Rechtsprechung
   BVerfG, 26.09.2000 - 2 BvR 1609/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4597
BVerfG, 26.09.2000 - 2 BvR 1609/00 (https://dejure.org/2000,4597)
BVerfG, Entscheidung vom 26.09.2000 - 2 BvR 1609/00 (https://dejure.org/2000,4597)
BVerfG, Entscheidung vom 26. September 2000 - 2 BvR 1609/00 (https://dejure.org/2000,4597)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,4597) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Mangels Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung der Auslagenerstattung für ein Rechtsgutachten in einem Steuerstrafverfahren - Auferlegung einer Mißbrauchsgebühr

  • Wolters Kluwer

    Rechtsgutachten - Auslagenerstattung - Verfassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Begründung - Kostenfestsetzung - Rechtsstaatsprinzip - Willkürverbot - Mißbrauchsgebühr

  • Wolters Kluwer

    Rechtsgutachten - Auslagenerstattung - Verfassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Begründung - Kostenfestsetzung - Rechtsstaatsprinzip - Willkürverbot - Mißbrauchsgebühr

  • Judicialis

    BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2; ; BVerfGG § 92; ; BVerfGG § 34 Abs. 2; ; StPO § 464a Abs. 2; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • RA Kotz
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 465

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuGRZ 2000, 494
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Mainz, 02.01.1995 - 1 Qs 325/94
    Auszug aus BVerfG, 26.09.2000 - 2 BvR 1609/00
    Auslagen für ein - im Strengbeweisverfahren der strafrechtlichen Hauptverhandlung nicht als Beweismittel verwertbares - Rechtsgutachten zugunsten eines anwaltlich beratenen Mandanten sind nach Ansicht des Landgerichts im Einklang mit der sonstigen Rechtsprechung grundsätzlich nicht als notwendige Auslagen im Sinne von § 464a Abs. 2 StPO anzusehen (vgl. auch OLG Celle, JurBüro 1994, S. 296 f.; OLG Hamm, DAR 1973, S. 160; LG Mainz, wistra 1995, S. 320 f.).
  • BVerfG, 12.09.2000 - 2 BvR 1466/00

    Verhängung einer Missbrauchsgebühr wegen erfolgloser Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus BVerfG, 26.09.2000 - 2 BvR 1609/00
    Ein Missbrauch liegt unter anderem dann vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (stRspr, vgl. z.B. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. November 1995 - 2 BvR 1806/95 -, NJW 1996, S. 1273 m.w.N.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. September 2000 - 2 BvR 1466/00 -, zur Veröffentlichung in Fachzeitschriften und in Juris vorgesehen).
  • OLG Celle, 20.12.1993 - 5 Ws 259/93
    Auszug aus BVerfG, 26.09.2000 - 2 BvR 1609/00
    Auslagen für ein - im Strengbeweisverfahren der strafrechtlichen Hauptverhandlung nicht als Beweismittel verwertbares - Rechtsgutachten zugunsten eines anwaltlich beratenen Mandanten sind nach Ansicht des Landgerichts im Einklang mit der sonstigen Rechtsprechung grundsätzlich nicht als notwendige Auslagen im Sinne von § 464a Abs. 2 StPO anzusehen (vgl. auch OLG Celle, JurBüro 1994, S. 296 f.; OLG Hamm, DAR 1973, S. 160; LG Mainz, wistra 1995, S. 320 f.).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 26.09.2000 - 2 BvR 1609/00
    Die Kammer nimmt die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an, weil ein Annahmegrund gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegt (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 06.11.1995 - 2 BvR 1806/95

    Mißbräuchliche Verfassungsbeschwerde gegen Halterkostenbescheid

    Auszug aus BVerfG, 26.09.2000 - 2 BvR 1609/00
    Ein Missbrauch liegt unter anderem dann vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (stRspr, vgl. z.B. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. November 1995 - 2 BvR 1806/95 -, NJW 1996, S. 1273 m.w.N.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. September 2000 - 2 BvR 1466/00 -, zur Veröffentlichung in Fachzeitschriften und in Juris vorgesehen).
  • BVerfG, 01.12.1999 - 1 BvR 1559/99

    Verhängung einer Mißbrauchsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 26.09.2000 - 2 BvR 1609/00
    Der Beschwerdeführer benutzt das Bundesverfassungsgericht lediglich als (weitere) Rechtsmittelinstanz, ohne sich mit Fragen von verfassungsrechtlicher Relevanz zu befassen (vgl. auch Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Dezember 1999 - 1 BvR 1559/99 -, veröffentlicht in Juris).
  • BVerfG, 08.06.2010 - 2 BvR 432/07

    Keine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20

    Werden mehrere gerichtliche Entscheidungen angegriffen, muss sich der Beschwerdeführer mit dem Inhalt jeder einzelnen Entscheidung auseinandersetzen (vgl. nur BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. Juni 1998 - 1 BvR 1114/98 -, NVwZ 1998, S. 949 f.; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. September 2000 - 2 BvR 1609/00 -, juris, Rn. 6).
  • OLG Celle, 20.04.2015 - 1 Ws 135/15

    Keine Kostenerstattung eines Privatgutachtens zur Frage der Verjährung nach

    Auslagen für ein - im Strengbeweisverfahren der strafrechtlichen Hauptverhandlung nicht als Beweismittel verwertbares - Rechtsgutachten zugunsten eines anwaltlich beratenen Mandanten sind grundsätzlich nicht als notwendige Auslagen im Sinne von § 464a Abs. 2 StPO anzusehen (BVerfG EuGRZ 2000, 494).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht