Rechtsprechung
EuGH, 24.09.1998 - C-35/97 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Vertragsverletzung - Artikel 48 EG-Vertrag - Leistungen bei Arbeitslosigkeit - Gewährung von Punkten für die zusätzliche Altersrente - Kündigungsvoraussetzungen - Artikel 7 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 - Grenzgänger
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Frankreich
- EU-Kommission
Kommission / Frankreich
Verordnung Nr. 1408/71 des Rates, Artikel 1 Buchstabe j
1 Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und -selbständigen - Gemeinschaftsregelung - Sachlicher Geltungsbereich - Tarifvertragliche Vereinbarungen - Ausschluß
- EU-Kommission
Kommission / Frankreich
- Wolters Kluwer
Ausschluss der in Belgien wohnenden Grenzgänger von der Gewährung von Punkten für die zusätzliche Altersrente nach Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand im Gegensatz zu in Frankreich wohnenden Arbeitnehmern; Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft; ...
- Judicialis
EGV Art. 169; ; EGV Art. 48 Abs. 2; ; Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 Art. 7; ; Verordnung (EWG) Nr. 1408/71
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und -selbständigen - Gemeinschaftsregelung - Sachlich er Geltungsbereich - Tarifvertragliche Vereinbarungen - Ausschluß
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- europa-mobil.de (Kurzinformation)
Gewährung von Punkten für eine zusätzliche Altersrente - Kommission/Frankreich
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 48 Absatz 2 EG-Vertrag - Artikel 7 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 vom 15. Oktober 1968 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft - Ausschluß der in Belgien wohnenden Grenzgänger von der ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 26.03.1998 - C-35/97
- EuGH, 24.09.1998 - C-35/97
Papierfundstellen
- EuGHE I 1998, 5325
Wird zitiert von ... (50) Neu Zitiert selbst (9)
- EuGH, 27.11.1997 - C-57/96
Meints
Auszug aus EuGH, 24.09.1998 - C-35/97
Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes verbietet der sowohl in Artikel 48 EG-Vertrag als auch in Artikel 7 der Verordnung Nr. 1612/68 niedergelegte Gleichbehandlungsgrundsatz nicht nur offene Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit, sondern auch alle verdeckten Formen der Diskriminierung, die durch die Anwendung anderer Unterscheidungsmerkmale tatsächlich zu dem gleichen Ergebnis führen (vgl. u. a. Urteile vom 12. Februar 1974 in der Rechtssache 152/73, Sotgiu, Slg. 1974, 153, Randnr. 11, und vom 27. November 1997 in der Rechtssache C-57/96, Meints, Slg. 1997, I-6689, Randnr. 44).Eine Vorschrift des nationalen Rechts, die nicht objektiv gerechtfertigt ist und nicht in einem angemessenen Verhältnis zum verfolgten Zweck steht, diskriminiert mittelbar, wenn sie sich ihrem Wesen nach eher auf Wanderarbeitnehmer als auf inländische Arbeitnehmer auswirkt und folglich die Gefahr besteht, daß sie Wanderarbeitnehmer besonders benachteiligt (Urteil Meints, Randnr. 45).
Die vierte Begründungserwägung dieser Verordnung sieht nämlich ausdrücklich vor, daß das Recht auf Freizügigkeit "gleichermaßen Dauerarbeitnehmern, Saisonarbeitern, Grenzarbeitnehmern oder Arbeitnehmern zu[steht], die ihre Tätigkeit im Zusammenhang mit einer Dienstleistung ausüben"; ferner wird in ihrem Artikel 7 ohne Einschränkung auf den "Arbeitnehmer, der Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats ist", Bezug genommen (vgl. in diesem Sinne Urteil Meints, Randnrn.
- EuGH, 12.02.1974 - 152/73
Sotgiu / Deutsche Bundespost
Auszug aus EuGH, 24.09.1998 - C-35/97
Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes verbietet der sowohl in Artikel 48 EG-Vertrag als auch in Artikel 7 der Verordnung Nr. 1612/68 niedergelegte Gleichbehandlungsgrundsatz nicht nur offene Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit, sondern auch alle verdeckten Formen der Diskriminierung, die durch die Anwendung anderer Unterscheidungsmerkmale tatsächlich zu dem gleichen Ergebnis führen (vgl. u. a. Urteile vom 12. Februar 1974 in der Rechtssache 152/73, Sotgiu, Slg. 1974, 153, Randnr. 11, und vom 27. November 1997 in der Rechtssache C-57/96, Meints, Slg. 1997, I-6689, Randnr. 44).Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Vereinbarungbestand bereits eine klare Rechtsprechung, die keinen Zweifel daran ließ, daß dieser Grundsatz alle verdeckten Formen der Diskriminierung verbietet (siehe Randnr. 37 dieses Urteils) und daß somit nicht ausgeschlossen war, daß Unterscheidungsmerkmale wie der Herkunftsort oder der Wohnsitz eines Arbeitnehmers in ihren tatsächlichen Auswirkungen je nach den Umständen auf eine verbotene Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit hinauslaufen könnten (siehe in diesem Sinne Urteil Sotgiu, Randnr. 11).
- EuGH, 11.08.1995 - C-367/93
Roders u.a. / Inspecteur der Invoerrechten en Accijnzen
Auszug aus EuGH, 24.09.1998 - C-35/97
Bei der Auslegung einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts beschränkt sich der Gerichtshof darauf, die Bedeutung und Tragweite dieser Vorschrift, so wie diese seit ihrem Inkrafttreten zu verstehen und anzuwenden gewesen wäre, zu erläutern und zu verdeutlichen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. August 1995 in den verbundenen Rechtssachen C-367/93 bis C-377/93, Roders u. a., Slg. 1995, I-2229, Randnr. 42).Eine allein auf Erwägungen dieser Art gestützte Beschränkung der Wirkungen eines Urteils würde darauf hinauslaufen, daß der gerichtliche Schutz der Rechte, die der einzelne aus dem Gemeinschaftsrecht herleitet, wesentlich eingeschränkt wäre (vgl. in diesem Sinne Urteil Roders u. a., Randnr. 48).
- EuGH, 16.01.1992 - C-57/90
Kommission / Frankreich
Auszug aus EuGH, 24.09.1998 - C-35/97
Die französische Regierung hebt hervor, der Gerichtshof habe im Urteil vom 16. Januar 1992 in der Rechtssache C-57/90 (Kommission/Frankreich, Slg. 1992, I-75, Randnr. 20) ausgeführt, daß die durch Tarifverträge festgelegten französischen Bestimmungen über die zusätzlichen Altersrenten keine Rechtsvorschriften im Sinne von Artikel 1 Buchstabe j Absatz 1 der Verordnung Nr. 1408/71 seien, so daß sie nicht in den sachlichen Geltungsbereich dieser Verordnung fielen.Wie die französische Regierung und die Kommission hervorgehoben haben, hat der Gerichtshof bereits in dem genannten Urteil Kommission/Frankreich (Randnrn. 19 und 20) festgestellt, daß die Regelungen über die zusätzliche Altersrente, die in Verträgen zwischen den zuständigen Stellen und den Berufsorganisationen oder den berufsübergreifenden Organisationen, den Gewerkschaften oder den Unternehmen oder in Tarifverträgen zwischen den Sozialpartnern festgelegt worden sind und für die durch Artikel L 731-5 des Code de la sécurité sociale die Versicherungspflicht eingeführt worden ist, keine Rechtsvorschriften im Sinne des Artikels 1 Buchstabe j Absatz 1 der Verordnung Nr. 1408/71 sind.
- EuGH, 11.08.1995 - C-377/93
Auswirkungen auf die Wettbewerbsverhältnisse zwischen den betreffenden …
Auszug aus EuGH, 24.09.1998 - C-35/97
Bei der Auslegung einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts beschränkt sich der Gerichtshof darauf, die Bedeutung und Tragweite dieser Vorschrift, so wie diese seit ihrem Inkrafttreten zu verstehen und anzuwenden gewesen wäre, zu erläutern und zu verdeutlichen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. August 1995 in den verbundenen Rechtssachen C-367/93 bis C-377/93, Roders u. a., Slg. 1995, I-2229, Randnr. 42). - EuGH, 08.05.1990 - 175/88
Biehl / Administration des contributions
Auszug aus EuGH, 24.09.1998 - C-35/97
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes könne jedoch die Verwendung des Wohnkriteriums zu einer verdeckten Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit führen (Urteile vom 8. Mai 1990 in der Rechtssache C-175/88, Biehl, Slg. 1990, I-1779, und vom 26. Oktober 1995 in der Rechtssache C-151/94, Kommission/Luxemburg, Slg. 1995, I-3685). - EuGH, 21.06.1988 - 39/86
Lair / Universität Hannover
Auszug aus EuGH, 24.09.1998 - C-35/97
Bestimmte mit der Arbeitnehmereigenschaft zusammenhängende Rechte, darunter diejenigen hinsichtlich der Kündigungsbedingungen nach Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1612/68, sind nämlich den Arbeitnehmern auch dann garantiert, wenn diese nicht mehr in einem Arbeitsverhältnis stehen (siehe in diesem Sinne Urteil vom 21. Juni 1988 in der Rechtssache 39/86, Lair, Slg. 1988, 3161, Randnr. 36). - EuGH, 16.07.1992 - C-163/90
Administration des douanes und droits indirects / Legros u.a.
Auszug aus EuGH, 24.09.1998 - C-35/97
Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes muß eine solche Beschränkung in dem Urteil selbst ausgesprochen werden, durch das über das Auslegungsersuchen entschieden wird (siehe in diesem Sinne Urteil vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-163/90, Legros u. a., Slg. 1992, I-4625, Randnr. 30). - EuGH, 26.10.1995 - C-151/94
Kommission / Luxemburg
Auszug aus EuGH, 24.09.1998 - C-35/97
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes könne jedoch die Verwendung des Wohnkriteriums zu einer verdeckten Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit führen (Urteile vom 8. Mai 1990 in der Rechtssache C-175/88, Biehl, Slg. 1990, I-1779, und vom 26. Oktober 1995 in der Rechtssache C-151/94, Kommission/Luxemburg, Slg. 1995, I-3685).
- EuGH, 11.12.2007 - C-438/05
KOLLEKTIVE MASSNAHMEN, DIE DARAUF ABZIELEN, EIN AUSLÄNDISCHES UNTERNEHMEN ZUM …
Schließlich ist daran zu erinnern, dass der Gerichtshof bereits entschieden hat, dass Klauseln von Tarifverträgen nicht dem Anwendungsbereich der Vertragsbestimmungen über die Freizügigkeit entzogen sind (Urteile vom 15. Januar 1998, Schöning-Kougebetopoulou, C-15/96, Slg. 1998, I-47, vom 24. September 1998, Kommission/Frankreich, C-35/97, Slg. 1998, I-5325, und vom 16. September 2004, Merida, C-400/02, Slg. 2004, I-8471). - EuGH, 13.12.2001 - C-481/99
EIN VERBRAUCHER, DER EINEN KREDITVERTRAG IM RAHMEN EINES HAUSTÜRGESCHÄFTS …
Es ist daran zu erinnern, dass sich der Gerichtshof bei der Auslegung einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts darauf beschränkt, die Bedeutung und Tragweite dieser Vorschrift, so wie sie seit ihrem Inkrafttreten zu verstehen und anzuwenden gewesen wäre, zu erläutern und zu verdeutlichen (Urteil vom 24. September 1998 in der Rechtssache C-35/97, Kommission/Frankreich, Slg. 1998, I-5325, Randnr. 46). - EuGH, 20.09.2001 - C-184/99
STUDENTEN, DIE SICH IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUFHALTEN, MÜSSEN UNTER …
Bei der Auslegung einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts beschränkt sich der Gerichtshof darauf, die Bedeutung und Tragweite dieser Vorschrift, so wie diese seit ihrem Inkrafttreten zu verstehen und anzuwenden gewesen wäre, zu erläutern und zu verdeutlichen (Urteile vom 11. August 1995 in den Rechtssachen C-367/93 bis C-377/93, Roders u. a., Slg. 1995, I-2229, Randnr. 42, und vom 24. September 1998 in der Rechtssache C-35/97, Kommission/Frankreich, Slg. 1998, I-5325, Randnr. 46).
- EuGH, 10.09.2009 - C-269/07
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …
Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs verbietet der Grundsatz der Gleichbehandlung, der sowohl in Art. 39 EG als auch in Art. 7 der Verordnung Nr. 1612/68 niedergelegt ist, nicht nur offensichtliche Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit, sondern auch alle verschleierten Formen der Diskriminierung, die durch die Anwendung anderer Unterscheidungskriterien de facto zum gleichen Ergebnis führen (vgl. u. a. Urteile vom 27. November 1997, Meints, C-57/96, Slg. 1997, I-6689, Randnr. 44, und vom 24. September 1998, Kommission/Frankreich, C-35/97, Slg. 1998, I-5325, Randnr. 37).Eine Vorschrift des nationalen Rechts ist, sofern sie nicht objektiv gerechtfertigt ist und in angemessenem Verhältnis zum verfolgten Zweck steht, als mittelbar diskriminierend anzusehen, wenn sie sich ihrem Wesen nach stärker auf Wanderarbeitnehmer als auf inländische Arbeitnehmer auswirken kann und folglich die Gefahr besteht, dass sie Wanderarbeitnehmer besonders benachteiligt (Urteile Meints, Randnr. 45, und Kommission/Frankreich, Randnr. 38).
- EuGH, 18.06.2020 - C-78/18
Die von Ungarn erlassenen Beschränkungen der Finanzierung von Organisationen der …
Diese je nach der innerstaatlichen oder "ausländischen" Herkunft der in Rede stehenden finanziellen Unterstützungen und somit je nach dem Wohnsitz oder Sitz der sie gewährenden natürlichen oder juristischen Personen unterschiedliche Behandlung stellt eine mittelbare Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit dar (vgl. entsprechend, für den Bereich der Freizügigkeit der Arbeitnehmer, Urteile vom 24. September 1998, Kommission/Frankreich, C-35/97, EU:C:1998:431, Rn. 38 und 39, …sowie vom 5. Mai 2011, Kommission/Deutschland, C-206/10, EU:C:2011:283, Rn. 37 und 38). - EuGH, 06.11.2003 - C-413/01
Ninni-Orasche
Nach der in der vorstehenden Randnummer erwähnten Rechtsprechung sind bestimmte mit der Arbeitnehmereigenschaft zusammenhängende Rechte den Wanderarbeitnehmern auch dann garantiert, wenn sie nicht mehr in einem Arbeitsverhältnis stehen (Urteile Lair, Randnr. 36, und vom 24. September 1998 in der Rechtssache C-35/97, Kommission/Frankreich, Slg. 1998, I-5325, Randnr. 41). - BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 352/05
Altersdiskriminierung in der betrieblichen Altersversorgung
Die Frage, ob bei der Anwendung des Gemeinschaftsrechts Vertrauensschutz zu gewähren ist, ist Sache des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH 24. September 1998 - C-35/97 - [Kommission/Frankreich] EuGHE I 1998, 5325, Rn. 49). - EuGH, 23.03.2004 - C-138/02
DER GERICHTSHOF PRÜFT, INWIEWEIT EINE NATIONALE REGELUNG DIE GEWÄHRUNG EINER …
27 Der Gerichtshof hat auch entschieden, dass bestimmte mit der Arbeitnehmereigenschaft zusammenhängende Rechte den Arbeitnehmern auch dann garantiert sind, wenn diese nicht mehr in einem Arbeitsverhältnis stehen (Urteile vom 24. September 1998 in der Rechtssache C-35/97, Kommission/Frankreich, Slg. 1998, I-5325, Randnr. 41, und vom 6. November 2003 in der Rechtssache C-413/01, Ninni-Orasche, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 34). - BSG, 18.01.2011 - B 4 AS 14/10 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Grenzgänger - gewöhnlicher Aufenthalt in …
Auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann die Arbeitnehmereigenschaft bestimmte Folgewirkungen haben (vgl zB Urteil des EuGH vom 24.9.1998 in der Rechtssache C-35/97, Kommission/Frankreich, Slg 1998, I-5325 RdNr 41; Urteil des EuGH vom 6.11.2003 in der Rechtssache C-413/01, Ninni-Orasche, Slg 2003, I-13187 RdNr 34 mwN ). - EuGH, 04.05.1999 - C-262/96
Sürül
Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes muß eine solche Beschränkung in dem Urteil selbst ausgesprochen werden, durch das über das Auslegungsersuchen entschieden wird (vgl. insbesondere Urteil vom 24. September 1998 in der Rechtssache C-35/97, Kommission/Frankreich, Slg. 1998, I-5325, Randnr. 49). - EuGH, 16.09.2004 - C-400/02
Merida - Artikel 39 EG - Tarifvertrag - Überbrückungsbeihilfe für die ehemaligen …
- EuGH, 31.05.2001 - C-43/99
Leclere und Deaconescu
- EuGH, 11.09.2008 - C-228/07
Petersen - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Art. 4 Abs. 1 …
- EuGH, 18.01.2001 - C-83/99
Kommission / Spanien
- Generalanwalt beim EuGH, 12.10.2000 - C-33/99
Fahmi und Esmoris Cerdeiro-Pinedo Amado
- Generalanwalt beim EuGH, 19.05.2011 - C-447/09
Prigge u.a. - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Richtlinie 2000/78/EG …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.05.2007 - C-341/05
NACH AUFFASSUNG VON GENERALANWALT MENGOZZI KÖNNEN GEWERKSCHAFTEN DURCH KOLLEKTIVE …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2000 - C-195/98
Österreichischer Gewerkschaftsbund
- EuGH, 15.06.2000 - C-302/98
Sehrer
- Generalanwalt beim EuGH, 21.09.1999 - C-411/98
Ferlini
- Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2010 - C-271/08
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 226 EG …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1999 - C-67/96
Albany
- BAG, 19.08.2008 - 3 AZR 922/06
Zusatzversorgung bei Zugehörigkeit zu ausländischen Versorgungssystemen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2009 - 6 B 1236/09
Gewährung von Erholungsurlaub bei krankheitsbedingter Hinderung an der …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.06.2001 - C-212/00
Stallone
- Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2017 - C-52/16
SEGRO - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 AEUV - Niederlassungsfreiheit - …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2007 - C-212/06
Gouvernement de la Communauté française und gouvernement wallon - Freizügigkeit - …
- BAG, 19.08.2008 - 3 AZR 923/06
Zusatzversorgung bei Zugehörigkeit zu ausländischen Versorgungssystemen
- Generalanwalt beim EuGH, 05.10.2006 - C-292/04
FRAU GENERALANWÄLTIN STIX-HACKL SCHLÄGT VOR, DIE WIRKUNGEN DES URTEILS IN DER …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.07.2007 - C-291/05
Eind - Freizügigkeit - Aufenthaltsrecht - Rückkehr des Wanderarbeitnehmers in …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.03.2007 - C-287/05
Hendrix - Soziale Sicherheit - beitragsunabhängige Sonderleistungen - …
- LAG Düsseldorf, 30.08.2006 - 12 Sa 734/06
Ausschluss von in Griechenland beamteten BAT-Lehrkräften aus der …
- VGH Hessen, 26.06.2014 - 9 B 37/14
- EuGH, 19.03.2002 - C-426/98
Kommission / Griechenland
- Generalanwalt beim EuGH, 17.12.1998 - C-262/96
Sürül
- Generalanwalt beim EuGH, 15.02.2007 - C-178/05
Kommission / Griechenland - Richtlinie 69/335/EWG - Indirekte Steuern - …
- EuG, 21.12.2022 - T-746/20
Auswärtige Beziehungen
- Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2004 - C-302/02
Laurin Effing
- Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2001 - C-164/00
Beckmann
- EuG, 21.12.2022 - T-747/20
EOC Belgium/ Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 15.02.2001 - C-43/99
Leclere und Deaconescu
- Generalanwalt beim EuGH, 16.06.1999 - C-356/97
Molkereigenossenschaft Wiedergeltingen
- Generalanwalt beim EuGH, 11.11.2010 - C-379/09
Casteels - Art. 45 AEUV und 48 AEUV - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Soziale …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.04.2002 - C-299/01
Kommission / Luxemburg
- VG Aachen, 05.08.2009 - 8 K 339/07
Voraussetzungen für die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis; Begriff des …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.02.2004 - C-400/02
Merida
- Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2002 - C-347/00
Barreira Pérez
- Generalanwalt beim EuGH, 08.02.2000 - C-302/98
Sehrer
- EuGH, 29.07.2010 - C-577/08
Brouwer - Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen …
- LSG Sachsen, 29.03.2001 - L 3 AL 171/99
Erstattung von Krankenversicherungsbeiträgen bei rückwirkender Aufhebung der …