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   EuGH, 25.04.2013 - C-81/12   

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https://dejure.org/2013,7684
EuGH, 25.04.2013 - C-81/12 (https://dejure.org/2013,7684)
EuGH, Entscheidung vom 25.04.2013 - C-81/12 (https://dejure.org/2013,7684)
EuGH, Entscheidung vom 25. April 2013 - C-81/12 (https://dejure.org/2013,7684)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Sozialpolitik - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf -Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 2 Buchst. a, Art. 10 Abs. 1 und Art. 17 - Verbot von Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Ausrichtung - Begriff 'Tatbestände, die auf eine Diskriminierung schließen ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Asociatia Accept

    Sozialpolitik - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf -Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 2 Buchst. a, Art. 10 Abs. 1 und Art. 17 - Verbot von Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Ausrichtung - Begriff "Tatbestände, die auf eine Diskriminierung schließen ...

  • EU-Kommission

    Asociatia ACCEPT

    Sozialpolitik - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf -Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 2 Buchst. a, Art. 10 Abs. 1 und Art. 17 - Verbot von Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Ausrichtung - Begriff ‚Tatbestände, die auf eine Diskriminierung schließen ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Rechte bei Benachteiligung eines als homosexuell dargestellten Profifußballspielers durch öffentliche Äußerungen eines Vereinsgeschäftsführers

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Homophobe Äußerungen eines "Patrons" - Vermutung einer diskriminierenden Einstellungspolitik

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Homophobe Äußerungen eines "Patrons" - Vermutung einer diskriminierenden Einstellungspolitik

  • hensche.de

    Diskriminierung: Sexuelle Identität, Diskriminierung: Einstellung

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Benachteiligung eines als homosexuell dargestellten Profifußballspielers durch öffentliche Äußerungen eines Vereinsgeschäftsführers; Vorabentscheidungsersuchen der rumänischen Curte de Apel Bucuresti

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Grundsätze des Gemeinschaftsrechts - Homophobe Äußerungen des "Patrons" eines Profifußballvereins können dazu führen, dass diesem Verein die Beweislast dafür obliegt, dass er keine diskriminierende Einstellungspolitik betreibt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Vermutung einer diskriminierenden Einstellungspolitik bei einem Profifußballverein

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Homophobe Äußerungen des "Patrons" eines Profifußballvereins

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Compliance-Anforderungen bei diskriminierenden Äußerungen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Beweislast bei Schwulendiskriminierung in einem Profi-Fußballclub

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine schwulenfeindliche Unternehmens-Familie

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gerichtshof der Europäischen Union zur Beweislast eines Profifußballvereins bei homophoben Äußerungen des "Patrons" - Nichtregierungsorganisation "Accept" wirft Eigentümer einer rumänischen Fußballmannschaft diskriminierende Einstellungspolitik vor

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Um eine schwulenfeindliche Einstellungspolitik zu widerlegen, müssen Arbeitgeber nicht nachweisen, dass sie Schwule beschäftigen

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Asociatia Accept

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Curtea de Apel Bucuresti - Auslegung von Art. 2 Abs. 2 Buchst. a, Art. 10 Abs. 1 und Art. 17 der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in ...

Papierfundstellen

  • EuZW 2013, 469
  • NZA 2013, 891
  • DB 2013, 18
  • DÖV 2013, 567
 
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Wird zitiert von ... (109)Neu Zitiert selbst (18)

  • EuGH, 10.07.2008 - C-54/07

    ÖFFENTLICHE ÄUSSERUNGEN, DURCH DIE EIN ARBEITGEBER KUNDTUT, DASS ER KEINE

    Auszug aus EuGH, 25.04.2013 - C-81/12
    Das vorlegende Gericht ist der Ansicht, dass ihm das Urteil des Gerichtshofs vom 10. Juli 2008, Feryn (C-54/07, Slg. 2008, I-5187), keine hinreichende Hilfe biete, wenn die diskriminierenden Äußerungen von einer Person stammten, die die einstellende Gesellschaft rechtlich zwar nicht verpflichten, aber deren Entscheidungen wegen ihrer engen Beziehungen zu ihr maßgeblich beeinflussen könne oder die zumindest als eine Person angesehen werden könne, die diese Entscheidungen maßgeblich beeinflusse.

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs setzt eine unmittelbare Diskriminierung im Sinne von Art. 2 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2000/78 nicht voraus, dass eine beschwerte Person, die behauptet, Opfer einer derartigen Diskriminierung geworden zu sein, identifizierbar ist (vgl. in Bezug auf die Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft [ABl. L 180, S. 22] Urteil Feryn, Randnrn.

    Außerdem verwehrt es Art. 9 Abs. 2 der Richtlinie 2000/78, insbesondere unter Berücksichtigung von deren Art. 8 Abs. 1, einem Mitgliedstaat nicht, in seinen nationalen Rechtsvorschriften Verbänden, die ein berechtigtes Interesse daran haben, für die Einhaltung dieser Richtlinie zu sorgen, das Recht einzuräumen, Gerichts- oder Verwaltungsverfahren zur Durchsetzung der Verpflichtungen aus dieser Richtlinie einzuleiten, auch wenn sie nicht im Namen einer bestimmten beschwerten Person handeln oder sich keine beschwerte Person feststellen lässt (vgl. auch Urteil Feryn, Randnr. 27).

    Der Gerichtshof kann dem nationalen Gericht jedoch alle Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts geben, die diesem für seine Entscheidung dienlich sein könnten (vgl. u. a. Urteile Feryn, Randnr. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 6. September 2011, Patriciello, C-163/10, Slg. 2011, I-7565,Randnr. 21).

    Wie das vorlegende Gericht ausführt, ging es in der Rechtssache, in der das Urteil Feryn ergangen ist, um Äußerungen eines der Direktoren der Firma Feryn NV, der, wie sich u. a. aus den in jener Rechtssache zur Vorabentscheidung vorgelegten Fragen ergibt, die rechtliche Befugnis besaß, die Einstellungspolitik dieser Gesellschaft zu bestimmen (vgl. Urteil Feryn, Randnrn.

    Dem Urteil Feryn ist jedoch nicht zu entnehmen, dass es zur Glaubhaftmachung von "Tatsachen, die das Vorliegen einer Diskriminierung vermuten lassen" nach Art. 10 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78 erforderlich wäre, dass der Urheber von Äußerungen über die Einstellungspolitik einer bestimmten Einrichtung zwingend die rechtliche Befugnis haben müsste, diese Politik unmittelbar zu beeinflussen oder diese Einrichtung bei Einstellungen zu binden oder zu vertreten.

    In einem Verfahren, in dem ein Verband, der dazu kraft Gesetzes ermächtigt ist, die Feststellung und Ahndung einer Diskriminierung im Sinne von Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie 2000/78 beantragt, müssen die Sanktionen, die nach Art. 17 dieser Richtlinie im nationalen Recht vorzusehen sind, auch dann wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein, wenn es kein identifizierbares Opfer gibt (vgl. entsprechend Urteil Feryn, Randnrn.

    Zwar bedeutet der Umstand allein, dass eine bestimmte Sanktion ihrer Natur nach nicht auf Geld gerichtet ist, nicht zwangsläufig, dass sie lediglich symbolischen Charakter hat (vgl. in diesem Sinne Urteil Feryn, Randnr. 39), insbesondere, wenn sie mit einem angemessenen Grad an Öffentlichkeit verbunden ist und wenn sie im Rahmen etwaiger zivilrechtlicher Haftungsklagen den Beweis einer Diskriminierung im Sinne der Richtlinie erleichtern würde.

  • EuGH, 22.04.1997 - C-180/95

    SOZIALPOLITIK

    Auszug aus EuGH, 25.04.2013 - C-81/12
    Folglich muss die zur Umsetzung von Art. 17 der Richtlinie 2000/78 in die nationale Rechtsordnung eines Mitgliedstaats geschaffene Sanktionsregelung neben den zur Umsetzung von Art. 9 der Richtlinie ergriffenen Maßnahmen insbesondere einen tatsächlichen und wirksamen rechtlichen Schutz der aus der Richtlinie hergeleiteten Rechte gewährleisten (vgl. entsprechend u. a. Urteil vom 22. April 1997, Draehmpaehl, C-180/95, Slg. 1997, I-2195, Randnrn.

    Die Härte der Sanktionen muss der Schwere der mit ihnen geahndeten Verstöße entsprechen, indem sie insbesondere eine wirklich abschreckende Wirkung gewährleistet (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 8. Juni 1994, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-383/92, Slg. 1994, I-2479, Randnr. 42, und Draehmpaehl, Randnr. 40), zugleich aber den allgemeinen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. November 2003, Lindqvist, C-101/01, Slg. 2003, I-12971, Randnrn.

    Es ist Sache des vorlegenden Gerichts, insbesondere zu prüfen, ob die Betroffenen, die ein Rechtsschutzinteresse haben, unter den in der vorstehenden Randnummer angeführten Umständen so große Bedenken haben könnten, ihre Rechte aus den die Richtlinie 2000/78 umsetzenden nationalen Rechtsvorschriften geltend zu machen, dass das zur Umsetzung dieser Richtlinie geschaffene Sanktionssystem keinen wirklich abschreckenden Charakter hat (vgl. entsprechend Urteil Draehmpaehl, Randnr. 40).

  • EuGH, 14.07.1976 - 13/76

    Dona / Mantero

    Auszug aus EuGH, 25.04.2013 - C-81/12
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs fällt nämlich nach den Zielen der Union die Ausübung des Sports insoweit unter das Unionsrecht, als sie zum Wirtschaftsleben gehört (vgl. u. a. Urteile vom 14. Juli 1976, Donà, 13/76, Slg. 1976, 1333, Randnr. 12, und vom 16. März 2010, 01ympique Lyonnais, C-325/08, Slg. 2010, I-2177, Randnr. 27).
  • EuGH, 10.04.1984 - 14/83

    Von Colson und Kamann / Land Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus EuGH, 25.04.2013 - C-81/12
    Jedenfalls hat das nationale Gericht nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs, wenn ein Sachverhalt in den Anwendungsbereich einer Richtlinie fällt, bei der Anwendung seines nationalen Rechts dieses so weit wie möglich anhand des Wortlauts und der Zielsetzung dieser Richtlinie auszulegen, um das mit der Richtlinie angestrebte Ergebnis zu erreichen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 10. April 1984, von Colson und Kamann, 14/83, Slg. 1984, 1891, Randnrn.
  • EuGH, 13.11.1990 - C-106/89

    Marleasing / Comercial Internacional de Alimentación

    Auszug aus EuGH, 25.04.2013 - C-81/12
    26 und 28, vom 13. November 1990, Marleasing, C-106/89, Slg. 1990, I-4135, Randnr. 8, vom 10. März 2005, Nikoloudi, C-196/02, Slg. 2005, I-1789, Randnr. 73, und vom 28. Januar 2010, Uniplex [UK], C-406/08, Slg. 2010, I-817, Randnrn.
  • EuGH, 02.08.1993 - C-271/91

    Marshall / Southampton und South West Hampshire Area Health Authority

    Auszug aus EuGH, 25.04.2013 - C-81/12
    Jedoch ist es im vorliegenden Fall Sache des vorlegenden Gerichts, zu prüfen, ob eine Sanktion wie eine einfache Verwarnung einem Sachverhalt wie dem im Ausgangsverfahren in Rede stehenden angemessen ist (vgl. entsprechend Urteil vom 2. August 1993, Marshall, C-271/91, Slg. 1993, I-4367, Randnr. 25).
  • EuGH, 08.06.1994 - C-383/92

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus EuGH, 25.04.2013 - C-81/12
    Die Härte der Sanktionen muss der Schwere der mit ihnen geahndeten Verstöße entsprechen, indem sie insbesondere eine wirklich abschreckende Wirkung gewährleistet (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 8. Juni 1994, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-383/92, Slg. 1994, I-2479, Randnr. 42, und Draehmpaehl, Randnr. 40), zugleich aber den allgemeinen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. November 2003, Lindqvist, C-101/01, Slg. 2003, I-12971, Randnrn.
  • EuGH, 15.12.1995 - C-415/93

    Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.

    Auszug aus EuGH, 25.04.2013 - C-81/12
    Dies trifft auf die Tätigkeit von Fußballprofis oder -halbprofis zu, da diese eine unselbständige Tätigkeit ausüben oder entgeltliche Dienstleistungen erbringen (Urteil vom 15. Dezember 1995, Bosman, C-415/93, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 73).
  • EuGH, 06.11.2003 - C-101/01

    Bodil Lindqvist - Verwendung personenbezogener Daten im Internet

    Auszug aus EuGH, 25.04.2013 - C-81/12
    Die Härte der Sanktionen muss der Schwere der mit ihnen geahndeten Verstöße entsprechen, indem sie insbesondere eine wirklich abschreckende Wirkung gewährleistet (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 8. Juni 1994, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-383/92, Slg. 1994, I-2479, Randnr. 42, und Draehmpaehl, Randnr. 40), zugleich aber den allgemeinen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. November 2003, Lindqvist, C-101/01, Slg. 2003, I-12971, Randnrn.
  • EuGH, 10.03.2005 - C-196/02

    Nikoloudi - Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Artikel 119

    Auszug aus EuGH, 25.04.2013 - C-81/12
    26 und 28, vom 13. November 1990, Marleasing, C-106/89, Slg. 1990, I-4135, Randnr. 8, vom 10. März 2005, Nikoloudi, C-196/02, Slg. 2005, I-1789, Randnr. 73, und vom 28. Januar 2010, Uniplex [UK], C-406/08, Slg. 2010, I-817, Randnrn.
  • EuGH, 30.03.2006 - C-451/03

    DAS AUSSCHLIESSLICHE RECHT DER ITALIENISCHEN STEUERBEISTANDSZENTREN ZUR

  • EuGH, 17.04.2007 - C-470/03

    AGM-COS.MET - Richtlinie 98/37/EG - Maßnahmen gleicher Wirkung - Maschinen, deren

  • EuGH, 05.07.2007 - C-430/05

    Ntionik und Pikoulas - Richtlinie 2001/34/EG - Art. 21 - Zulassung von

  • EuGH, 17.07.2008 - C-303/06

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT SCHÜTZT EINEN ARBEITNEHMER, DER WEGEN EINER BEHINDERUNG

  • EuGH, 28.01.2010 - C-406/08

    Uniplex (UK) - Richtlinie 89/665/EWG - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der

  • EuGH, 16.03.2010 - C-325/08

    Fußballvereine dürfen für von ihnen ausgebildete Nachwuchsspieler eine

  • EuGH, 06.09.2011 - C-163/10

    Der Gerichtshof präzisiert den Umfang der Immunität, die das Unionsrecht den

  • EuGH, 19.04.2012 - C-415/10

    Die Rechtsvorschriften der Union sehen für einen Arbeitnehmer, der schlüssig

  • BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11

    Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und

    Dies bedeutet auch, die Vorgaben der Richtlinien und des Gerichtshofs der Europäischen Union im nationalen Recht möglichst vollständig durchzusetzen (EuGH, NZA 2013, 891 Rn. 71 - Asociatia ACCEPT).
  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 375/15

    Benachteiligung - Schwerbehinderung - Bewerberauswahl

    Bei der Prüfung des Kausalzusammenhangs sind alle Umstände des Rechtsstreits im Sinne einer Gesamtbetrachtung und -würdigung des Sachverhalts zu berücksichtigen (vgl. EuGH 25. April 2013 - C-81/12 - [Asociatia ACCEPT] Rn. 50; 19. April 2012 - C-415/10 - [Meister] Rn. 42, 44 f.; BAG 22. Oktober 2015 - 8 AZR 384/14 - Rn. 25; 26. Juni 2014 - 8 AZR 547/13 - Rn. 31 mwN) .

    Besteht die Vermutung einer Benachteiligung, trägt die andere Partei die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht verletzt worden ist (ua. EuGH 25. April 2013 - C-81/12  - [Asociatia ACCEPT] Rn. 55 mwN; 10. Juli 2008 -  C-54/07  - [Feryn] Rn. 32 , Slg. 2008, I-5187; BAG 26. September 2013 - 8 AZR 650/12  - Rn. 27 ) .

  • BAG, 16.02.2023 - 8 AZR 450/21

    Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union muss die Härte der Sanktionen der Schwere des Verstoßes entsprechen, indem sie insbesondere eine wirklich abschreckende Wirkung gegenüber dem Arbeitgeber gewährleistet, zugleich aber den allgemeinen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahrt (EuGH 25. April 2013 - C-81/12 - [Asociatia Accept] Rn.  63 mwN zur Richtlinie 2000/78/EG; 10. April 1984 - …
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