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   EuGH, 02.07.1998 - C-225/95, C-226/95, C-227/95   

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https://dejure.org/1998,2323
EuGH, 02.07.1998 - C-225/95, C-226/95, C-227/95 (https://dejure.org/1998,2323)
EuGH, Entscheidung vom 02.07.1998 - C-225/95, C-226/95, C-227/95 (https://dejure.org/1998,2323)
EuGH, Entscheidung vom 02. Juli 1998 - C-225/95, C-226/95, C-227/95 (https://dejure.org/1998,2323)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kougiakas

  • EU-Kommission PDF

    Kapasakalis u.a. / Elliniko Dimossio

    Richtlinie 89/48 des Rates
    Freizuegigkeit - Arbeitnehmer - Niederlassungsfreiheit - Anerkennung von Hochschuldiplomen, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen - Richtlinie 89/48 - Nichtanwendbarkeit bei einem auf einen Mitgliedstaat beschränkten, rein internen Sachverhalt

  • EU-Kommission

    Kapasakalis u.a. / Elliniko Dimossio

  • Wolters Kluwer

    Allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen; Berufung auf den fehlenden Erlass von Normen zum Schutz der beruflichen Interessen von Fachhochschulabsolventen durch die Mitgliedstaaten; Berufung ...

  • Wolters Kluwer

    Allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen; Berufung auf den fehlenden Erlass von Normen zum Schutz der beruflichen Interessen von Fachhochschulabsolventen durch die Mitgliedstaaten; Berufung ...

  • Wolters Kluwer

    Allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen; Berufung auf den fehlenden Erlass von Normen zum Schutz der beruflichen Interessen von Fachhochschulabsolventen durch die Mitgliedstaaten; Berufung ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Keine Anwendung der Regelung zur Anerkennung von Hochschuldiplomen bei rein internem Sachverhalt

  • Judicialis

    EGV Art. 177 (jetzt EGV Art. 234); ; Richtlinie 89/48/EWG; ; Gesetz Nr. 1404/1983 (Griechenland)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freizuegigkeit - Arbeitnehmer - Niederlassungsfreiheit - Anerkennung von Hochschuldiplomen, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen - Richtlinie 89/48 - Nichtanwendbarkeit bei einem auf einen Mitgliedstaat beschränkten, rein internen Sachverhalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Dioikitiko Protodikeio Athen - Auslegung der Richtlinie 89/48/EWG des Rates über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen - Unmittelbare Wirkung - ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuGHE I 1998, 4239
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 16.01.1997 - C-134/95

    USSL nº 47 di Biella / INAIL

    Auszug aus EuGH, 02.07.1998 - C-225/95
    Schließlich sind nach ständiger Rechtsprechung die Vorschriften des Vertrages überdie Freizügigkeit und die zu ihrer Durchführung erlassenen Maßnahmen nicht aufTätigkeiten anwendbar, die keinerlei Berührungspunkte mit irgendeinem derSachverhalte aufweisen, auf die das Gemeinschaftsrecht abstellt, und die mitkeinem relevanten Element über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinausweisen(Urteile vom 5. Juni 1997 in den Rechtssachen C-64/96 und C-65/96, Uecker undJacquet, Slg. 1997, I-3171, Randnr. 16, vom 16. Januar 1997 in der Rechtssache C-134/95, USSL Nr° 47 di Biella, Slg. 1997, I-195, Randnr. 19, und vom 28. Januar1992 in der Rechtssache C-332/90, Steen, Slg. 1992, I-341, Randnr. 9).
  • EuGH, 28.01.1992 - C-332/90

    Steen / Deutsche Bundespost

    Auszug aus EuGH, 02.07.1998 - C-225/95
    Schließlich sind nach ständiger Rechtsprechung die Vorschriften des Vertrages überdie Freizügigkeit und die zu ihrer Durchführung erlassenen Maßnahmen nicht aufTätigkeiten anwendbar, die keinerlei Berührungspunkte mit irgendeinem derSachverhalte aufweisen, auf die das Gemeinschaftsrecht abstellt, und die mitkeinem relevanten Element über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinausweisen(Urteile vom 5. Juni 1997 in den Rechtssachen C-64/96 und C-65/96, Uecker undJacquet, Slg. 1997, I-3171, Randnr. 16, vom 16. Januar 1997 in der Rechtssache C-134/95, USSL Nr° 47 di Biella, Slg. 1997, I-195, Randnr. 19, und vom 28. Januar1992 in der Rechtssache C-332/90, Steen, Slg. 1992, I-341, Randnr. 9).
  • EuGH, 05.06.1997 - C-64/96

    Land Nordrhein-Westfalen / Uecker und Jacquet / Land Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus EuGH, 02.07.1998 - C-225/95
    Schließlich sind nach ständiger Rechtsprechung die Vorschriften des Vertrages überdie Freizügigkeit und die zu ihrer Durchführung erlassenen Maßnahmen nicht aufTätigkeiten anwendbar, die keinerlei Berührungspunkte mit irgendeinem derSachverhalte aufweisen, auf die das Gemeinschaftsrecht abstellt, und die mitkeinem relevanten Element über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinausweisen(Urteile vom 5. Juni 1997 in den Rechtssachen C-64/96 und C-65/96, Uecker undJacquet, Slg. 1997, I-3171, Randnr. 16, vom 16. Januar 1997 in der Rechtssache C-134/95, USSL Nr° 47 di Biella, Slg. 1997, I-195, Randnr. 19, und vom 28. Januar1992 in der Rechtssache C-332/90, Steen, Slg. 1992, I-341, Randnr. 9).
  • EuGH, 23.03.1995 - C-365/93

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 02.07.1998 - C-225/95
    Diese Vertragsverletzung ist vomGerichtshof im Urteil vom 23. März 1995 in der Rechtssache C-365/93(Kommission/Griechenland, Slg. 1995, I-499) festgestellt worden.
  • BAG, 23.02.2017 - 6 AZR 843/15

    Stufenzuordnung und Arbeitnehmerfreizügigkeit

    (3) Ein Unionsbürger kann sich gegenüber nationalen Normen daher nicht auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit berufen, wenn er - wie die Klägerin - niemals in einem anderen Mitgliedstaat gewohnt, gearbeitet, studiert, ein Hochschuldiplom oder einen Berufsabschluss erworben oder anderweitig von seinem Recht auf Arbeitnehmerfreizügigkeit Gebrauch gemacht hat (vgl. EuGH 2. Juli 1998 - C-225/95, C-226/95, C-227/95 - [Kapasakalis ua.] Rn. 21, Slg. 1998, I-4239) .
  • BAG, 29.06.2017 - 6 AZR 364/16

    Beschäftigungszeit iSv. § 34 Abs. 3 TV-L

    c) Ein Unionsbürger kann sich gegenüber nationalen Normen daher nicht auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit berufen, wenn er - wie die Klägerin - niemals in einem anderen Mitgliedstaat gewohnt, gearbeitet, studiert, ein Hochschuldiplom oder einen Berufsabschluss erworben oder anderweitig von seinem Recht auf Arbeitnehmerfreizügigkeit Gebrauch gemacht hat (vgl. EuGH 2. Juli 1998 - C-225/95, C-226/95 , C-227/95  - [Kapasakalis ua.] Rn. 21 , Slg. 1998, I-4239; BAG 23. Februar 2017 - 6 AZR 843/15 - Rn. 32) .
  • BAG, 23.02.2017 - 6 AZR 244/16

    Stufenzuordnung nach § 16 Abs. 2 TV-L - Zulässigkeit der Privilegierung der beim

    (3) Ein Unionsbürger kann sich gegenüber nationalen Normen daher nicht auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit berufen, wenn er - wie der Kläger - niemals in einem anderen Mitgliedstaat gewohnt, gearbeitet, studiert, ein Hochschuldiplom oder einen Berufsabschluss erworben oder anderweitig von seinem Recht auf Arbeitnehmerfreizügigkeit Gebrauch gemacht hat (vgl. EuGH 2. Juli 1998 - C-225/95, C-226/95, C-227/95 - [Kapasakalis ua.] Rn. 21, Slg. 1998, I-4239) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.10.2015 - 7 Sa 773/15

    Zuordnung zu einer Entgeltstufe nach § 16 TV-L bei höherwertiger Vorbeschäftigung

    Sie sind nicht auf Tätigkeiten anwendbar, die keine Berührung mit irgendeinem Sachverhalt aufweisen, auf die das Gemeinschaftsrecht abstellt und mit keinem relevanten Element über die Grenzen eines Mitgliedstaates hinausreichen (vgl. EuGH vom 01.04.2008 -C-212/06 - SozR 4-6035 Art. 39 Nr. 3; vom 26.01.1999 - C-18/95 [Terhoeve] - Slg. 1999, I-345-397, Ziff. 27; vom 05.06.1997 - C-64/96 und C-65/96 [Uecker und Jacquet] - Slg.1997, I-3171, Rnr. 16 und vom 02.07.1998 - C-225/95 bis C-227/95, [Kapasakalis u. a.] Slg.1998, I-0000, Rnr. 22) .
  • EuGH, 11.10.2001 - C-95/99

    STAATENLOSE UND FLÜCHTLINGE KÖNNEN NICHT KRAFT GEMEINSCHAFTSRECHTS ZAHLUNG VON

    Doch hat der Gerichtshof in der Folge ausgeführt, dass die Vertragsbestimmungen über die Freizügigkeit und die zur Durchführung dieser Bestimmungen erlassenen Maßnahmen nicht auf Tätigkeiten anwendbar sind, die keine Berührung mit irgendeinem der Sachverhalte aufweisen, auf die das Gemeinschaftsrecht abstellt, und die mit keinem relevanten Element über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinausweisen (vgl. insbesondere Urteile Petit, Randnr. 8, vom 2. Juli 1998 in den Rechtssachen C-225/95 bis C-227/95, Kapasakalis u. a., Slg. 1998, I-4239, Randnr. 22, und vom 26. Januar 1999 in der Rechtssache C-18/95, Terhoeve, Slg. 1999, I-345, Randnr. 26).
  • EuGH, 26.01.1999 - C-18/95

    Terhoeve

    Nach ständiger Rechtsprechung sind die Vertragsbestimmungen über die Freizügigkeit und die zu ihrer Durchführung erlassenen Maßnahmen nicht auf Tätigkeiten anwendbar, die keine Berührung mit irgendeinem der Sachverhalte aufweisen, auf die das Gemeinschaftsrecht abstellt, und die mit keinem relevanten Element über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinausweisen (Urteile vom 28. Januar 1992 in der Rechtssache C-332/90, Steen, Slg. 1992, I-341, Randnr. 9, vom 16. Januar 1997 in der Rechtssache C-134/95, USSL N° 47 di Biella, Slg. 1997, I-195, Randnr. 19, vom 5. Juni 1997 in den Rechtssachen C-64/96 und C-65/96, Uecker und Jacquet, Slg. 1997, I-3171, Randnr. 16, und vom 2. Juli 1998 in den Rechtssachen C-225/95 bis C-227/95, Kapasakalis u. a., Slg. 1998, I-0000, Randnr. 22).
  • BSG, 05.02.2003 - B 6 KA 42/02 R

    Zulassung - vertragsärztliche/-psychotherapeutische Versorgung - Psychotherapeut

    In einem solchen Fall ohne EU-rechtlichen Auslandsbezug würde die EU-rechtliche Gleichwertigkeitsanerkennung missbraucht, wenn durch sie ein in Deutschland absolviertes Studium der Sozialpädagogik dem Studium der Psychologie gleichgestellt würde und dies ermöglichte, auf sie gegründet hier in Deutschland eine weitere - sonst nicht erreichbare - Qualifikation zu erlangen (vgl dazu zB EuGH, Urteil vom 28. Januar 1992 - Rs. C-330 und 331/90 - [Lopez Brea und Hidalgo Palacios], RdNr 8 f, EuGHE 1992, I-323, 336; Urteil vom 9. Februar 1994 - Rs. C-319/92 - [Salomone Haim], RdNr 21, NJW 1994, 2409, 2410 = SozR 3-6082 Art. 20 Nr. 1 S 6 oben; Urteil vom 16. Februar 1995 - Rs. C-29/94 bis C-35/94 - [Jean-Louis Aubertin ua], RdNr 9-11, EuGHE 1995, I-301, 316; Urteil vom 2. Juli 1998 - Rs. C-225/95 bis 227/95 - [Kapasakalis ua], RdNr 21 bis 24, EuGHE 1998, I-4239, 4250; der Sache nach zu Grunde liegend das Urteil vom 27. Oktober 1982 - Rs 35 und 36/82 - [Morson und Jhanjan], RdNr 15-17, EuGHE 1982, 3723, 3736 = NJW 1983, 2751, 2752).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2008 - C-311/06

    Consiglio Nazionale degli Ingegneri - Arbeitnehmer - Anerkennung der

    27 - Urteil vom 2. Juli 1998, Kapasakalis u. a. (C-225/95, C-226/95 und C-227/95, Slg. 1998, I-4239, Randnr. 18).

    31 - Vgl. insbesondere Urteil Kapasakalis u. a. (Randnr. 22).

  • VG Augsburg, 12.10.2017 - Au 2 K 17.661

    Höhe des Altersgeldes mit Unionsrecht vereinbar

    Ein Unionsbürger kann sich gegenüber nationalen Normen daher nicht auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit berufen, wenn er niemals in einem anderen Mitgliedstaat gewohnt, gearbeitet, studiert, ein Hochschuldiplom oder einen Berufsabschluss erworben oder anderweitig von seinem Recht auf Arbeitnehmerfreizügigkeit Gebrauch gemacht hat (vgl. EuGH, U.v. 2.7.1998 - Rs. C-225/95, C-226/95, C-227/95 - Kapasakalis u.a. - Rn. 21).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.10.2008 - C-213/07

    Michaniki - Öffentliche Aufträge - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge

    6 bis 9), vom 2. Juli 1998, Kapasakalis u. a. (C-225/95 bis C-227/95, Slg. 1998, I-4239, Randnrn.
  • VG Augsburg, 12.10.2017 - Au 2 K 17.397

    § 7 Abs. 1 S. 1 AltGG ist mit der Art. 3 GG und Art. 45 AEUV vereinbar

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2004 - 19 A 2115/01

    Übernahme von Schülerfahrkosten; Erfordernis eines Wohnsitzes oder eines

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2001 - C-28/00

    Kauer

  • EuGH, 23.10.2008 - C-286/06

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.04.2016 - 7 Sa 2315/15

    Arbeitnehmerfreizügigkeit - Stellenausschreibung als Volljurist - Benachteiligung

  • VG Augsburg, 12.10.2017 - Au 2 K 17.820

    Vereinbarkeit des Altersgeldes für ausgeschiedene Berufssoldaten mit der

  • OLG Jena, 03.04.2009 - 1 Ss 182/08

    Fahren ohne Fahrerlaubnis durch Gebrauchmachen von einer im EU-Ausland erworbenen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.08.2007 - L 8 EG 12/06

    Voraussetzungen für den Anspruch eines Ausländers auf Erziehungsgeld; Bedeutung

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2006 - C-40/05

    Lyyski - Diskriminierungsverbot - Unionsbürgerschaft - Zugang zur

  • EuGH, 11.10.2001 - C-180/99

    Khalil - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer

  • EuGH, 11.10.2001 - C-96/99

    Chaaban

  • EuGH, 11.10.2001 - C-97/99

    Osseili

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