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   EuGH, 07.03.1996 - C-171/94, C-172/94   

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https://dejure.org/1996,192
EuGH, 07.03.1996 - C-171/94, C-172/94 (https://dejure.org/1996,192)
EuGH, Entscheidung vom 07.03.1996 - C-171/94, C-172/94 (https://dejure.org/1996,192)
EuGH, Entscheidung vom 07. März 1996 - C-171/94, C-172/94 (https://dejure.org/1996,192)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen - Begriff des Übergangs - Übertragung einer Vertriebsberechtigung.

  • EU-Kommission PDF

    Albert Merckx und Patrick Neuhuys gegen Ford Motors Company Belgium SA.

    Richtlinie 77/187 des Rates, Artikel 1 Absatz 1
    1. Sozialpolitik; Rechtsangleichung; Übergang von Unternehmen; Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer; Richtlinie 77/187; Geltungsbereich; Übergang; Begriff; Übertragung einer Vertriebsberechtigung für Kraftfahrzeuge ohne Übertragung von Aktiva oder unmittelbare ...

  • EU-Kommission

    Merckx und Neuhuys / Ford Motors Company Belgium

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Begriff des Unternehmensübergangs i.S. der Richtlinie 77/187/EWG

  • Judicialis

    Richtlinie 77/187/EWG vom 14. Februar 1977 Artikel 1 Absatz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Sozialpolitik - Rechtsangleichung - Übergang von Unternehmen - Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer - Richtlinie 77/187 - Geltungsbereich - Übergang - Begriff - Übertragung einer Vertriebsberechtigung für Kraftfahrzeuge ohne Übertragung von Aktiva oder unmittelbare ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Richtlinie 77/187 EWG Art. 1 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 4 Abs. 2
    Betriebsübergang: Übertragung einer Vertriebsberechtigung - Begriff des Übergangs - Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wahrung von Ansprüchen beim Übergang von Unternehmen, Betrieben und Betriebsteilen; Vertrieb von Kraftfahrzeugen; Übertragung einer Vertriebsberechtigung und übernahme eines Teils der Belegschaft

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Ford 1 -, - Albert Merckx, Patrick Neuhuys ./. Ford Motor Company Belgium S. A. -, Betriebsübergang, Übertragung einer Vertriebsberechtigung, Vertriebsrecht, Widerspruchsrecht des AN

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen - Begriff des Übergangs - Übertragung einer Vertriebsberechtigung.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuGHE I 1996, 1253
  • NJW 1996, 1199
  • ZIP 1996, 882
  • NZA 1996, 413
  • BB 1996, 1065
  • DB 1996, 683
 
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Wird zitiert von ... (121)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 19.05.1992 - C-29/91

    Redmond Stichting / Bartol u.a.

    Auszug aus EuGH, 07.03.1996 - C-171/94
    16 Was den ersten Teil der so formulierten Frage angeht, so besteht das entscheidende Kriterium für einen Übergang im Sinne der Richtlinie nach ständiger Rechtsprechung darin, ob die fragliche Einheit ihre Identität bewahrt, was namentlich dann der Fall ist, wenn der Betrieb tatsächlich weitergeführt oder wiederaufgenommen wird (vgl. insbesondere Urteil vom 19. Mai 1992 in der Rechtssache C-29/91, Redmond Stichting, Slg. 1992, I-3189, Randnr. 23).

    Alle diese Umstände sind jedoch nur Teilaspekte der vorzunehmenden Gesamtbewertung und dürfen deshalb nicht isoliert beurteilt werden (Urteil Redmond Stichting, a. a. O., Randnr. 24).

    Er hat demgemäß entschieden, daß die Richtlinie in allen Fällen anwendbar ist, in denen die für den Betrieb des Unternehmens verantwortliche natürliche oder juristische Person, die die Arbeitgeberverpflichtungen gegenüber den Beschäftigten des Unternehmens eingeht, im Rahmen vertraglicher Beziehungen wechselt (vgl. insbesondere Urteil Redmond Stichting, a. a. O., Randnrn. 10 und 11).

    29 So ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes die Richtlinie anwendbar auf die Kündigung eines Restaurant-Pachtvertrags und den anschließenden Abschluß eines neuen Pachtvertrags mit einem anderen Betreiber (Urteil vom 10. Februar 1988 in der Rechtssache 324/86, Tellerup/Daddy' s Dance Hall, Slg. 1988, 739), auf die Kündigung eines Mietverhältnisses über Geschäftsräume und einen anschließenden Verkauf durch den Eigentümer (Urteil vom 15. Juni 1988 in der Rechtssache 101/87, Bork International, Slg. 1988, 3057) und schließlich auf die vollständige und endgültige Beendigung der Tätigkeit einer juristischen Person infolge des Entzugs öffentlicher Subventionen und die anschließende Gewährung dieser Subventionen an eine andere juristische Person mit gleicher Zielsetzung (Urteil Redmond Stichting, a. a. O.).

  • EuGH, 10.02.1988 - 324/86

    Tellerup / Daddy's Dance Hall

    Auszug aus EuGH, 07.03.1996 - C-171/94
    29 So ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes die Richtlinie anwendbar auf die Kündigung eines Restaurant-Pachtvertrags und den anschließenden Abschluß eines neuen Pachtvertrags mit einem anderen Betreiber (Urteil vom 10. Februar 1988 in der Rechtssache 324/86, Tellerup/Daddy' s Dance Hall, Slg. 1988, 739), auf die Kündigung eines Mietverhältnisses über Geschäftsräume und einen anschließenden Verkauf durch den Eigentümer (Urteil vom 15. Juni 1988 in der Rechtssache 101/87, Bork International, Slg. 1988, 3057) und schließlich auf die vollständige und endgültige Beendigung der Tätigkeit einer juristischen Person infolge des Entzugs öffentlicher Subventionen und die anschließende Gewährung dieser Subventionen an eine andere juristische Person mit gleicher Zielsetzung (Urteil Redmond Stichting, a. a. O.).
  • EuGH, 11.07.1985 - 105/84

    Foreningen af Arbejdsledere i Danmark / Danmols Inventar

    Auszug aus EuGH, 07.03.1996 - C-171/94
    33 Was den zweiten Teil der oben umformulierten Frage anbelangt, so hat der Gerichtshof im Urteil vom 11. Juli 1985 in der Rechtssache 105/84 (Danmols Inventar, Slg. 1985, 2639, Randnr. 16) ausgeführt, daß der mit der Richtlinie bezweckte Schutz gegenstandslos ist, wenn der Betroffene selbst aufgrund seiner eigenen, freien Entscheidung das Arbeitsverhältnis mit dem neuen Unternehmensinhaber nicht fortsetzt.
  • EuGH, 15.06.1988 - 101/87

    Bork International / Foreningen af Arbejdsledere i Danmark

    Auszug aus EuGH, 07.03.1996 - C-171/94
    29 So ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes die Richtlinie anwendbar auf die Kündigung eines Restaurant-Pachtvertrags und den anschließenden Abschluß eines neuen Pachtvertrags mit einem anderen Betreiber (Urteil vom 10. Februar 1988 in der Rechtssache 324/86, Tellerup/Daddy' s Dance Hall, Slg. 1988, 739), auf die Kündigung eines Mietverhältnisses über Geschäftsräume und einen anschließenden Verkauf durch den Eigentümer (Urteil vom 15. Juni 1988 in der Rechtssache 101/87, Bork International, Slg. 1988, 3057) und schließlich auf die vollständige und endgültige Beendigung der Tätigkeit einer juristischen Person infolge des Entzugs öffentlicher Subventionen und die anschließende Gewährung dieser Subventionen an eine andere juristische Person mit gleicher Zielsetzung (Urteil Redmond Stichting, a. a. O.).
  • EuGH, 14.04.1994 - C-392/92

    Schmidt / Spar- und Leihkasse der früheren Ämter Bordesholm, Kiel und Cronshagen

    Auszug aus EuGH, 07.03.1996 - C-171/94
    21 Diese Umstände stehen der Anwendung der Richtlinie jedoch nicht entgegen, da angesichts der Art der ausgeuebten Tätigkeit die Übertragung von Aktiva für die Frage, ob die betroffene Einheit ihre wirtschaftliche Identität bewahrt hat, nicht ausschlaggebend ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. April 1994 in der Rechtssache C-392/92, Schmidt, Slg. 1994, I-1311, Randnr. 16).
  • EuGH, 16.12.1992 - C-132/91

    Katsikas u.a. / Konstantinidis u.a.

    Auszug aus EuGH, 07.03.1996 - C-171/94
    34 Nach dem Urteil vom 16. Dezember 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-132/91, C-138/91 und C-139/91 (Katsikas u. a., Slg. 1992, I-6577, Randnrn. 31 und 32) ermöglicht es die Richtlinie dem Arbeitnehmer zwar, sein Beschäftigungsverhältnis mit dem neuen Arbeitgeber zu den mit dem Veräusserer vereinbarten Bedingungen fortzusetzen, verpflichtet ihn aber nicht zu einer Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit dem Erwerber.
  • BAG, 21.08.2014 - 8 AZR 655/13

    Schadensersatz - Wegnahme von Zahngold

    Der Begriff "durch Rechtsgeschäft" des § 613a BGB ist wie der Begriff "durch vertragliche Übertragung" in Art. 1 Abs. 1a der Richtlinie 2001/23/EG (dazu ua. EuGH 7. März 1996 - C-171/94 - [Merckx und Neuhuys] Rn. 28, Slg. 1996, I-1253; 6. September 2011 - C-108/10 - [Scattolon] Rn. 63, Slg. 2011, I-7491) weit auszulegen, um dem Zweck der Richtlinie - dem Schutz der Arbeitnehmer bei einer Übertragung ihres Unternehmens - gerecht zu werden.
  • EuGH, 12.02.2009 - C-466/07

    Klarenberg - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Übergang von Unternehmen -

    Zum Kriterium der Organisation hat der Gerichtshof zwar entschieden, dass es zu den Kriterien für die Bestimmung der Identität einer wirtschaftlichen Einheit gehört (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. März 1997, Süzen, C-13/95, Slg. 1997, I-1259, Randnr. 15, vom 2. Dezember 1999, Allen u. a., C-234/98, Slg. 1999, I-8643, Randnr. 27, vom 26. September 2000, Mayeur, C-175/99, Slg. 2000, I-7755, Randnr. 53, und vom 25. Januar 2001, Liikenne, C-172/99, Slg. 2001, I-745, Randnr. 34), er hat aber auch entschieden, dass eine Änderung der Organisationsstruktur der übertragenen Einheit der Anwendung der Richtlinie 2001/23 nicht entgegenstehen kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. März 1996, Merckx und Neuhuys, C-171/94 und C-172/94, Slg. 1996, I-1253, Randnrn.
  • BAG, 19.11.2015 - 8 AZR 773/14

    Betriebsübergänge - Widerspruchsrecht - Unterrichtung

    Der Inhalt jenes Rechts ist unionsrechtlich allerdings nicht ausgestaltet; die Rechtsfolgen eines Widerspruchs für das Arbeitsverhältnis richten sich vielmehr nach nationalem Recht (ua. EuGH 7. März 1996 - C-171/94 und C-172/94 - [Merckx, Neuhuys] Rn. 35, Slg. 1996, I-1253; 16. Dezember 1992 - C-132/91, C-138/91 und C-139/91 - [Katsikas ua.] Rn. 35 und 37, aaO) .

    Zudem verpflichtet die Richtlinie die Mitgliedstaaten schon nicht, die Aufrechterhaltung des Arbeitsvertrags oder Arbeitsverhältnisses mit dem Veräußerer für den Fall vorzusehen, dass der Arbeitnehmer sich frei dafür entscheidet, den Arbeitsvertrag oder das Arbeitsverhältnis nicht mit dem Erwerber fortzusetzen (ua. EuGH 7. März 1996 - C-171/94 und C-172/94 - [Merckx, Neuhuys] aaO; 16. Dezember 1992 - C-132/91, C-138/91 und C-139/91 - [Katsikas ua.] aaO) .

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