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   EuGH, 21.09.1999 - C-307/97   

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https://dejure.org/1999,100
EuGH, 21.09.1999 - C-307/97 (https://dejure.org/1999,100)
EuGH, Entscheidung vom 21.09.1999 - C-307/97 (https://dejure.org/1999,100)
EuGH, Entscheidung vom 21. September 1999 - C-307/97 (https://dejure.org/1999,100)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Europäischer Gerichtshof

    Saint-Gobain ZN

  • EU-Kommission PDF

    Saint-Gobain ZN

    EG-Vertrag, Artikel 52 [nach Änderung jetzt Artikel 43 EG] und Artikel 58 [jetzt Artikel 48 EG]
    Freizuegigkeit - Niederlassungsfreiheit - Steuerrecht - Körperschaftsteuer - Vermögensteuer - Mitgliedstaat, der Betriebsstätten ausländischer Gesellschaften von bestimmten Steuervergünstigungen für inländische Gesellschaften ausschließt - Unzulässigkeit - Keine ...

  • EU-Kommission

    Saint-Gobain ZN

  • Simons & Moll-Simons
  • Wolters Kluwer

    Steuerliche Vergünstigungen einer in Deutschland liegenden Betriebsstätte einer Kapitalgesellschaft ; Besteuerung der Einkünfte einer Gesellschaft ; Internationales körperschaftsteuerliches und vermögenssteuerliches Schachtelprivileg

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Steuervergünstigungen für ausländische Kapitalgesellschaften

  • Judicialis

    EG Art. 43; ; EG Art. 48

  • datenbank.nwb.de

    Nach Art. 52 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. 43 EG) und Art. 58 EG-Vertrag (jetzt Art. 48 EG) sind einer in Deutschland gelegenen Betriebsstätte eines ausländischen Unternehmens alle Schachtelvergünstigungen zu gewähren, die einer inländischen Kapitalgesellschaft ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    EG-Vertrag a. F. Art. 52, Art. 58; EG-Vertrag n. F. Art. 43, 48
    Besteuerung inländischer Betriebsstätten ausländischer Kapitalgesellschaften - Gewährung des DBA-Schachtelprivilegs und der Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer - Niederlassungsfreiheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    KStG § 2
    Unzulässige Betriebsstättendiskriminierung im Rahmen der deutschen beschränkten Körperschaftsteuerpflicht

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    BewG § 102, KStG § 26 Abs 2, EGV Art 52, EGV Art 58
    Schachtelprivileg

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Köln - Auslegung der Artikel 52 und 58 EG-Vertrag (jetzt Artikel 43 EG und 48 EG) - Nationale Steuervorschriften über (i) die Gewinne von Gesellschaften und (ii) das Vermögen, wonach der inländischen Zweigniederlassung einer ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuGHE I 1999, 6161
  • EuZW 2000, 16
  • DB 1999, 2037
  • DB 1999, 2381
  • BStBl II 1999, 844
  • NZG 1999, 1044
 
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Wird zitiert von ... (144)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 28.01.1986 - 270/83

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 21.09.1999 - C-307/97
    Es ist aber der Meinung, daß diese Verweigerung insbesondere unter Berücksichtigung des Urteils vom 28. Januar 1986 in der Rechtssache 270/83 (Kommission/Frankreich, Slg. 1986, 273, Randnr. 18) eine gegen Artikel 52 EG-Vertrag verstoßende Diskriminierung sein könnte.

    Nach ständiger Rechtsprechung ist Artikel 52 EG-Vertrag eine der grundlegenden Vorschriften der Gemeinschaft und seit dem Ablauf der Übergangszeit in den Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar (vgl. u. a. Urteile vom 28. April 1977 in der Rechtssache 71/76, Thieffry, Slg. 1977, 765; Kommission/Frankreich, Randnr. 13, und vom 29. April 1999 in der Rechtssache C-311/97, Bank of Scotland, Slg. 1999, I-2651, Randnr. 22).

    Selbst wenn man unterstellen wollte, daß solche Vorteile bestünden, könnten sie keinen Verstoß gegen die Verpflichtung aus Artikel 52 EG-Vertrag, die Inländerbehandlung hinsichtlich der betreffenden Steuervergünstigungen zu gewähren, rechtfertigen (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Frankreich, Randnr. 21).

  • EuGH, 12.05.1998 - C-336/96

    FREIZÜGIGKEIT

    Auszug aus EuGH, 21.09.1999 - C-307/97
    In diesem Zusammenhang steht es den Mitgliedstaaten frei, im Rahmen bilateraler Doppelbesteuerungsabkommen die Anknüpfungspunkte für die Aufteilung der Steuerhoheit festzulegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Mai 1998 in der Rechtssache C-336/96, Gilly, Slg. 1998, I-2793, Randnrn.
  • EuGH, 28.04.1977 - 71/76

    Thieffry / Rat de l'ordre des avocats de la Cour de Paris

    Auszug aus EuGH, 21.09.1999 - C-307/97
    Nach ständiger Rechtsprechung ist Artikel 52 EG-Vertrag eine der grundlegenden Vorschriften der Gemeinschaft und seit dem Ablauf der Übergangszeit in den Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar (vgl. u. a. Urteile vom 28. April 1977 in der Rechtssache 71/76, Thieffry, Slg. 1977, 765; Kommission/Frankreich, Randnr. 13, und vom 29. April 1999 in der Rechtssache C-311/97, Bank of Scotland, Slg. 1999, I-2651, Randnr. 22).
  • EuGH, 29.04.1999 - C-311/97

    Royal Bank of Scotland

    Auszug aus EuGH, 21.09.1999 - C-307/97
    Nach ständiger Rechtsprechung ist Artikel 52 EG-Vertrag eine der grundlegenden Vorschriften der Gemeinschaft und seit dem Ablauf der Übergangszeit in den Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar (vgl. u. a. Urteile vom 28. April 1977 in der Rechtssache 71/76, Thieffry, Slg. 1977, 765; Kommission/Frankreich, Randnr. 13, und vom 29. April 1999 in der Rechtssache C-311/97, Bank of Scotland, Slg. 1999, I-2651, Randnr. 22).
  • EuGH, 16.07.1998 - C-264/96

    ICI

    Auszug aus EuGH, 21.09.1999 - C-307/97
    Mit der Niederlassungsfreiheit, die Artikel 52 den Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten zuerkennt und die für sie die Aufnahme und Ausübung selbständiger Erwerbstätigkeiten sowie die Gründung und Leitung von Unternehmen nach den gleichen Bestimmungen wie den im Niederlassungsstaat für dessen eigene Angehörigen festgelegten umfaßt, ist gemäß Artikel 58 des Vertrages für die nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats gegründeten Gesellschaften, die ihren satzungsmäßigen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung innerhalb der Gemeinschaft haben, das Recht verbunden, ihre Tätigkeit in dem betreffenden Mitgliedstaat durch eine Tochtergesellschaft, Zweigniederlassung oder Agentur auszuüben (siehe Urteil vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-264/96, ICI, Slg. 1998, I-4695, Randnr. 20, und zitierte Rechtsprechung).
  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

    Auszug aus EuGH, 21.09.1999 - C-307/97
    Nach den Ausführungen der Kommission, denen in der mündlichen Verhandlung nicht widersprochen worden ist, wird jedoch die Vermögensteuer wegen ihrer vom Bundesverfassungsgericht mit Beschluß vom 22. Juni 1995 (2 BvL 37/91 BVerfGE 93, 121) festgestellten teilweisen Verfassungswidrigkeit seit dem 1. Januar 1997 nicht mehr erhoben.
  • EuGH, 12.09.2006 - C-196/04

    DIE BRITISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ÜBER BEHERRSCHTE AUSLÄNDISCHE GESELLSCHAFTEN

    41 Mit der Niederlassungsfreiheit, die Artikel 43 EG den Gemeinschaftsangehörigen zuerkennt und die für sie die Aufnahme und Ausübung selbständiger Erwerbstätigkeiten sowie die Gründung und Leitung von Unternehmen unter den gleichen Bedingungen wie den im Mitgliedstaat der Niederlassung für dessen eigene Angehörige festgelegten umfasst, ist gemäß Artikel 48 EG für die nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats gegründeten Gesellschaften, die ihren satzungsmäßigen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung innerhalb der Gemeinschaft haben, das Recht verbunden, ihre Tätigkeit in dem betreffenden Mitgliedstaat durch eine Tochtergesellschaft, Zweigniederlassung oder Agentur auszuüben (vgl. insbesondere Urteile vom 21. September 1999 in der Rechtssache C-307/97, Saint-Gobain ZN, Slg. 1999, I-6161, Randnr. 35, Marks & Spencer, Randnr. 30, und vom 23. Februar 2006 in der Rechtssache C-471/04, Keller Holding, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 29).
  • EuGH, 13.12.2005 - C-446/03

    EINE REGELUNG ÜBER DEN KONZERNABZUG, DIE ES EINER MUTTERGESELLSCHAFT VERWEHRT,

    30 Mit der Niederlassungsfreiheit, die Artikel 43 EG den Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten zuerkennt und die für sie die Aufnahme und Ausübung selbständiger Erwerbstätigkeiten sowie die Gründung und Leitung von Unternehmen unter den gleichen Bedingungen wie den im Recht des Niederlassungsstaats für dessen eigene Angehörigen festgelegten umfasst, ist gemäß Artikel 48 EG für die nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats gegründeten Gesellschaften, die ihren satzungsmäßigen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung innerhalb der Gemeinschaft haben, das Recht verbunden, ihre Tätigkeit in dem betreffenden Mitgliedstaat durch eine Tochtergesellschaft, Zweigniederlassung oder Agentur auszuüben (vgl. Urteil vom 21. September 1999 in der Rechtssache C-307/97, Saint-Gobain ZN, Slg. 1999, I-6161, Randnr. 35).
  • EuGH, 20.10.2011 - C-284/09

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier

    24 und 30, und vom 21. September 1999, Saint-Gobain ZN, C-307/97, Slg. 1999, I-6161, Randnr. 57, sowie Amurta, Randnr. 17, Kommission/Italien, Randnr. 29, und Kommission/Spanien, Randnr. 38).
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