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   EuGH, 11.09.2008 - C-428/06, C-429/06, C-430/06, C-431/06, C-432/06, C-433/06, C-434/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4499
EuGH, 11.09.2008 - C-428/06, C-429/06, C-430/06, C-431/06, C-432/06, C-433/06, C-434/06 (https://dejure.org/2008,4499)
EuGH, Entscheidung vom 11.09.2008 - C-428/06, C-429/06, C-430/06, C-431/06, C-432/06, C-433/06, C-434/06 (https://dejure.org/2008,4499)
EuGH, Entscheidung vom 11. September 2008 - C-428/06, C-429/06, C-430/06, C-431/06, C-432/06, C-433/06, C-434/06 (https://dejure.org/2008,4499)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Staatliche Beihilfen - Steuerliche Maßnahmen einer regionalen oder lokalen Körperschaft - Selektiver Charakter

  • Europäischer Gerichtshof

    Unión General de Trabajadores de la Rioja

    Staatliche Beihilfen - Steuerliche Maßnahmen einer regionalen oder lokalen Körperschaft - Selektiver Charakter

  • Europäischer Gerichtshof

    Comunidad Autónoma de Castilla y León

    Staatliche Beihilfen - Steuerliche Maßnahmen einer regionalen oder lokalen Körperschaft - Selektiver Charakter

  • Europäischer Gerichtshof

    Comunidad Autónoma de Castilla y León

    Staatliche Beihilfen - Steuerliche Maßnahmen einer regionalen oder lokalen Körperschaft - Selektiver Charakter

  • Europäischer Gerichtshof

    Comunidad Autónoma de Castilla y León

    Staatliche Beihilfen - Steuerliche Maßnahmen einer regionalen oder lokalen Körperschaft - Selektiver Charakter

  • Europäischer Gerichtshof

    Comunidad Autónoma de la Rioja

    Staatliche Beihilfen - Steuerliche Maßnahmen einer regionalen oder lokalen Körperschaft - Selektiver Charakter

  • Europäischer Gerichtshof

    Comunidad Autónoma de la Rioja

    Staatliche Beihilfen - Steuerliche Maßnahmen einer regionalen oder lokalen Körperschaft - Selektiver Charakter

  • EU-Kommission PDF

    Unión General de Trabajadores de la Rioja

    Staatliche Beihilfen - Steuerliche Maßnahmen einer regionalen oder lokalen Körperschaft - Selektiver Charakter

  • EU-Kommission

    Unión General de Trabajadores de la Rioja

    Staatliche Beihilfen - Steuerliche Maßnahmen einer regionalen oder lokalen Körperschaft - Selektiver Charakter“

  • Wolters Kluwer

    Einordnung von steuerlichen, bestimmte Unternehmen oder Produktionszweige nicht begünstigenden Maßnahmen, als selektive Maßnahmen; Vorliegen von staatlichen Beihilfen; Zuständigkeiten eines Ausschusses für Koordinierung und normative Bewertung von steuerlichen Abkommen; ...

  • Judicialis

    EG Art. 87 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de

    Staatliche Beihilfen - Steuerliche Maßnahmen einer regionalen oder lokalen Körperschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Staatliche Beihilfen - DER GERICHTSHOF PRÄZISIERT DIE KRITERIEN, ANHAND DEREN SICH AUF DEM GEBIET DER STAATLICHEN BEIHILFEN FESTSTELLEN LÄSST, OB EINE GEBIETSKÖRPERSCHAFT IM VERHÄLTNIS ZUR ZENTRALGEWALT ÜBER INSTITUTIONELLE, PROZEDURALE UND WIRTSCHAFTLICHE AUTONOMIE ...

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Unión General de Trabajadores de la Rioja

    Staatliche Beihilfen - Steuerliche Maßnahmen einer regionalen oder lokalen Körperschaft - Selektiver Charakter

  • kanzlei-szk.de (Kurzinformation)

    Kriterien einer autonomen Gebietskörperschaft wurden vom Europäischen Gerichtshof präzisiert

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EG Art 87 Abs 1, EG Art 88 Abs 3
    Beihilfe; EG; Körperschaftsteuer; Spanien; Steuersatz; Subvention

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Staatliche Beihilfen - Auslegung von Art. 87 Abs. 1 EG und Art. 88 Abs. 3 EG - Von einer unterstaatlichen Einrichtung getroffene abgabenrechtliche Maßnahmen - Gegenüber dem nationalen Steuersatz reduzierter Steuersatz und Einführung besonderer Abgaben

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2008, 757
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 06.09.2006 - C-88/03

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE PORTUGALS GEGEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION

    Auszug aus EuGH, 11.09.2008 - C-428/06
    Das vorlegende Gericht erwähnt dabei das Urteil des Gerichtshofs vom 6. September 2006, Portugal/Kommission (C-88/03, Slg. 2006, I-7115), zu steuerlichen Maßnahmen der Autonomen Region der Azoren und bezieht sich auf die vom Gerichtshof in Randnr. 67 dieses Urteils formulierten drei Voraussetzungen der institutionellen, prozeduralen und wirtschaftlichen Autonomie.

    Auch die Confebask ist der Ansicht, dass die Vorabentscheidungsersuchen nicht erforderlich seien, da das Urteil Portugal/Kommission völlig eindeutig sei und deshalb kein Zweifel daran bestehe, dass die in den Ausgangsverfahren in Frage stehenden steuerlichen Maßnahmen keine staatlichen Beihilfen seien.

    Der Bezugsrahmen muss dabei nicht zwangsläufig in den Grenzen des Staatsgebiets des betreffenden Mitgliedstaats festgelegt werden, so dass eine Maßnahme, die nur für einen Teil des Staatsgebiets eine Vergünstigung gewährt, nicht schon deshalb selektiv im Sinne von Art. 87 Abs. 1 EG ist (Urteil Portugal/Kommission, Randnr. 57).

    Es ist nicht auszuschließen, dass eine unterhalb der nationalstaatlichen Ebene angesiedelte Einrichtung aufgrund ihrer rechtlichen und tatsächlichen Stellung gegenüber der Zentralregierung eines Mitgliedstaats so autonom ist, dass sie - und nicht die Zentralregierung - durch die von ihr erlassenen Maßnahmen eine grundlegende Rolle bei der Festlegung des politischen und wirtschaftlichen Umfelds spielt, in dem die Unternehmen tätig sind (Urteil Portugal/Kommission, Randnr. 58).

    In dieser Situation könnte der maßgebende rechtliche Bezugsrahmen für die Beurteilung der Selektivität einer steuerlichen Maßnahme dann auf das betreffende geografische Gebiet beschränkt sein, wenn der unterhalb der nationalstaatlichen Ebene angesiedelten Einrichtung insbesondere aufgrund ihrer Stellung und ihrer Befugnisse eine grundlegende Rolle bei der Festlegung des politischen und wirtschaftlichen Umfelds zukommt, in dem die Unternehmen ihres Zuständigkeitsgebiets tätig sind (Urteil Portugal/Kommission, Randnr. 66).

    Schließlich dürfen die finanziellen Auswirkungen einer Senkung des nationalen Steuersatzes für die Unternehmen in der Region nicht durch Zuschüsse oder Subventionen aus den anderen Regionen oder von der Zentralregierung ausgeglichen werden (Urteil Portugal/Kommission, Randnr. 67).

    Confebask leitet aus einer unterschiedlichen Formulierung in den Schlussanträgen von Generalanwalt Geelhoed in der Rechtssache Portugal/Kommission und im Urteil Portugal/Kommission selbst das Argument her, dass es bei der Prüfung des Kriteriums der prozeduralen Autonomie nicht darauf ankomme, dass die lokale Körperschaft die nationalen Interessen zu berücksichtigen habe.

    Jedoch werde im Urteil Portugal/Kommission keinesfalls das Vorliegen eines Elements wie ein "gesonderter wirtschaftlicher Rahmen" gefordert, den es tatsächlich selbst in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft nicht gebe, die eine weitgehend integrierte wirtschaftliche und soziale Einheit bilde.

  • EuGH, 30.11.2006 - C-431/06

    Comunidad Autónoma de la Rioja

    Auszug aus EuGH, 11.09.2008 - C-428/06
    betreffend Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 234 EG, eingereicht vom Tribunal Superior de Justicia de la Comunidad Autónoma del País Vasco (Spanien) mit Entscheidungen vom 20. September 2006 (C-428/06, C-429/06 und C-431/06 bis C-434/06) und 29. September 2006 (C-430/06), beim Gerichtshof eingegangen am 18. Oktober 2006, in den Verfahren.

    Comunidad Autónoma de La Rioja (C-431/06),.

    Diese Ersuchen ergehen in Rechtsstreitigkeiten zwischen der Unión General de Trabajadores de La Rioja (im Folgenden: UGT-Rioja) (C-428/06), der Comunidad Autónoma de La Rioja (C-429/06 bis C-431/06) und der Comunidad Autónoma de Castilla y León (C-432/06 bis C-434/06) einerseits und den Juntas Generales del Territorio Histórico de Vizcaya, den Diputaciones Forales de Álava, de Vizcaya und de Guipúzcoa als den zuständigen Stellen der Territorios Históricos de Vizcaya, de Álava und de Guipúzcoa (im Folgenden: Diputaciones Forales) sowie der Cámara de Comercio, Industria y Navegación de Bilbao und der Confederación Empresarial Vasca (im Folgenden: Confebask) andererseits wegen von den Diputaciones Forales erlassener Steuerregelungen.

    In den Rechtssachen C-431/06 und C-432/06 betreffen die in den Ausgangsverfahren erhobenen Nichtigkeitsklagen das Decreto Foral 32/2005 der Diputación Foral de Guipúzcoa vom 24. Mai 2005, dessen Einziger Artikel in seinen Abs. 3 und 4 die Art. 29 und 37 der Norma Foral 7/1996 vom 4. Juli 1996 über die Körperschaftsteuer ändert.

  • EuGH, 12.03.1998 - C-314/96

    Djabali

    Auszug aus EuGH, 11.09.2008 - C-428/06
    Sowohl aus dem Wortlaut als auch aus dem Aufbau des Art. 234 EG folgt, dass das Vorabentscheidungsverfahren voraussetzt, dass bei den nationalen Gerichten tatsächlich ein Rechtsstreit anhängig ist, in dem sie eine Entscheidung erlassen müssen, bei der das Urteil des Gerichtshofs im Vorabentscheidungsverfahren berücksichtigt werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Juni 1995, Zabala Erasun u. a., C-422/93 bis C-424/93, Slg. 1995, I-1567, Randnr. 28, vom 12. März 1998, Djabali, C-314/96, Slg. 1998, I-1149, Randnr. 18, und vom 20. Januar 2005, García Blanco, C-225/02, Slg. 2005, I-523, Randnr. 27).
  • EuGH, 20.01.2005 - C-225/02

    García Blanco - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und -selbständigen -

    Auszug aus EuGH, 11.09.2008 - C-428/06
    Sowohl aus dem Wortlaut als auch aus dem Aufbau des Art. 234 EG folgt, dass das Vorabentscheidungsverfahren voraussetzt, dass bei den nationalen Gerichten tatsächlich ein Rechtsstreit anhängig ist, in dem sie eine Entscheidung erlassen müssen, bei der das Urteil des Gerichtshofs im Vorabentscheidungsverfahren berücksichtigt werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Juni 1995, Zabala Erasun u. a., C-422/93 bis C-424/93, Slg. 1995, I-1567, Randnr. 28, vom 12. März 1998, Djabali, C-314/96, Slg. 1998, I-1149, Randnr. 18, und vom 20. Januar 2005, García Blanco, C-225/02, Slg. 2005, I-523, Randnr. 27).
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus EuGH, 11.09.2008 - C-428/06
    Soweit geltend gemacht wird, dass die Antwort auf die Vorlagefrage auf der Hand liege, ist daran zu erinnern, dass dann, wenn die Antwort auf eine Vorlagefrage klar aus der Rechtsprechung abgeleitet werden kann oder wenn keinerlei Raum für vernünftige Zweifel an der Antwort besteht, zum einen ein innerstaatliches Gericht, dessen Entscheidungen nicht mit einem gerichtlichen Rechtsbehelf angefochten werden können, unter bestimmten Voraussetzungen davon absehen darf, eine Vorlagefrage zu stellen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Oktober 1982, Cilfit u. a., 283/81, Slg. 1982, 3415, Randnrn. 14 und 16 bis 20), und zum anderen der Gerichtshof nach Art. 104 § 3 seiner Verfahrensordnung durch mit Gründen zu versehenden Beschluss entscheiden kann.
  • EuGH, 15.06.1995 - C-422/93

    Zabala Erasun u.a. / Instituto Nacional de Empleo

    Auszug aus EuGH, 11.09.2008 - C-428/06
    Sowohl aus dem Wortlaut als auch aus dem Aufbau des Art. 234 EG folgt, dass das Vorabentscheidungsverfahren voraussetzt, dass bei den nationalen Gerichten tatsächlich ein Rechtsstreit anhängig ist, in dem sie eine Entscheidung erlassen müssen, bei der das Urteil des Gerichtshofs im Vorabentscheidungsverfahren berücksichtigt werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Juni 1995, Zabala Erasun u. a., C-422/93 bis C-424/93, Slg. 1995, I-1567, Randnr. 28, vom 12. März 1998, Djabali, C-314/96, Slg. 1998, I-1149, Randnr. 18, und vom 20. Januar 2005, García Blanco, C-225/02, Slg. 2005, I-523, Randnr. 27).
  • EuGH, 06.10.2015 - C-362/14

    Datenschutz: Safe-Harbor-Abkommen zwischen USA und EU ist ungültig

    Insoweit ist schon das Vorhandensein einer wirksamen, zur Gewährleistung der Einhaltung des Unionsrechts dienenden gerichtlichen Kontrolle dem Wesen eines Rechtsstaats inhärent (vgl. in diesem Sinne Urteile Les Verts/Parlament, 294/83, EU:C:1986:166, Rn. 23, Johnston, 222/84, EU:C:1986:206, Rn. 18 und 19, Heylens u. a., 222/86, EU:C:1987:442, Rn. 14, sowie UGT-Rioja u. a., C-428/06 bis C-434/06, EU:C:2008:488, Rn. 80).
  • BGH, 09.07.2015 - I ZR 224/13

    Kopfhörer-Kennzeichnung - Wettbewerbsverstoß im Zusammenhang mit dem Vertrieb von

    Da in dieser Hinsicht keine vernünftigen Zweifel bestehen, ist insoweit auch keine Anrufung des Gerichtshofs der Europäischen Union gemäß Art. 267 AEUV erforderlich (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - 287/81, Slg. 1982, 3415 Rn. 16 = NJW 1983, 1257 - C.I.L.F.I.T.; Urteil vom 11. September 2008 - C-428/06, Slg. 2008, I-6747 = EuZW 2008, 757 Rn. 42 - UGT Rioja u.a.).
  • BGH, 08.12.2015 - VI ZR 139/15

    Haftung des Kraftfahrzeughalters und Eintrittspflicht der

    Eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 Abs. 3 AEUV ist aufgrund dieser Klärung nicht veranlasst (vgl. EuGH, Urteile vom 6. Oktober 1982 - C-283/81, Slg. 1982, I-03415 Rn. 16 - CILFIT/Ministero delle Sanità; vom 11. September 2008 - C-428/06, Slg. 2008, I-06747 Rn. 42 - UGT-Rioja).
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