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   BVerfG, 24.06.2003 - 2 BvR 685/03 (1)   

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BVerfG, 24.06.2003 - 2 BvR 685/03 (1) (https://dejure.org/2003,260)
BVerfG, Entscheidung vom 24.06.2003 - 2 BvR 685/03 (1) (https://dejure.org/2003,260)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Juni 2003 - 2 BvR 685/03 (1) (https://dejure.org/2003,260)
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Haftverhältnisse in Indien

Art. 2 GG, Auslieferung bei drohender Folter und unmenschlichen Haftbedingungen (Art. 3 MRK, Art. 25 GG), hier: Auslieferung trotz Üblichkeit der Folter in Indien zulässig, Vorliegen eines deutsch-indischen Auslieferungsvertrags, der menschenrechtliche Mindeststandards vorsieht;

Sondervotum: "Der Rechtsstaat kennt keine von Rechts wegen jeder Widerlegung entzogenen Annahmen über die Wirklichkeit"

Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 3 Abs. 1 GG; § 73 IRG; § 77 IRG; § 33 Abs. 4 IRG; § 33a StPO; Art. 3 UN-Antifolterkonvention; Art. 3 EMRK
    Auslieferungshaft (zum Zwecke der Strafverfolgung; Indien); verbindlicher völkerrechtlicher Mindeststandard; unabdingbare verfassungsrechtliche Grundsätze der öffentlichen Ordnung (ordre-public-Vorbehalt; materielle Grundlage); Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Auslieferung an Staaten wie Indien zum Zweck der Strafverfolgung trotz weit verbreiteter Folter mit völkerrechtlichen Mindeststandard und den unabdingbaren verfassungsrechtlichem Grundsätzen der öffentlichen Ordnung vereinbar

  • Wolters Kluwer

    Achtung fremder Rechtsordnungen bei Auslieferungsverfahren; Hohe Straferwartung als Auslieferungshindernis; Berücksichtigung des gegenseitigen Interesses im zwischenstaatlichen Auslieferungsverkehr

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 25; BVerfGG § 93 a Abs. 2
    Verfassungsbeschwerde, Indien, Auslieferung, Zusicherung, Auslieferungsvertrag, Völkerrecht, Folter, Willkür, Haftbedingungen, lebenslange Haft

  • Judicialis

    IRG § 73; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 25

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Völkerrechtlicher Mindeststandard und verfassungsrechtliche Grundsätze im Auslieferungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IRG § 73
    Zulässigkeit der Auslieferung nach Indien zum Zwecke der Strafverfolgung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Auslieferung nach Indien

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Auslieferung nach Indien

  • zaoerv.de PDF, S. 18 (Kurzinformation und Auszüge)

    Internationale Rechtshilfe - Auslieferung

  • 123recht.net (Pressemeldung, 22.7.2003)

    Auslieferung auch in Länder mit Folter möglich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 108, 129
  • NVwZ 2003, 1499
  • NVwZ 2003, 1501
  • DVBl 2003, 1262
  • DVBl 2003, 1265
  • EuGRZ 2003, 518
 
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Wird zitiert von ... (172)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 31.03.1987 - 2 BvM 2/86

    Völkerrecht

    Auszug aus BVerfG, 24.06.2003 - 2 BvR 685/03
    Der Verfassungsbeschwerde kommt keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu, weil die aufgeworfenen Fragen in der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung geklärt sind (vgl. BVerfGE 63, 332 ; 75, 1 ).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts haben deutsche Gerichte in Auslieferungsverfahren zu prüfen, ob die Auslieferung und die ihr zugrunde liegenden Akte mit dem nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandard und mit den unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen ihrer öffentlichen Ordnung vereinbar sind (vgl. BVerfGE 63, 332 ; 75, 1 ).

    Es gebietet damit zugleich, fremde Rechtsordnungen und -anschauungen grundsätzlich zu achten (vgl. BVerfGE 75, 1 ), auch wenn sie im Einzelnen nicht mit den deutschen innerstaatlichen Auffassungen übereinstimmen.

    Es ist daher nicht unerträglich hart im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. oben unter III. 1. und BVerfGE 75, 1 , Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. März 1994 - 2 BvR 2037/93 -, NJW 1994, S. 2884), wenn der indische demokratische Gesetzgeber den Strafrahmen für diese Straftaten bis zur lebenslänglichen Freiheitsstrafe festgesetzt hat.

    Mit der Senatsmehrheit gehen wir davon aus, dass deutsche Gerichte im Auslieferungsverfahren zu prüfen haben, ob die Auslieferung und die ihr zugrunde liegenden Akte mit dem nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandard und mit sonstigen unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen ihrer öffentlichen Ordnung vereinbar sind (vgl. BVerfGE 63, 332 ; 75, 1 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. November 2000 - 2 BvR 1560/00 -, NJW 2001, S. 3111 ).

  • BVerfG, 09.03.1983 - 2 BvR 315/83

    Einstweilige Anordnung gegen die Auslieferung nach Verurteilung im

    Auszug aus BVerfG, 24.06.2003 - 2 BvR 685/03
    Der Verfassungsbeschwerde kommt keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu, weil die aufgeworfenen Fragen in der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung geklärt sind (vgl. BVerfGE 63, 332 ; 75, 1 ).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts haben deutsche Gerichte in Auslieferungsverfahren zu prüfen, ob die Auslieferung und die ihr zugrunde liegenden Akte mit dem nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandard und mit den unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen ihrer öffentlichen Ordnung vereinbar sind (vgl. BVerfGE 63, 332 ; 75, 1 ).

    Mit der Senatsmehrheit gehen wir davon aus, dass deutsche Gerichte im Auslieferungsverfahren zu prüfen haben, ob die Auslieferung und die ihr zugrunde liegenden Akte mit dem nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandard und mit sonstigen unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen ihrer öffentlichen Ordnung vereinbar sind (vgl. BVerfGE 63, 332 ; 75, 1 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. November 2000 - 2 BvR 1560/00 -, NJW 2001, S. 3111 ).

    Die Reichweite der gerichtlichen Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung hängt dabei im Einzelnen davon ab, inwieweit die Umstände des jeweiligen Falles zu - weiterer - Aufklärung Anlass geben (vgl. BVerfGE 59, 280 ; 63, 332 ).

  • EGMR, 07.07.1989 - 14038/88

    Jens Söring

    Auszug aus BVerfG, 24.06.2003 - 2 BvR 685/03
    Dieser Prüfungsmaßstab entspricht sowohl der vom Oberlandesgericht zitierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Mai 1994 - 2 BvR 1193/93 -, NJW 1994, S. 2883 = NStZ 1994, S. 492) als auch der des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (vgl. EGMR, Urteil vom 7. Juli 1989, Series A No. 161, S. 35 Ziff. 91 = NJW 1990, S. 2183, 2185 - Soering; Reports of Judgments and Decisions 1996-V, 1853, Ziff. 73 f. - Chahal), der inhaltlich gleichbedeutend von "begründeten Tatsachen" (substantial grounds) für ein "tatsächliches Risiko" (real risk) von Folter spricht.

    Darüber hinaus dürfte eine langjährige Inhaftierung unter Bedingungen, wie sie hier beschrieben werden, auch eine unmenschliche, grausame oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung (Art. 3 EMRK) darstellen (vgl. zur Anwendbarkeit auf Haftbedingungen EGMR, Urteil v. 7.7.1989 , NJW 1990, S. 2183 ) und als solche zugleich gegen den innerstaatlich gemäß Art. 25 GG verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandard verstoßen (vgl. EGMR, a.a.O. S. 2184; zum Charakter des Verbots grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung als ius cogens vgl. Schomburg/Lagodny, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 3. Aufl. 1998, Rn. 33 zu § 73 IRG; Popp, Grundzüge der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen, 2001, Rn. 343; Graßhof/Backhaus, EuGRZ 1996, S. 445 ).

  • BVerfG, 04.03.1994 - 2 BvR 2037/93

    Auslieferung wegen Betäubungsmittelhandels nach Griechenland bei drohender

    Auszug aus BVerfG, 24.06.2003 - 2 BvR 685/03
    Es ist daher nicht unerträglich hart im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. oben unter III. 1. und BVerfGE 75, 1 , Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. März 1994 - 2 BvR 2037/93 -, NJW 1994, S. 2884), wenn der indische demokratische Gesetzgeber den Strafrahmen für diese Straftaten bis zur lebenslänglichen Freiheitsstrafe festgesetzt hat.
  • BVerfG, 26.01.1982 - 2 BvR 856/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslieferung

    Auszug aus BVerfG, 24.06.2003 - 2 BvR 685/03
    Die Reichweite der gerichtlichen Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung hängt dabei im Einzelnen davon ab, inwieweit die Umstände des jeweiligen Falles zu - weiterer - Aufklärung Anlass geben (vgl. BVerfGE 59, 280 ; 63, 332 ).
  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus BVerfG, 24.06.2003 - 2 BvR 685/03
    Nachdem der Beschwerdeführer Gelegenheit gehabt hatte, diese Dokumente immerhin nachträglich (vgl. BVerfGE 70, 180 ) im Wege der Akteneinsicht zur Kenntnis zu nehmen, machte er in seinem auf Unzulässigerklärung der Auslieferung gerichteten Antrag vom 23. April 2003 erneut unter anderem wegen menschenrechtswidriger Haftbedingungen in Indien Einwände geltend, die er nunmehr auch auf den Lagebericht stützte.
  • BVerfG, 09.11.2000 - 2 BvR 1560/00

    Verfassungsrechtlich gebotene Prüfung der Einhaltung des Grundsatzes der

    Auszug aus BVerfG, 24.06.2003 - 2 BvR 685/03
    Mit der Senatsmehrheit gehen wir davon aus, dass deutsche Gerichte im Auslieferungsverfahren zu prüfen haben, ob die Auslieferung und die ihr zugrunde liegenden Akte mit dem nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandard und mit sonstigen unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen ihrer öffentlichen Ordnung vereinbar sind (vgl. BVerfGE 63, 332 ; 75, 1 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. November 2000 - 2 BvR 1560/00 -, NJW 2001, S. 3111 ).
  • BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine

    Auszug aus BVerfG, 24.06.2003 - 2 BvR 685/03
    Auch in Auslieferungsverfahren prüft das Bundesverfassungsgericht insoweit nur, ob die Rechtsanwendung oder das dazu eingeschlagene Verfahren unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Dezember 2000 - 2 BvR 2184/00 - vgl. auch BVerfGE 80, 48 ).
  • BVerfG, 07.04.2003 - 2 BvQ 14/03

    Kein Erlass einer eA in Auslieferungssache wegen Unzulässigkeit der

    Auszug aus BVerfG, 24.06.2003 - 2 BvR 685/03
    Die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts lehnte den Antrag mit Beschluss vom 7. April 2003 - 2 BvQ 14/03 - ab.
  • BVerfG, 31.05.1994 - 2 BvR 1193/93

    Auslieferung bei Gefahr menschenunwürdiger Behandlung

    Auszug aus BVerfG, 24.06.2003 - 2 BvR 685/03
    Dieser Prüfungsmaßstab entspricht sowohl der vom Oberlandesgericht zitierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Mai 1994 - 2 BvR 1193/93 -, NJW 1994, S. 2883 = NStZ 1994, S. 492) als auch der des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (vgl. EGMR, Urteil vom 7. Juli 1989, Series A No. 161, S. 35 Ziff. 91 = NJW 1990, S. 2183, 2185 - Soering; Reports of Judgments and Decisions 1996-V, 1853, Ziff. 73 f. - Chahal), der inhaltlich gleichbedeutend von "begründeten Tatsachen" (substantial grounds) für ein "tatsächliches Risiko" (real risk) von Folter spricht.
  • BVerfG, 22.06.1992 - 2 BvR 1901/91

    Auslieferung bei politisch motivierten Straftaten - IRA

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

  • BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 966/09

    Bundeskriminalamtsgesetz - Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen

    Ein solcher Datenaustausch zielt auch darauf, die zwischenstaatlichen Beziehungen im gegenseitigen Interesse wie auch die außenpolitische Handlungsfreiheit der Bundesregierung zu erhalten (vgl. BVerfGE 108, 129 ).

    Zwingend auszuschließen ist danach jedenfalls die Datenübermittlung an Staaten, wenn zu befürchten ist, dass elementare rechtsstaatliche Grundsätze verletzt werden (vgl. BVerfGE 108, 129 ).

  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvR 2735/14

    Gewährleistung einzelfallbezogenen Grundrechtsschutzes im Rahmen der

    Gleichwohl darf die deutsche Hoheitsgewalt die Hand nicht zu Verletzungen der Menschenwürde durch andere Staaten reichen (vgl. BVerfGE 59, 280 ; 60, 348 ; 63, 332 ; 75, 1 ; 108, 129 ; 113, 154 ).

    Vielmehr müssen begründete Anhaltspunkte für die Gefahr menschenrechtswidriger Behandlung vorliegen (vgl. BVerfGE 108, 129 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Juni 1992 - 2 BvR 1901/91 -, juris, Rn. 4; vom 31. Mai 1994 - 2 BvR 1193/93 -, NJW 1994, S. 2883 ; vom 29. Mai 1996 - 2 BvR 66/96 -, EuGRZ 1996, S. 324 ).

    Die Auslieferung in Staaten, die eine ständige Praxis umfassender und systematischer Menschenrechtsverletzungen aufweisen, wird regelmäßig die Wahrscheinlichkeit einer Verletzung der elementaren Grundsätze der deutschen verfassungsrechtlichen Ordnung begründen (vgl. BVerfGE 108, 129 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Oktober 2007 - 2 BvR 1680/07 -, NVwZ 2008, S. 71 ).

  • BVerfG, 19.07.2016 - 2 BvR 470/08

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die diskriminierende Preisgestaltung

    Mit Blick auf das in Art. 3 Abs. 1 GG niedergelegte Willkürverbot prüft das Bundesverfassungsgericht, ob die Anwendung der einschlägigen einfachrechtlichen Bestimmungen und das dazu eingeschlagene Verfahren durch das Fachgericht vertretbar sind oder ob sich der Schluss aufdrängt, dass seine Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 80, 48 ; 108, 129 ; 109, 13 ; 109, 38 ; BVerfGK 2, 82 ; 2, 165 ; 6, 334 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. November 2015 - 2 BvR 2088/15 -, juris, Rn. 22).
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