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   EuGH, 09.03.2006 - C-499/04   

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https://dejure.org/2006,398
EuGH, 09.03.2006 - C-499/04 (https://dejure.org/2006,398)
EuGH, Entscheidung vom 09.03.2006 - C-499/04 (https://dejure.org/2006,398)
EuGH, Entscheidung vom 09. März 2006 - C-499/04 (https://dejure.org/2006,398)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Unternehmensübergang - Richtlinie 77/187/EWG - Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer - Für den Veräußerer und den Arbeitnehmer im Zeitpunkt des Übergangs geltender Kollektivvertrag

  • Europäischer Gerichtshof

    Werhof

    Unternehmensübergang - Richtlinie 77/187/EWG - Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer - Für den Veräußerer und den Arbeitnehmer im Zeitpunkt des Übergangs geltender Kollektivvertrag

  • EU-Kommission PDF

    Werhof

    Unternehmensübergang - Richtlinie 77/187/EWG - Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer - Für den Veräußerer und den Arbeitnehmer im Zeitpunkt des Übergangs geltender Kollektivvertrag

  • EU-Kommission

    Werhof

    Sozialvorschriften

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Betriebsübergang - Fortgeltung und Ablösung von Tarifverträgen

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Geltung von Kollektivarbeitsverträgen infolge eines Betriebsübergangs nach Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen; ...

  • Judicialis

    Richtlinie 77/187/EWG Art. 3 Abs. 1

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Werhof./Freeway Traffic Systems GmbH & Co. KG. Fortgeltung von Tarifverträgen kraft Individualarbeitsvertrag?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einzelvertragliche Inbezugnahme des beim Betriebsveräußerer geltenden Tarifvertrags ? Aus Gemeinschaftsrecht folgt kein Erfordernis einer dynamischen Verweisung ? Negative Vereinigungsfreiheit des Erwerbers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Werhof

    Unternehmensübergang - Richtlinie 77/187/EWG - Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer - Für den Veräußerer und den Arbeitnehmer im Zeitpunkt des Übergangs geltender Kollektivvertrag

  • 123recht.net (Pressemeldung, 9.3.2006)

    Nach Betriebsverkauf ist Anspruch auf Lohnerhöhungen begrenzt // EuGH verneint Anspruch nach neuem Tarifvertrag

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Vertragsgestaltung - EuGH versus BAG: Bezugnahmeklauseln - quo vadis?

  • law-journal.de PDF, S. 21 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Auslegung arbeitsvertraglicher Verweisungen auf Tarifverträge (Christopher Krois; Bucerius Law Journal 1/2007, S. 17-23)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt aufgrund des Beschlusses des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 8. Oktober 2004 in Sachen Hans Werhof gegen Freeway Traffic Systems GmbH & Co. KG.

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (Deutschland) - Auslegung des Artikels 3 Absatz 1 der Richtlinie 98/50/EG des Rates vom 29. Juni 1998 zur Änderung der Richtlinie 77/187/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuGHE I 2006, 2397
  • NJW 2006, 1499 (Ls.)
  • ZIP 2006, 723
  • EuZW 2006, 276
  • NZA 2006, 376
  • DVBl 2006, 831
  • BB 2006, 891
  • DB 2006, 673
 
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Wird zitiert von ... (97)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 06.11.2003 - C-4/01

    Martin u.a.

    Auszug aus EuGH, 09.03.2006 - C-499/04
    18 Der Kläger macht geltend, aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes ergebe sich, dass dann, wenn ein Individualarbeitsvertrag eine Klausel enthalte, die auf in einer bestimmten Branche geschlossene Kollektivverträge Bezug nehme, diese Klausel zwingend "dynamischen" Charakter habe und gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie auf nach dem Zeitpunkt des Unternehmensübergangs geschlossene Kollektivverträge verweise (vgl. u. a. Urteile vom 14. September 2000 in der Rechtssache C-343/98, Collino und Chiappero, Slg. 2000, I-6659, Randnr. 53, und vom 6. November 2003 in der Rechtssache C-4/01, Martin u. a., Slg. 2003, I-12859, Randnrn.

    26 Nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung sind die Bestimmungen der Richtlinie als zwingend in dem Sinne anzusehen, dass von ihnen nicht zum Nachteil der Arbeitnehmer abgewichen werden darf (vgl. genanntes Urteil Martin u. a., Randnr. 39).

  • EuGH, 25.07.1991 - C-362/89

    D'Urso u.a. / Marelli

    Auszug aus EuGH, 09.03.2006 - C-499/04
    25 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes soll die Richtlinie außerdem die Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer bei einem Wechsel des Inhabers des Unternehmens dadurch gewährleisten, dass sie ihnen die Möglichkeit gibt, ihr Beschäftigungsverhältnis mit dem neuen Arbeitgeber zu eben den Bedingungen fortzusetzen, die mit dem Veräußerer vereinbart waren (vgl. u. a. Urteile vom 10. Februar 1988 in der Rechtssache 324/86, Daddy's Dance Hall, Slg. 1988, 739, Randnr. 9, vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-362/89, d'Urso u. a., Slg. 1991, I-4105, Randnr. 9, und vom 12. November 1998 in der Rechtssache C-399/96, Europièces, Slg. 1998, I-6965, Randnr. 37).

    Infolgedessen gehen die Arbeitsverträge und Arbeitsverhältnisse, die zum Zeitpunkt des Übergangs eines Unternehmens zwischen dem Veräußerer und den in dem übertragenen Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmern bestehen, allein aufgrund des Übergangs von Rechts wegen vom Veräußerer auf den Erwerber über (vgl. in diesem Sinne Urteile d'Urso u. a., Randnr. 20, und vom 14. November 1996 in der Rechtssache C-305/94, Rotsart de Hertaing, Slg. 1996, I-5927, Randnr. 18).

  • EGMR, 30.06.1993 - 16130/90

    SIGURÐUR A. SIGURJÓNSSON v. ICELAND

    Auszug aus EuGH, 09.03.2006 - C-499/04
    33 Die Vereinigungsfreiheit, die auch das Recht umfasst, einer Gewerkschaft nicht beizutreten (vgl. in diesem Sinne Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte Sigurjónsson/Island vom 30. Juni 1993, Serie A Nr. 264, § 35, und Gustafsson/Schweden vom 25. April 1996, Reports of Judgements and Decisions 1996-II, 637, § 45), ist in Artikel 11 der am 4. November 1950 in Rom unterzeichneten Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten verankert und gehört zu den Grundrechten, die nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes in der Gemeinschaftsrechtsordnung geschützt werden (vgl. Urteil vom 15. Dezember 1995 in der Rechtssache C-415/93, Bosman, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 79), worauf Artikel 6 Absatz 2 EU hinweist (Urteil vom 6. März 2001 in der Rechtssache C-274/99 P, Connolly/Kommission, Slg. 2001, I-1611).
  • EuGH, 14.11.1996 - C-305/94

    Rotsart de Hertaing / Benoidt und IGC Housing Service

    Auszug aus EuGH, 09.03.2006 - C-499/04
    Infolgedessen gehen die Arbeitsverträge und Arbeitsverhältnisse, die zum Zeitpunkt des Übergangs eines Unternehmens zwischen dem Veräußerer und den in dem übertragenen Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmern bestehen, allein aufgrund des Übergangs von Rechts wegen vom Veräußerer auf den Erwerber über (vgl. in diesem Sinne Urteile d'Urso u. a., Randnr. 20, und vom 14. November 1996 in der Rechtssache C-305/94, Rotsart de Hertaing, Slg. 1996, I-5927, Randnr. 18).
  • EuGH, 01.04.2004 - C-1/02

    Borgmann

    Auszug aus EuGH, 09.03.2006 - C-499/04
    32 Hierzu ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes bei der Auslegung der Bestimmungen einer Richtlinie dem Grundsatz der Einheit der Gemeinschaftsrechtsordnung Rechnung zu tragen ist, der verlangt, dass das abgeleitete Gemeinschaftsrecht gemäß den allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts ausgelegt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. April 2004 in der Rechtssache C-1/02, Borgmann, Slg. 2004, I-3219, Randnr. 30).
  • EuGH, 15.12.1995 - C-415/93

    Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.

    Auszug aus EuGH, 09.03.2006 - C-499/04
    33 Die Vereinigungsfreiheit, die auch das Recht umfasst, einer Gewerkschaft nicht beizutreten (vgl. in diesem Sinne Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte Sigurjónsson/Island vom 30. Juni 1993, Serie A Nr. 264, § 35, und Gustafsson/Schweden vom 25. April 1996, Reports of Judgements and Decisions 1996-II, 637, § 45), ist in Artikel 11 der am 4. November 1950 in Rom unterzeichneten Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten verankert und gehört zu den Grundrechten, die nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes in der Gemeinschaftsrechtsordnung geschützt werden (vgl. Urteil vom 15. Dezember 1995 in der Rechtssache C-415/93, Bosman, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 79), worauf Artikel 6 Absatz 2 EU hinweist (Urteil vom 6. März 2001 in der Rechtssache C-274/99 P, Connolly/Kommission, Slg. 2001, I-1611).
  • EuGH, 06.03.2001 - C-274/99

    Connolly / Kommission

    Auszug aus EuGH, 09.03.2006 - C-499/04
    33 Die Vereinigungsfreiheit, die auch das Recht umfasst, einer Gewerkschaft nicht beizutreten (vgl. in diesem Sinne Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte Sigurjónsson/Island vom 30. Juni 1993, Serie A Nr. 264, § 35, und Gustafsson/Schweden vom 25. April 1996, Reports of Judgements and Decisions 1996-II, 637, § 45), ist in Artikel 11 der am 4. November 1950 in Rom unterzeichneten Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten verankert und gehört zu den Grundrechten, die nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes in der Gemeinschaftsrechtsordnung geschützt werden (vgl. Urteil vom 15. Dezember 1995 in der Rechtssache C-415/93, Bosman, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 79), worauf Artikel 6 Absatz 2 EU hinweist (Urteil vom 6. März 2001 in der Rechtssache C-274/99 P, Connolly/Kommission, Slg. 2001, I-1611).
  • EuGH, 14.09.2000 - C-343/98

    Collino und Chiappero

    Auszug aus EuGH, 09.03.2006 - C-499/04
    18 Der Kläger macht geltend, aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes ergebe sich, dass dann, wenn ein Individualarbeitsvertrag eine Klausel enthalte, die auf in einer bestimmten Branche geschlossene Kollektivverträge Bezug nehme, diese Klausel zwingend "dynamischen" Charakter habe und gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie auf nach dem Zeitpunkt des Unternehmensübergangs geschlossene Kollektivverträge verweise (vgl. u. a. Urteile vom 14. September 2000 in der Rechtssache C-343/98, Collino und Chiappero, Slg. 2000, I-6659, Randnr. 53, und vom 6. November 2003 in der Rechtssache C-4/01, Martin u. a., Slg. 2003, I-12859, Randnrn.
  • EuGH, 12.11.1998 - C-399/96

    Europièces

    Auszug aus EuGH, 09.03.2006 - C-499/04
    25 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes soll die Richtlinie außerdem die Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer bei einem Wechsel des Inhabers des Unternehmens dadurch gewährleisten, dass sie ihnen die Möglichkeit gibt, ihr Beschäftigungsverhältnis mit dem neuen Arbeitgeber zu eben den Bedingungen fortzusetzen, die mit dem Veräußerer vereinbart waren (vgl. u. a. Urteile vom 10. Februar 1988 in der Rechtssache 324/86, Daddy's Dance Hall, Slg. 1988, 739, Randnr. 9, vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-362/89, d'Urso u. a., Slg. 1991, I-4105, Randnr. 9, und vom 12. November 1998 in der Rechtssache C-399/96, Europièces, Slg. 1998, I-6965, Randnr. 37).
  • EuGH, 11.11.2004 - C-425/02

    Delahaye

    Auszug aus EuGH, 09.03.2006 - C-499/04
    15 Das Ausgangsverfahren betrifft die Rechtsfolgen des Übergangs eines Betriebsteils am 1. Oktober 1999, d. h. zu einem Zeitpunkt, zu dem die Umsetzungsfrist für die Richtlinie 98/50 noch nicht abgelaufen war (vgl. u. a. Urteil vom 11. November 2004 in der Rechtssache C-425/02, Delahaye, Slg. 2004, I-10823, Randnr. 28).
  • EuGH, 10.02.1988 - 324/86

    Tellerup / Daddy's Dance Hall

  • BAG, 21.08.2014 - 8 AZR 655/13

    Schadensersatz - Wegnahme von Zahngold

    Dies gibt den betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit, ihr Beschäftigungsverhältnis mit dem neuen Arbeitgeber zu eben den Bedingungen fortzusetzen, die mit dem Veräußerer vereinbart waren (EuGH 9. März 2006 - C-499/04 - [Werhof] Rn. 25, Slg. 2006, I-2397) .

    Umfasst sind alle Rechtspositionen (abgesehen von den wenigen, in der Richtlinie 2001/23/EG konkret bezeichneten Ausnahmen, vgl. EuGH 4. Juni 2002 - C-164/00 - [Beckmann] Rn. 37, Slg. 2002, I-4893) aus Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft, die im Zeitpunkt des Betriebsübergangs den Inhalt des Arbeitsverhältnisses bestimmen (BAG 21. April 2010 - 4 AZR 768/08 - Rn. 50, BAGE 134, 130) , nicht jedoch bloße Erwartungen und somit hypothetische Vergünstigungen (EuGH 9. März 2006 - C-499/04 - [Werhof] Rn. 29, aaO) .

  • EuGH, 27.04.2017 - C-680/15

    Asklepios Kliniken Langen-Seligenstadt - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Hierzu hat der Gerichtshof im Fall einer "statischen" Vertragsklausel und im Kontext der Richtlinie 77/187 ausgeführt, dass sich aus dem Wortlaut Letzterer nicht ergibt, dass der Unionsgesetzgeber den Erwerber durch andere Kollektivverträge als die zum Zeitpunkt des Übergangs geltenden binden und demnach verpflichten wollte, die Arbeitsbedingungen später durch die Anwendung eines neuen, nach dem Übergang geschlossenen Kollektivvertrags zu ändern (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. März 2006, Werhof, C-499/04, EU:C:2006:168, Rn. 29).

    Diese Richtlinie bezweckte nämlich nur, die am Tag des Übergangs bestehenden Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer zu wahren; bloße Erwartungen und somit hypothetische Vergünstigungen, die sich aus zukünftigen Entwicklungen der Kollektivverträge ergeben könnten, sollten durch sie nicht geschützt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. März 2006, Werhof, C-499/04, EU:C:2006:168, Rn. 29).

    Zwar ergibt sich aus der in der vorstehenden Randnummer des vorliegenden Urteils genannten Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass Art. 3 der Richtlinie 2001/23 dahin auszulegen ist, dass er nicht dazu verpflichtet, eine "statische" Klausel "dynamisch" zu verstehen, jedoch hat der Gerichtshof auch darauf hingewiesen, dass ein Vertrag durch das Prinzip der Privatautonomie gekennzeichnet ist, wonach die Parteien frei darin sind, gegenseitige Verpflichtungen einzugehen (Urteil vom 9. März 2006, Werhof, C-499/04, EU:C:2006:168, Rn. 23).

  • BAG, 30.08.2017 - 4 AZR 95/14

    Dynamik einer Verweisungsklausel nach Betriebsübergang

    Auch in den von der Revision angeführten Urteilen des EuGH (EuGH 18. Juli 2013 - C-426/11 - [Alemo-Herron ua.] Rn. 27; 9. März 2006 - C-499/04 - [Werhof]) war weder eine absenkende Angleichung der Entgelthöhe noch die Anwendbarkeit eines anderen Tarifvertrags Gegenstand der Entscheidung; in beiden Fällen blieb es - bei "Obsiegen" des Arbeitgebers - im Ergebnis bei der statischen Anwendung des "unternehmensfremden" Tarifvertrags.
  • BAG, 14.05.2020 - 6 AZR 235/19

    Kündigungen des Kabinen-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter

    Gesichert werden damit nur die am Tag des Übergangs bereits bestehenden Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer (vgl. EuGH 9. März 2006 - C-499/04 - [Werhof] Rn. 29; BAG 23. Juli 2015 - 6 AZR 687/14 - Rn. 28) .
  • EuGH, 18.07.2013 - C-426/11

    Alemo-Herron u.a. - Übergang von Unternehmen - Richtlinie 2001/23/EG - Wahrung

    Der Court of Appeal (England & Wales) (Civil Division) war der Auffassung, dass sich aus dem Urteil vom 9. März 2006, Werhof (C-499/04, Slg. 2006, I-2397), ergebe, dass Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 77/187 den Erwerber nicht an Tarifverträge binde, die nach dem Übergang des Unternehmens zustande gekommen seien.

    Nach Ansicht des vorlegenden Gerichts ist nämlich die Frage, die der Gerichtshof im Urteil Werhof zu beantworten hatte, nicht die gleiche wie diejenige, die im Ausgangsverfahren zu entscheiden ist.

    Hierzu trägt es vor, dass das deutsche Recht, das in der dem Urteil Werhof zugrunde liegenden Rechtssache gegenständlich gewesen sei, in der Frage des Schutzes von Arbeitnehmern nach dem Übergang eines Unternehmens oder Betriebs einen "statischen" Ansatz verfolge.

    Besteht unter der im vorliegenden Fall gegebenen Voraussetzung, dass ein Arbeitnehmer einen vertraglichen Anspruch gegen den Veräußerer auf Arbeitsbedingungen hat, die von einer dritten Partei als Tarifvertragspartner periodisch verhandelt und vereinbart werden, und dass dieser Anspruch im Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und veräußerndem Arbeitgeber nach nationalem Recht als dynamisch und nicht als statisch angesehen wird, nach Art. 3 der Richtlinie 2001/23 in Verbindung mit dem Urteil Werhof.

    Vorab ist festzustellen, dass das Urteil Werhof zu Art. 3 der Richtlinie 77/187 einige für das Ausgangsverfahren sachdienliche Ausführungen enthält.

    Insbesondere stellt sie klar, dass der Erwerber in der Lage sein muss, die für die Fortsetzung seiner Tätigkeit erforderlichen Anpassungen vorzunehmen (vgl. in diesem Sinne Urteil Werhof, Randnr. 31).

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2017 - C-680/15

    Asklepios Kliniken - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2001/23/EG - Art.

    Aufgrund der Urteile vom 9. März 2006, Werhof (C-499/04, EU:C:2006:168, im Folgenden: Urteil Werhof), und vom 18. Juli 2013, Alemo-Herron u. a. (C-426/11, EU:C:2013:521, im Folgenden: Urteil Alemo-Herron u. a.), stellt sich im vorliegenden Fall allgemein das Problem, ob ein erwerbender Arbeitgeber nach einem Betriebsübergang gezwungen sein kann, die Arbeitsbedingungen anzuwenden, die sich aus nach diesem Übergang geschlossenen Kollektivverträgen ergeben.

    Vorab erscheint es mir erforderlich, auf die beiden Präzedenzfälle einzugehen, die die Urteile Werhof und Alemo-Herron u. a. darstellen.

    Urteil Werhof.

    Zu diesem Ergebnis gelangte der Gerichtshof wie folgt: Er erinnerte zunächst daran, dass aus seinem Urteil Werhof hervorgeht, dass Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 77/187 dahin auszulegen ist, dass er nicht dem entgegensteht, dass der Erwerber, der nicht Partei eines den Veräußerer bindenden Kollektivvertrags ist, auf den der Arbeitsvertrag verweist, durch Kollektivverträge, die dem zum Zeitpunkt des Unternehmensübergangs geltenden nachfolgen, nicht gebunden ist.

    Ich bin der Ansicht, dass der Gerichtshof für die Beantwortung der Fragen des Bundesarbeitsgerichts seine Argumentation auf der Grundlage seines im Urteil Werhof herausgearbeiteten Standpunkts aufbauen sollte.

    Ich möchte hinzufügen, dass die Erwägungen, welche der Gerichtshof in seinem Urteil Werhof zum Verständnis von Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 dieser Bestimmung angestellt hat, allgemein formuliert sind und sich offensichtlich nicht auf den Fall beschränken, dass der Veräußerer Mitglied eines Arbeitgeberverbands ist, der den in Rede stehenden Kollektivvertrag ausgehandelt und geschlossen hat.

    Schließlich hat die norwegische Regierung auf den unterschiedlichen Kontext der Rechtssache, in der das Urteil Werhof ergangen ist, und der vorliegenden Rechtssache hingewiesen.

    In der Rechtssache, in der das Urteil Werhof ergangen ist, ging es um eine statisch verfasste Verweisungsklausel und um die Forderung der Arbeitnehmer, diese Klausel als eine dynamische Klausel zu verstehen.

    Trotz des unterschiedlichen Kontexts der beiden Rechtssachen sind daher die Gründe, die der Gerichtshof in seinem Urteil Werhof zur Erklärung angeführt hat, weshalb eine statische Klausel angesichts von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 77/187, ausgelegt im Licht von Art. 3 Abs. 2 dieser Richtlinie, nicht als Klausel mit dynamischem Charakter ausgelegt werden kann, die gleichen wie diejenigen, die meines Erachtens den Gerichtshof zu der Entscheidung bestimmen sollten, dass Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/23 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 3 dieser Richtlinie im Fall eines Betriebsübergangs der Anerkennung des dynamischen Charakters einer Klausel, die auf einen Kollektivvertrag verweist, entgegensteht.

    24 Vgl. insbesondere Urteil Werhof (Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    34 C-499/04, EU:C:2005:686, Nr. 52.

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

    (4) Entgegen einigen in der Literatur geäußerten Stimmen (Nicolai DB 2006, 670, 673; Simon/Kock/Halbsguth ZIP 2006, 726, 727 f.; Laskawy/Lomb EWiR 2006, 507, 508; Zerres NJW 2006, 3533, 3537, der andernfalls eine Vorlagepflicht zum EuGH annimmt; diff. Melot de Beauregard NJW 2006, 2522, 2525; aA Reichold JZ 2006, 725, 727; Thüsing NZA 2006, 473, 474 f.; Buschmann AuR 2006, 204, 206) steht das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 9. März 2006 (- C-499/04 - "Werhof" EuGHE I 2006, 2397) der wortlautorientierten Auslegung der Verweisungsklausel nicht entgegen.
  • BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 579/12

    Kündigung wegen Kirchenaustritts

    (c) Im Übrigen ist Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 2000/78/EG seinerseits primärrechtskonform auszulegen (vgl. zu diesem Auslegungsgrundsatz EuGH 9. März 2006 - C-499/04 - [Werhof] Rn. 32, Slg. 2006, I-2397; 1. April 2004 - C-1/02 - [Borgmann] Rn. 30, Slg. 2004, I-3219) .
  • BAG, 24.02.2010 - 4 AZR 691/08

    Dynamische Bezugnahme auf Tarifvertrag - Betriebsübergang auf nicht

    Der sich von Rechts wegen und unabhängig vom "Gutdünken" des Veräußerers und Erwerbers (vgl. ua. EuGH 26. Mai 2005 - C-478/03 [Celtec] - ua. Rn. 38 mwN, Slg. 2005, I-4389 und 9. März 2006 - C-499/04 [Werhof] - Rn. 26, Slg. 2006, I-2397) nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB vollziehende Eintritt des Erwerbers eines Betriebes oder Betriebsteils in die Rechte und Pflichten der zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestehenden Arbeitsverhältnisse bezieht sich auf alle arbeitsvertraglich begründeten Rechte und Pflichten und umfasst mithin auch solche aus Verweisungsklauseln auf einen Tarifvertrag.

    Die Richtlinie soll die Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer bei einem Wechsel des Inhabers des Unternehmens dadurch gewährleisten, dass sie ihnen die Möglichkeit gibt, ihr Beschäftigungsverhältnis mit dem neuen Arbeitgeber zu eben den Bedingungen fortzusetzen, die mit dem Veräußerer vereinbart waren (vgl. ua. EuGH 10. Februar 1988 - C-324/86 [Tellerup oder "Daddy"s Dance Hall"] - Rn. 9, Slg. 1988, I-739; 9. März 2006 - C-499/04 [Werhof] - Rn. 25, Slg. 2006, I-2397) .

    Ziel dieser Richtlinie ist es, die am Tag des Übergangs bestehenden Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer zu wahren (EuGH 9. März 2006 - C-499/04 [Werhof] - Rn. 29, Slg. 2006, I-2397) und damit sicherzustellen, dass der betroffene Arbeitnehmer in seinen Rechtsbeziehungen zum Erwerber in gleicher Weise geschützt ist, wie er es nach den Rechtsvorschriften des betreffenden Mitgliedstaats in seinen Beziehungen zum Veräußerer war (EuGH 6. November 2003 - C-4/01 [Martin ua.] - Rn. 41, Slg. 2003, I-12859) .

    cc) Etwas anderes ergibt sich entgegen der Revision auch nicht im Zusammenhang mit dem Betriebsübergang aus dem Urteil "Werhof" des EuGH vom 9. März 2006 (- C-499/04 - Slg. 2006, I-2397) .

    Aus der Richtlinie ergibt sich nicht, dass der Gemeinschaftsgesetzgeber den Erwerber durch andere Kollektivverträge als die zum Zeitpunkt des Übergangs geltenden binden und demnach verpflichten wollte, die Arbeitsbedingungen später durch die Anwendung eines neuen, nach dem Übergang geschlossenen Kollektivvertrags zu ändern (EuGH 9. März 2006 - C-499/04 [Werhof] - Rn. 29, Slg. 2006, I-2397) , was im Übrigen gegen das im Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts zu beachtende Recht auf negative Vereinigungsfreiheit verstoßen würde (ebenda, Rn. 32 bis 35) .

    Diese Auffassung teilt der Senat (vgl. näher BAG 23. September 2009 - 4 AZR 331/08 - Rn. 35 bis 38 mwN, in Auseinandersetzung mit EuGH 9. März 2006 - C-499/04 [Werhof] - aaO) .

  • BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 100/08

    Betriebsübergang - Transformation tariflicher Normen

    In der Werhof-Entscheidung hat der EuGH ausgeschlossen, dass der Erwerber nach der Richtlinie durch andere Kollektivverträge als die zum Zeitpunkt des Übergangs geltenden verpflichtet werden sollte; Tarifverträge, die nach dem Betriebsübergang vereinbart werden, können für den nicht tarifgebundenen Betriebserwerber nicht normativ gelten (EuGH 9. März 2006 - C-499/04 - Rn. 29, 35, Slg. 2006, I-2397).
  • EuGH, 06.09.2011 - C-108/10

    Der Gerichtshof präzisiert den Umfang des Schutzes von Arbeitnehmerrechten bei

  • BAG, 12.06.2019 - 1 AZR 154/17

    Anwendung transformierter Normen bei mehreren Betriebsübergängen

  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 793/07

    Auslegung einer nach dem 31. Dezember 2001 einzelvertraglich vereinbarten

  • BAG, 29.08.2007 - 4 AZR 767/06

    Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang - Branchenwechsel

  • BAG, 21.10.2009 - 4 AZR 396/08

    Dynamische Bezugnahme auf "ortsfremden" Tarifvertrag - Betriebsübergang auf nicht

  • BAG, 29.08.2007 - 4 AZR 765/06

    Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang - Branchenwechsel

  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 331/08

    Dynamische Bezugnahme auf Tarifvertrag - Betriebsübergang auf nicht

  • VG Köln, 20.11.2018 - 1 L 253/18

    "StreamOn"-Angebot der Telekom ist rechtswidrig

  • BAG, 06.11.2007 - 1 AZR 862/06

    Vergütung durch Betriebsvereinbarung nach Betriebsübergang

  • BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 711/06

    Betriebsübergang - Inhalt des Arbeitsverhältnisses

  • BAG, 23.01.2019 - 4 AZR 445/17

    Ablösung von Tarifverträgen bei Betriebsübergang

  • BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 768/08

    Ablösung transformierter Tarifregelungen

  • BAG, 30.08.2017 - 4 AZR 61/14

    Dynamische Bezugnahme auf Tarifvertrag - Betriebsübergang

  • BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 512/12

    Stufenzuordnung nach Betriebsübergang - zwischenzeitliche Beschäftigung außerhalb

  • BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 308/07

    Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang - Branchenwechsel

  • BAG, 16.05.2018 - 4 AZR 209/15

    Auslegung einer Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang -

  • LAG Hessen, 24.06.2014 - 8 Sa 1135/13

    Dynamische Bezugnahmeklausel - Personalüberleitungsvertrag - Vertrag zugunsten

  • LAG Hessen, 25.03.2014 - 8 Sa 1150/13

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang -

  • EuGH, 26.03.2020 - C-344/18

    ISS Facility Services - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2001/23/EG -

  • BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 321/10

    Betriebsübergang - Inkrafttreten eines Tarifvertrages

  • BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 398/07

    Bezugnahmeklausel; Betriebsübergang; Branchenwechsel

  • LAG Baden-Württemberg, 13.08.2014 - 4 Sa 12/14

    Massenentlassungsanzeige bei erneuter Kündigung - Fortbestand einer aufgrund

  • EuGH, 29.07.2010 - C-151/09

    UGT-FSP - Übergang von Unternehmen - Richtlinie 2001/23/EG - Wahrung von

  • BGH, 10.09.2020 - I ZR 66/19

    Gesamtvertragsnachlass

  • BAG, 19.11.2019 - 1 AZR 386/18

    Betriebsvereinbarung - Kündigung transformierter Normen

  • LAG Hessen, 10.12.2013 - 8 Sa 538/13

    Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main - 8 Sa 537/13 - v. 10.12.2013

  • BAG, 26.08.2009 - 5 AZR 969/08

    ERA-Strukturkomponente - betriebliche Übung - Firmentarifvertrag

  • LAG Schleswig-Holstein, 17.07.2008 - 3 Sa 159/08

    Bezugnahmeklausel; konstitutiv; dynamisch; Verweisung; Betriebsübergang;

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.04.2011 - C-108/10

    Scattolon - Sozialpolitik - Richtlinie 77/187/EWG zur Angleichung der

  • BAG, 29.08.2007 - 4 AZR 766/06

    Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang - Branchenwechsel

  • LAG Düsseldorf, 22.01.2020 - 12 Sa 580/19

    Fortführung der kirchlichen Zusatzversorgung durch weltlichen Arbeitgeber

  • LAG Sachsen, 27.02.2008 - 2 Sa 382/07

    Arbeitsentgelt

  • BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 320/10

    Betriebsübergang - keine beiderseitige normative Tarifgebundenheit im Zeitpunkt

  • BAG, 23.07.2015 - 6 AZR 687/14

    Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich

  • BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 712/06

    Betriebsübergang; Inhalt des Arbeitsverhältnisses

  • BAG, 30.05.2006 - 3 AZR 273/05

    Zusatzversorgung - Eigenbeteiligung der Arbeitnehmer

  • LAG Düsseldorf, 27.11.2015 - 9 Sa 333/15

    Bindung des Arbeitgebers an getroffene Vereinbarungen bei einem

  • ArbG Essen, 20.05.2014 - 2 Ca 5/14

    Dynamische Anwendung des Tarifwerks des TVöD auf das Arbeitsverhältnis; Bindung

  • LAG Hessen, 04.12.2008 - 20 Sa 638/08

    Kleine dynamische Verweisungsklausel - Gleichstellungsabrede - Vertrauensschutz -

  • LAG Düsseldorf, 10.08.2015 - 9 Sa 421/15

    Gesellschafterwechsel als Betriebsübergang im Sinne von § 613a BGB

  • EuGH, 27.11.2008 - C-396/07

    Juuri - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Wahrung von Ansprüchen der

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2019 - C-344/18

    ISS Facility Services - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2001/23/EG -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.12.2014 - 24 Sa 1126/14

    Dynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2010 - C-316/09

    MSD Sharp & Dohme - Art. 88 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2001/83/EG -

  • BAG, 23.07.2015 - 6 AZR 691/14

    Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2014 - C-201/13

    Deckmyn und Vrijheidsfonds - Richtlinie 2001/29/EG - Urheberrecht - Art. 5 Abs. 3

  • ArbG Essen, 09.04.2014 - 6 Ca 186/14

    Keine

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.09.2009 - 26 Sa 39/09

    Transformation eines vereinbarten, aber noch nicht in Kraft getretenen

  • LAG Düsseldorf, 20.11.2015 - 6 Sa 574/15

    Begriff des Betriebsübergangs

  • LAG Düsseldorf, 16.06.2016 - 11 Sa 352/15

    Ein bloßer Gesellschafterwechsel stellt keinen Unternehmensübergang im Sinne der

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2011 - C-453/10

    Perenicová und Perenic - Verbraucherschutz - Richtlinie 93/13/EWG - Art. 4 Abs. 1

  • LAG Hamm, 09.08.2007 - 15 Sa 170/07

    Auslegung der Bezugnahme auf einen Tarifvertrag als Gleichstellungsabrede;

  • LAG Düsseldorf, 27.11.2014 - 15 Sa 383/14

    Betriebsübergang; Gesellschafterwechsel

  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.10.2014 - 4 Sa 1357/14

    Auslegung - Verweisungsklausel - Betriebsübergang

  • LAG Düsseldorf, 17.12.2015 - 13 Sa 372/15

    Unternehmensübergang

  • LAG Düsseldorf, 19.11.2015 - 5 Sa 780/15

    Bindung des Arbeitgebers an getroffene Vereinbarungen bei einem

  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.04.2015 - 26 Sa 1130/14

    Haustarifvertrag - Bezugnahmeklausel - Auslegung - Folgen zeit- und

  • LAG Hessen, 10.12.2013 - 8 Sa 537/13

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang -

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.02.2013 - C-426/11

    Alemo-Herron u.a. - Übergang von Unternehmen - Wahrung von Ansprüchen der

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2009 - C-484/08

    Caja de Ahorros y Monte de Piedad de Madrid - Verbraucherschutz - Richtlinie

  • LAG Hessen, 04.12.2008 - 20 Sa 639/08

    Kleine dynamische Verweisungsklausel - Gleichstellungsabrede - Vertrauensschutz -

  • LAG Düsseldorf, 25.08.2015 - 8 Sa 330/15

    Bindung des Arbeitgebers an getroffene Vereinbarungen bei einem

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2007 - 9 Sa 963/06

    Bezugnahme auf Tarifvertrag in allgemeinen Geschäftsbedingungen - AGB-Kontrolle

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2010 - C-151/09

    UGT-FSP - Übergang von Unternehmen - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer -

  • LAG Hessen, 10.12.2013 - 8 Sa 540/13

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang -

  • LAG Köln, 05.05.2006 - 11 Sa 714/04

    Tarifvertrag, Bezugnahme, Spartentarifvertrag, TV-N, Anwendungsvereinbarung

  • LAG Hamm, 11.06.2015 - 17 Sa 1584/14

    Rechtsfolgen des Betriebsübergangs hinsichtlich bestehender Arbeitsverhältnisse

  • LAG Hamm, 18.12.2014 - 17 Sa 1102/14

    Umfang des Betriebsübergangs; Eintritt des Erwerbers in dynamische

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2014 - C-328/13

    Österreichischer Gewerkschaftsbund - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG -

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2010 - C-463/09

    CLECE - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Art. 1 Abs. 1 Buchst. a und b -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.06.2013 - 26 Sa 349/13

    Vergütungsfolgen bei Übergang von BA auf Optionskommune nach § 6c Abs. 1 Satz 1

  • EuGH, 11.06.2009 - C-561/07

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • LAG Hamm, 18.12.2014 - 17 Sa 1103/14

    Umfang des Betriebsübergangs; Eintritt des Erwerbers in dynamische

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2007 - 9 Sa 959/06

    Bezugnahme auf Tarifvertrag in allgemeinen Geschäftsbedingungen - AGB-Kontrolle

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.01.2015 - 8 Sa 280/14

    Dynamik einer Verweisungsklausel - Betriebsübergang

  • LAG Hessen, 10.12.2013 - 8 Sa 539/13

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang -

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2008 - C-396/07

    Juuri - Betriebsübergang - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer - Richtlinie

  • LAG Berlin, 31.03.2006 - 6 Sa 2262/05

    Gleichstellungsabrede, Tarifkonkurrenz bei Betriebsteilübergang,

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.03.2018 - 6 Sa 379/17

    Dynamische Verweisung auf Tarifverträge im Arbeitsvertrag: Auswirkungen beim

  • LAG Bremen, 29.10.2015 - 2 Sa 15/15

    Auslegung des Arbeitsvertrages hinsichtlich der Bezugnahme auf die Anwendbarkeit

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2007 - 3 N 199/06

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin (Wintersemester 2006/2007)

  • LAG Bremen, 12.08.2015 - 3 Sa 16/15

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf die zwischen den Tarifvertragsparteien

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2014 - C-221/13

    Mascellani - Sozialpolitik - Richtlinie 97/81/EG - Von UNICE, CEEP und EGB

  • LAG Köln, 04.05.2009 - 2 TaBV 8/09

    Überleitung TVöD; Mitbestimmung; Eingruppierung; Bezugnahmeklausel

  • LAG München, 16.08.2006 - 4 Sa 549/06

    Betriebsübergang und Gleichstellungsabrede

  • EuGH, 30.06.2011 - C-221/13
  • ArbG Essen, 13.03.2014 - 1 Ca 81/14

    Keine

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