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   EuGH, 10.03.2005 - C-39/04   

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https://dejure.org/2005,1381
EuGH, 10.03.2005 - C-39/04 (https://dejure.org/2005,1381)
EuGH, Entscheidung vom 10.03.2005 - C-39/04 (https://dejure.org/2005,1381)
EuGH, Entscheidung vom 10. März 2005 - C-39/04 (https://dejure.org/2005,1381)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit - Steuervorschriften - Körperschaftsteuer - Steuervergünstigung für Forschung

  • Europäischer Gerichtshof

    Laboratoires Fournier

    Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs - Steuerrecht - Körperschaftsteuer - Steuervergünstigung für Forschung

  • EU-Kommission PDF

    Laboratoires Fournier

    Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs - Steuerrecht - Körperschaftsteuer - Steuervergünstigung für Forschung

  • EU-Kommission

    Laboratoires Fournier

    Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Freier Dienstleistungsverkehr

  • Wolters Kluwer

    Vorlagefragen im Rahmen eines Rechtsstreits über vorgenommene Steuerberichtigungen gegenüber einer französischen Gesellschaft; Vereinbarkeit einer den im Gebiet eines Mitgliedstaats ausgeführten Forschungstätigkeiten vorbehaltenen Steuervergünstigung für Forschung mit ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Dienstleistungsfreiheit: Steuervergünstigung darf nicht auf im Inland ausgeführte Forschungstätigkeiten beschränkt werden

  • Judicialis

    EG Art. 49

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 49
    Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit - Steuervorschriften - Körperschaftsteuer - Steuervergünstigung für Forschung

  • datenbank.nwb.de

    Körperschaftsteuervergünstigung für nur in Frankreich durchgeführte Forschungsprojekte als Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Laboratoires Fournier

    Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs freiheit - Steuerrecht - Körperschaftsteuer - Steuervergünstigung für Forschung

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EGV Art 49
    Dienstleistungsfreiheit; Ertragsteuern; Forschung; Frankreich; Kohärenz; Körperschaftsteuer

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal administratif Dijon (Frankreich) - Vereinbarkeit einer Regelung, die im Rahmen der Körperschaftsteuer die Steuervergünstigung für Forschung den in Frankreich durchgeführten Forschungsprojekten vorbehält, mit Artikel 49 EG - Grundsatz ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuGHE I 2005, 2057
  • NJW 2005, 2213 (Ls.)
  • EuZW 2005, 249
  • BB 2005, 555
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 28.01.1992 - C-204/90

    Bachmann / Belgischer Staat

    Auszug aus EuGH, 10.03.2005 - C-39/04
    11 Die Direction des vérifications sei dagegen der Ansicht, der Gerichtshof habe in seinem Urteil vom 28. Januar 1992 in der Rechtssache C-204/90 (Bachmann, Slg. 1992, I-249) festgestellt, dass Artikel 49 EG eingeschränkt werden könne, um die Kohärenz der Körperschaftsteuersysteme der einzelnen Mitgliedstaaten zu erhalten.

    20 Insoweit trifft es zu, dass der Gerichtshof in den Urteilen Bachmann (oben zitiert in Randnr. 11, Randnr. 28) und vom 28. Januar 1992 in der Rechtssache C-300/90 (Kommission/Belgien, Slg. 1992, I-305, Randnr. 21) anerkannt hat, dass die Notwendigkeit, die Kohärenz des Steuersystems zu gewährleisten, eine Beschränkung der Ausübung der vom Vertrag garantierten Grundfreiheiten rechtfertigen kann.

  • EuGH, 08.07.1999 - C-254/97

    Baxter u.a.

    Auszug aus EuGH, 10.03.2005 - C-39/04
    Ein Mitgliedstaat ist somit zur Anwendung von Maßnahmen befugt, die die klare und eindeutige Feststellung der Höhe der in diesem Staat als Forschungsausgaben abziehbaren Beträge erlauben (vgl. Urteil vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache C-254/97, Baxter u. a., Slg. 1999, I-4809, Randnr. 18).

    Es lässt sich nämlich nicht von vornherein ausschließen, dass der Abgabenpflichtige Belege vorlegen kann, anhand deren die Steuerbehörden des Mitgliedstaats eindeutig und genau prüfen können, welche Forschungsausgaben in anderen Mitgliedstaaten tatsächlich getätigt worden sind (vgl. Urteil Baxter u. a., Randnrn.

  • EuGH, 15.05.1997 - C-250/95

    Futura Participations und Singer / Administration des contributions

    Auszug aus EuGH, 10.03.2005 - C-39/04
    17 Die französische Regierung macht jedoch geltend, dass diese Ungleichbehandlung sich unmittelbar aus dem steuerlichen Territorialitätsprinzip ergebe, das der Gerichtshof im Urteil vom 15. Mai 1997 in der Rechtssache C-250/95 (Futura Participations und Singer, Slg. 1997, I-2471, Randnr. 22) ausdrücklich anerkannt habe, und dass sie daher weder eine offene noch eine versteckte Diskriminierung enthalten könne, wie sie der EG-Vertrag verbiete.

    24 Die Wirksamkeit der steuerlichen Kontrolle ist ein zwingender Grund des Allgemeininteresses, der eine Beschränkung der vom Vertrag gewährleisteten Grundfreiheiten rechtfertigen kann (vgl. u. a. Urteil Futura Participations und Singer, oben zitiert in Randnr. 17, Randnr. 31).

  • EuGH, 14.11.1995 - C-484/93

    Svensson und Gustavsson / Ministre du Logement und de l'Urbanisme

    Auszug aus EuGH, 10.03.2005 - C-39/04
    Er hat dann aber später ausgeführt, dass in den Fällen, die zu diesen Urteilen geführt haben, bei ein und demselben der Einkommensteuer unterliegenden Steuerpflichtigen ein unmittelbarer Zusammenhang bestand zwischen der Möglichkeit, Versicherungsbeiträge von den steuerbaren Einkünften abzuziehen, und der späteren Besteuerung der von den Versicherern in Erfüllung der Alters- und Lebensversicherungsverträge gezahlten Beträge; dieser Zusammenhang musste aufrechterhalten werden, um die Kohärenz der fraglichen Steuerregelung zu wahren (vgl. u. a. Urteile vom 14. November 1995 in der Rechtssache C-484/93, Svensson und Gustavsson, Slg. 1995, I-3955, Randnr. 18, und vom 7. September 2004 in der Rechtssache C-319/02, Manninen, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 42).
  • EuGH, 07.09.2004 - C-319/02

    Manninen - Einkommensteuer - Steuergutschrift für von finnischen Gesellschaften

    Auszug aus EuGH, 10.03.2005 - C-39/04
    Er hat dann aber später ausgeführt, dass in den Fällen, die zu diesen Urteilen geführt haben, bei ein und demselben der Einkommensteuer unterliegenden Steuerpflichtigen ein unmittelbarer Zusammenhang bestand zwischen der Möglichkeit, Versicherungsbeiträge von den steuerbaren Einkünften abzuziehen, und der späteren Besteuerung der von den Versicherern in Erfüllung der Alters- und Lebensversicherungsverträge gezahlten Beträge; dieser Zusammenhang musste aufrechterhalten werden, um die Kohärenz der fraglichen Steuerregelung zu wahren (vgl. u. a. Urteile vom 14. November 1995 in der Rechtssache C-484/93, Svensson und Gustavsson, Slg. 1995, I-3955, Randnr. 18, und vom 7. September 2004 in der Rechtssache C-319/02, Manninen, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 42).
  • EuGH, 11.08.1995 - C-80/94

    Wielockx / Inspecteur der directe belastingen

    Auszug aus EuGH, 10.03.2005 - C-39/04
    14 Die direkten Steuern fallen zwar in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, diese müssen ihre Befugnisse jedoch unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts ausüben (vgl. u. a. Urteile vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-80/94, Wielockx, Slg. 1995, I-2493, Randnr. 16, und vom 15. Juli 2004 in den Rechtssachen C-242/03, Weidert und Paulus, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 12).
  • EuGH, 15.07.2004 - C-242/03

    Weidert und Paulus

    Auszug aus EuGH, 10.03.2005 - C-39/04
    14 Die direkten Steuern fallen zwar in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, diese müssen ihre Befugnisse jedoch unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts ausüben (vgl. u. a. Urteile vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-80/94, Wielockx, Slg. 1995, I-2493, Randnr. 16, und vom 15. Juli 2004 in den Rechtssachen C-242/03, Weidert und Paulus, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 12).
  • EuGH, 28.01.1992 - C-300/90

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 10.03.2005 - C-39/04
    20 Insoweit trifft es zu, dass der Gerichtshof in den Urteilen Bachmann (oben zitiert in Randnr. 11, Randnr. 28) und vom 28. Januar 1992 in der Rechtssache C-300/90 (Kommission/Belgien, Slg. 1992, I-305, Randnr. 21) anerkannt hat, dass die Notwendigkeit, die Kohärenz des Steuersystems zu gewährleisten, eine Beschränkung der Ausübung der vom Vertrag garantierten Grundfreiheiten rechtfertigen kann.
  • EuGH, 28.10.1999 - C-55/98

    Vestergaard

    Auszug aus EuGH, 10.03.2005 - C-39/04
    15 Eine Regelung eines Mitgliedstaats wie die im Ausgangsverfahren streitige unterwirft die Erbringung von Forschungsdienstleistungen einer unterschiedlichen Steuerregelung, je nachdem, ob sie in anderen Mitgliedstaaten oder in dem betreffenden Mitgliedstaat erbracht werden, da sie die Steuervergünstigung für Forschung nur den in diesem Mitgliedstaat ausgeführten Forschungstätigkeiten vorbehält (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Oktober 1999 in der Rechtssache C-55/98, Vestergaard, Slg. 1999, I-7641, Randnr. 21).
  • EuGH, 27.01.2009 - C-318/07

    DIE STEUERLICHE ABZUGSFÄHIGKEIT VON SPENDEN AN GEMEINNÜTZIGE EINRICHTUNGEN DARF

    In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof festgestellt, dass es sich nicht von vornherein ausschließen lässt, dass der Steuerpflichtige Belege vorlegen kann, anhand deren die Steuerbehörden des Besteuerungsmitgliedstaats eindeutig und genau prüfen können, welche Ausgaben in anderen Mitgliedstaaten tatsächlich getätigt worden sind (Urteile vom 8. Juli 1999, Baxter u. a., C-254/97, Slg. 1999, I-4809, Randnr. 20, und vom 10. März 2005, Laboratoires Fournier, C-39/04, Slg. 2005, I-2057, Randnr. 25).
  • EuGH, 14.09.2006 - C-386/04

    Centro di Musicologia Walter Stauffer - Freier Kapitalverkehr -

    15 Zunächst ist festzustellen, dass die direkten Steuern zwar in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen, dass diese ihre Befugnisse aber unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts ausüben müssen (vgl. u. a. Urteile vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-80/94, Wielockx, Slg. 1995, I-2493, Randnr. 16, vom 10. März 2005 in der Rechtssache C-39/04, Laboratoires Fournier, Slg. 2005, I-2057, Randnr. 14, und vom 23. Februar 2006 in der Rechtssache C-513/03, Van Hilten-van der Heijden, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 36).

    Eine nationale Regelung, die es den Steuerpflichtigen absolut unmöglich macht, derartige Nachweise zu erbringen, kann nicht mit der Wirksamkeit der steuerlichen Kontrolle gerechtfertigt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil Laboratoires Fournier, Randnr. 25).

  • EuGH, 30.06.2011 - C-262/09

    Meilicke u.a. - Freier Kapitalverkehr - Einkommensteuer - Bescheinigung über die

    Zwar geht aus der Rechtsprechung hervor, dass das Erfordernis, die Wirksamkeit der steuerlichen Kontrolle zu gewährleisten, ein zwingender Grund des Allgemeininteresses ist, der eine Beschränkung der Ausübung der vom Vertrag garantierten Grundfreiheiten rechtfertigen kann, und dass ein Mitgliedstaat zur Anwendung von Maßnahmen befugt ist, die die klare und genaue Feststellung der Höhe der in diesem Mitgliedstaat abziehbaren, aber in einem anderen Mitgliedstaat angefallenen Aufwendungen erlauben (vgl. u. a. Urteile vom 15. Mai 1997, Futura Participations und Singer, C-250/95, Slg. 1997, I-2471, Randnr. 31, und vom 10. März 2005, Laboratoires Fournier, C-39/04, Slg. 2005, I-2057, Randnr. 24).

    Es lässt sich nämlich nicht von vornherein ausschließen, dass die entsprechenden Anteilseigner einschlägige Belege vorlegen können, anhand deren die Steuerbehörden des Besteuerungsmitgliedstaats klar und genau prüfen können, welche Steuerabzüge in anderen Mitgliedstaaten tatsächlich vorgenommen worden sind (vgl. entsprechend Urteile Laboratoires Fournier, Randnr. 25, und Persche, Randnr. 53).

  • BFH, 10.04.2013 - I R 45/11

    Verpflichtung zur Verrechnungspreisdokumentation nach § 90 Abs. 3 AO ist

    Auch der EuGH prüft den Rechtfertigungsgrund stets als eigenständigen Rechtfertigungsgrund außerhalb von Missbrauchskonstellationen (vgl. beispielsweise EuGH-Urteile in Slg. 1999, I-4809 Rz 18; vom 10. März 2005 C-39/04, Laboratoires Fournier, Slg. 2005, I-2057 Rz 24).
  • EuGH, 18.12.2007 - C-281/06

    Jundt - Freier Dienstleistungsverkehr - Nebenberufliche Lehrtätigkeit - Begriff

    Die Eheleute Jundt halten insoweit das Urteil vom 10. März 2005, Laboratoires Fournier (C-39/04, Slg. 2005, I-2057), für einschlägig.
  • BFH, 01.03.2006 - XI R 43/02

    Steuerfreiheit der Vergütung für einen nebenberuflichen Lehrauftrag an der

    a) Die direkten Steuern fallen zwar in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, diese haben aber ihre Befugnisse unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts auszuüben und müssen sich deshalb jeder offensichtlichen oder versteckten Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit enthalten (EuGH-Urteile vom 10. März 2005 Rs. C-39/04, EuGHE 2005, I-2057, und vom 12. Juli 2005 Rs. C-403/03, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2005, 1265); Vorschriften, die einen Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats daran hindern oder davon abhalten, sein Herkunftsland zu verlassen, um von seinem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch zu machen, stellen eine Beschränkung dieser Freiheit dar (EuGH-Urteil vom 12. Dezember 2002 Rs. C-385/00, EuGHE 2002, I-11819 Tz. 75, 78).

    Fehlt es an einem solchen unmittelbaren Zusammenhang, ist eine Berufung auf die Kohärenz des Steuersystems nicht möglich (zu Vorstehendem: EuGH-Urteil in EuGHE 2005, I-2057).

  • EuGH, 17.01.2008 - C-256/06

    Jäger - Freier Kapitalverkehr - Art. 73b und 73d EG-Vertrag (jetzt Art. 56 EG und

    Jedoch haben das Finanzamt und die deutsche Regierung mit den von ihnen vorgetragenen Erwägungen nicht nachweisen können, dass die Notwendigkeit besteht, den Erben, die einen nicht im Inland belegenen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb von Todes wegen erworben haben, die vorteilhafte Bewertung sowie weitere Steuervergünstigungen zu verweigern (vgl. in diesem Sinne in Bezug auf eine Steuervergünstigung, die auf im Gebiet des betreffenden Mitgliedstaats ausgeführte Forschungstätigkeiten begrenzt war, Urteil vom 10. März 2005, Laboratoires Fournier, C-39/04, Slg. 2005, I-2057, Randnr. 23, und in Bezug auf die Befreiung von Erbschaftsteuern für bestimmte Unternehmen, die im betreffenden Mitgliedstaat Arbeitsplätze aufrechterhalten, Urteil vom 25. Oktober 2007, C-464/05, Geurts und Vogten, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 27).
  • EuGH, 18.12.2007 - C-101/05

    DER GERICHTSHOF ERLÄUTERT DIE GELTUNG DES GRUNDSATZES DES FREIEN KAPITALVERKEHRS

    19 und 20, vom 10. März 2005, Laboratoires Fournier, C-39/04, Slg. 2005, I-2057, Randnr. 25, und Urteil ELISA, Randnr. 96).
  • BFH, 15.09.2010 - X R 33/08

    Steuerfreiheit eines Stipendiums einer gemeinnützigen EU/EWR-Institution -

    Die Wirksamkeit der Steuerkontrolle kann damit dann eine Ungleichbehandlung nicht rechtfertigen, wenn die Finanzbehörden des Besteuerungsmitgliedstaats nicht daran gehindert sind, von einem Steuerpflichtigen, der eine bestimmte steuerliche Behandlung fordert, die Vorlage stichhaltiger Belege zu verlangen, und es sich nicht von vornherein ausschließen lässt, dass der Steuerpflichtige die notwendigen Belege vorlegen kann, um nachzuweisen, dass die Voraussetzungen für die steuerliche Behandlung nach den einschlägigen Rechtsvorschriften erfüllt sind und die steuerliche Behandlung dementsprechend gewährt werden kann (vgl. auch EuGH-Urteile vom 8. Juli 1999 Rs. C-254/97 --Société Baxter u.a.--, Slg. 1999, I-4809, Rz 20, und vom 10. März 2005 Rs. C-39/04 --Laboratoires Fournier SA--, Slg. 2005, I-2057, Rz 25; in diesem Sinne Urteile vom 3. Oktober 2002 Rs. C-136/00 --Danner--, Slg. 2002, I-8147, Rz 50, und vom 26. Juni 2003 Rs. C-422/01 --Skandia und Ramstedt--, Slg. 2003, I-6817, Rz 43).
  • BFH, 11.04.2006 - II R 35/05

    Vereinbarkeit des § 31 BewG sowie des § 13a ErbStG mit der Freiheit des

    Die direkten Steuern fallen zwar in die Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten; diese müssen aber ihre Befugnisse unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts ausüben (Urteile des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- vom 11. August 1995 Rs. C-80/94, Wielockx, Slg. 1995, I-2493 Rdnr. 16, sowie vom 10. März 2005 Rs. C-39/04, Laboratoires Fournier SA, Slg. 2005, I-2057 Rdnr. 14).

    Der Freibetrag sowie der Wertabschlag gemäß § 13a Abs. 1 und 2 i.V.m. Abs. 4 Nr. 2 ErbStG sollen nach der Gesetzesbegründung in erster Linie die besonderen Belastungen berücksichtigen, die außerhalb des Steuersystems (vgl. dazu EuGH-Urteil Laboratoires Fournier SA in Slg. 2005, I-02057 Rdnr. 20) bei einer Aufrechterhaltung des Betriebes in seiner Sozialgebundenheit entstehen.

  • BFH, 16.01.2008 - II R 45/05

    Verstößt die Doppelbelastung von Bankguthaben in Spanien mit deutscher und

  • EuGH, 23.02.2006 - C-513/03

    van Hilten-van der Heijden - Kapitalverkehr - Artikel 73b Absatz 1 EG-Vertrag

  • EuGH, 28.02.2013 - C-544/11

    Petersen - Freier Dienstleistungsverkehr - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

  • EuGH, 11.10.2007 - C-451/05

    ELISA - Direkte Besteuerung - Steuer auf den Verkehrswert von in Frankreich

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2007 - C-451/05

    ELISA - Direkte Besteuerung - Abgabe auf den Verkehrswert von in Frankreich

  • EuGH, 28.10.2010 - C-72/09

    Établissements Rimbaud - Direkte Besteuerung - Freier Kapitalverkehr -

  • EuGH, 05.07.2012 - C-318/10

    SIAT - Freier Dienstleistungsverkehr - Steuerrecht - Abzug der für die Vergütung

  • EuGH, 22.10.2014 - C-344/13

    Durch die Besteuerung von Gewinnen bei Glücksspielen in anderen Mitgliedstaaten

  • FG Hessen, 25.09.2017 - 3 K 737/15

    § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG, § 27 VIII KStG

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.10.2007 - C-281/06

    Jundt

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2011 - C-493/09

    Kommission / Portugal - Art. 63 AEUV - Art. 40 EWR-Abkommen - Beschränkungen des

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.10.2008 - C-318/07

    GENERALANWALT MENGOZZI SCHLÄGT DEM GERICHTSHOF VOR, FÜR GRENZÜBERSCHREITENDE

  • EuGH, 16.06.2011 - C-10/10

    Kommission / Österreich

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.03.2007 - C-298/05

    Columbus Container Services - Auslegung der Art. 52 EG-Vertrag (nach Änderung

  • EuGH, 04.12.2008 - C-330/07

    Jobra - Freier Dienstleistungsverkehr - Niederlassungsfreiheit - Steuerrecht -

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.11.2013 - C-326/12

    van Caster und van Caster - Freier Kapitalverkehr - Besteuerung von Erträgen aus

  • EuGH, 22.11.2018 - C-679/17

    Huijbrechts

  • OLG Nürnberg, 10.08.2009 - 3 W 483/09

    Zulässigkeit des Rechtsmittels im Verfahren der Rechtspflegererinnerung;

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.06.2008 - C-333/07

    Regie Networks - Wettbewerb - Staatliche Beihilfen - Art. 92 EG-Vertrag (nach

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.06.2006 - C-150/04

    Kommission / Dänemark - Vertragsverletzung - Artikel 39 EG, 43 EG, 49 EG und 56

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.02.2007 - C-464/05

    Geurts und Vogten - Steuerrecht - Erbschaftsteuer - Befreiung der Anteile an

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.10.2006 - C-208/05

    ITC - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Freier Dienstleistungsverkehr -

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.10.2014 - C-133/13

    Q - Steuerrecht - Freier Kapitalverkehr (Art. 63 Abs. 1 AEUV) - Nationale

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.03.2011 - C-10/10

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 258 AEUV

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.09.2011 - C-318/10

    SIAT - Freier Dienstleistungsverkehr - Art. 49 EG - Direkte Besteuerung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2007 - C-256/06

    Jäger - Freier Kapitalverkehr - Art. 56 EG und 58 EG - Beschränkungen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2005 - C-265/04

    Bouanich - Freier Kapitalverkehr (Artikel 56 EG und 58 EG) - Steuergesetzgebung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2016 - C-628/15

    The Trustees of the BT Pension Scheme - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 63

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.02.2014 - C-53/13

    Strojírny Prostejov - Freier Dienstleistungsverkehr - Entsendung von

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.07.2012 - C-342/10

    Kommission / Finnland - Freier Kapitalverkehr - Diskriminierende Besteuerung von

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