randnr. 28, vom 4. Dezember 1986 in der Rechtssache 220/83, Kommission/Frankreich, Slg. 1986, 3663, Randnr. 20, und vom 24. Oktober 1978 in der Rechtssache 15/78, Société générale alsacienne de banque, Slg. 1978, 1971, Randnr. 5). - EuGH, 11.07.1985 - 60/84
Cinéthèque / Fédération nationale des cinémas français
Auszug aus EuGH, 24.03.1994 - C-275/92
Das Werbematerial und die Unterlagen, in denen die Ziehung einer Lotterie angekündigt würde oder die diese Ziehung beträfen, seien "Waren" im Sinne des Vertrages, d. h. nach der Definition des Gerichtshofes im Urteil vom 11. Juli 1985 in den verbundenen Rechtssachen 60/84 und 61/84 (Cinéthèque, Slg. 1985, 2605) körperliche Gegenstände, die hergestellt worden seien. - EuGH, 18.01.1979 - 110/78
Ministère public u.a. / Van Wesemael
Auszug aus EuGH, 24.03.1994 - C-275/92
Der Gerichtshof hat bereits entschieden, daß diese Gründe zu denjenigen gehören, die Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs rechtfertigen können (Urteile vom 18. Januar 1979 in den verbundenen Rechtssachen 110/78 und 111/78, Van Wesemäl, Slg. 1979, 35, Randnr. 28, vom 4. Dezember 1986 in der Rechtssache 220/83, Kommission/Frankreich, Slg. 1986, 3663, Randnr. 20, und vom 24. Oktober 1978 in der Rechtssache 15/78, Société générale alsacienne de banque, Slg. 1978, 1971, Randnr. 5).
- EuGH, 14.07.1976 - 13/76
Dona / Mantero
Auszug aus EuGH, 24.03.1994 - C-275/92
19 Zu der Auffassung einiger Regierungen, Lotterien gehörten nicht zum "Wirtschaftsleben" im Sinne des Vertrages, ist darauf hinzuweisen, daß Einfuhren von Waren oder entgeltliche Dienstleistungen (vgl. zum letztgenannten Punkt Urteile vom 14. Juli 1976 in der Rechtssache 13/76, Doña, Slg. 1976, 1331, Randnr. 12, und vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 196/87, Steymann, Slg. 1988, 6159, Randnr. 10) als Teil des "Wirtschaftslebens" im Sinne des Vertrages anzusehen sind. - EuGH, 04.10.1991 - C-159/90
Society for the Protection of Unborn Children Ireland / Grogan u.a.
Auszug aus EuGH, 24.03.1994 - C-275/92
Lotterien mögen für sittlich zumindest fragwürdig gehalten werden, doch ist es nicht Sache des Gerichtshofes, die Beurteilung, die der Gesetzgeber in den Mitgliedstaaten vorgenommen hat, in denen diese Tätigkeit rechtmässig ausgeuebt wird, durch seine eigene Beurteilung zu ersetzen (Urteil vom 4. Oktober 1991 in der Rechtssache C-159/90, Society for the Protection of Unborn Children Ireland, Slg. 1991, I-4685, Randnr. 20). - EuGH, 23.11.1978 - 7/78
Thompson
Auszug aus EuGH, 24.03.1994 - C-275/92
30 Schließlich richten sich die Lotterien weder nach den Vertragsvorschriften über den freien Warenverkehr, wie unter Randnummer 24 dieses Urteils bereits festgestellt worden ist, noch nach den Vorschriften über die Freizuegigkeit, die nur den Ortswechsel von Personen betreffen, noch nach den Regeln über den freien Kapitalverkehr, der nur die Bewegungen von Kapital betrifft, nicht aber die Gesamtheit der für die wirtschaftlichen Tätigkeiten erforderlichen Zahlungen (vgl. Urteil vom 23. November 1978 in der Rechtssache 7/78, Thomson u. a., Slg. 1978, 2247). - EuGH, 04.12.1986 - 220/83
Kommission / Frankreich
Auszug aus EuGH, 24.03.1994 - C-275/92
Der Gerichtshof hat bereits entschieden, daß diese Gründe zu denjenigen gehören, die Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs rechtfertigen können (Urteile vom 18. Januar 1979 in den verbundenen Rechtssachen 110/78 und 111/78, Van Wesemäl, Slg. 1979, 35, Randnr. 28, vom 4. Dezember 1986 in der Rechtssache 220/83, Kommission/Frankreich, Slg. 1986, 3663, Randnr. 20, und vom 24. Oktober 1978 in der Rechtssache 15/78, Société générale alsacienne de banque, Slg. 1978, 1971, Randnr. 5). - EuGH, 05.10.1988 - 196/87
Steymann / Staatssecretaris van Justitie
Auszug aus EuGH, 24.03.1994 - C-275/92
19 Zu der Auffassung einiger Regierungen, Lotterien gehörten nicht zum "Wirtschaftsleben" im Sinne des Vertrages, ist darauf hinzuweisen, daß Einfuhren von Waren oder entgeltliche Dienstleistungen (vgl. zum letztgenannten Punkt Urteile vom 14. Juli 1976 in der Rechtssache 13/76, Doña, Slg. 1976, 1331, Randnr. 12, und vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 196/87, Steymann, Slg. 1988, 6159, Randnr. 10) als Teil des "Wirtschaftslebens" im Sinne des Vertrages anzusehen sind. - EuGH, 28.02.1984 - 294/82
Einberger / Hauptzollamt Freiburg
Auszug aus EuGH, 24.03.1994 - C-275/92
32 Somit können Lotterien nicht als Tätigkeiten angesehen werden, die wegen ihrer Schädlichkeit in allen Mitgliedstaaten verboten sind und im Hinblick auf das Gemeinschaftsrecht in die Nähe von Tätigkeiten gerückt werden könnten, die sich auf unerlaubte Erzeugnisse beziehen (vgl. für Betäubungsmittel Urteil vom 28. Februar 1984 in der Rechtssache 294/82, Einberger, Slg. 1984, 1177), auch wenn, wie die belgische und die luxemburgische Regierung angeführt haben, Spielverträge nach dem Recht einiger Mitgliedstaaten als nichtig behandelt werden können. - EuGH, 25.07.1991 - C-76/90
Säger / Dennemeyer
Auszug aus EuGH, 24.03.1994 - C-275/92
43 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-76/90, Säger, Slg. 1991, I-4221, Randnr. 12) können nationale Rechtsvorschriften selbst bei unterschiedsloser Geltung unter Artikel 59 EWG-Vertrag fallen, wenn sie geeignet sind, die Tätigkeit des Dienstleistenden, der in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist und dort rechtmässig ähnliche Dienstleistungen erbringt, zu unterbinden oder zu behindern.
- BVerwG, 24.10.2001 - 6 C 3.01
Unterhaltungsspiel "Laserdrom"
In den beiden vorgenannten Entscheidungen vom 21. September und 21. Oktober 1999 hat der Gerichtshof jeweils auf sein Urteil vom 24. März 1994 in der Rechtssache C-275/92 (Schindler, Slg. 1994, I-1039) Bezug genommen. - EuGH, 04.10.2011 - C-403/08
Ein Lizenzsystem für die Weiterverbreitung von Fußballspielen, das …
Der Rechtsprechung ist insoweit zu entnehmen, dass der Gerichtshof eine nationale Maßnahme, die sowohl den freien Warenverkehr als auch den freien Dienstleistungsverkehr betrifft, grundsätzlich nur im Hinblick auf eine dieser beiden Grundfreiheiten prüft, wenn sich herausstellt, dass die eine der beiden Freiheiten gegenüber der anderen völlig zweitrangig ist und ihr zugeordnet werden kann (vgl. Urteile vom 24. März 1994, Schindler, C-275/92, Slg. 1994, I-1039, Randnr. 22, und vom 2. Dezember 2010, Ker-Optika, C-108/09, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 43).Unter diesen Umständen kann die Tätigkeit der Bereitstellung solcher Geräte nicht losgelöst von der mit der Dienstleistung verbundenen Tätigkeit beurteilt werden, der diese erste Tätigkeit zugeordnet ist (vgl. entsprechend Urteil Schindler, Randnrn.
- EuGH, 14.10.2004 - C-36/02
das gemeinschaftsrecht steht dem in deutschland ausgesprochenen verbot der …
15 Das vorlegende Gericht fragt sich jedoch, ob im Licht des Urteils vom 24. März 1994 in der Rechtssache C-275/92 (Schindler, Slg. 1994, I-1039) eine gemeinsame Rechtsüberzeugung in allen Mitgliedstaaten Voraussetzung für die Befugnis dieser Staaten ist, eine bestimmte Art vom EG-Vertrag geschützter Dienstleistungen nach ihrem Ermessen einzuschränken.16 Die beiden nach dem Urteil Schindler ergangenen Urteile Läärä u. a. und Zenatti könnten den Eindruck vermitteln, dass der Gerichtshof an der strikten Bindung an eine gemeinsame Rechtsüberzeugung für die Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit nicht mehr festhalte.
23 Mit seiner Vorlagefrage möchte das vorlegende Gericht zum einen wissen, ob die Untersagung einer gewerblichen Betätigung zum Schutz in der nationalen Verfassung enthaltener Wertentscheidungen, wie hier zum Schutz der Menschenwürde, mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist, und zum anderen, ob die Befugnis der Mitgliedstaaten, aus solchen Gründen vom EG-Vertrag verbürgte Grundfreiheiten, nämlich den freien Dienstleistungsverkehr und den freien Warenverkehr, einzuschränken, davon abhängt - wie dem Urteil Schindler entnommen werden könnte -, dass diese Einschränkung auf einer allen Mitgliedstaaten gemeinsamen Rechtsauffassung beruht.
26 Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof eine nationale Maßnahme, wenn sie sowohl den freien Dienstleistungsverkehr als auch den freien Warenverkehr beeinträchtigt, grundsätzlich nur im Hinblick auf eine dieser beiden Grundfreiheiten prüft, wenn sich herausstellt, dass im konkreten Fall eine der beiden Freiheiten der anderen gegenüber völlig zweitrangig ist und ihr zugeordnet werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteile Schindler, Randnr. 22, Canal Satélite Digital, Randnr. 31, und vom 25. März 2004 in der Rechtssache C-71/02, Karner, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 46).
38 Vielmehr sind die Notwendigkeit und die Verhältnismäßigkeit der einschlägigen Bestimmungen, wie aus einer ständigen Rechtsprechung seit dem Urteil Schindler hervorgeht, nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil ein Mitgliedstaat andere Schutzregelungen als ein anderer Mitgliedstaat erlassen hat (vgl. in diesem Sinne Urteile Läärä u. a., Randnr. 36, Zenatti, Randnr. 34, und vom 11. September 2003 in der Rechtssache C-6/01, Anomar u. a., Slg. 2003, I-0000, Randnr. 80).
- EuGH, 08.09.2010 - C-316/07
Stoß - Art. 43 EG und 49 EG - Niederlassungsfreiheit - Freier …
Dazu ist darauf hinzuweisen, dass Tätigkeiten, die darin bestehen, den Nutzern gegen Entgelt die Teilnahme an einem Geldspiel zu ermöglichen, nach ständiger Rechtsprechung Dienstleistungen im Sinne von Art. 49 EG darstellen (vgl. u. a. Urteile vom 24. März 1994, Schindler, C-275/92, Slg. 1994, I-1039, Randnr. 25, und vom 21. Oktober 1999, Zenatti, C-67/98, Slg. 1999, I-7289, Randnr. 24).Gleiches gilt für die Werbung für Geldspiele und ihre Vermittlung, da eine solche Tätigkeit nur eine konkrete Einzelheit der Veranstaltung und des Ablaufs der Spiele darstellt, auf die sie sich bezieht (vgl. u. a. Urteil Schindler, Randnrn.
Der Gerichtshof hat ferner hervorgehoben, dass solche Ziele zu den zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gehören, die Eingriffe in den freien Dienstleistungsverkehr rechtfertigen können (vgl. u. a. Urteile Schindler, Randnr. 58, vom 21. September 1999, Läärä u. a., C-124/97, Slg. 1999, I-6067, Randnr. 33, Zenatti, Randnr. 31, vom 11. September 2003, Anomar u. a., C-6/01, Slg. 2003, I-8621, Randnr. 73, und Placanica u. a., Randnr. 46).
Dabei hat der Gerichtshof insbesondere anerkannt, dass auf dem Gebiet der Spiele und Wetten, die, wenn im Übermaß betrieben, sozialschädliche Folgen haben, nationale Rechtsvorschriften gerechtfertigt sein können, die darauf abzielen, eine Anregung der Nachfrage zu vermeiden und vielmehr die Ausnutzung der Spielleidenschaft der Menschen zu begrenzen (Urteile Schindler, Randnrn.
- Generalanwalt beim EuGH, 04.03.1999 - C-124/97
Läärä u.a.
Das Vaasan Hovioikeus ersucht den Gerichtshof mit den Vorlagefragen um Auslegung der im Urteil Schindler ( 1 ) aufgestellten Grundsätze.Ist das Urteil des Gerichtshofes vom 24. März 1994 in der Rechtssache C-275/92, Schindler, dahin auszulegen, daß der darin entschiedene Fall als mit dem vorliegenden Fall vergleichbar anzusehen ist (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 283/81, C.I.L.F.I.T.), und sind die Bestimmungen des EG-Vertrags in der vorliegenden Sache ebenso auszulegen wie in der erstgenannten?.
Das vorlegende Gericht möchte wissen, ob und inwieweit auf das vorliegende Verfahren die im Urteil Schindler aufgestellten Grundsätze übertragbar sind.
In seinem Urteil Schindler stellte der Gerichtshof zunächst fest, daß Lotterien zum "Wirtschaftsleben" im Sinne des EG-Vertrags gehörten, wenn sie eine Einfuhr von Waren oder entgeltliche Dienstleistungen umfaßten.
Im Urteil Schindler hat der Gerichtshof schließlich angesichts der besonderen Natur der Lotterien zweierlei Kriterien für die rechtliche Beurteilung aufgestellt: Es stehe im Ermessen des nationalen Gesetzgebers, nach Maßgabe seiner am öffentlichen Interesse ausgerichteten Ziele den Kreis der Spieler und allgemeiner - "nach Maßgabe der soziokulturellen Besonderheiten eines jeden Mitgliedstaats" - die Sozialordnung zu schützen, soweit es um die Art und Weise der Veranstaltung der Lotterie, die Höhe der Einsätze sowie die Verwendung der dabei erzielten Gewinne gehe.
Das vorlegende Gericht möchte wissen, ob die Vorschriften des EG-Vertrags - auch, aber nicht nur über den freien Waren-und Dienstleistungsverkehr, wie sie der Gerichtshof insbesondere im Urteil Schindler ausgelegt hat - auf den tatsächlichen und rechtlichen Sachverhalt des Ausgangsverfahrens anwendbar sind.
Nach meiner Meinung haben gerade diese Unterschiede das vorlegende Gericht daran zweifeln lassen, ob das Urteil Schindler auf den Sachverhalt, der Gegenstand des Strafverfahrens gegen Herrn Läärä ist, ohne weiteres übertragen werden kann.
Entsprechend dem Ersuchen des vorlegenden Gerichts gehe ich von den im Urteil Schindler aufgestellten Grundsätzen auch bei der Prüfung der Frage aus, ob die streitige nationale Regelung, die es in anderen Mitgliedstaaten ansässigen Dienstleistungserbringern unmöglich macht, im Empfängerstaat Spiele an Spielautomaten anzubieten, den freien grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr beschränkt, den der Vertrag natürlichen Personen und Unternehmen in der Gemeinschaft garantiert.
Im Urteil Schindler stellte der Gerichtshof fest, daß das Verbot der Veranstaltung großer Lotterien im Inland - unabhängig von der Staatsangehörigkeit und dem Mitgliedstaat, in dem der Lotterieveranstalter oder seine Bevollmächtigten ansässig sind- eine Maßnahme sei, die unterschiedslos angewandt werde (vgl. vorstehend, Nr. 10) ( 50 ).
Die seinerzeitige Analyse des Gerichtshofs im Urteil Schindler sei deshalb auf den vorliegenden Fall zu übertragen, soweit dessen Besonderheiten dem nicht entgegenstünden.
Nach dem Urteil Schindler sind die Mitgliedstaaten befugt, nach ihrem Ermessen festzulegen, welche Gründe des öffentlichen Interesses gegenüber der in diesem Fall als wirtschaftlich angesehenen Tätigkeit zu schützen sind: Der nationale Gesetzgeber kann neben den Spielern die Sozialordnung allgemein schützen, indem er den soziokulturellen Besonderheiten und den sittlichen Anschauungen in seinem Land Rechnung trägt (vgl. vorstehend, Nr. 13).
Dies kommt auch im Urteil Schindler klar zum Ausdruck.
Das Urteil Schindler hat, worauf einige Stimmen im Schrifttum verwiesen haben, nicht näher die Frage behandelt, welches Kriterium auf die Untersuchung der Gleichwertigkeit der Kontrollen anzuwenden ist ( 71 ).
Nicht zufällig enthält das Urteil Schindler - auch wenn es den Mitgliedstaaten neben der Zuständigkeit für die Festlegung der Anforderungen an den Schutz der Spieler und allgemeiner der Sozialordnung ein Ermessen bei der Entscheidung zuerkennt, die Spieltätigkeiten im Inland unter Beachtung der Vorgaben, die sich aus den nationalen soziokulturellen Traditionen ableiten lassen, zu verbieten oder zu beschränken - einen wichtigen Vorbehalt: Damit eventuelle beschränkende staatliche Maßnahmen durch die vom Gerichtshof anerkannten zwingenden Gründe vom Verbot des Artikels 59 EG-Vertrag ausgenommen werden können, dürfen derartige Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs nicht diskriminierend sein (vorstehend, Nr. 13).
Aus dem Urteil Schindler läßt sich nicht herleiten, daß eine derartige Maßnahme ohne weiteres jeder Kritik entzogen ist.
( 1 ) Urteil vom 24. März 1994 in der Rechtssache C-275/92 (Schindler, Slg. 1994, I-1039).
( 14 ) Urteil Schindler (vgl. vorstehend, Fußnote 1), Randnrn.
( 21 ) Vgl. Hatzopoulos (Kommentar zum Urteil Schindler in Common Market Law Review 1995, S. 841, insbesondere 851), der darauf hinweist, daß die negative Formulierung in Randnr. 60 dieses Urteils ("zunächst einmal können nämlich die sittlichen, religiösen oder kulturellen Erwägungen, die in allen Mitgliedstaaten zu Lotterien ebenso wie zu den anderen Glücksspielen angestellt werden, nicht außer Betracht bleiben") sowohl das Gewicht, das nach Ansicht des Gerichtshofes diesen Erwägungen beizumessen sei, als auch die eventuellen rechtlichen Konsequenzen einer solchen Auslegung im Dunkeln lasse.
( 22 ) Vgl. Urteil Schindler (vorstehend, Fußnote 1), Randnrn.
( 30 ) Schlußanträge des Generalanwalts Gulmann vom 16. Dezember 1993 in der Rechtssache C-275/92 (Slg. 1994, I-1042, Randnr. 27).
( 71 ) Nach L. Gormley (…siehe: Pay your money and take your chance? in Eur. L. Ref.,1994, S. 644, insbesondere 651 f.) ist das Urteil Schindler unter dem hier interessierenden Gesichtspunkt offensichtlich nicht leicht in die feststehende Rechtsprechung des Gerichtshofes über die Vereinbarkeit von unterschiedslos anzuwendenden Regelungen mit den Vorschriften über den freien Dienstleistungsverkehr einzuordnen.
Das Urteil Schindler spreche dafür, daß dem Gerichtshof die praktischen Grenzen des Kriteriums der Gleichwertigkeit nicht entgangen seien, das nach seiner Meinung in bezug auf konkrete sozioökonomische Begriffe leichter anwendbar sei als in bezug auf abstraktere Ziele des öffentlichen Interesses, über die er in dieser Rechtssache zu befinden gehabt habe.
- EuGH, 06.11.2003 - C-243/01
GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN …
Diese Beschränkung lasse sich nicht im Hinblick auf die den Urteilen vom 24. März 1994 in der Rechtssache C-275/92 (Schindler, Slg. 1994, I-1039), vom 21. September 1999 in der Rechtssache C-124/97 (Läärä u. a., Slg. 1999, I-6067) und Zenatti zu entnehmende Rechtsprechung des Gerichtshofes rechtfertigen, denn der Gerichtshof habe keine Gelegenheit gehabt, die mit dem Gesetz Nr. 388/00 in diese Regelung eingefügten Änderungen zu prüfen, und er habe die Problematik nicht unter dem Gesichtspunkt der Niederlassungsfreiheit geprüft.Die italienische, die belgische, die griechische, die spanische, die französische, die luxemburgische, die portugiesische, die finnische und die schwedische Regierung sowie die Kommission verweisen auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere auf die Urteile Schindler, Läärä u. a. und Zenatti.
Selbst wenn jedoch die Vorschriften über die Niederlassungsfreiheit anwendbar sein sollten, wären die durch die italienischen Rechtsvorschriften eingeführten Beschränkungen aus denselben sozialpolitischen Gründen gerechtfertigt, wie sie der Gerichtshof in den Urteilen Schindler, Läärä u. a. und Zenatti in Bezug auf die Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs anerkannt habe.
Der Gerichtshof hat bereits festgestellt, dass die Einfuhr von Werbematerial und Losen in einen Mitgliedstaat zu dem Zweck, die in diesem Staat wohnenden Personen an einer in einem anderen Mitgliedstaat veranstalteten Lotterie teilnehmen zu lassen, zu den "Dienstleistungen" gehört (Urteil Schindler, Randnr. 37).
Jedoch hat der Gerichtshof, worauf die Regierungen, die Erklärungen abgegeben haben, wie auch die Kommission hingewiesen haben, in seinen Urteilen Schindler, Läärä u. a. und Zenatti ausgeführt, dass die sittlichen, religiösen oder kulturellen Besonderheiten und die sittlich und finanziell schädlichen Folgen für den Einzelnen wie für die Gesellschaft, die mit Spielen und Wetten einhergehen, ein ausreichendes Ermessen der staatlichen Stellen rechtfertigen können, festzulegen, welche Erfordernisse sich aus dem Schutz der Verbraucher und der Sozialordnung ergeben.
Zunächst hat der Gerichtshof in den Urteilen Schindler, Läärä u. a. und Zenatti zwar anerkannt, dass Beschränkungen der Spieltätigkeiten durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses wie den Verbraucherschutz, die Betrugsvorbeugung und die Vermeidung von Anreizen für die Bürger zu überhöhten Ausgaben für das Spielen gerechtfertigt sein können; jedoch müssen die Beschränkungen, die auf solche Gründe sowie auf die Notwendigkeit gestützt sind, Störungen der sozialen Ordnung vorzubeugen, auch geeignet sein, die Verwirklichung dieser Ziele in dem Sinne zu gewährleisten, dass sie kohärent und systematisch zur Begrenzung der Wetttätigkeiten beitragen.
- EuGH, 08.09.2010 - C-409/06
Mit dem im Rahmen der Organisation von Sportwetten und Lotterien in Deutschland …
Dazu ist darauf hinzuweisen, dass Tätigkeiten, die darin bestehen, den Nutzern gegen Entgelt die Teilnahme an einem Geldspiel zu ermöglichen, nach ständiger Rechtsprechung Dienstleistungen im Sinne von Art. 49 EG darstellen (vgl. u. a. Urteile vom 24. März 1994, Schindler, C-275/92, Slg. 1994, I-1039, Randnr. 25, und vom 21. Oktober 1999, Zenatti, C-67/98, Slg. 1999, I-7289, Randnr. 24).Gleiches gilt für die Werbung für Geldspiele und ihre Vermittlung, da eine solche Tätigkeit nur eine konkrete Einzelheit der Veranstaltung und des Ablaufs der Spiele darstellt, auf die sie sich bezieht (vgl. u. a. Urteil Schindler, Randnrn.
- EuGH, 21.09.1999 - C-124/97
Läärä u.a.
vorgelegtes Ersuchen um Vorabentscheidung über die Auslegung des Urteils des Gerichtshofes vom 24. März 1994 in der Rechtssache C-275/92 (Schindler, Slg. 1994, I-1039) sowie der Artikel 30, 36, 56, 59 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 28 EG, 30 EG, 46 EG und 49 EG) und des Artikels 60 EG-Vertrag (jetzt Artikel 50 EG) erläßt DER GERICHTSHOF.Das Vaasan Hovioikeus hat mit Beschluß vom 21. März 1997, beim Gerichtshof eingegangen am 25. März 1997, gemäß Artikel 177 EG-Vertrag (jetzt Artikel 234 EG) drei Fragen nach der Auslegung des Urteils des Gerichtshofes vom 24. März 1994 in der Rechtssache C-275/92 (Schindler, Slg. 1994, I-1039; nachstehend: Urteil Schindler) sowie der Artikel 30, 36, 56, 59 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 28 EG, 30 EG, 46 EG und 49 EG) und Artikel 60 EG-Vertrag (jetzt Artikel 50 EG) zur Vorabentscheidung vorgelegt, um beurteilen zu können, ob eine nationale Regelung mit diesen Bestimmungen vereinbar ist, die einer öffentlich-rechtlichen Vereinigung das Recht vorbehält, in dem betreffenden Mitgliedstaat Geldspielautomaten zu betreiben.
Die Betroffenen legten hiergegen Rechtsmittel zum Vaasan Hovioikeus ein, das beschlossen hat, das Verfahren auszusetzen und dem Gerichtshof folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorzulegen: 1. Ist das Urteil des Gerichtshofes vom 24. März 1994 in der Rechtssache C-275/92, Schindler, dahin auszulegen, daß der darin entschiedene Fall als mit dem vorliegenden Fall vergleichbar anzusehen ist (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 283/81, C.I.L.F.I.T.), und sind die Bestimmungen des EG-Vertrags in der vorliegenden Sache ebenso auszulegen wie in der erstgenannten? Für den Fall daß die erste Frage ganz oder teilweise zu verneinen ist, werden folgende zusätzliche Fragen gestellt: 2. Sind die Bestimmungen des EG-Vertrags über den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr (Artikel 30, 59 und 60) auch auf Spielautomaten der im vorliegenden Fall streitigen Art anwendbar? 3. Für den Fall, daß die zweite Frage zu bejahen ist: a) Verbieten es die Artikel 30, 59 oder 60 oder eine andere Bestimmung des EG-Vertrags, daß Finnland den Betrieb der fraglichen Spielautomaten durch die Gewährung eines ausschließlichen Rechts für die Raha-automaattiyhdistus beschränkt, obwohl diese Beschränkung in gleicher Weise für inländische wie für ausländische Veranstalter von Glücksspielen gilt? b) Fällt diese Beschränkung in Anbetracht der Erwägungen, die in dem Gesetz über Glücksspiele oder den Gesetzesmaterialien hierzu angeführt werden, oder aus anderen Gründen unter einen der in den Artikeln 36 und 56 oder in einer anderen Bestimmung des EG-Vertrags genannten Rechtfertigungssgründe, und kann es für die Beantwortung der Frage eine Rolle spielen, wie groß der an den Spielautomaten gewonnene Preis sein kann und ob die Gewinnchancen auf Zufall oder auf Geschicklichkeit beruhen?.
Herr Läärä, die TAS und die CMS machen geltend, daß der im Ausgangsverfahren streitige Betrieb der Geldspielautomaten u. a. wegen der geringen Höhe der Einsätze und Gewinne sowie des Hauptzwecks der Apparate, nämlich der auf der Geschicklichkeit des Spielers beruhenden Unterhaltung, mit der Durchführunggroßer Lotterien, um die es im Urteil Schindler gegangen sei, in keiner Weise zu vergleichen sei.
Die finnische, die belgische, die deutsche, die spanische, die irische, die luxemburgische, die niederländische, die österreichische, die portugiesische und die schwedische Regierung sowie die Regierung des Vereinigten Königreichs und die Kommission sind dagegen der Ansicht, daß die Bestimmungen des Vertrages einer Regelung nicht entgegenstünden, die wie die finnische ein ausschließliches Recht zum Betrieb von Geldspielautomaten verleihe, sofern sie durch Erwägungen gerechtfertigt sei, die denen des Gerichtshofes im Urteil Schindler entsprächen.
Auch wenn das Urteil Schindler die Veranstaltung von Lotterien betrifft, gelten diese Erwägungen, wie sich im übrigen aus Randnummer 60 dieses Urteils ergibt, auch für die anderen Glücksspiele mit vergleichbaren Merkmalen.
Allerdings hat der Gerichtshof im Urteil vom 26. Juni 1997 in der Rechtssache C-368/95 (Familiapress, Slg. 1997, I-3689) bestimmte Spiele den Lotterien mit den im Urteil Schindler untersuchten Merkmalen nicht gleichgestellt.
Zunächst waren die im Urteil Schindler streitigen Tätigkeiten im Lotteriewesen keine Tätigkeiten, die "Waren" betreffen und als solche unter Artikel 30 EWG-Vertrag fallen, sondern vielmehr "Dienstleistungen" im Sinne des EG-Vertrags (Urteil Schindler, Randnrn.
Sodann war nach der im Urteil Schindler streitigen nationalen Regelung von einigen dort festgelegten Ausnahmen abgesehen die Veranstaltung von Lotterien in dem betreffenden Mitgliedstaat untersagt, während die in dem vorliegenden Verfahren streitige Regelung die Benutzung von Geldspielautomaten nicht verbietet, sondern deren Betrieb einer öffentlich-rechtlichen Vereinigung, die im Besitz einer behördlichen Erlaubnis ist (nachstehend: zugelassene öffentlich-rechtliche Vereinigung), vorbehält.
Die Bestimmungen des EG-Vertrags über den freien Dienstleistungsverkehr finden, wie der Gerichtshof im Urteil Schindler bezüglich der Veranstaltung von Lotterien festgestellt hat, auf eine Tätigkeit Anwendung, die die Möglichkeit bietet, gegen ein Entgelt an einem Glücksspiel teilzunehmen.
Wie in Randnummer 21 ausgeführt, unterscheidet sich die finnische Regelung von der im Urteil Schindler streitigen u. a. dadurch, daß sie die Benutzung der Geldspielautomaten nicht verbietet, sondern deren Betrieb einer zugelassenen öffentlich-rechtlichen Vereinigung vorbehält.
- EuGH, 16.12.2010 - C-137/09
Das Verbot, Gebietsfremden den Zutritt zu niederländischen "Coffeeshops" zu …
Da der Gesichtspunkt des freien Warenverkehrs gegenüber dem der Dienstleistungsfreiheit völlig zweitrangig ist und mit ihm zusammenhängt, prüft der Gerichtshof die im Ausgangsverfahren fragliche Regelung nur im Hinblick auf die letztgenannte Grundfreiheit (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. März 1994, Schindler, C-275/92, Slg. 1994, I-1039, Randnr. 22, vom 25. März 2004, Karner, C-71/02, Slg. 2004, I-3025, Randnr. 46, vom 14. Oktober 2004, Omega, C-36/02, Slg. 2004, I-9609, Randnr. 26, vom 3. Oktober 2006, Fidium Finanz, C-452/04, Slg. 2006, I-9521, Randnr. 34, und vom 1. Juli 2010, Dijkman und Dijkman-Laveleije, C-233/09, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 33). - Generalanwalt beim EuGH, 20.05.1999 - C-67/98
NATIONALE REGELUNG ÜBER DIE BESCHRÄNKUNG VON WETTTÄTIGKEITEN IST VOM …
1 Dieses Vorabentscheidungsersuchen des Consiglio di Stato (italienischer Staatsrat) wirft die Frage auf, ob die Auslegung der Bestimmungen des Vertrages über den freien Dienstleistungsverkehr durch den Gerichtshof im Urteil Schindler(1) im Zusammenhang mit nationalen Beschränkungen des Verkaufs von Lotteriescheinen in gleicher Weise auf die nationalen Rechtsvorschriften über die Annahme von Wetten anwendbar ist.14 Die Argumentation des Gerichtshofes im Urteil Schindler sei auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar, da Wetten über Sportveranstaltungen kein Glücksspiel darstellten, sondern ein Spiel, bei dem es um die auf einer gewissen Sachkenntnis beruhende Prognose eines Ergebnisses gehe.
Das Urteil Schindler nehme ausdrücklich Bezug auf andere Arten des Glücksspiels(10).
Jedoch sind es die persönlichen, sozialen, moralischen und wirtschaftlichen Folgen jeder Art von Glücksspiel, mit denen Italien seine einschlägige Regelung rechtfertigt und die den Gerichtshof im Urteil Schindler zur Anerkennung einiger derartiger Argumente veranlasst haben(22).
Ähnliche Rechtfertigungsgründe wie die im Urteil Schindler geltend gemachten können auch im vorliegenden Zusammenhang untersucht werden.
Von den möglichen Rechtfertigungsgründen kommen wie im Urteil Schindler im wesentlichen drei in Betracht: die Bekämpfung von Straftaten und der Schutz der Verbraucher vor Betrug, die Vermeidung einer Stimulierung der Nachfrage nach Glücksspielen und des daraus folgenden moralischen und finanziellen Schadens für die Beteiligten und die Gesellschaft im allgemeinen und das Interesse, sicherzustellen, daß Glücksspiele nicht um des persönlichen oder kommerziellen Profits willen, sondern ausschließlich aus wohltätigen, sportlichen oder anderen guten Gründen veranstaltet werden.
Der Gerichtshof führte im Urteil Schindler aus, daß die Möglichkeit, bestimmte Formen des Glücksspiels auszunutzen, um im Allgemeininteresse liegende Tätigkeiten zu finanzieren, für sich allein genommen nicht als sachliche Rechtfertigung für die Beschränkung einer grundlegenden Freiheit angesehen werden könne, obwohl er auch die schwer zu deutende Feststellung traf, daß sie "nicht ohne Bedeutung" sei(32).
Es ergibt sich schon aus dem Urteil Schindler klar, daß dies ein zulässiger Grund für Beschränkungen einer grenzueberschreitenden Tätigkeit im Zusammenhang mit Glücksspielen ist(34).
Interessant ist, daß der Gerichtshof bei der Prüfung dieser Frage im Urteil Schindler nicht, wie es Generalanwalt Gulmann getan hatte(35), auf die mögliche Existenz gleichwertiger Schutzmaßnahmen in dem Mitgliedstaat, in dem der betreffende Dienstleistungserbringer ansässig war, eingegangen ist, die der Generalanwalt im damaligen Fall für ausreichend hielt.
Dies ist ebenfalls ein Rechtfertigungsgrund, den der Gerichtshof im Urteil Schindler ausdrücklich anerkannt hat(37).
(1) - Urteil des Gerichtshofes vom 24. März 1994 in der Rechtssache C-275/92 (Schindler, Slg. 1994, I-1039).
(12) - Urteil Schindler, zitiert in Fußnote 1, Randnr. 19.
- EuGH, 21.10.1999 - C-67/98
Zenatti
- EuGH, 08.09.2010 - C-46/08
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- BGH, 28.09.2011 - I ZR 92/09
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- EuGH, 08.09.2009 - C-42/07
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- BVerwG, 24.11.2010 - 8 C 13.09
Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung; Dienstleistungsfreiheit; Einnahmen; …
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Keine Staatshaftungsansprüche für Sportwettenanbieter wegen Europarechtsverstoß
- EuGH, 06.10.2009 - C-153/08
Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier …
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- EuGH, 16.12.2008 - C-213/07
DAS GEMEINSCHAFTSRECHT ENTHÄLT EINE ERSCHÖPFENDE AUFZÄHLUNG DER AUF DIE …
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Verbot von Sportwetten und Sportwettenwerbung im Internet in Bayern rechtmäßig
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- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2010 - 4 B 733/10
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Schadensersatz; Ordnungsverfügung; Annahmestellen für Sportwetten
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Landespolizeidirektion Steiermark u.a. (Machines à sous) - Vorlage zur …
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Aufsichtsbehörde kann an alten glücksspielrechtlichen Untersagungsverfügungen …
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- EuGH, 08.07.2010 - C-447/08
Die schwedische Regelung, die die Förderung von Glücksspielen verbietet, die im …
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Interessenabwägung im vorläufigen Rechtsschutz - Private Vermittlung von …
- OVG Hamburg, 27.02.2009 - 4 Bs 235/08
- VGH Baden-Württemberg, 11.02.2009 - 6 S 3328/08
Staatliche Sportwetten; Verstoß gegen Verfassung- und Europarecht
- OVG Niedersachsen, 02.05.2007 - 11 ME 106/07
Untersagung der Vermittlung von nicht erlaubten Sportwetten in Niedersachsen; …
- VGH Bayern, 21.03.2023 - 23 CS 22.2677
Glücksspielrecht - Vermittlung von Sportwetten für einen im EU-Ausland ansässigen …
- OVG Saarland, 26.04.2010 - 3 B 20/10
Untersagung der Vermittlung von Sportwetten; erfolgloser Antrag auf Anordnung der …
- VGH Bayern, 24.04.2012 - 10 BV 11.2770
Feststellungsinteresse wegen Beschränkung unionsrechtlicher Grundfreiheiten
- VG Weimar, 04.03.2010 - 5 K 1191/06
Vermittlung von Sportwetten durch privaten Anbieter ist unerlaubtes Glückspiel
- VGH Bayern, 20.11.2008 - 10 CS 08.2436
Sportwetten; Internetwerbung; Untersagung; Verbandskompetenz; Verhältnismäßigkeit
- Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2003 - C-243/01
NACH ANSICHT DES GENERALANWALTS VERSTÖSST DAS ITALIENISCHE VERBOT DER …
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Ausschluß über 55 Jahre alter Zahnärzte von der Zulassung zur …
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Lotterie; Verbot einer sog. Zweitwette; Internetangebot; Verbotstatbestand - …
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Endgültiges "Aus" 2009 für Toto+Lotto im Internet?
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Sportwetten; Internetwerbung; Untersagung; Verbandskompetenz; Verhältnismäßigkeit
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GENERALANWALT NIAL FENNELLY SCHLÄGT DEM GERICHTSHOF VOR, DIE RICHTLINIE ÜBER …
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Oberverwaltungsgericht ändert Entscheidungspraxis des Verwaltungsgerichts zu …
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The Queen gegen Minister of Agriculture, Fisheries and Food, ex parte Compassion …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.03.2012 - C-31/11
Scheunemann - Grundfreiheiten - Abgrenzung - Niederlassungsfreiheit - Art. 49 …
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- VG Hannover, 24.11.2008 - 10 A 1531/08
Endgültiges "Aus" 2009 für Toto+Lotto im Internet?
- OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 10/06
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- VGH Bayern, 21.12.2021 - 23 ZB 17.2446
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem glücksspielrechtlichen …
- VGH Bayern, 15.05.2012 - 10 BV 10.2257
Vermittlung von Sportwetten; glücksspielrechtliche Untersagungsverfügung; …
- VG Saarlouis, 28.04.2010 - 6 L 2142/09
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- Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2006 - C-338/04
Placanica - Zulässigkeit der Vorlagefragen: Voraussetzungen - Wetten über das …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2004 - C-20/03
Burmanjer u.a.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2002 - 4 B 2124/02
ODDSET-Wetten dürfen in NRW weiterhin nur von Lotto vermittelt werden
- VGH Baden-Württemberg, 20.05.2015 - 6 S 494/15
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- VG Saarlouis, 16.12.2009 - 6 L 1462/09
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- VG Berlin, 22.09.2008 - 35 A 15.08
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- Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2019 - C-75/18
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Sportwettenmonopol im Saarland mit Verfassungsrecht und Gemeinschaftsrecht …
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Sportwetten; Berufsfreiheit; Konzession in Österreich; Staatsmonopol; …
- OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2010 - 3 L 6/08
Zum Sportwettenmonopol in Sachsen-Anhalt
- OLG Hamburg, 10.01.2002 - 3 U 218/01
Veranstaltung eines Glücksspiels im Internet
- VG Arnsberg, 30.11.2001 - 3 K 1647/00
Duldung von Paintballspielen bzw. Gotchaspielen in einer angemieteten …
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Fußball: Nach Ansicht von Generalanwalt Szpunar sind die …
- VGH Bayern, 18.04.2012 - 10 BV 10.2506
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- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2011 - 4 B 48/11
Ordnungsbehörden in NRW dürfen weiterhin gegen private Sportwettenvermittler …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2008 - 4 B 1774/07
Zulässigkeit der Vermittlung von Sportwetten in Nordrhein-Westfalen nach …
- VGH Bayern, 08.07.2008 - 10 CS 08.1364
Sportwetten; Vermittlung; Private Wettanbieter ; Staatsmonopol
- Generalanwalt beim EuGH, 04.07.2002 - C-59/01
NACH ANSICHT DES GENERALANWALTS WAR IN ITALIEN DAS GESETZLICHE EINFRIEREN DER …
- OLG Köln, 19.11.2010 - 6 U 38/10
Werbung für Spielgemeinschaften zum Deutschen Lotto- und Toto-Block im Internet …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2006 - C-470/04
N - Niederlassungsfreiheit - Unionsbürgerschaft - Direkte Steuern - Besteuerung …
- OLG Köln, 31.03.2004 - 6 U 158/03
Restitutionsklage nach neuer EUGH-Entscheidung
- VGH Bayern, 15.05.2012 - 10 BV 10.2258
Vermittlung von Sportwetten - Fortsetzungsfeststellungsinteresse wegen …
- VGH Bayern, 18.04.2012 - 10 BV 10.2273
Vermittlung von Sportwetten - Untersagungsverfügung
- OLG München, 15.07.2011 - 1 U 392/11
Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht: Verbot der Vermittlung von Sportwetten eines im …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2008 - C-110/05
Kommission / Italien - Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung - …
- VG Minden, 02.04.2008 - 3 K 897/05
- OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 11/06
Rechtmäßigkeit des Verbots von Sportwetten unter europarechtlichen Aspekten; …
- VGH Bayern, 08.03.2018 - 10 B 15.994
Kein Anspruch auf Erteilung einer isolierten Erlaubnis zur Vermittlung von …
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2016 - 1 B 2.14
Glücksspielrecht; Erlaubnisvorbehalt; Feststellungsklage; Staatshaftungsanspruch
- VG Düsseldorf, 29.04.2011 - 27 L 471/10
Glücksspiel Mau Mau Zufall Entgelt Veranstalter kohärent Kohärenzgebot
- Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2008 - C-261/07
VTB-VAB - Zulässigkeit einer Vorlage zur Vorabentscheidung - Statthafter …
- VG Minden, 28.02.2008 - 3 L 14/08
- OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 61/06
Verstoß gegen den Straftatbestand der unerlaubten Veranstaltung von Glücksspiel …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.07.1998 - C-212/97
Centros
- VG Stuttgart, 01.02.2008 - 10 K 2990/04
Rechtmäßigkeit des Sportwettenmonopols in Baden-Württemberg - Oddset-Wette
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2006 - 1 S 122.06
Untersagung des Betriebs von Annahmestellen für Sportwetten ohne Erlaubnis …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.09.1999 - C-356/98
Kaba
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2014 - 13 A 3027/11
Feststellung der Rechtswidrigkeit der Untersagungsverfügung hinsichtlich des …
- VGH Bayern, 12.06.2012 - 10 BV 11.2152
Vermittlung von Sportwetten; glücksspielrechtliche Untersagungsverfügung; …
- VGH Bayern, 02.06.2008 - 10 CS 08.1008
Verbot der Vermittlung von Sportwetten; vorläufiger Rechtsschutz; Vereinbarkeit …
- VG Minden, 07.03.2008 - 3 L 56/08
- OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 200/06
Auskunftsbegehren über durch Sportwetten erzielte Umsätze und Feststellung einer …
- OVG Berlin-Brandenburg, 03.01.2007 - 1 S 107.06
Sofortige Entfernung eines in einer Gaststätte ohne Erlaubnis deutscher Behörden …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2004 - 4 B 858/03
- Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2019 - C-482/18
Google Ireland - Vorabentscheidungsersuchen - Grundfreiheiten - …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.07.2019 - C-323/18
Tesco-Global Áruházak - Vorabentscheidungsersuchen - Niederlassungsfreiheit - …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2017 - C-233/16
ANGED - Vorabentscheidungsersuchen - Niederlassungsfreiheit - Regionale Abgabe …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2014 - 13 A 351/12
Aufsichtsbehörde kann an alten glücksspielrechtlichen Untersagungsverfügungen …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2009 - C-203/08
Nach Ansicht von Generalanwalt Yves Bot ist den Inhabern von …
- VGH Bayern, 25.11.2008 - 10 CS 08.2055
Nur vor dem 1. Januar 2007 bereits tatsächlich betriebene Lotterievermittlungen …
- OVG Saarland, 21.11.2003 - 3 R 7/02
Erteilung einer Spielbankkonzession nach saarländischem Landesrecht
- Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1999 - C-147/97
Deutsche Post
- LSG Sachsen-Anhalt, 13.04.2016 - L 2 AS 37/16
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2011 - 4 A 1965/07
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen: Sportwettbüros in …
- VG Düsseldorf, 12.07.2011 - 27 K 5009/08
Untersagungsverfügung hinsichtlich der Veranstaltung und Vermittlung unerlaubten …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.02.2010 - C-64/08
Nach Auffassung von Generalanwalt Mazák verstößt ein Mitgliedstaat, der den …
- VG München, 28.04.2009 - M 16 K 08.5077
1. Das Staatsmonopol bei Sportwetten im GlüStV ist grundsätzlich nicht durch …
- VG München, 28.04.2009 - M 16 K 08.2756
1. Das Staatsmonopol bei Sportwetten im GlüStV ist grundsätzlich nicht durch …
- VG München, 28.04.2009 - M 16 K 08.2700
1. Das Staatsmonopol bei Sportwetten im GlüStV ist grundsätzlich nicht durch …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2009 - C-533/07
Falco Privatstiftung und Rabitsch - Verordnung Nr. 44/2001 - Art. 5 Nr. 1 - …
- OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 55/06
Anspruch auf Auskunft über durch die Entgegennahme von Wetten erzielten Umsätze …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.09.1997 - C-120/95
Nicolas Decker gegen Caisse de maladie des employés privés.
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.01.2010 - 1 S 94.09
Sportwetten; Untersagungsverfügung; vorläufiger Rechtsschutz; Beschwerde; …
- VG Freiburg, 16.04.2008 - 1 K 2683/07
Staatliches Sportwettenmonopol; Europarechtswidrigkeit
- OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 5/06
Unterlassung der Durchführung von Sportwetten wegen Wettbewerbswidrigkeit; …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.11.2011 - C-357/10
Duomo Gpa - Dienstleistungen im Binnenmarkt - Niederlassungsfreiheit - Freier …
- VG Düsseldorf, 13.09.2011 - 27 K 2813/09
Glücksspiel Internetverbot Gefahr Kohärenz Pferdewette Markt Größe Buchmacher …
- VG München, 27.01.2009 - M 16 K 08.2972
1. Das Staatsmonopol bei Sportwetten im GlüStV ist grundsätzlich nicht durch …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2015 - C-301/14
Pfotenhilfe-Ungarn - Landwirtschaft - Verordnung (EG) Nr. 1/2005 - Schutz von …
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.01.2010 - 1 S 207.08
Sportwetten; Untersagungsverfügung; vorläufiger Rechtsschutz; Beschwerde; …
- VGH Bayern, 13.10.2008 - 10 CS 08.1869
Sportwetten
- OVG Saarland, 25.04.2007 - 3 W 24/06
Ordnungspolizeiliches Einschreiten gegen Vermittlung von Sportwetten durch …
- Generalanwalt beim EuGH, 24.06.1999 - C-35/98
Staatssecretaris van Financiën gegen B.G.M. Verkooijen. - Freier Kapitalverkehr - …
- BVerwG, 23.08.1995 - 1 B 47.95
Verfahrensgrundrechte: Anspruch auf den gesetzlichen Richter, Vorlage einer …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2017 - C-236/16
ANGED - Vorabentscheidungsersuchen - Niederlassungsfreiheit - Regionale Abgabe …
- VGH Hessen, 26.08.2016 - 8 A 2074/10
- OVG Sachsen, 02.12.2013 - 3 A 242/11
Vorliegen eines berechtigten Interesses eines gewerblichen Spielvermittlers an …
- VG Düsseldorf, 16.06.2011 - 27 K 437/09
Behördliche Untersagung der Veranstaltung und Werbung von unerlaubten …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2010 - C-108/09
Ker-Optika - Freier Warenverkehr - Maßnahmen gleicher Wirkung - …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.03.2010 - C-58/09
Leo-Libera - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Steuerbefreiung für Glücksspiele …
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.01.2010 - 1 S 55.09
Sportwetten; Vermittlung an Internetanbieter in Malta; Untersagungsverfügung; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.01.2010 - 1 S 63.09
Sportwetten; Untersagungsverfügung; vorläufiger Rechtsschutz; Beschwerde; …
- VG München, 27.01.2009 - M 16 K 08.2201
1. Das Staatsmonopol bei Sportwetten im GlüStV ist grundsätzlich nicht durch …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.03.2007 - C-260/04
Kommission / Italien - Vertragsverletzung - Niederlassungsfreiheit und freier …
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.11.2006 - 1 S 89.06
Rechtmäßigkeit der Untersagung einer Vermittlung von Sportwetten; Notwendigkeit …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.04.2003 - C-71/02
Karner
- Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2017 - C-234/16
ANGED - Vorabentscheidungsersuchen - Niederlassungsfreiheit - Regionale Abgabe …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2015 - C-179/14
Kommission / Ungarn
- VG Düsseldorf, 12.07.2011 - 27 K 8790/08
Glücksspiel Werbung Datenschutz Geolokalisation
- VG Düsseldorf, 27.05.2011 - 27 L 1602/10
Auslandszustellung Glücksspiel Kohärenz
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2010 - 4 B 185/10
Verfassungsmäßigkeit des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) und des …
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.01.2010 - 1 S 34.09
Sportwetten; Untersagungsverfügung; vorläufiger Rechtsschutz; Beschwerde; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.01.2010 - 1 S 64.09
Sportwetten; Untersagungsverfügung; vorläufiger Rechtsschutz; Beschwerde; …
- VGH Bayern, 16.09.2008 - 10 CS 08.1909
Sportwetten; Verbot der Vermittlung
- Generalanwalt beim EuGH, 07.09.1999 - C-169/98
Kommission / Frankreich
- Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2018 - C-342/17
Memoria und Dall'Antonia - Vorabentscheidungsersuchen - Zulässigkeit - Rein …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2015 - C-375/14
Laezza - Vorlage zur Vorabentscheidung - Niederlassungs- und …
- OLG München, 15.07.2011 - 1 U 5279/10
Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht: Verbot der Vermittlung von Sportwetten eines im …
- VG Hannover, 01.12.2008 - 10 A 4171/06
Dauerwirkung; Erlaubnis; Erlaubnisvorbehalt; Glücksspiel; Kohärenz; Oddset; …
- VG Stade, 06.05.2008 - 6 B 364/08
Untersagung der Vermittlung von Sportwetten
- OVG Saarland, 30.04.2007 - 3 W 30/06
Einschreiten gegen Vermittlung von Sportwetten an nach DDR-Recht konzessionierten …
- OVG Niedersachsen, 09.06.1999 - 11 L 5445/98
Zulassung einer Lotterie; Lotterierecht; Zweck einer Lotterie; Gemeinnützige …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2010 - 4 B 1840/08
Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Anordnung einer Untersagung illegaler …
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.01.2010 - 1 S 121.09
Sportwetten; Untersagungsverfügung; vorläufiger Rechtsschutz; Beschwerde; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.01.2010 - 1 S 33.09
Sportwetten; Untersagungsverfügung; vorläufiger Rechtsschutz; Beschwerde; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.01.2010 - 1 S 61.09
Sportwetten; Untersagungsverfügung; vorläufiger Rechtsschutz; Beschwerde; …
- VG München, 28.04.2009 - M 16 K 08.2993
1. Das Staatsmonopol bei Sportwetten im GlüStV ist grundsätzlich nicht durch …
- VG Freiburg, 16.04.2008 - 1 K 2052/06
Sportwetten-Monopol des Landes ist europarechtswidrig
- VG Stuttgart, 01.02.2008 - 10 K 4239/06
Rechtmäßigkeit des staatlichen Wettmonopols
- VG Köln, 03.09.1998 - 20 K 8466/95
- Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2016 - C-303/15
M. und S. - Notifizierungsverfahren für technische Vorschriften - Technische …
- VG München, 31.03.2009 - M 16 K 07.4837
Vorbeugende Feststellungsklage; Unzulässigkeit einer Unterlassungsklage wegen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2009 - 4 B 556/08
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2009 - 4 B 453/08
Maßgeblichkeit der Sachlage und Rechtslage zum Zeitpunkt der gerichtlichen …
- VG Cottbus, 22.04.2008 - 3 L 343/07
- Generalanwalt beim EuGH, 03.10.2006 - C-522/04
Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 18, 39, …
- EuG, 13.09.2005 - T-140/02
DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE GÜLTIGKEIT DER GEMEINSCHAFTSBILDMARKE "INTERTOPS" FÜR …
- VG Kassel, 24.10.2003 - 2 G 2399/03
Sofortige Untersagung der Vermittlung von Oddset-Wetten für ausländische …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2003 - C-171/02
Kommission / Portugal
- Generalanwalt beim EuGH, 07.09.1999 - C-34/98
Kommission / Frankreich
- Generalanwalt beim EuGH, 13.03.1997 - C-368/95
Vereinigte Familiapress Zeitungsverlags- und vertriebs GmbH gegen Heinrich Bauer …
- EuG, 27.10.1994 - T-32/93
Ladbroke Racing Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Artikel …
- VG Düsseldorf, 15.11.2011 - 27 K 6714/08
Lotto Vermittlung Sucht Kohärenz Feststellung
- VG Düsseldorf, 12.07.2011 - 27 K 5538/09
Glücksspiel Pokerschlule kostenlos Werbung
- VG Düsseldorf, 21.06.2011 - 27 K 6586/08
Glücksspiel Poker Internet Veranstaltung Handlungspflichten Kohärenz
- VG Düsseldorf, 27.05.2011 - 27 L 355/10
Regelungsbefugnis Wiederholender Erlass eines Verwaltungsaktes Auslandszustellung …
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.01.2010 - 1 S 26.09
Sportwetten; Tipomat; Aufstellen eines Terminals für Internetwetten; …
- VG München, 28.04.2009 - M 16 K 08.3523
1. Das Staatsmonopol bei Sportwetten im GlüStV ist grundsätzlich nicht durch …
- VG München, 02.12.2008 - M 16 K 08.1676
Staatsmonopol bei Sportwetten; Verfassungsmäßigkeit; Vereinbarkeit mit …
- VGH Bayern, 19.09.2008 - 10 CS 08.1831
Sportwetten; Verbot der Vermittlung
- VG München, 05.08.2008 - M 16 K 07.3715
Staatsmonopol bei Sportwetten; Verfassungsmäßigkeit; Vereinbarkeit mit …
- OVG Saarland, 25.04.2007 - 3 W 17/06
Ordnungspolizeiliches Einschreiten gegen Vermittlung von Sportwetten durch …
- VG München, 07.06.2006 - M 16 K 04.6138
Verbot für private Sportwetten-Vermittler rechtmäßig
- VG Düsseldorf, 15.11.2011 - 27 K 6026/09
Vermittlung öffentlichen Glücksspiels i.S.d. § 3 GlüStV im Internet durch ein im …
- OLG München, 12.05.2011 - 1 U 5279/10
Schadensersatzansprüche in Zusammenhang mit dem Verbot der Veranstaltung bzw. …
- VGH Baden-Württemberg, 29.04.2010 - 6 S 1997/09
Summarische Prüfung der Vereinbarkeit des GlüStVtrG BW mit Europa- und …
- VG München, 28.04.2009 - M 16 K 08.2671
Staatsmonopol bei Sportwetten; Verfassungsmäßigkeit; Vereinbarkeit mit …
- VG München, 28.04.2009 - M 16 K 08.5740
1. Das Staatsmonopol bei Sportwetten im GlüStV ist grundsätzlich nicht durch …
- VG München, 28.04.2009 - M 16 K 08.2928
Untersagung der Annahme, Vermittlung und Veranstaltung von Sportwetten
- VG München, 28.04.2009 - M 16 K 08.3592
1. Das Staatsmonopol bei Sportwetten im GlüStV ist grundsätzlich nicht durch …
- VG München, 27.01.2009 - M 16 K 08.3999
Das Staatsmonopol bei Sportwetten im GlüStV ist grundsätzlich nicht durch …
- VG München, 27.01.2009 - M 16 K 08.1999
1. Das Staatsmonopol bei Sportwetten im GlüStV ist grundsätzlich nicht durch …
- VG München, 27.01.2009 - M 16 K 08.2263
1. Das Staatsmonopol bei Sportwetten im GlüStV ist grundsätzlich nicht durch …
- VG München, 27.01.2009 - M 16 K 08.2002
1. Das Staatsmonopol bei Sportwetten im GlüStV ist grundsätzlich nicht durch …
- VG München, 27.01.2009 - M 16 K 08.3150
1. Das Staatsmonopol bei Sportwetten im GlüStV ist grundsätzlich nicht durch …
- VG München, 02.12.2008 - M 16 K 08.4668
1. Das Staatsmonopol bei Sportwetten im GlüStV ist grundsätzlich nicht durch …
- VG München, 02.12.2008 - M 16 K 08.2836
1. Das Staatsmonopol bei Sportwetten im GlüStV ist grundsätzlich nicht durch …
- VG München, 02.12.2008 - M 16 K 08.1424
1. Das Staatsmonopol bei Sportwetten im GlüStV ist grundsätzlich nicht durch …
- VG München, 02.12.2008 - M 16 K 08.1176
1. Das Staatsmonopol bei Sportwetten im GlüStV ist grundsätzlich nicht durch …
- VG München, 02.12.2008 - M 16 K 08.2698
1. Das Staatsmonopol bei Sportwetten im GlüStV ist grundsätzlich nicht durch …
- VG München, 02.12.2008 - M 16 K 08.3175
1. Das Staatsmonopol bei Sportwetten im GlüStV ist grundsätzlich nicht durch …
- VGH Bayern, 10.07.2008 - 10 CS 08.1554
Sportwetten; Vermittlung; Private Wettanbieter; Staatsmonopol
- EuGH, 25.02.2003 - C-59/01
Kommission / Italien
- Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2000 - C-74/99
Imperial Tobacco u.a.
- Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2000 - C-108/96
Mac Quen u.a.
- Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1994 - C-43/93
Raymond Vander Elst gegen Office des migrations internationales. - Freier …
- VG Würzburg, 21.09.2023 - W 5 K 22.1102
Glücksspielrecht, Vermittlung von Sportwetten für einen im EU-Ausland ansässigen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2011 - 13 B 1331/11
Werbung im Internet für öffentliches Glücksspiel
- VG Düsseldorf, 13.09.2011 - 27 K 1005/09
Glücksspiel Internetverbot Gefahr Kohärenz Pferdewette Markt Größe Buchmacher …
- VG Hannover, 08.08.2008 - 10 B 1868/08
Erlaubnisvorbehalt; Kohärenz; Oddset; Pferdewetten; Spielbanken; Spielhallen; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2002 - 4 B 2163/02
- Generalanwalt beim EuGH, 23.09.1997 - C-118/96
Jessica Safir gegen Skattemyndigheten i Dalarnas län, zuvor Skattemyndigheten i …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.03.1996 - C-101/94
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. - …
- VG München, 30.01.2014 - M 17 K 11.5502
Untersagung von Fernsehwerbung für öffentliches Glücksspiel
- VG Düsseldorf, 22.09.2011 - 27 K 4285/09
Glücksspiel Internetverbot Gefahr Kohärenz Pferdewette Markt Größe Buchmacher …
- VG Düsseldorf, 13.09.2011 - 27 K 128/10
Anordnung zur Untersagung zum Durchführen von öffentlichen Glücksspielen im …
- VG Arnsberg, 10.03.2010 - 1 L 37/10
Rechtmäßigkeit einer Untersagungsanordnung gegen die Veranstaltung, Durchführung …
- VG Frankfurt/Main, 01.12.2009 - 7 L 2818/09
Untersagung von Sportwetten
- VG Frankfurt/Main, 01.12.2009 - 7 L 2657/09
Untersagung von Sportwetten
- VG Arnsberg, 07.10.2009 - 1 L 243/09
Werbeverbot für Glücksspiele zum Schutz der Jugend und Schutz vor Suchtgefahren; …
- VG Hannover, 22.09.2008 - 10 A 4359/07
- VGH Bayern, 08.07.2008 - 10 CS 08.1543
Sportwetten; Vermittlung; Private Wettanbieter; Staatsmonopol
- OVG Saarland, 25.04.2007 - 3 W 22/06
Ordnungspolizeiliches Einschreiten gegen Vermittlung von Sportwetten durch …
- VGH Bayern, 26.06.2012 - 10 BV 11.2118
Vermittlung von Sportwetten; glücksspielrechtliche Untersagungsverfügung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2011 - 13 B 1135/11
Überprüfung der Vereinbarkeit der Verbotsregelungen in § 5 Abs. 3, Abs. 4 GlüStV …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2011 - C-72/10
Costa - Freier Dienstleistungsverkehr - Niederlassungsfreiheit - Annahme von …
- VG Düsseldorf, 16.06.2011 - 27 K 947/09
Internetverbot Köhärenz Geolokalisation Pferdewetten
- VG Augsburg, 15.10.2008 - Au 5 K 06.1225
Sportwetten
- VG Augsburg, 15.10.2008 - Au 5 K 08.1379
Sportwetten
- VG Augsburg, 15.10.2008 - Au 5 K 06.1418
Sportwetten
- VG Augsburg, 15.10.2008 - Au 5 K 06.1267
Sportwetten
- VG Augsburg, 08.09.2008 - Au 5 K 06.1247
Sportwetten; Vermittlung nach Malta; Dauerverwaltungsakt; Entfernung technischer …
- VG Augsburg, 08.09.2008 - Au 5 K 06.1248
Sportwetten; Vermittlung nach Malta; Dauerverwaltungsakt; Entfernung technischer …
- VGH Bayern, 01.09.2008 - 10 CS 08.1492
Sportwetten; Vermittlung; Private Wettanbieter; Staatsmonopol
- VG Augsburg, 30.07.2008 - Au 5 S 08.317
Sportwetten
- VGH Bayern, 06.06.2008 - 10 CS 07.3402
Sportwetten
- VGH Bayern, 02.06.2008 - 10 CS 08.1089
Verbot der Vermittlung von Sportwetten; vorläufiger Rechtsschutz; Vereinbarkeit …
- VG Minden, 30.01.2008 - 3 K 1572/06
Rechtswidrigkeit von vor dem 28.03.2006 erlassenen sportwettenrechtlichen …
- OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 177/06
- OLG Nürnberg, 07.11.2000 - 3 U 2220/00
Klagebefugnis eines DDR-Sportwettenunternehmens - Werbung für unerlaubtes …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.05.1995 - C-484/93
Peter Svensson und Lena Gustavsson gegen Ministre du Logement et de l'Urbanisme. …
- VGH Baden-Württemberg, 09.06.2009 - 6 S 3205/08
Summarische Prüfung der Vereinbarkeit des GlüStVtrG BW mit Europa- und …
- VG Minden, 07.02.2008 - 3 K 3470/04
- VG Minden, 30.01.2008 - 3 K 1570/06
Rechtswidrigkeit von vor dem 28.03.2006 erlassenen sportwettenrechtlichen …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.05.1999 - C-51/96
Deliège
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2012 - 4 A 701/12
Rechtmäßigkeit einer Untersagung von Sportwetten im Rahmen eines …
- VG Augsburg, 17.11.2008 - Au 5 K 06.1177
Sportwetten
- VG Augsburg, 08.09.2008 - Au 5 K 06.1246
Sportwetten; Vermittlung nach Malta; Dauerverwaltungsakt; Entfernung technischer …
- VG Minden, 12.11.2004 - 3 L 804/04
Vermittlerin von ausländischen Sportwetten darf vorerst weiter tätig sein
- Generalanwalt beim EuGH, 10.12.1996 - C-222/95
Société civile immobilière Parodi gegen Banque H. Albert de Bary et Cie. - Freier …
- Generalanwalt beim EuGH, 24.10.1996 - C-134/95
Unità Socio-Sanitaria Locale nº 47 di Biella (USSL) gegen Istituto nazionale per …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.07.1993 - C-272/91
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. - …
- VG Würzburg, 21.09.2023 - W 5 K 22.1134
Glücksspielrecht, Vermittlung von Sportwetten für einen im EU-Ausland ansässigen …
- VG Würzburg, 21.09.2023 - W 5 K 22.1135
Glücksspielrecht, Vermittlung von Sportwetten für einen im EU-Ausland ansässigen …
- VG Würzburg, 21.09.2023 - W 5 K 22.1132
Glücksspielrecht, Vermittlung von Sportwetten für einen im EU-Ausland ansässigen …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.04.2012 - C-176/11
HIT und HIT LARIX - Freier Dienstleistungsverkehr - Glücksspiele - Regelung eines …
- VG Saarlouis, 18.12.2008 - 6 K 37/06
Sportwettenmonopol im Saarland: Verfassungsmäßigkeit und Europarechtskonformität
- VGH Bayern, 04.08.2008 - 10 CS 08.1517
Sportwetten
- VGH Bayern, 16.06.2008 - 10 CS 08.1100
Sportwetten
- VG Frankfurt/Oder, 06.12.2010 - 4 K 1154/07
Vermittlung von Sportwetten mittels Internet
- OVG Saarland, 04.04.2007 - 3 W 26/06
- VGH Baden-Württemberg, 01.03.2000 - 13 S 159/00
Niederlassungsfreiheit zur Ausübung der Prostitution
- VG Regensburg, 10.07.2008 - RO 5 E 08.1011
Erlaubnispflichtigkeit der Vermittlung von Lotterien im Internet im Jahre 2008
- VG Saarlouis, 17.01.2000 - 1 K 78/99
Pferdewetten online
- OLG München, 15.04.1999 - 29 U 2152/99
- Generalanwalt beim EuGH, 18.05.1999 - C-191/97
Deliège
- LG Oldenburg, 23.04.1997 - 9 T. 215/97
Vertretung durch einen vollmachtlosen Vertreter bei Beurkundung eines …