Rechtsprechung
EuGH, 28.10.1999 - C-55/98 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Dienstleistungsfreiheit - Einkommensteuer - Steuerpflichtiges Einkommen - Abzug von Ausgaben für Fortbildungsveranstaltungen - Unterscheidung nach dem Land, in dem die Veranstaltungen stattfinden
- Europäischer Gerichtshof
Vestergaard
- EU-Kommission
Vestergaard
EG-Vertrag, Artikel 59 [nach Änderung jetzt Artikel 49 EG]
Freier Dienstleistungsverkehr - Beschränkungen - Abzug der Ausgaben für Fortbildungsveranstaltungen vom steuerpflichtigen Einkommen - Nationale Rechtsvorschriften, wonach vermutet wird, daß Ausgaben für Fortbildungsveranstaltungen in anderen Mitgliedstaaten nicht ...
- EU-Kommission
Vestergaard
- Wolters Kluwer
Vorabentscheidung über die Auslegung der Artikel 6 und 59 EG-Vertrag ; Abzug von Ausgaben für Fortbildungsveranstaltungen bei Nichtrechtfertigung der Wahl des Reiseziels und Veranstaltungsorts ist aus beruflichen Gründen; Unterscheidung nach dem Land, in dem die ...
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Ausgabenabzug für Fortbildungsveranstaltungen an Urlaubsorten im EG-Ausland
- Judicialis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Forbildungsveranstaltungen an Urlaubsorten im Ausland
Sonstiges (2)
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
EGV Art 6, EGV Art 59
Ausland; Fortbildungskurs; Urlaub - Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Højesteret - Auslegung der Artikel 6 und 59 EG-Vertrag (jetzt Artikel 12 EG und 49 EG) im Hinblick auf eine nationale Rechtsprechung auf dem Gebiet der Einkommensteuer - Steuerpflichtiges Einkommen - Abzug von Ausgaben für einen beruflichen ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 10.06.1999 - C-55/98
- EuGH, 28.10.1999 - C-55/98
Papierfundstellen
- EuGHE I 1999, 7641
- EuZW 2000, 20
- DVBl 2000, 141 (Ls.)
- BB 2000, 234
- BB 2000, 288
Wird zitiert von ... (79) Neu Zitiert selbst (12)
- EuGH, 28.01.1992 - C-204/90
Bachmann / Belgischer Staat
Auszug aus EuGH, 28.10.1999 - C-55/98
Da Herr Vestergaard vor dem vorlegenden Gericht erstmals geltend machte, die Versteuerung der fraglichen Fortbildungsausgaben als zusätzliche Vergütung sei mit den Artikeln 6 und 59 EG-Vertrag unvereinbar, hat das Gericht das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof die beiden folgenden Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Ist die dänische Rechtsprechung (vgl. Urteil des Højesteret vom 19. Oktober 1994, Ugeskrift for Retsvæsen 1994, 970), wonach vermutet wird, daß eine Fortbildungsveranstaltung an einem üblichen Urlaubsort im Ausland, sofern sich die Ortswahl nicht fachlich rechtfertigen lasse, in so erheblichem Umfang Urlaubszwecken diene, daß die Teilnahmekosten nicht als berufliche Aufwendungen abzugsfähig seien, mit den Artikeln 6 und 59 EG-Vertrag vereinbar? 2. Wenn nicht, läßt sich eine solche nationale Steuerregelung mit der Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere den Urteilen Bachmann (C-204/90) und Futura Participations SA (C-250/95), rechtfertigen? Zu den Vorlagefragen.Diese Ungleichbehandlung ist weder durch die Notwendigkeit, die Kohärenz eines Steuersystems zu wahren, noch durch die Wirksamkeit der Steuerkontrollen gerechtfertigt, die nach den vom vorlegenden Gericht erwähnten Urteilen vom 28. Januar 1992 in der Rechtssache C-204/90 (Bachmann, Slg. 1992, I-249) und vom 15. Mai 1997 in der Rechtssache C-250/95 (Futura Participations und Singer, Slg. 1997, I-2471) als mögliche Rechtfertigungsgründe für Regelungen anerkannt worden sind, die die vom Vertrag gewährleisteten Grundfreiheiten einschränken können.
In den Ausgangsverfahren, die dem Urteil Bachmann und dem am gleichen Tag ergangenen Urteil in der Rechtssache C-300/90 (Kommission/Belgien, Slg. 1992, I-305) zugrunde lagen, bestand zwischen der Abzugsfähigkeit von Versicherungsbeiträgen und der Besteuerung der Beträge, die von den Versicherern nach den Alters- und Todesfallversicherungsverträgen geschuldet wurden, ein unmittelbarer Zusammenhang, der notwendig war, um die Kohärenz der fraglichen Steuerregelung zu wahren (vgl. insoweit Urteile vom 14. November 1995 in der Rechtssache C-484/93, Svensson und Gustavsson, Slg. 1995, I-3955, Randnr. 18, vom 27. Juni 1996 in der Rechtssache C-107/94, Asscher, Slg. 1996, I-3089, Randnr. 58, und vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-264/96, ICI, Slg. 1998, I-4695, Randnr. 29).
Die beteiligten Steuerbehörden hindert auch nichts daran, vom Steuerpflichtigen selbst alle Belege zu verlangen, die ihnen für die Beurteilung der Frage notwendig erscheinen, ob der verlangte Abzug gewährt werden kann (in diesem Sinne Urteile Bachmann, Randnrn.
- EuGH, 15.05.1997 - C-250/95
Futura Participations und Singer / Administration des contributions
Auszug aus EuGH, 28.10.1999 - C-55/98
Diese Ungleichbehandlung ist weder durch die Notwendigkeit, die Kohärenz eines Steuersystems zu wahren, noch durch die Wirksamkeit der Steuerkontrollen gerechtfertigt, die nach den vom vorlegenden Gericht erwähnten Urteilen vom 28. Januar 1992 in der Rechtssache C-204/90 (Bachmann, Slg. 1992, I-249) und vom 15. Mai 1997 in der Rechtssache C-250/95 (Futura Participations und Singer, Slg. 1997, I-2471) als mögliche Rechtfertigungsgründe für Regelungen anerkannt worden sind, die die vom Vertrag gewährleisteten Grundfreiheiten einschränken können.Im übrigen erlaubt zwar die Wirksamkeit der Steuerkontrollen einem Mitgliedstaat die Anwendung von Maßnahmen, die die klare und präzise Feststellung der Höhe der in diesem Staat als berufliche Aufwendungen abziehbaren Ausgaben, u. a. auch die für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen, ermöglichen (in diesem Sinne Urteile Futura Participations und Singer, Randnr. 31, und vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache C-254/97, Baxter, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 18); sie kann es jedoch nicht rechtfertigen, daß der Staat diesen Abzug von unterschiedlichen Voraussetzungen abhängig macht, je nachdem, ob die Fortbildungsveranstaltungen in dem betreffenden Mitgliedstaat oder in einem anderen Mitgliedstaat stattfinden.
Die Auskünfte, deren Einholung die Richtlinie 77/799 den zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats erlaubt, sind aber gerade jene, die ihnen notwendig erscheinen, um den korrekten Betrag der Einkommensteuer eines Steuerpflichtigen gemäß den von ihnen selbst anzuwendenden Rechtsvorschriften ordnungsgemäß festzusetzen (in diesem Sinne Urteil Futura Participations und Singer, Randnr. 41), und die Richtlinie berührt in keiner Weise die Befugnis dieser Behörden, u. a. zu prüfen, ob die in diesen Rechtsvorschriften festgelegten Voraussetzungen für den steuerlichen Abzug bestimmter Ausgaben erfüllt sind.
- EuGH, 28.01.1992 - C-300/90
Kommission / Belgien
Auszug aus EuGH, 28.10.1999 - C-55/98
In den Ausgangsverfahren, die dem Urteil Bachmann und dem am gleichen Tag ergangenen Urteil in der Rechtssache C-300/90 (Kommission/Belgien, Slg. 1992, I-305) zugrunde lagen, bestand zwischen der Abzugsfähigkeit von Versicherungsbeiträgen und der Besteuerung der Beträge, die von den Versicherern nach den Alters- und Todesfallversicherungsverträgen geschuldet wurden, ein unmittelbarer Zusammenhang, der notwendig war, um die Kohärenz der fraglichen Steuerregelung zu wahren (vgl. insoweit Urteile vom 14. November 1995 in der Rechtssache C-484/93, Svensson und Gustavsson, Slg. 1995, I-3955, Randnr. 18, vom 27. Juni 1996 in der Rechtssache C-107/94, Asscher, Slg. 1996, I-3089, Randnr. 58, und vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-264/96, ICI, Slg. 1998, I-4695, Randnr. 29).18 und 20, und Kommission/Belgien, Randnrn.
- EuGH, 05.10.1994 - C-381/93
Kommission / Frankreich
Auszug aus EuGH, 28.10.1999 - C-55/98
Artikel 59 EG-Vertrag ist nämlich nicht nur dann anwendbar, wenn der Erbringer und der Empfänger der Dienstleistung in verschiedenen Mitgliedstaaten ansässig sind, sondern auch in den Fällen, in denen der Erbringer die Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat als dem seiner Niederlassung anbietet (vgl. u. a. Urteil vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-381/93, Kommission/Frankreich, Slg. 1994, I-5145, Randnr. 14), und zwar unabhängig davon, wo die Empfänger dieser Dienstleistungen ansässig sind (vgl. u. a. Urteil vom 5. Juni 1997 in der Rechtssache C-398/95, SETTG, Slg. 1997, I-3091, Randnr. 8). - EuGH, 05.06.1997 - C-398/95
Syndesmos ton en Elladi Touristikon kai Taxidiotikon Grafeion / Ypourgos Ergasias
Auszug aus EuGH, 28.10.1999 - C-55/98
Artikel 59 EG-Vertrag ist nämlich nicht nur dann anwendbar, wenn der Erbringer und der Empfänger der Dienstleistung in verschiedenen Mitgliedstaaten ansässig sind, sondern auch in den Fällen, in denen der Erbringer die Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat als dem seiner Niederlassung anbietet (vgl. u. a. Urteil vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-381/93, Kommission/Frankreich, Slg. 1994, I-5145, Randnr. 14), und zwar unabhängig davon, wo die Empfänger dieser Dienstleistungen ansässig sind (vgl. u. a. Urteil vom 5. Juni 1997 in der Rechtssache C-398/95, SETTG, Slg. 1997, I-3091, Randnr. 8). - EuGH, 14.11.1995 - C-484/93
Svensson und Gustavsson / Ministre du Logement und de l'Urbanisme
Auszug aus EuGH, 28.10.1999 - C-55/98
In den Ausgangsverfahren, die dem Urteil Bachmann und dem am gleichen Tag ergangenen Urteil in der Rechtssache C-300/90 (Kommission/Belgien, Slg. 1992, I-305) zugrunde lagen, bestand zwischen der Abzugsfähigkeit von Versicherungsbeiträgen und der Besteuerung der Beträge, die von den Versicherern nach den Alters- und Todesfallversicherungsverträgen geschuldet wurden, ein unmittelbarer Zusammenhang, der notwendig war, um die Kohärenz der fraglichen Steuerregelung zu wahren (vgl. insoweit Urteile vom 14. November 1995 in der Rechtssache C-484/93, Svensson und Gustavsson, Slg. 1995, I-3955, Randnr. 18, vom 27. Juni 1996 in der Rechtssache C-107/94, Asscher, Slg. 1996, I-3089, Randnr. 58, und vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-264/96, ICI, Slg. 1998, I-4695, Randnr. 29). - EuGH, 29.04.1999 - C-224/97
Ciola
Auszug aus EuGH, 28.10.1999 - C-55/98
Außerdem umfaßt das Recht auf freie Dienstleistung die Freiheit der Dienstleistungsempfänger, sich zur Inanspruchnahme einer Dienstleistung in einen anderen Mitgliedstaat zu begeben, ohne durch irgendwelche Beschränkungen daran gehindert zu werden (vgl. u. a. insbesondere Urteil vom 29. April 1999 in der Rechtssache C-224/97, Ciola, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 11). - EuGH, 08.07.1999 - C-254/97
Baxter u.a.
Auszug aus EuGH, 28.10.1999 - C-55/98
Im übrigen erlaubt zwar die Wirksamkeit der Steuerkontrollen einem Mitgliedstaat die Anwendung von Maßnahmen, die die klare und präzise Feststellung der Höhe der in diesem Staat als berufliche Aufwendungen abziehbaren Ausgaben, u. a. auch die für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen, ermöglichen (in diesem Sinne Urteile Futura Participations und Singer, Randnr. 31, und vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache C-254/97, Baxter, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 18); sie kann es jedoch nicht rechtfertigen, daß der Staat diesen Abzug von unterschiedlichen Voraussetzungen abhängig macht, je nachdem, ob die Fortbildungsveranstaltungen in dem betreffenden Mitgliedstaat oder in einem anderen Mitgliedstaat stattfinden. - EuGH, 16.09.1999 - C-22/98
Becu u.a.
Auszug aus EuGH, 28.10.1999 - C-55/98
Zweitens kann nach ständiger Rechtsprechung Artikel 6 Absatz 1 EG-Vertrag, in dem das allgemeine Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit niedergelegt ist, selbständig nur in gemeinschaftsrechtlich geregelten Fällen angewandt werden, für die der Vertrag kein besonderes Diskriminierungsverbot vorsieht (vgl. u. a. Urteil vom 16. September 1999 in der Rechtssache C-22/98, Becu, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 32). - EuGH, 28.04.1998 - C-118/96
Safir
Auszug aus EuGH, 28.10.1999 - C-55/98
Erstens ist festzustellen, daß zwar der Bereich der direkten Steuern als solcher beim gegenwärtigen Stand des Gemeinschaftsrechts nicht in die Zuständigkeit der Gemeinschaft fällt, daß die Mitgliedstaaten die ihnen verbliebenen Befugnisse jedoch unter Beachtung des Gemeinschaftsrechts ausüben müssen (vgl. u. a. Urteil vom 28. April 1998 in der Rechtssache C-118/96, Safir, Slg. 1998, I-1897, Randnr. 21). - EuGH, 27.06.1996 - C-107/94
Asscher / Staatssecretaris van Financiën
- EuGH, 16.07.1998 - C-264/96
ICI
- BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06
Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise
Sodann änderte der VI. Senat mit Rücksicht auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 28. Oktober 1999 Rs. C-55/98 (EuGHE I-1999, 7641 - Vestergaard) seine Rechtsprechung zu Sprachkursen im Ausland: Danach kann abweichend von der bisherigen Rechtsprechung bei einem Sprachkurs in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union nicht mehr typischerweise unterstellt werden, dass dieser wegen der jeder Auslandsreise innewohnenden touristischen Elemente eher Berührungspunkte zur privaten Lebensführung aufweist als ein Inlandssprachkurs (Urteil vom 13. Juni 2002 VI R 168/00, BFHE 199, 347, BStBl II 2003, 765 - Sprachkurs in Südfrankreich mit unterrichtsfreien Nachmittagen). - EuGH, 18.12.2007 - C-341/05
Freier Dienstleistungsverkehr - Zur Vereinbarkeit einer kollektiven Maßnahme mit …
In Bezug auf den freien Dienstleistungsverkehr ist dieser Grundsatz durch Art. 49 EG verwirklicht und konkretisiert worden (Urteile vom 16. September 1999, Becu u. a., C-22/98, Slg. 1999, I-5665, Randnr. 32, und vom 28. Oktober 1999, Vestergaard, C-55/98, Slg. 1999, I-7641, Randnr. 17). - EuGH, 14.09.2006 - C-386/04
Centro di Musicologia Walter Stauffer - Freier Kapitalverkehr - …
50 Darüber hinaus können die betroffenen Finanzbehörden sich aufgrund der Richtlinie 77/799/EWG des Rates vom 19. Dezember 1977 über die gegenseitige Amtshilfe der Mitgliedstaaten im Bereich der direkten Steuern (…ABl. L 336, S. 15), geändert durch die Richtlinie 2004/106/EG des Rates vom 16. November 2004 (…ABl. L 359, S. 30), an die Behörden eines anderen Mitgliedstaats wenden, um alle Auskünfte zu erhalten, die sich als notwendig für die ordnungsgemäße Bemessung der Steuer eines Steuerpflichtigen einschließlich der Frage, ob diesem eine Steuerbefreiung gewährt werden kann, erweisen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. Oktober 1999 in der Rechtssache C-55/98, Vestergaard, Slg. 1999, I-7641, Randnr. 26, und vom 26. Juni 2003 in der Rechtssache C-422/01, Skandia und Ramstedt, Slg. 2003, I-6817, Randnr. 42).53 Voraussetzung dafür, dass ein auf eine solche Rechtfertigung gestütztes Vorbringen Erfolg haben kann, ist jedoch, dass das Bestehen eines unmittelbaren Zusammenhangs zwischen der betreffenden Steuervergünstigung und dem Ausgleich dieser Vergünstigung durch einen bestimmten Steuerabzug feststeht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. November 1995 in der Rechtssache C-484/93, Svensson und Gustavsson, Slg. 1995, I-3955, Randnr. 18, vom 27. Juni 1996 in der Rechtssache C-107/94, Asscher, Slg. 1996, I-3089, Randnr. 58, und vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-264/96, ICI, Slg. 1998, I-4695, Randnr. 29, sowie Urteil Vestergaard, Randnr. 24, und Urteil vom 21. November 2002 in der Rechtssache C-436/00, X und Y, Slg. 2002, I-10829, Randnr. 52).
- EuGH, 16.01.2003 - C-388/01
DER GERICHTSHOF VERURTEILT ITALIEN, WEIL ES VORZUGSTARIFE FÜR DEN ZUGANG ZU …
Was zweitens das Erfordernis betrifft, die Kohärenz des Steuersystems zu wahren, das im Urteil vom 28. Januar 1992 in der Rechtssache C-204/90 (Bachmann, Slg. 1992, I-249) als möglicher Rechtfertigungsgrund für Regelungen anerkannt worden ist, die dazu angetan sind, die vom Vertrag gewährleisteten Grundfreiheiten einzuschränken, so ist daran zu erinnern, dass in den Rechtssachen, die zum Urteil Bachmann und zum Urteil vom gleichen Tag in der Rechtssache C-300/90 (Kommission/Belgien, Slg. 1992, I-305) geführt haben, zwischen der Abzugsfähigkeit von Versicherungsbeiträgen und der Besteuerung der von den Versicherern nach den Alters- und Todesfallversicherungsverträgen geschuldeten Beträge ein unmittelbarer Zusammenhang bestand, der zur Wahrung der Kohärenz des fraglichen Steuersystems aufrechterhalten werden musste (vgl. insoweit u. a. Urteile Svensson und Gustavsson, Randnr. 18, vom 27. Juni 1996 in der Rechtssache C-107/94, Asscher, Slg. 1996, I-3089, Randnr. 58, vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-264/96, ICI, Slg. 1998, I-4695, Randnr. 29, und vom 28. Oktober 1999 in der Rechtssache C-55/98, Vestergaard, Slg. 1999, I-7641, Randnr. 24). - BFH, 10.04.2013 - I R 45/11
Verpflichtung zur Verrechnungspreisdokumentation nach § 90 Abs. 3 AO ist …
Als zwingender Grund des Allgemeininteresses ist insbesondere das Erfordernis einer wirksamen Steueraufsicht in der ständigen Rechtsprechung des EuGH anerkannt (EuGH-Urteile vom 15. Mai 1997 C-250/95, Futura Participations und Singer, Slg. 1997, I-2471 Rz 26; vom 28. Oktober 1999 C-55/98, Vestergaard, Slg. 1999, I-7641 Rz 23; vom 4. März 2004 C-334/02, Kommission/Frankreich, Slg. 2004, I-2229 Rz 27; vom 9. November 2006 C-433/04, Kommission/Belgien, Slg. 2006, I-10653 Rz 35), nach dem die Mitgliedstaaten befugt sind, Maßnahmen anzuwenden, um die Besteuerungsgrundlagen klar und eindeutig feststellen zu können (EuGH-Urteile vom 8. Juli 1999 C-254/97, Baxter u.a., Slg. 1999, I-4809 Rz 18; in Slg. 1999, I-7641 Rz 25; vom 14. September 2006 C-386/04, Centro di Musicologia Walter Stauffer, Slg. 2006, I-8203 Rz 48; vom 28. Oktober 2010 C-72/09, Établissements Rimbaud, Slg. 2010, I-10659 Rz 35).An der Erforderlichkeit fehlt es nicht deshalb, weil die Finanzverwaltung die für die Besteuerung erforderlichen Informationen auch mit den Mitteln der Richtlinie 77/799/EWG des Rates vom 19. Dezember 1977 über die gegenseitige Amtshilfe zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten im Bereich der direkten Steuern (ABlEG 1977, Nr. L-336, 15), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/98/EG des Rates vom 20. November 2006 (ABlEU 2006, Nr. L-363, 129), ersetzt mit Wirkung vom 1. Januar 2013 durch die Richtlinie 2011/16/EU des Rates vom 15. Februar 2011 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Aufhebung der Richtlinie 77/799/EWG (ABlEU 2011, Nr. L-64.1), erlangen könnte (vgl. hierzu EuGH-Urteile vom 14. Februar 1995 C-279/93, Schumacker, Slg. 1995, I-225 Rz 45; in Slg. 1999, I-7641 Rz 26; Staringer in Widmann, Steuervollzug im Rechtsstaat, DStJG Band 31 (2008), 135, 144).
Sie stehen vielmehr grundsätzlich nebeneinander (in diesem Sinne EuGH-Urteil in Slg. 1999, I-7641 Rz 26; vom 27. September 2007 C-184/05, Twoh International, Slg. 2007, I-7897 Rz 35) und dienen der Sachverhaltsaufklärung in unterschiedlichen Fallgestaltungen (ähnlich Cordewener, Europäische Grundfreiheiten und nationales Steuerrecht, 2002, 942;… Schwenke, a.a.O., DStJG Band 33 (2010), 273, 290 f.;… Seer in Spindler/Tipke/Rödder [Hrsg.], Steuerzentrierte Rechtsberatung, Festschrift für Harald Schaumburg, 2009, 151, 163: "aliud").
- EuGH, 03.10.2006 - C-290/04
FKP Scorpio Konzertproduktionen - Artikel 59 EWG-Vertrag (später Artikel 59 …
64 Diese Rechte umfassen nicht nur die Freiheit des Dienstleistungsempfängers, sich zur Inanspruchnahme einer Dienstleistung in einen anderen Mitgliedstaat zu begeben, ohne durch irgendwelche Beschränkungen daran gehindert zu werden (Urteile Ciola, Randnr. 11, und vom 28. Oktober 1999 in der Rechtssache C-55/98, Vestergaard, Slg. 1999, I-7641, Randnr. 20), sondern nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes auch das Recht des Dienstleistungsempfängers, sich auf diese Rechte selbst dann zu berufen, wenn weder er noch der Dienstleister sich an einen anderen Ort innerhalb der Gemeinschaft begeben haben (vgl. in diesem Sinne Urteil Eurowings Luftverkehr, Randnr. 34, vom 6. November 2003 in der Rechtssache C-243/01, Gambelli u. a., Slg. 2003, I-13031, Randnrn. - EuGH, 29.03.2007 - C-347/04
DIE DEUTSCHE REGELUNG ÜBER DIE ABZUGSFÄHIGKEIT VON VERLUSTEN AUS ABSCHREIBUNGEN …
Die Wirksamkeit der Steuerkontrollen ist nämlich zwar ein Gesichtspunkt, der einen Mitgliedstaat dazu berechtigt, Maßnahmen zu ergreifen, die die klare und eindeutige Feststellung der Höhe der in diesem Staat aufgrund von Beteiligungen am Kapital ausländischer Tochtergesellschaften abzugsfähigen Aufwendungen ermöglichen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Mai 1997, Futura Participations und Singer, C-250/95, Slg. 1997, I-2471, Randnr. 31, und vom 28. Oktober 1999, Vestergaard, C-55/98, Slg. 1999, I-7641, Randnr. 23), sie kann jedoch nicht rechtfertigen, dass der Mitgliedstaat diesen Abzug von unterschiedlichen Voraussetzungen abhängig machen kann, je nachdem, ob die Beteiligungen im Inland oder in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassene Tochtergesellschaften betreffen.Zum Vorbringen der deutschen Regierung, die Kontrolle von Auslandssachverhalten bleibe selbst bei einer Zusammenarbeit mit den Behörden eines anderen Mitgliedstaats oft sehr schwierig, genügt zudem die Feststellung, dass die betroffenen Steuerbehörden die Möglichkeit haben, von der Muttergesellschaft selbst alle Belege zu verlangen, die ihnen für die Beurteilung der Frage notwendig erscheinen, ob der verlangte Abzug von Verlusten aus der Abschreibung auf Beteiligungswerte an in anderen Mitgliedstaaten niedergelassenen Tochtergesellschaften zu gewähren ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Vestergaard, Randnr. 26).
- BFH, 18.08.2005 - VI R 32/03
Eine Aufteilung in Arbeitslohn und Zuwendungen im betrieblichen Eigeninteresse …
Denn es widerspricht der durch Art. 59 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV), nach Änderung jetzt Art. 49 EGV, verbürgten Dienstleistungsfreiheit, wenn ein Mitgliedsstaat die steuerliche Erfassung von Arbeitslohn bei Zuwendung einer Reise von unterschiedlichen Voraussetzungen abhängig macht, je nachdem, ob die Reise in dem Heimatstaat oder in einem anderen Mitgliedsstaat stattgefunden hat (vgl. Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- vom 28. Oktober 1999 Rs. C-55/98, EuGHE I-1999, 7641, DStRE 2000, 114; BFH-Urteil vom 13. Juni 2002 VI R 168/00, BFHE 199, 347, BStBl II 2003, 765). - EuGH, 07.09.2004 - C-319/02
Manninen - Einkommensteuer - Steuergutschrift für von finnischen Gesellschaften …
Allerdings kann ein auf eine solche Rechtfertigung gestütztes Vorbringen nur dann Erfolg haben, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der betreffenden Steuervergünstigung und dem Ausgleich dieser Vergünstigung durch eine bestimmte Abgabe dargetan ist (in diesem Sinne Urteile vom 14. November 1995 in der Rechtssache C-484/93, Svensson und Gustavsson, Slg. 1995, I-3955, Randnr. 18, Asscher, Randnr. 58, ICI, Randnr. 29, vom 28. Oktober 1999 in der Rechtssache C-55/98, Vestergaard, Slg. 1999, I-7641, Randnr. 24, und vom 21. November 2002 in der Rechtssache C-436/00, X und Y, Slg. 2002, I-10829, Randnr. 52). - EuGH, 07.09.2006 - C-470/04
N - Freizügigkeit - Artikel 18 EG - Niederlassungsfreiheit - Artikel 43 EG - …
Konkret kann ein Mitgliedstaat nach der Richtlinie 77/799/EWG des Rates vom 19. Dezember 1977 über die gegenseitige Amtshilfe zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten im Bereich der direkten Steuern, bestimmter Verbrauchsteuern und der Steuern auf Versicherungsprämien (…ABl. L 336, S. 15) in der durch die Richtlinie 2004/106/EG des Rates vom 16. November 2004 (…ABl. L 359, S. 30) geänderten Fassung die zuständigen Behörden eines anderen Mitgliedstaats um alle Auskünfte ersuchen, die er für die ordnungsgemäße Festsetzung der Einkommensteuer benötigt (Urteile vom 28. Oktober 1999 in der Rechtssache C-55/98, Vestergaard, Slg. 1999, I-7641, Randnr. 26, und vom 26. Juni 2003 in der Rechtssache C-422/01, Skandia und Ramstedt, Slg. 2003, I-6817, Randnr. 42). - BFH, 13.06.2002 - VI R 168/00
Aufwendungen für einen Auslandssprachkurs
- BFH, 13.11.2002 - I R 13/02
Verlustausgleich bei Auslandsimmobilien?
- EuGH, 21.11.2002 - C-436/00
X und Y
- BFH, 01.03.2006 - XI R 43/02
Steuerfreiheit der Vergütung für einen nebenberuflichen Lehrauftrag an der …
- BFH, 06.08.2013 - VIII R 39/12
Europarechtliche Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Besteuerung von Erträgen …
- EuGH, 27.09.2007 - C-184/05
Twoh International - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28c Teil A Buchst. a …
- FG Münster, 20.09.2016 - 9 K 3911/13
Unionsrechtswidrigkeit der gewerbesteuerlichen Kürzung bei Ausschüttungen von …
- EuGH, 15.02.2007 - C-345/04
Centro Equestre da Lezíria Grande - Freier Dienstleistungsverkehr - Steuerrecht - …
- BFH, 18.11.2008 - VIII R 24/07
Zur (Un-)Vereinbarkeit der Pauschalbesteuerung des § 18 Abs. 3 AuslInvestmG mit …
- EuGH, 15.07.2004 - C-315/02
Lenz
- EuGH, 21.02.2013 - C-243/11
RVS Levensverzekeringen - Direktversicherung (Lebensversicherung) - Jährliche …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.05.2007 - C-341/05
NACH AUFFASSUNG VON GENERALANWALT MENGOZZI KÖNNEN GEWERKSCHAFTEN DURCH KOLLEKTIVE …
- EuGH, 03.10.2002 - C-136/00
Danner
- EuGH, 30.01.2007 - C-150/04
Kommission / Dänemark - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freizügigkeit …
- BFH, 26.05.2004 - I R 93/03
Steuererstattung bei Gebietsfremden
- EuGH, 15.06.2010 - C-211/08
Im Fall einer nicht geplanten Krankenhausbehandlung, die während eines …
- EuGH, 11.12.2003 - C-289/02
AMOK
- FG Köln, 15.07.2004 - 13 K 1908/00
Begrenzung der Verlustverrechnung aus Teilwertabschreibung auf …
- EuGH, 22.10.2014 - C-344/13
Durch die Besteuerung von Gewinnen bei Glücksspielen in anderen Mitgliedstaaten …
- EuGH, 04.03.2004 - C-334/02
Kommission / Frankreich
- EuGH, 10.03.2005 - C-39/04
Laboratoires Fournier - Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs …
- Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2006 - C-347/04
Rewe Zentralfinanz - Steuerrecht - Körperschaftsteuer - Ausgleich von Verlusten …
- BGH, 19.09.2003 - AnwZ (B) 74/02
Rechtsstellung eines deutschen Absolventen einer Rechtsanwaltsausbildung in den …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.10.2003 - C-334/02
Kommission / Frankreich
- Generalanwalt beim EuGH, 24.06.1999 - C-35/98
Staatssecretaris van Financiën gegen B.G.M. Verkooijen. - Freier Kapitalverkehr - …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.05.2006 - C-196/04
NACH ANSICHT DES GENERALANWALTS P. LÉGER IST DIE REGELUNG DES VEREINIGTEN …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2002 - C-136/00
Danner
- EuGH, 26.06.2003 - C-422/01
Skandia und Ramstedt
- Generalanwalt beim EuGH, 05.10.2006 - C-208/05
ITC - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Freier Dienstleistungsverkehr - …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2016 - C-283/15
X
- BFH, 18.11.2008 - VIII R 2/06
Pauschalbesteuerung "schwarzer" Fonds nach § 18 Abs. 3 AuslInvestmG verletzt …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2003 - 8 A 1793/03
Zur Dauerausnahmegenehmigung zum Schleppen
- Generalanwalt beim EuGH, 21.04.2016 - C-15/15
Nach Auffassung von Generalanwalt Henrik Saugmandsgaard Øe verstößt die in einem …
- BFH, 05.02.2010 - IV B 57/09
Abziehbarkeit von Aufwendungen für eine Auslandsreise als Betriebsausgaben
- Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2006 - C-470/04
N - Niederlassungsfreiheit - Unionsbürgerschaft - Direkte Steuern - Besteuerung …
- EuGH, 15.07.2004 - C-242/03
Weidert und Paulus
- Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2009 - C-169/08
Presidente del Consiglio dei Ministri - Freier Dienstleistungsverkehr (Art. 49 …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2003 - C-42/02
Lindman
- Generalanwalt beim EuGH, 21.11.2013 - C-326/12
van Caster und van Caster - Freier Kapitalverkehr - Besteuerung von Erträgen aus …
- BFH, 19.12.2005 - VI R 88/02
Sprachkurs im Ausland; widersprüchlicher Sachverhalt infolge unzureichender …
- BFH, 19.05.2004 - VI B 101/02
Abziehbarkeit eines in Kapstadt in Südafrika stattfindenden Englischsprachkurses …
- FG Baden-Württemberg, 12.03.2009 - 3 K 255/07
Steuerliche Anerkennung von Aufwendungen für die Teilnahme an einer Gruppenreise …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.06.2008 - C-333/07
Regie Networks - Wettbewerb - Staatliche Beihilfen - Art. 92 EG-Vertrag (nach …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.10.2004 - C-134/03
Viacom Outdoor
- Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2006 - C-290/04
FKP Scorpio Konzertproduktionen - Steuerrecht - Einkommensteuer - Artikel 59 …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2009 - C-440/08
Gielen - Niederlassungsfreiheit - Art. 43 EG - Direkte Besteuerung - …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2004 - C-37/02
Di Lenardo
- Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2010 - C-382/08
Neukirchinger - Luftverkehr - Freier Dienstleistungsverkehr - Verordnung (EWG) …
- BFH, 16.07.2007 - VII B 321/06
Vernichtung oder Ungültigmachen von deutschen Tabaksteuerzeichen; Amtshilfe
- Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2006 - C-520/04
Turpeinen - Freizügigkeit - Einkommensteuer - Ruhegehalt - Diskriminierende …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2004 - C-215/03
Oulane
- BFH, 05.05.2004 - VI B 177/03
Steuerliche Berücksichtigung eines Sprachkurses im Ausland; Verletzung des …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2003 - C-422/01
Skandia und Ramstedt
- Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2000 - C-478/98
Kommission / Belgien
- VG Oldenburg, 21.01.2010 - 2 A 635/08
Anerkanntes Gebiet; Erhebungsgebiet; Erstattung; Gebiet; Jahreskurbeitrag; …
- FG Sachsen, 10.02.2006 - 3 K 2303/03
Kein Werbungskostenabzug bei Teilnahme eines Schulleiters eines …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.12.2004 - C-39/04
Laboratoires Fournier
- Generalanwalt beim EuGH, 29.09.2011 - C-318/10
SIAT - Freier Dienstleistungsverkehr - Art. 49 EG - Direkte Besteuerung - …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2003 - C-153/02
Neri
- VG Oldenburg, 30.11.2006 - 2 A 3161/05
Jahreskurbeitrag für ortsfremde Eigentümer einer Zweitwohnung im Erhebungsgebiet; …
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 20.12.2001 - 1 K 776/00
Aufwendungen für Auslandssprachkurse als Werbungskosten; Einkommensteuer 1998
- FG Köln, 11.07.2002 - 7 K 8572/98
Anrechnung von Quellensteuern aus anderen EU-Staaten
- FG Thüringen, 12.04.2000 - III 1276/96
Aufwendungen für die Auslandsexkursion einer Lehrerin als Fortbildungskosten
- FG Köln, 01.07.2003 - 8 K 1273/97
Aufwendungen für berufsbegleitendes Promotionsstudium
- FG Brandenburg, 20.06.2001 - 6 K 2164/00
Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für eine Sprachintensivausbildung im Ausland
- FG Brandenburg, 17.10.2001 - 2 K 762/00
Klagebefugnis bei Gesamtvertretungs- und Gesamtgeschäftsführungsbefugnis für eine …
- FG Nürnberg, 22.08.2002 - VI 208/01
Abzugsfähigkeit von Aufwendungen einer Gymnasiallehrerin für eine Bildungsreise …
- FG Rheinland-Pfalz, 16.06.2000 - 3 K 3469/97
Zur beruflichen Veranlassung von Aufwendungen eines Arztes für
- Generalanwalt beim EuGH, 14.12.1999 - C-35/98
Verkooijen