Rechtsprechung
   EuGH, 28.04.1998 - C-120/95 und C-158/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,15
EuGH, 28.04.1998 - C-120/95 und C-158/96 (https://dejure.org/1998,15)
EuGH, Entscheidung vom 28.04.1998 - C-120/95 und C-158/96 (https://dejure.org/1998,15)
EuGH, Entscheidung vom 28. April 1998 - C-120/95 und C-158/96 (https://dejure.org/1998,15)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,15) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Freier Warenverkehr - Artikel 30 und 36 EG-Vertrag - Erstattung in einem anderen Mitgliedstaat angefallener Krankheitskosten - Vorherige Genehmigung der zuständigen Kasse - Brillenkauf

  • Europäischer Gerichtshof

    Decker

  • EU-Kommission PDF

    Decker / Caisse de maladie des employés privés

    EG-Vertrag, Artikel 30
    1 Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Zuständigkeit der Mitgliedstaaten zur Ausgestaltung ihrer Systeme der sozialen Sicherheit - Grenzen - Beachtung des Gemeinschaftsrechts - Bestimmungen des Vertrages über den freien Warenverkehr

  • EU-Kommission

    Decker / Caisse de maladie des employés privés

  • Wolters Kluwer

    Erstattung in einem anderen Mitgliedstaat angefallener Krankheitskosten ; Vorherige Genehmigung der zuständigen Kasse ; Pauschale Kostenerstattung für Brillen mit Korrekturgläsern

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Anspruch auf Erstattung der Kosten einer in einem anderen Mitgliedstaat gekauften Brille ("Decker")

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Erstattung in einem anderen Mitgliedstaat angefallener Krankheitskosten

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 30; ; EG-Vertrag Art. 36

  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG-Vertrag Art. 30 und 36
    Erstattung der in einem anderen EU-Mitgliedstaat angefallenen Krankheitskosten: Erfordernis der vorherigen Genehmigung der zuständigen Krankenkasse verstößt gegen EU-Recht - Anwendbarkeit des Grundsatzes des freien Verkehrs im Bereich der sozialen Sicherheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Zuständigkeit der Mitgliedstaaten zur Ausgestaltung ihrer Systeme der sozialen Sicherheit - Grenzen - Beachtung des Gemeinschaftsrechts - Bestimmungen des Vertrages über den freien Warenverkehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    GEMEINSCHAFTSANGEHÖRIGE KÖNNEN IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT MEDIZINISCHE ERZEUGNISSE ERWERBEN SOWIE SICH ZAHNÄRZTLICH BEHANDELN LASSEN UND HIERFÜR KOSTENERSTATTUNG NACH DEN SÄTZEN DES VERSICHERUNGSSTAATS BEANSPRUCHEN

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Krankenkassen müssen zahlen

  • aerzteblatt.de (Pressemeldung)

    Grundsätze des EG-Vertrages: Erstattung von Krankheitskosten, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft angefallen sind

  • freie.be (Kurzinformation)

    Die Urteile Kohll & Decker

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 30, 36, 56, 59, 60 EGV
    Kostenerstattungspflicht der Krankenkassen für Brillenkauf und bei Zahnbehandlung in einem anderen Mitgliedsstaat

  • mpifg.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die nächste große Transformation? Marktschaffende Politik: Ursachen, Dynamiken, Ergebnisse (Andreas J. Obermaier)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Conseil arbitral des assurances sociales - Auslegung der Artikel 30 und 36 EG-Vertrag im Hinblick auf nationale Rechtsvorschriften im Bereich der sozialen Sicherheit, die im Ausland gekaufte Brillen (und alle anderen Arzneimittel und ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuGHE I 1998, 1831
  • NJW 1998, 1769
  • ZIP 1998, 844
  • EuZW 1998, 343
  • NZA 1998, 616 (Ls.)
  • NZS 1998, 283
  • DVBl 1998, 1141 (Ls.)
  • DB 1998, 987
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (124)

  • EuGH, 11.12.2007 - C-438/05

    KOLLEKTIVE MASSNAHMEN, DIE DARAUF ABZIELEN, EIN AUSLÄNDISCHES UNTERNEHMEN ZUM

    Hierzu genügt der Hinweis, dass es den Mitgliedstaaten in den Bereichen, für die die Gemeinschaft nicht zuständig ist, zwar grundsätzlich weiterhin freisteht, die Bedingungen für den Bestand der fraglichen Rechte und die Modalitäten ihrer Ausübung festzusetzen, dass sie aber gleichwohl gehalten sind, das Gemeinschaftsrecht bei der Ausübung dieser Befugnis bei der Ausübung dieser Befugnis zu beachten (vgl. entsprechend zur sozialen Sicherheit Urteile vom 28. April 1998, Decker, C-120/95, Slg. 1998, I-1831, Randnrn.

    22 und 23, und Kohll, C-158/96, Slg. 1998, I-1931, Randnrn.

  • EuGH, 18.12.2007 - C-341/05

    DER GERICHTSHOF ÄUSSERT SICH ZUR VEREINBARKEIT EINER KOLEKTIVEN MASSNAHME MIT DEM

    Hierzu genügt der Hinweis, dass es den Mitgliedstaaten in den Bereichen, für die die Gemeinschaft nicht zuständig ist, zwar grundsätzlich weiterhin freisteht, die Bedingungen für den Bestand der fraglichen Rechte und die Modalitäten ihrer Ausübung festzusetzen, dass sie aber gleichwohl gehalten sind, das Gemeinschaftsrecht bei der Ausübung dieser Befugnis zu beachten (vgl. entsprechend zur sozialen Sicherheit Urteile vom 28. April 1998, Decker, C-120/95, Slg. 1998, I-1831, Randnrn.

    22 und 23, und Kohll, C-158/96, Slg. 1998, I-1931, Randnrn.

  • EuGH, 13.05.2003 - C-385/99

    DER GRUNDSATZ DES FREIEN DIENSTLEISTUNGSVERKEHRS STEHT DER NIEDERLÄNDISCHEN

    Für die erste Kategorie hätten die Ausführungen im Urteil vom 28. April 1998 in der Rechtssache C-120/95 (Decker, Slg. 1998, I-1831) und im Urteil Kohll zu gelten; das Erfordernis einer vorherigen Genehmigung sei demnach mit Ausnahme bestimmter Leistungen, vor allem zahnärztlicher, äußerst kostspieliger und spezialisierter Leistungen, mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbar.

    Gleichwohl müssen die Mitgliedstaaten bei der Ausübung dieser Befugnis das Gemeinschaftsrecht beachten (Urteile Decker, Randnr. 23, und Kohll, Randnr. 19).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht