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   EuGH, 05.10.1999 - C-420/97   

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EuGH, 05.10.1999 - C-420/97 (https://dejure.org/1999,982)
EuGH, Entscheidung vom 05.10.1999 - C-420/97 (https://dejure.org/1999,982)
EuGH, Entscheidung vom 05. Oktober 1999 - C-420/97 (https://dejure.org/1999,982)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Brüsseler Übereinkommen - Auslegung der Artikel 2 und 5 Nummer 1 - Handelsvertretervertrag - Klage wegen verschiedener, als gleichrangig angesehener Verpflichtungen aus ein und demselben Vertrag - Zuständigkeit des angerufenen Gerichts für die Entscheidung über die ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Leathertex

  • EU-Kommission PDF

    Leathertex

    Übereinkommen vom 27. September 1968; Protokoll vom 3. Juni 1971, Artikel 5; EG-Satzung des Gerichtshofes, Artikel 20
    1 Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen - Protokoll über die Auslegung des Übereinkommens durch den Gerichtshof - Vorlagefragen - Zuständigkeit des Gerichtshofes - Grenzen

  • EU-Kommission

    Leathertex

  • Wolters Kluwer

    Zahlung einer Kündigungsentschädigung ; Örtliche Zuständigkeit des Gerichts; Verpflichtung zur Zahlung von Provision

  • Judicialis

    Übereinkommen vom 27. September 1968 Artikel 5 Nummer 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1 Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen - Protokoll über die Auslegung des Übereinkommens durch den Gerichtshof - Vorlagefragen - Zuständigkeit des Gerichtshofes - Grenzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Hof van Cassatie Brüssel - Auslegung der Artikel 2 und 5 Nummer 1 des Brüsseler Übereinkommens - Zuständigkeit des gemäß Artikel 5 Nummer 1 zuständigen Gerichts für einen zusammenhängenden Anspruch (Anspruch, der sich aus demselben Vertrag ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuGHE I 1999, 6747
  • NJW 2000, 721
  • ZIP 1999, 1773
  • EuZW 2000, 352 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 15.01.1987 - 266/85

    Shenavai / Kreischer

    Auszug aus EuGH, 05.10.1999 - C-420/97
    Was die Rüge eines Verstoßes gegen Artikel 5 Nummer 1 des Übereinkommens angehe, so habe der Gerichtshof im Urteil vom 15. Januar 1987 in der Rechtssache 266/85 (Shenavai, Slg. 1987, 239, Randnr. 19) ausgeführt, daß in dem Sonderfall, daß ein Kläger seine Klage in einem Rechtsstreit auf mehrere Verpflichtungen stütze, die sich aus einem einzigen Vertrag ergäben, das angerufene Gericht sich zur Feststellung seiner Zuständigkeit an dem Grundgedanken zu orientieren habe, daß Nebensächliches der Hauptsache folge, so daß bei mehreren streitigen Verpflichtungen die Hauptpflicht über die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts entscheide.

    Liegen aber die besonderen Merkmale von Arbeitsverträgen nicht vor, ist es weder erforderlich noch zweckmäßig, die für den Vertrag charakteristische Leistung zu ermitteln und an ihrem Erfüllungsort für die Rechtsstreitigkeiten aus allen Vertragspflichten die an den Erfüllungsort anknüpfende gerichtliche Zuständigkeit zu konzentrieren (Urteil Shenavai, Randnr. 17).

  • EuGH, 20.03.1997 - C-352/95

    Phytheron International / Bourdon

    Auszug aus EuGH, 05.10.1999 - C-420/97
    Eine Änderung des Gehalts der Vorabentscheidungsfrage wäre auch mit der dem Gerichtshof durch das Protokoll übertragenen Rolle und mit seiner Verpflichtung unvereinbar, den Regierungen der Mitgliedstaaten und den Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit zu geben, gemäß Artikel 5 des Protokolls und Artikel 20 der EG-Satzung des Gerichtshofes Erklärungen abzugeben, wobei zu berücksichtigen ist, daß nach letztgenannter Vorschrift den Verfahrensbeteiligten nur die Vorlageentscheidungen zugestellt werden (vgl. zum Verfahren nach Artikel 177 EG-Vertrag [jetzt Artikel 234 EG] Urteile vom 20. März 1997 in der Rechtssache C-352/95, Phytheron International, Slg. 1997, I-1729, Randnr. 14, und vom 16.Juli 1998 in der Rechtssache C-235/95, Dumon und Froment, Slg. 1998, I-4531, Randnr. 26).
  • EuGH, 06.10.1976 - 14/76

    De Bloos / Bouyer

    Auszug aus EuGH, 05.10.1999 - C-420/97
    Der Gerichtshof hat in den Randnummern 8 bis 10 des Urteils vom 6. Oktober 1976 in der Rechtssache 14/76 (De Bloos, Slg. 1976, 1497) unter Hinweis darauf, daß das Übereinkommen die internationale Zuständigkeit der Gerichte der Vertragsstaaten festlegen, die Anerkennung der jeweiligen gerichtlichen Entscheidung erleichtern und ein beschleunigtes Verfahren einführen soll, um die Vollstreckung von Entscheidungen sicherzustellen, festgestellt, daß diese Ziele es gebieten, soweit wie möglich zu verhindern, daß aus ein und demselben Vertrag mehrere Zuständigkeitsgründe hergeleitet werden, und daß Artikel 5 Nummer 1 des Übereinkommens daher nicht in dem Sinne verstanden werden kann, daß sich diese Vorschrift auf jede beliebige sich aus dem betreffenden Vertrag ergebende Verpflichtung bezieht.
  • EuGH, 24.06.1981 - 150/80

    Elefanten Schuh GmbH / Jacqmain

    Auszug aus EuGH, 05.10.1999 - C-420/97
    Er schafft keine Zuständigkeiten; insbesondere begründet er nicht die Zuständigkeit des Gerichts eines Vertragsstaats für die Entscheidung über eine Klage, die mit einer anderen Klage im Zusammenhang steht, die gemäß dem Übereinkommen bei diesem Gericht anhängig gemacht worden ist (vgl. Urteile vom 24. Juni 1981 in der Rechtssache 150/80, Elefanten Schuh, Slg. 1981, 1671, Randnr. 19, und vom 27. Oktober 1998 in der Rechtssache C-51/97, Réunion européenne u. a., Slg. 1998, I-6511, Randnr. 39).
  • EuGH, 16.07.1998 - C-235/95

    Dumon und Froment

    Auszug aus EuGH, 05.10.1999 - C-420/97
    Eine Änderung des Gehalts der Vorabentscheidungsfrage wäre auch mit der dem Gerichtshof durch das Protokoll übertragenen Rolle und mit seiner Verpflichtung unvereinbar, den Regierungen der Mitgliedstaaten und den Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit zu geben, gemäß Artikel 5 des Protokolls und Artikel 20 der EG-Satzung des Gerichtshofes Erklärungen abzugeben, wobei zu berücksichtigen ist, daß nach letztgenannter Vorschrift den Verfahrensbeteiligten nur die Vorlageentscheidungen zugestellt werden (vgl. zum Verfahren nach Artikel 177 EG-Vertrag [jetzt Artikel 234 EG] Urteile vom 20. März 1997 in der Rechtssache C-352/95, Phytheron International, Slg. 1997, I-1729, Randnr. 14, und vom 16.Juli 1998 in der Rechtssache C-235/95, Dumon und Froment, Slg. 1998, I-4531, Randnr. 26).
  • EuGH, 28.09.1999 - C-440/97

    GIE Groupe Concorde u.a.

    Auszug aus EuGH, 05.10.1999 - C-420/97
    Außerdem hat der Gerichtshof wiederholt entschieden, daß der Ort, an dem die Verpflichtung, auf die die Klage gestützt ist, erfüllt worden ist oder zu erfüllen wäre, nach dem Recht zu bestimmen ist, das nach den Kollisionsnormen des mit dem Rechtsstreit befaßten Gerichts für die streitige Verpflichtung maßgebend ist (Urteile vom 6. Oktober 1976 in der Rechtssache 12/76, Tessili, Slg. 1976, 1473, Randnr. 13, vom 29. Juni 1994 in der Rechtssache C-288/92, Custom Made Commercial, Slg. 1994, I-2913, Randnr. 26, und vom 28. September 1999 in der Rechtssache C-440/97, Groupe Concorde u. a., noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 32).
  • EuGH, 06.10.1976 - 12/76

    Industrie tessili italiana / Dunlop AG

    Auszug aus EuGH, 05.10.1999 - C-420/97
    Außerdem hat der Gerichtshof wiederholt entschieden, daß der Ort, an dem die Verpflichtung, auf die die Klage gestützt ist, erfüllt worden ist oder zu erfüllen wäre, nach dem Recht zu bestimmen ist, das nach den Kollisionsnormen des mit dem Rechtsstreit befaßten Gerichts für die streitige Verpflichtung maßgebend ist (Urteile vom 6. Oktober 1976 in der Rechtssache 12/76, Tessili, Slg. 1976, 1473, Randnr. 13, vom 29. Juni 1994 in der Rechtssache C-288/92, Custom Made Commercial, Slg. 1994, I-2913, Randnr. 26, und vom 28. September 1999 in der Rechtssache C-440/97, Groupe Concorde u. a., noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 32).
  • EuGH, 27.10.1998 - C-51/97

    Réunion européenne u.a.

    Auszug aus EuGH, 05.10.1999 - C-420/97
    Er schafft keine Zuständigkeiten; insbesondere begründet er nicht die Zuständigkeit des Gerichts eines Vertragsstaats für die Entscheidung über eine Klage, die mit einer anderen Klage im Zusammenhang steht, die gemäß dem Übereinkommen bei diesem Gericht anhängig gemacht worden ist (vgl. Urteile vom 24. Juni 1981 in der Rechtssache 150/80, Elefanten Schuh, Slg. 1981, 1671, Randnr. 19, und vom 27. Oktober 1998 in der Rechtssache C-51/97, Réunion européenne u. a., Slg. 1998, I-6511, Randnr. 39).
  • EuGH, 29.06.1994 - C-288/92

    Custom Made Commercial / Stawa Metallbau

    Auszug aus EuGH, 05.10.1999 - C-420/97
    Außerdem hat der Gerichtshof wiederholt entschieden, daß der Ort, an dem die Verpflichtung, auf die die Klage gestützt ist, erfüllt worden ist oder zu erfüllen wäre, nach dem Recht zu bestimmen ist, das nach den Kollisionsnormen des mit dem Rechtsstreit befaßten Gerichts für die streitige Verpflichtung maßgebend ist (Urteile vom 6. Oktober 1976 in der Rechtssache 12/76, Tessili, Slg. 1976, 1473, Randnr. 13, vom 29. Juni 1994 in der Rechtssache C-288/92, Custom Made Commercial, Slg. 1994, I-2913, Randnr. 26, und vom 28. September 1999 in der Rechtssache C-440/97, Groupe Concorde u. a., noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 32).
  • BGH, 07.12.2004 - XI ZR 366/03

    Internationale Zuständigkeit der Gerichte bei Ansprüchen aus unerlaubter Handlung

    Dieser ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften nach dem Recht zu ermitteln, das nach den Kollisionsnormen des mit dem Rechtsstreit befaßten Gerichts für die streitige Verpflichtung maßgeblich ist (EuGH, Urteile vom 6. Oktober 1976 - Rs 12/76, Slg. 1976, 1473, 1486, Rz. 15 - Tessili, vom 5. Oktober 1999 - Rs C-420/97, NJW 2000, 721, 722, Rz. 33 - Leathertex, vom 28. September 1999 - Rs C-440/97, WM 2000, 43, 45, Rz. 32 - GIE Groupe Concorde u.a. und vom 19. Februar 2002 - Rs C-256/00, IPRax 2002, 392, 393, Rz. 33 - Besix; Senatsurteil vom 16. Dezember 2003 - XI ZR 474/02, WM 2004, 376, 379, zur Veröffentlichung in BGHZ 157, 224 vorgesehen).

    Art. 22 EuGVÜ, der die Behandlung im Zusammenhang stehender Klagen, die bei Gerichten verschiedener Vertragsstaaten anhängig gemacht worden sind, regelt, schafft nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften nämlich keine Zuständigkeiten; insbesondere begründet er nicht die Zuständigkeit des Gerichts eines Vertragsstaates für die Entscheidung über eine Klage, die mit einer anderen - gemäß EuGVÜ bei diesem Gericht anhängig gemachten - Klage im Zusammenhang steht (EuGH, Urteil vom 5. Oktober 1999 - Rs C-420/97, NJW 2000, 721, 723, Rz. 38 m.w.Nachw. - Leathertex).

    Er hat vielmehr einen einheitlichen Gerichtsstand auch in den Fällen abgelehnt, in denen das Klagebegehren gegen den einen Beklagten auf deliktischen, das gegen den anderen Beklagten auf vertraglichen Anspruchsgrundlagen beruht (EuGH, Urteil vom 27. Oktober 1998 aaO S. 6549, Rz. 50; ebenso Senat, Urteil vom 23. Oktober 2001 - XI ZR 83/01, WM 2001, 2402, 2404) oder in denen über eine Klage zu entscheiden ist, die auf zwei sich aus demselben Vertrag ergebende gleichrangige Verpflichtungen gestützt wird, die in unterschiedlichen Vertragsstaaten zu erfüllen wären (EuGH, Urteil vom 5. Oktober 1999 - Rs C-420/97, NJW 2000, 721, 723, Rz. 42 - Leathertex).

  • BGH, 16.12.2003 - XI ZR 474/02

    Rüge der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte im

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften ist für die Bestimmung des Erfüllungsorts im Sinne von Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ die Verpflichtung heranzuziehen, die dem vertraglichen Anspruch entspricht, auf den der Kläger seine Klage stützt (EuGH, Urteile vom 6. Oktober 1976 - Rs 14/76, Slg. 1976, 1497, 1508, Rz. 13/14 - de Bloos, vom 15. Januar 1987 - Rs 266/85, Slg. 1987, 239, 254, Rz. 9 - Shenavai und vom 5. Oktober 1999 - Rs C-420/97, Slg. I 1999, 6747, 6790, Rz. 31 - Leathertex).

    Bei mehreren streitigen Verpflichtungen entscheidet die Hauptpflicht über die Zuständigkeit des Gerichts (EuGH, Urteile vom 15. Januar 1987 aaO S. 256 Rz. 19 und vom 5. Oktober 1999 aaO S. 6792 Rz. 39).

    Wird die Erfüllung mehrerer gleichrangiger Pflichten aus einem Vertragsverhältnis eingeklagt, so ist für jede von ihnen gesondert zu prüfen, ob der Erfüllungsort im Gerichtsstaat liegt (EuGH, Urteil vom 5. Oktober 1999 aaO Rz. 40 f.).

    Der Erfüllungsort im Sinne von Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ ist nach dem Recht zu ermitteln, das nach den Kollisionsnormen des mit dem Rechtsstreit befaßten Gerichts für die streitige Verpflichtung maßgeblich ist (EuGH, Urteile vom 6. Oktober 1976 - Rs 12/76, Slg. 1976, 1473, 1486, Rz. 15 - Tessili; vom 5. Oktober 1999 aaO S. 6791 Rz. 33 und vom 19. Februar 2002 - Rs C-256/00, Slg. I 2002, 1699, 1728 Rz. 33 - Besix).

  • BGH, 16.10.2015 - V ZR 120/14

    Revisionsverfahren betreffend Schadensersatzansprüche aus einem Kaufvertrag über

    a) Diese Vorschrift begründet zwar nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union keinen einheitlichen Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus einem Vertrag etwa an dem Ort, an dem die vertragscharakteristische Leistung zu erbringen wäre (EuGH, Urteile vom 15. Januar 1987 - Rs. C-266/85 - Shenavai/Kreischer, ECLI:EU:C:1987:11 Rn. 17 f. und vom 5. Oktober 1999 - Rs. C-420/97 - Leathertex, ECLI:EU:C:1999:483 Rn. 36).

    Vielmehr bestimmt sich der Gerichtsstand solcher Ansprüche nicht danach, wo diese selbst zu erfüllen wären, sondern danach, wo der Primäranspruch, an den sie anknüpfen, zu erfüllen war oder erfüllt wurde (EuGH, Urteile vom 6. Oktober 1976 - Rs. C-14/76 - de Bloos, ECLI:EU:C:1976, 134 Rn. 15/17, vom 15. Januar 1987 - Rs. C-266/85- Shenavai/Kreischer, ECLI:EU:C:1987:11 Rn. 9 und vom 5. Oktober 1999 - Rs. C-420/97 - Leathertex, ECLI:EU:C:1999:483 Rn. 31; BGH, Urteile vom 11. Dezember 1996 - VIII ZR 154/96, BGHZ 134, 201, 205 und vom 7. Dezember 2000 - VII ZR 404/99, WM 2001 904, 905; öst.

  • EuGH, 19.02.2002 - C-256/00

    Besix

    Nach ständiger Rechtsprechung ist es außerdem unerlässlich, eine Häufung der Gerichtsstände zu vermeiden, um der Gefahr einander widersprechender Entscheidungen zu begegnen und die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen außerhalb des Urteilsstaats zu erleichtern (Urteile vom 6. Oktober 1976 in der Rechtssache 14/76, De Bloos, Slg. 1976, 1497, Randnr. 9, vom 15. Januar 1987 in der Rechtssache 266/85, Shenavai, Slg. 1987, 239, Randnr. 8, vom 13. Juli 1993 in der Rechtssache C-125/92, Mulox IBC, Slg. 1993, I-4075, Randnr. 21, vom 9. Januar 1997 in der Rechtssache C-383/95, Rutten, Slg. 1997, I-57, Randnr. 18, und vom 5. Oktober 1999 in der Rechtssache C-420/97, Leathertex, Slg. 1999, I-6747, Randnr. 31).

    Wie die Kommission zu Recht hervorgehoben hat, lässt sich dieses Ergebnis jedoch nicht durch Heranziehung der überkommenen Rechtsprechung des Gerichtshofes erreichen, wonach der Ort, an dem die den Gegenstand des Verfahrens bildende Verpflichtung im Sinne von Artikel 5 Nummer 1 des Übereinkommens erfüllt worden ist oder zu erfüllen wäre, nach den Kollisionsnormen des angerufenen Gerichts zu bestimmen ist (Urteile Tessili, Randnrn. 13 und 15, Custom Made Commercial, Randnr. 26, GIE Groupe Concorde u. a., Randnr. 32, und Leathertex, Randnr. 33).

    Denn wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat (vgl. u. a. Urteile Shenavai, Randnr. 17, GIE Groupe Concorde u. a., Randnr. 19, und Leathertex, Randnr. 36), ist es, wenn die Besonderheiten von Arbeitsverträgen nicht vorliegen, weder erforderlich noch zweckmäßig, die für den Vertrag charakteristische Leistung zu ermitteln und an ihrem Erfüllungsort die an den Erfüllungsort anknüpfende gerichtliche Zuständigkeit für die Rechtsstreitigkeiten aus allen Vertragspflichten zu konzentrieren.

    Im Übrigen obliegt nach der Zuständigkeitsverteilung im Vorabentscheidungsverfahren gemäß dem Protokoll vom 3. Juni 1971 über die Auslegung des Übereinkommens durch den Gerichtshof die Entscheidung über derartige Fragen der Tatsachenwürdigung dem vorlegenden Gericht, während der Gerichtshof auf der Grundlage der vom nationalen Gericht getroffenen Feststellungen nur das Übereinkommen auslegt (vgl. in diesem Sinne Urteil Leathertex, Randnr. 21).

  • BGH, 19.12.2014 - V ZR 32/13

    Titelherausgabe- und Vollstreckungsgegenklage gegen die Zwangsvollstreckung aus

    Gegen die Annahme einer internationalen Zuständigkeit könnte sprechen, dass die Bestimmungen über die ausschließliche Zuständigkeit in Art. 22 EuGVVO eng auszulegen sind (EuGH, Urteil vom 26. März 1992 - Rs. C-261/90, IPRax 1993, 28 Rn. 27) und dass die EuGVVO keine allgemeine Zuständigkeit des Sachzusammenhangs kennt (EuGH, Urteil vom 27. Oktober 1998 - Rs. C-51/97, RIW 1999, 57 Rn. 39; Urteil vom 5. Oktober 1999 - Rs. C-420/97, NJW 2000, 721 Rn. 38).
  • EuGH, 23.04.2009 - C-533/07

    Falco Privatstiftung und Rabitsch - Gerichtliche Zuständigkeit sowie Anerkennung

    Das vorlegende Gericht möchte insbesondere wissen, ob Art. 5 Nr. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 44/2001 dahin auszulegen ist, dass zum einen der Begriff "Verpflichtung" in diesem Artikel auf die Verpflichtung aus dem Vertrag verweist, dessen Nichterfüllung zur Begründung der Klage behauptet wird, und dass zum anderen der Ort, an dem diese Verpflichtung erfüllt worden ist oder zu erfüllen wäre, nach den Kollisionsnormen des angerufenen Gerichts zu bestimmen ist, wie der Gerichtshof bereits in Bezug auf Art. 5 Nr. 1 des Brüsseler Übereinkommens entschieden hat (vgl. in Bezug auf den Begriff der "Verpflichtung" im Sinne von Art. 5 Nr. 1 des Brüsseler Übereinkommens Urteile De Bloos, Randnr. 13, vom 15. Januar 1987, Shenavai, 266/85, Slg. 1987, 239, Randnr. 9, vom 29. Juni 1994, Custom Made Commercial, C-288/92, Slg. 1994, I-2913, Randnr. 23, vom 5. Oktober 1999, Leathertex, C-420/97, Slg. 1999, I-6747, Randnr. 31, und vom 19. Februar 2002, Besix, C-256/00, Slg. 2002, I-1699, Randnr. 44, sowie in Bezug auf den Erfüllungsort dieser Verpflichtung im Sinne von Art. 5 Nr. 1 des Brüsseler Übereinkommens Urteile Tessili, Randnr. 13, Custom Made Commercial, Randnr. 26, vom 28. September 1999, GIE Groupe Concorde u. a., C-440/97, Slg. 1999, I-6307, Randnr. 32, Leathertex, Randnr. 33, und Besix, Randnrn.
  • BGH, 16.10.2008 - III ZR 253/07

    Zulässigkeit einer Wider-Widerklage

    Der nach Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ maßgebliche Erfüllungsort richtet sich nach dem internationalen Privatrecht des Gerichtsstaates und dem danach berufenen Sachrecht, nicht dagegen autonom nach der vertragscharakteristischen Leistung (EuGH NJW 1977, 491 f m. Anm. Geimer; NJW 2000, 721, 722 f, Rn. 33; BGHZ 157, aaO, S. 231; BGH, Urteile vom 25. Februar 1999 - VII ZR 408/97 - NJW 1999, 2442 f, und vom 7. Dezember 2004, aaO, S. 582 m.w.N.; vgl. auch Zöller/Geimer, ZPO, 26. Aufl. 2007, Art. 5 EuGVVO, Rn. 1a f).
  • BGH, 27.04.2010 - IX ZR 108/09

    Internationale Zuständigkeit: Einheitlicher Gerichtsstand des Erfüllungsorts bei

    Betrifft der Rechtsstreit mehrere gleichrangige Verpflichtungen aus ein und demselben Vertrag, die nach den Kollisionsnormen des mit der Sache befassten Gerichts in verschiedenen Vertragsstaaten zu erfüllen sind, ergibt sich aus Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ kein einheitlicher Gerichtsstand für die gesamte Klage (EuGH, Urt. v. 5. Oktober 1999 - Leathertex, NJW 2000, 721, 723 Nr. 40, 42).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2009 - C-533/07

    Falco Privatstiftung und Rabitsch - Verordnung Nr. 44/2001 - Art. 5 Nr. 1 -

    Der Generalanwalt weist darauf hin (Nr. 58), dass das Urteil vom 5. Oktober 1999, Leathertex (C-420/97, Slg. 1999, I-6747), ein gutes Beispiel für diese Schwäche sei.

    88 - Vgl. Schlussanträge von Generalanwalt Lenz vom 8. März 1994 in der Rechtssache Custom Made Commercial (C-288/92, Slg. 1994, I-2913), von Generalanwalt Léger vom 16. März 1999 in der Rechtssache Leathertex (C-420/97, Slg. 1999, I-6747) und von Generalanwalt Bot (in Fn. 85 angeführt).

    90 - Urteil Leathertex (in Fn. 86 angeführt).

  • BAG, 20.08.2003 - 5 AZR 45/03

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte

    Der Erfüllungsort ist vielmehr nach dem Recht zu bestimmen, das nach den Kollisionsnormen des mit dem Rechtsstreit befaßten Gerichts für die streitige Verpflichtung maßgeblich ist (EuGH 6. Oktober 1976 - RS 12/76 - NJW 1977, 491; 15. Januar 1987 - Rs 266/85 - EuGHE I 1987, 239; 5. Oktober 1999 - C 420/97 - EuGHE I 1999, 6747 = IPRax 2000, 402, 404; BGH 11. Dezember 1996 - VIII ZR 154/95 - BGHZ 134, 201 = NJW 1997, 870, 871; 2. Oktober 2002 - VIII ZR 163/01 - NJW-RR 2003, 192; krit. hierzu allerdings ein großer Teil des Schrifttums, vgl. Schack Internationales Zivilprozeßrecht 2. Aufl. Rn. 269 ff.; Leipold Festschrift für Lüderitz 2000 S. 431 ff.).

    Macht ein Kläger aus demselben Vertrag zwei gleichrangige Verpflichtungen des Beklagten geltend und besteht zwischen den Parteien kein Arbeitsverhältnis, ist es nach der Rechtsprechung des EuGH weder erforderlich noch zweckmäßig, die für den Vertrag charakteristische Leistung zu ermitteln und an ihrem Erfüllungsort die Rechtsstreitigkeit zu konzentrieren (vgl. EuGH 5. Oktober 1999 - C 420/97 - EuGHE I 1999, 6747 = NJW 2000, 721).

  • OLG Nürnberg, 24.05.2017 - 12 U 2484/16

    Dienstleistungen; allgemeine Geschäftsbedingungen; Erfüllungsortvereinbarungen;

  • OLG Nürnberg, 03.05.2017 - 12 U 2484/16

    Formwirksamkeit einer Gerichtsstandsvereinbarung und internationale Zuständigkeit

  • BGH, 30.04.2003 - III ZR 237/02

    Bestimmung des internationalen (Wahl-)Gerichtsstandes

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.04.2016 - C-135/15

    Nikiforidis - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

  • OLG Saarbrücken, 09.12.2003 - 4 U 645/02

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  • OLG München, 03.12.1999 - 23 U 4446/99

    Internationale Zuständigkeit; Besonderer Gerichststand; Erfüllungsort;

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2013 - C-9/12

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  • Generalanwalt beim EuGH, 27.09.2001 - C-256/00

    Besix

  • OLG Stuttgart, 19.01.2005 - 8 W 411/04

    Internationale Zuständigkeit: Ort der Wohnanlage als Erfüllungsort des

  • OLG Stuttgart, 24.03.2004 - 14 U 21/03

    Internationale Zuständigkeit: Bestimmung des Erfüllungsorts im Sinne der

  • OLG München, 30.06.2011 - 29 U 5499/10

    Internationale Zuständigkeit: Parteierweiternde Widerklage gegen einen Dritten;

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2008 - C-180/06

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  • Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2010 - C-19/09

    Wood Floor Solutions Andreas Domberger - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 5 Nr.

  • OLG Zweibrücken, 22.10.2001 - 3 W 72/01

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  • LG Frankfurt/Main, 22.12.2016 - 24 S 123/16

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  • Generalanwalt beim EuGH, 15.02.2007 - C-386/05

    Color Drack - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 5 Nr. 1 Buchst. b - Besondere

  • OLG Frankfurt, 22.10.2020 - 16 U 54/19

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  • OLG Düsseldorf, 19.06.2002 - 15 U 211/01
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