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   EuGH, 05.10.1994 - C-23/93   

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https://dejure.org/1994,295
EuGH, 05.10.1994 - C-23/93 (https://dejure.org/1994,295)
EuGH, Entscheidung vom 05.10.1994 - C-23/93 (https://dejure.org/1994,295)
EuGH, Entscheidung vom 05. Oktober 1994 - C-23/93 (https://dejure.org/1994,295)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    TV10 / Commissariaat voor de Media

    EWG-Vertrag, Artikel 59 und 60
    1. Freier Dienstleistungsverkehr; Bestimmungen des Vertrages; Anwendungsbereich; Verbreitung von Fernsehprogrammen eines in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Unternehmens über das Kabelnetz; Einbeziehung unabhängig von dem Ziel, das durch die Verbreitung vom ...

  • EU-Kommission

    TV10 / Commissariaat voor de Media

  • Wolters Kluwer

    Auslegung der Vorschriften des Vertrages über den freien Dienstleistungsverkehr ; Bestimmung des Inhalts des Begriffs "Dienstleistungen" in den Art. 59 und 60 des Vertrages über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV); Nationale Rechtsvorschriften zur ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Fernsehprogramme: Rechtsvorschriften des Empfangsstaats

  • Judicialis

    EWGV Art. 59; ; EWGV Art. 60

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Niederländisches Verbot eines privaten kommerziellen Kanals vom Europäischen Gerichtshof bestätigt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    EWGV Art. 59, 60
    1. Freier Dienstleistungsverkehr - Bestimmungen des Vertrages - Anwendungsbereich - Verbreitung von Fernsehprogrammen eines in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Unternehmens über das Kabelnetz - Einbeziehung unabhängig von dem Ziel, das durch die Verbreitung ...

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Freier Dienstleistungsverkehr - Innerstaatliche Rechtsvorschriften zur Aufrechterhaltung eines pluralistischen und nichtkommerziellen Rundfunkwesens.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuGHE I 1994, 4795
  • GRUR Int. 1995, 147
  • BB 1994, 981
  • ZUM 1995, 327
  • afp 1995, 533
 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 25.07.1991 - C-353/89

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus EuGH, 05.10.1994 - C-23/93
    22 und 23) und in der Rechtssache C-353/89 (Kommission/Niederlande, Slg. 1991, I-4069, Randnrn. 3, 29 und 30) sowie im Urteil vom 3. Februar 1993 in der Rechtssache C-148/91 (Veronica Omröp Organisatie, Slg. 1993, I-487, Randnr. 9) ausgeführt hat, soll durch die Mediawet ein pluralistisches und nichtkommerzielles Hörfunk- und Fernsehwesen geschaffen werden; dieses Gesetz fügt sich damit in eine Kulturpolitik ein, die die Meinungsfreiheit der verschiedenen gesellschaftlichen, kulturellen, religiösen und geistigen Strömungen im audiovisuellen Bereich in den Niederlanden schützen soll.

    24 Hierzu ist darauf hinzuweisen, daß die Grundrechte, zu denen die durch diese Konvention garantierten Grundrechte zählen, nach ständiger Rechtsprechung zu den allgemeinen Rechtsgrundsätzen gehören, deren Wahrung der Gerichtshof zu sichern hat (siehe insbesondere Urteil vom 18. Juni 1991 in der Rechtssache C-260/89, ERT, Slg. 1991, I-2925, Randnr. 41, und Urteil Kommission/Niederlande, a. a. O.).

    25 Wie der Gerichtshof aber im Urteil Kommission/Niederlande (a. a. O., Randnr. 30) ausgeführt hat, bezweckt die Aufrechterhaltung des Pluralismus, die die niederländische Rundfunkpolitik gewährleisten soll, die Wahrung der Meinungsvielfalt und damit der freien Meinungsäusserung, die diese Konvention gerade schützen soll.

  • EuGH, 18.03.1980 - 52/79

    Procureur du Roi / Debauve

    Auszug aus EuGH, 05.10.1994 - C-23/93
    10 Der Raad van State nimmt anschließend auf die Urteile vom 3. Dezember 1974 in der Rechtssache 33/74 (Van Binsbergen, Slg. 1974, 1299) und vom 18. März 1980 in der Rechtssache 52/79 (Debauve, Slg. 1980, 833) Bezug und betont insbesondere, daß ein Mitgliedstaat das Recht habe, Maßnahmen zu erlassen, die verhindern sollten, daß ein Erbringer von Dienstleistungen, dessen Tätigkeit ganz oder vorwiegend auf das Gebiet dieses Staates gerichtet sei, sich die Bestimmungen des Vertrages über den freien Dienstleistungsverkehr zunutze mache, um sich den Berufsregelungen zu entziehen, die auf ihn Anwendung fänden, wenn er im Gebiet dieses Mitgliedstaats niedergelassen wäre.

    Im Urteil Debauve (a. a. O., Randnr. 8) hat der Gerichtshof klargestellt, daß es keinen Grund gibt, die Übertragung derartiger Mitteilungen im Wege des Kabelfernsehens anders zu behandeln.

    14 Im Urteil Debauve hat der Gerichtshof jedoch darauf hingewiesen, daß die Vertragsbestimmungen über den freien Dienstleistungsverkehr nicht auf Betätigungen anwendbar sind, deren wesentliche Elemente sämtlich nicht über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinausweisen.

  • EuGH, 03.12.1974 - 33/74

    Van Binsbergen / Bedrijfsvereniging voor de Metaalnijverheid

    Auszug aus EuGH, 05.10.1994 - C-23/93
    10 Der Raad van State nimmt anschließend auf die Urteile vom 3. Dezember 1974 in der Rechtssache 33/74 (Van Binsbergen, Slg. 1974, 1299) und vom 18. März 1980 in der Rechtssache 52/79 (Debauve, Slg. 1980, 833) Bezug und betont insbesondere, daß ein Mitgliedstaat das Recht habe, Maßnahmen zu erlassen, die verhindern sollten, daß ein Erbringer von Dienstleistungen, dessen Tätigkeit ganz oder vorwiegend auf das Gebiet dieses Staates gerichtet sei, sich die Bestimmungen des Vertrages über den freien Dienstleistungsverkehr zunutze mache, um sich den Berufsregelungen zu entziehen, die auf ihn Anwendung fänden, wenn er im Gebiet dieses Mitgliedstaats niedergelassen wäre.

    20 Der Gerichtshof hat im übrigen zu Artikel 59 EWG-Vertrag über den freien Dienstleistungsverkehr bereits festgestellt, daß einem Mitgliedstaat nicht das Recht zum Erlaß von Vorschriften abgesprochen werden kann, die verhindern sollen, daß der Erbringer einer Leistung, dessen Tätigkeit ganz oder vorwiegend auf das Gebiet dieses Staates ausgerichtet ist, sich die durch den Vertrag garantierten Freiheiten zunutze macht, um sich den Berufsregelungen zu entziehen, die auf ihn Anwendung fänden, wenn er im Gebiet dieses Staates niedergelassen wäre (Urteil Van Binsbergen, a. a. O.).

  • EuGH, 18.06.1991 - C-260/89

    ERT / DEP

    Auszug aus EuGH, 05.10.1994 - C-23/93
    24 Hierzu ist darauf hinzuweisen, daß die Grundrechte, zu denen die durch diese Konvention garantierten Grundrechte zählen, nach ständiger Rechtsprechung zu den allgemeinen Rechtsgrundsätzen gehören, deren Wahrung der Gerichtshof zu sichern hat (siehe insbesondere Urteil vom 18. Juni 1991 in der Rechtssache C-260/89, ERT, Slg. 1991, I-2925, Randnr. 41, und Urteil Kommission/Niederlande, a. a. O.).
  • EuGH, 10.07.1986 - 79/85

    Segers / Bedrijfsvereniging voor Bank- en Verzekeringswezen, Groothandel en Vrije

    Auszug aus EuGH, 05.10.1994 - C-23/93
    Angesichts des Urteils vom 10. Juli 1986 in der Rechtssache 79/85 (Segers, Slg. 1986, 2375) stellt sich der Raad van State jedoch die Frage, wie "in bezug auf Tätigkeiten zu entscheiden ist, die eine nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaats errichtete und formal in diesem Mitgliedstaat niedergelassene Sendeanstalt von diesem anderen Mitgliedstaat aus ausübt".
  • EuGH, 25.07.1991 - C-288/89

    Stichting Collectieve Antennevoorziening Gouda / Commissariaat voor de Media

    Auszug aus EuGH, 05.10.1994 - C-23/93
    18 Wie der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-288/89 (Collectieve Antennevoorziening Gouda, Slg. 1991, I-4007, Randnrn.
  • EuGH, 30.04.1974 - 155/73

    Sacchi

    Auszug aus EuGH, 05.10.1994 - C-23/93
    13 Vor der Prüfung dieser Frage weist der Gerichtshof darauf hin, daß er bereits im Urteil vom 30. April 1974 in der Rechtssache 155/73 (Sacchi, Slg. 1974, 409, Randnr. 6) für Recht erkannt hat, daß die Ausstrahlung von Fernsehsendungen als solche unter die Vertragsvorschriften über Dienstleistungen fällt.
  • EuGH, 03.02.1993 - C-148/91

    Veronica Omroep Organisatie / Commissariaat voor de Media

    Auszug aus EuGH, 05.10.1994 - C-23/93
    22 und 23) und in der Rechtssache C-353/89 (Kommission/Niederlande, Slg. 1991, I-4069, Randnrn. 3, 29 und 30) sowie im Urteil vom 3. Februar 1993 in der Rechtssache C-148/91 (Veronica Omröp Organisatie, Slg. 1993, I-487, Randnr. 9) ausgeführt hat, soll durch die Mediawet ein pluralistisches und nichtkommerzielles Hörfunk- und Fernsehwesen geschaffen werden; dieses Gesetz fügt sich damit in eine Kulturpolitik ein, die die Meinungsfreiheit der verschiedenen gesellschaftlichen, kulturellen, religiösen und geistigen Strömungen im audiovisuellen Bereich in den Niederlanden schützen soll.
  • EuGH, 09.03.1999 - C-212/97

    Centros

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ist ein Mitgliedstaat zwar berechtigt, Maßnahmen zu treffen, die verhindern sollen, daß sich einige seiner Staatsangehörigen unter Mißbrauch der durch den EG-Vertrag geschaffenen Möglichkeiten der Anwendung des nationalen Rechts entziehen; die mißbräuchliche oder betrügerische Berufung auf Gemeinschaftsrecht ist nicht gestattet (vgl. u. a. im Bereich des freien Dienstleistungsverkehrs die Urteile vom 3. Dezember 1974 in der Rechtssache 33/74, Van Binsbergen, Slg. 1974, 1299, Randnr. 13; vom 3. Februar 1993 in der Rechtssache C-148/91, Veronica Omroep Organisatie, Slg. 1993, I-487, Randnr. 12; und vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-23/93, TV10, Slg. 1994, I-4795, Randnr. 21; auf dem Gebiet der Niederlassungsfreiheit Urteile vom 7. Februar 1979 in der Rechtssache 115/78, Knoors, Slg. 1979, 399, Randnr. 25; und vom 3. Oktober 1990 in der Rechtssache C-61/89, Bouchoucha, Slg. 1990, I-3551, Randnr. 14; auf dem Gebiet des freien Warenverkehrs Urteil vom 10. Januar 1985 in der Rechtssache 229/83, Leclerc u. a., Slg. 1985, 1, Randnr. 27; auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit Urteil vom 2. Mai 1996 in der Rechtssache C-206/94, Paletta, Slg. 1996, I-2357, Randnr. 24; auf dem Gebiet der Freizügigkeit der Arbeitnehmer Urteil vom 21. Juni 1988 in der Rechtssache 39/86, Lair, Slg. 1988, 3161, Randnr. 43; auf dem Gebiet der gemeinsamen Agrarpolitik Urteil vom 3. März 1993 in der Rechtssache C-8/92, General Milk Products, Slg. 1993, I-779, Randnr. 21; auf dem Gebiet des Gesellschaftsrecht Urteil vom 12. Mai 1998 in der Rechtssache C-367/96, Kefalas u. a., Slg. 1998, I-2843, Randnr. 20).
  • EuGH, 08.09.2010 - C-46/08

    Carmen Media Group - Art. 49 EG - Freier Dienstleistungsverkehr - Inhaber einer

    Überdies hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass sich die Frage der Anwendbarkeit von Art. 49 EG von der Frage unterscheidet, ob ein Mitgliedstaat Maßnahmen ergreifen darf, um einen in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Erbringer von Dienstleistungen an der Umgehung seiner internen Rechtsvorschriften zu hindern (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Oktober 1994, TV10, C-23/93, Slg. 1994, I-4795, Randnr. 15, und entsprechend, zur Niederlassungsfreiheit, Urteil vom 9. März 1999, Centros, C-212/97, Slg. 1999, I-1459, Randnr. 18).
  • BSG, 13.07.2004 - B 1 KR 11/04 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung für selbstbeschaffte ambulante

    So ist nationales Recht zB uneingeschränkt anzuwenden, wenn eine Dienstleistung überwiegend für inländische Bürger gezielt vom Ausland aus angeboten wird, um inländische Vorschriften zu umgehen (zuletzt wohl: Urteil Milk Marque Ltd/National Farmers' Union vom 9. September 2003 - C-137/00 - RdNr 114 mwN, insbesondere Urteil "TV10", EuGHE 1994, I-4795, RdNr 20 ff; vgl auch Urteil Paletta, EuGHE 1996, I-2357, RdNr 24 f); die Würdigung eines solchen Verhaltens darf die Ziele der europäischen Bestimmungen allerdings nicht außer Acht lassen (vgl Paletta, EuGHE 1996, I-2357 RdNr 25).
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