Rechtsprechung
EuGH, 21.01.2016 - C-74/14 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Telemedicus
Stillschweigende Zustimmung als aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen bei automatischer Beschränkung der Rabattsätze für Online-Reisebuchungen - Eturas
- Telemedicus
Stillschweigende Zustimmung als aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen bei automatischer Beschränkung der Rabattsätze für Online-Reisebuchungen - Eturas
- webshoprecht.de
Rabattaktionen auf Reiseportal und Zugangsbeweis bei Mitteilungen an viele Adressaten
- Europäischer Gerichtshof
Eturas u.a.
Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Kartelle - Aufeinander abgestimmte Verhaltensweise - Reisebüros, die an einem gemeinsamen rechnergestützten System für Reiseangebote beteiligt sind - Automatische Beschränkung der Rabattsätze für Online-Reisebuchungen - ...
- Europäischer Gerichtshof
Eturas u.a.
Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Kartelle - Aufeinander abgestimmte Verhaltensweise - Reisebüros, die an einem gemeinsamen rechnergestützten System für Reiseangebote beteiligt sind - Automatische Beschränkung der Rabattsätze für Online-Reisebuchungen - ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Kartelle - Aufeinander abgestimmte Verhaltensweise - Reisebüros, die an einem gemeinsamen rechnergestützten System für Reiseangebote beteiligt sind - Automatische Beschränkung der Rabattsätze für Online-Reisebuchungen - ...
- rechtsportal.de
AEUV Art. 101 Abs. 1 ; AEUV Art. 267
Stillschweigende Zustimmung zur Mitteilung des Systemadministrators hinsichtlich einer automatischen Beschränkung der Rabattsätze für Online-Reisebuchungen als aufeinander abgestimmte Verhaltensweise; Vorabentscheidungsersuchen des litauischen Obersten ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Eturas u.a.
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Kartelle - Aufeinander abgestimmte Verhaltensweise - Reisebüros, die an einem gemeinsamen rechnergestützten System für Reiseangebote beteiligt sind - Automatische Beschränkung der Rabattsätze für Online-Reisebuchungen - ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2015 - C-74/14
- EuGH, 21.01.2016 - C-74/14
Papierfundstellen
- EuZW 2016, 435
- K&R 2016, 253
Wird zitiert von ... (23) Neu Zitiert selbst (9)
- EuGH, 07.12.2010 - C-439/08
VEBIC - Wettbewerbspolitik - Nationales Verfahren - Beteiligung von nationalen …
Auszug aus EuGH, 21.01.2016 - C-74/14
[32] Nach ständiger Rechtsprechung ist es aber mangels einschlägiger Unionsregeln nach dem Grundsatz der Verfahrensautonomie Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung jedes Mitgliedstaats, entsprechende Regeln festzulegen, vorausgesetzt allerdings, dass sie nicht ungünstiger sind als diejenigen, die gleichartige Sachverhalte regeln, die dem innerstaatlichen Recht unterliegen (Äquivalenzgrundsatz), und dass sie die Ausübung der durch das Unionsrecht verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsgrundsatz) (vgl. in diesem Sinne Urteile VEBIC, C-439/08, EU:C:2010:739, Rn. 63 und Nike European Operations Netherlands, C-310/14, EU:C:2015:690, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).[38] Soweit das vorlegende Gericht Zweifel hegt, ob im Hinblick auf die Unschuldsvermutung festgestellt werden kann, dass die Reisebüros von der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Mitteilung wussten oder wissen mussten, ist darauf hinzuweisen, dass die Unschuldsvermutung ein - nunmehr in Art. 48 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union niedergelegter - allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts ist (…vgl. in diesem Sinne Urteil E.ON Energie/Kommission, C-89/11 P, EU:C:2012:738, Rn. 72), zu dessen Einhaltung die Mitgliedstaaten bei der Durchführung des Wettbewerbsrechts der Union verpflichtet sind (vgl. in diesem Sinne Urteile VEBIC, C-439/08, EU:C:2010:739, Rn. 63, und N., C-604/12, EU:C:2014:302, Rn. 41).
- EuGH, 17.09.2015 - C-634/13
Total Marketing Services / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Markt für …
Auszug aus EuGH, 21.01.2016 - C-74/14
[36] Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs das Vorliegen einer aufeinander abgestimmten Verhaltensweise oder einer Vereinbarung in den meisten Fällen aus einer Reihe von Koinzidenzen und Indizien abgeleitet werden muss, die bei einer Gesamtbetrachtung mangels einer anderen schlüssigen Erklärung den Beweis für eine Verletzung der Wettbewerbsregeln darstellen können (vgl. in diesem Sinne Urteil Total Marketing Services, C-634/13 P, EU:C:2015:614, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).Außerdem stellen nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs in einem Fall wie dem des Ausgangsverfahrens, in dem keine Rede von einem kollusiven Treffen ist, die öffentliche Distanzierung oder die Anzeige bei den Behörden nicht die einzigen Mittel dar, um die Vermutung der Beteiligung eines Unternehmens an einer Zuwiderhandlung zu widerlegen, sondern es können hierzu auch andere Beweise vorgelegt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil Total Marketing Services/Kommission, C-634/13 P, EU:C:2015:614, Rn. 23 und 24).
- EuGH, 04.06.2009 - C-8/08
EIN EINZIGES TREFFEN ZWISCHEN UNTERNEHMEN KANN EINE ABGESTIMMTE VERHALTENSWEISE …
Auszug aus EuGH, 21.01.2016 - C-74/14
Dieses Erfordernis der Selbständigkeit steht streng jeder unmittelbaren oder mittelbaren Fühlungnahme zwischen solchen Wirtschaftsteilnehmern entgegen, die geeignet ist, entweder das Marktverhalten eines gegenwärtigen oder potenziellen Wettbewerbers zu beeinflussen oder einen solchen Wettbewerber über das Verhalten ins Bild zu setzen, zu dem man selbst auf dem betreffenden Markt entschlossen ist oder das man in Erwägung zieht, wenn diese Kontakte bezwecken oder bewirken, dass Wettbewerbsbedingungen entstehen, die nicht den normalen Bedingungen des betreffenden Marktes entsprechen (vgl. in diesem Sinne Urteil T-Mobile Netherlands u. a., C-8/08, EU:C:2009:343, Rn. 32 und 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).[33] Der Gerichtshof hat zwar entschieden, dass sich die Vermutung eines Kausalzusammenhangs zwischen einer Abstimmung von Verhaltensweisen und dem Marktverhalten der daran beteiligten Unternehmen, wonach diese Unternehmen, wenn sie weiterhin auf diesem Markt tätig bleiben, die mit ihren Wettbewerbern ausgetauschten Informationen bei der Festlegung ihres Marktverhaltens berücksichtigen, aus Art. 101 Abs. 1 AEUV ergibt und daher integraler Bestandteil des Unionsrechts ist, das das nationale Gericht anzuwenden hat (vgl. in diesem Sinne Urteil T-Mobile Netherlands u. a., C-8/08, EU:C:2009:343, Rn. 51 bis 53).
- EuGH, 22.10.2015 - C-194/14
AC-Treuhand / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Europäische …
Auszug aus EuGH, 21.01.2016 - C-74/14
[28] Der Gerichtshof hat ebenfalls bereits festgestellt, dass passive Formen der Beteiligung an der Zuwiderhandlung, wie die Teilnahme eines Unternehmens an Sitzungen, bei denen, ohne dass es sich offen dagegen ausgesprochen hat, wettbewerbswidrige Vereinbarungen getroffen wurden, eine Komplizenschaft zum Ausdruck bringen, die geeignet ist, die Verantwortlichkeit des Unternehmens im Rahmen von Art. 101 AEUV zu begründen, da die stillschweigende Billigung einer rechtswidrigen Initiative, ohne sich offen von deren Inhalt zu distanzieren oder sie bei den Behörden anzuzeigen, dazu führt, dass die Fortsetzung der Zuwiderhandlung begünstigt und ihre Entdeckung verhindert wird (vgl. in diesem Sinne Urteil AC-Treuhand/Kommission, C-194/14 P, EU:C:2015:717, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 14.06.2011 - C-360/09
Pfleiderer
Auszug aus EuGH, 21.01.2016 - C-74/14
[35] Der Effektivitätsgrundsatz verlangt allerdings, dass die nationalen Rechtsvorschriften, die die Beweiswürdigung und das Beweismaß regeln, die Durchführung der Wettbewerbsregeln der Union nicht unmöglich machen oder übermäßig erschweren dürfen und insbesondere nicht die wirksame Anwendung der Art. 101 AEUV und 102 AEUV beeinträchtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil Pfleiderer, C-360/09, EU:C:2011:389, Rn. 24). - EuGH, 19.03.2015 - C-286/13
Dole Food und Dole Fresh Fruit Europe / Kommission
Auszug aus EuGH, 21.01.2016 - C-74/14
[42] Als Zweites ist in Bezug auf die Beteiligung der betreffenden Reisebüros an einer aufeinander abgestimmten Verhaltensweise im Sinne von Art. 101 Abs. 1 AEUV zum einen darauf hinzuweisen, dass bei der Anwendung dieser Vorschrift der Begriff der "aufeinander abgestimmten Verhaltensweise" über die Abstimmung zwischen den betreffenden Unternehmen hinaus ein dieser entsprechendes Marktverhalten und einen ursächlichen Zusammenhang zwischen beiden voraussetzt (Urteil Dole Food und Dole Fresh Fruit Europe/Kommission, C-286/13 P, EU:C:2015:184, Rn. 126 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 22.11.2012 - C-89/11
Der Gerichtshof bestätigt, dass die E.ON Energie AG eine Geldbuße in Höhe von 38 …
Auszug aus EuGH, 21.01.2016 - C-74/14
[38] Soweit das vorlegende Gericht Zweifel hegt, ob im Hinblick auf die Unschuldsvermutung festgestellt werden kann, dass die Reisebüros von der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Mitteilung wussten oder wissen mussten, ist darauf hinzuweisen, dass die Unschuldsvermutung ein - nunmehr in Art. 48 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union niedergelegter - allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts ist (vgl. in diesem Sinne Urteil E.ON Energie/Kommission, C-89/11 P, EU:C:2012:738, Rn. 72), zu dessen Einhaltung die Mitgliedstaaten bei der Durchführung des Wettbewerbsrechts der Union verpflichtet sind (…vgl. in diesem Sinne Urteile VEBIC, C-439/08, EU:C:2010:739, Rn. 63, und N., C-604/12, EU:C:2014:302, Rn. 41). - EuGH, 15.10.2015 - C-310/14
Nike European Operations Netherlands - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung …
Auszug aus EuGH, 21.01.2016 - C-74/14
[32] Nach ständiger Rechtsprechung ist es aber mangels einschlägiger Unionsregeln nach dem Grundsatz der Verfahrensautonomie Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung jedes Mitgliedstaats, entsprechende Regeln festzulegen, vorausgesetzt allerdings, dass sie nicht ungünstiger sind als diejenigen, die gleichartige Sachverhalte regeln, die dem innerstaatlichen Recht unterliegen (Äquivalenzgrundsatz), und dass sie die Ausübung der durch das Unionsrecht verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsgrundsatz) (vgl. in diesem Sinne Urteile VEBIC, C-439/08, EU:C:2010:739, Rn. 63 und Nike European Operations Netherlands, C-310/14, EU:C:2015:690, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 08.05.2014 - C-604/12
HN - Richtlinie 2004/83/EG - Mindestnormen für die Zuerkennung der …
Auszug aus EuGH, 21.01.2016 - C-74/14
[38] Soweit das vorlegende Gericht Zweifel hegt, ob im Hinblick auf die Unschuldsvermutung festgestellt werden kann, dass die Reisebüros von der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Mitteilung wussten oder wissen mussten, ist darauf hinzuweisen, dass die Unschuldsvermutung ein - nunmehr in Art. 48 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union niedergelegter - allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts ist (…vgl. in diesem Sinne Urteil E.ON Energie/Kommission, C-89/11 P, EU:C:2012:738, Rn. 72), zu dessen Einhaltung die Mitgliedstaaten bei der Durchführung des Wettbewerbsrechts der Union verpflichtet sind (vgl. in diesem Sinne Urteile VEBIC, C-439/08, EU:C:2010:739, Rn. 63, und N., C-604/12, EU:C:2014:302, Rn. 41).
- BGH, 12.10.2016 - VIII ZR 103/15
Anwendungsbereich der Beweislastumkehr nach § 476 BGB zugunsten des Verbrauchers …
(a) Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ist es mangels einschlägiger Unionsregeln nach dem Grundsatz der Verfahrensautonomie Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung jedes Mitgliedsstaats, entsprechende Regeln festzulegen, vorausgesetzt allerdings, dass sie nicht ungünstiger sind, als diejenigen, die gleichartige Sachverhalte regeln, die dem innerstaatlichen Recht unterliegen (Äquivalenzgrundsatz), und dass sie die Ausübung der durch das Unionsrecht verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsgrundsatz; vgl. zuletzt EuGH, Urteil vom 21. Januar 2016 - C-74/14, juris Rn. 32 mwN, Rn. 50 - Eturas). - BGH, 23.09.2020 - KZR 35/19
LKW-Kartell - Kartellschadensersatz für den Käufer vom sog. LKW-Kartell …
Ob und gegebenenfalls unter welchen weiteren Voraussetzungen auch bei einem bloßen Informationsaustausch über aktuelle und künftige Listenpreise eine tatsächliche Vermutung nicht nur dafür streitet, dass die an der Abstimmung beteiligten Unternehmen die mit ihren Wettbewerbern ausgetauschten Informationen bei der Bestimmung ihres Marktverhaltens berücksichtigen (vgl. dazu BGH…, Beschluss vom 13. Juli 2020 - KRB 99/19, WuW 2020, 605 Rn. 40 - Bierkartell;… Urteile vom 12. Juli 2016 - KZR 25/14, BGHZ 211, 146 Rn. 23 f. - Lottoblock II;… vom 12. April 2016 - KZR 31/14, NZKart 2016, 371 Rn. 44 - Gemeinschaftsprogramme;… Beschluss vom 14. August 2008 - KVR 54/07, WM 2008, 1983 Rn. 43 - Lottoblock I; EuGH…, Urteil vom 4. Juni 2009 - C-8/08, Slg. 2009, I-4529 Rn. 52 - T-Mobile Netherlands/NMa; Urteil vom 21. Januar 2016 - C-74/14, WuW 2016, 126 Rn. 33 - Eturas), sondern weitergehend auch dafür, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Preiseffekt eintritt, bedarf im Streitfall somit keiner Entscheidung. - EuGH, 21.06.2017 - C-621/15
Der Fehler eines Impfstoffs und der ursächliche Zusammenhang zwischen diesem …
Unter diesen Umständen fällt es nach dem Grundsatz der Verfahrensautonomie und vorbehaltlich der Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität der innerstaatlichen Rechtsordnung jedes Mitgliedstaats zu, die Modalitäten der Beweiserhebung, die vor dem zuständigen nationalen Gericht zulässigen Beweismittel oder die Grundsätze für die Würdigung der Beweiskraft der vorgelegten Beweismittel durch dieses Gericht sowie das erforderliche Beweismaß festzulegen (…vgl. entsprechend Urteil vom 15. Oktober 2015, Nike European Operations Netherlands, C-310/14, EU:C:2015:690, Rn. 27 und 28, und Urteil vom 21. Januar 2016, Eturas u. a., C-74/14, EU:C:2016:42, Rn. 30 und 32).
- BGH, 29.11.2022 - KZR 42/20
Schaden für Schlecker durch Drogeriekartell?
Der Effektivitätsgrundsatz verlangt, dass die nationalen Rechtsvorschriften, die die Beweiswürdigung und das Beweismaß regeln, die Durchsetzung der Wettbewerbsregeln der Union nicht unmöglich machen oder übermäßig erschweren dürfen (vgl. EuGH…, Urteil vom 14. Juni 2011 - C-360/09, Slg. 2011, I-5161 = WuW/E EU-R 1975 Rn. 24 - Pfleiderer; vom 21. Januar 2016 - C-74/14, WuW 2016, 126 Rn. 35 - Eturas;… BGHZ 211, 146 Rn. 37, 45 - Lottoblock II). - BGH, 13.07.2020 - KRB 99/19
Bierkartell - Kartellrecht: Zweigliedrigkeit des Abgestimmten Verhaltens; …
Dieses Selbständigkeitspostulat nimmt den Unternehmen zwar nicht das Recht, sich dem festgestellten oder erwarteten Verhalten ihrer Konkurrenten anzupassen; es steht aber streng jeder Fühlungnahme entgegen, die "geeignet" ist, das Marktverhalten eines Wettbewerbers zu beeinflussen oder diesen über das - beabsichtigte oder in Erwägung gezogene - eigene Marktverhalten ins Bild zu setzen (…Urteile vom 4. Juni 2009 - C-8/08, Slg. 2009 I-4529 Rn. 32 f. - T-Mobile Netherlands/NMa;… vom 19. März 2015 - C-286/13 P, WuW/E EU-R 3272 Rn. 120 - Dole Food u.a./Kommission; vom 21. Januar 2016 - C-74/14, NZKart 2016, 133 Rn. 27 - Eturas;… vgl. auch Hengst in Langen/Bunte, Kartellrecht, 13. Aufl., Bd. 2, Art. 101 AEUV Rn. 118); so liegt es namentlich, wenn sich ein Informationsaustausch eignet, Unsicherheiten unter den Beteiligten auszuräumen (…s. Slg. 2009 I-4529 Rn. 42 f. - T-Mobile Netherlands/NMa).Der Gerichtshof versteht die Kausalitätsvermutung als keine bloße Verfahrensregel, deren Anwendung den nationalen Gerichten nach dem Grundsatz der Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten freistünde, sondern als in Art. 81 Abs. 1 EGV und Art. 101 Abs. 1 AEUV verorteten integralen Bestandteil des Gemeinschafts- bzw. Unionsrechts (…s. Slg. 2009 I-4529 Rn. 52 - T-Mobile Netherlands/NMa; Urteil vom 21. Januar 2016 - C-74/14, NZKart 2016, 133 Rn. 33 - Eturas).
In anderem Zusammenhang hat er für Bußgeldverfahren sowohl der Europäischen Union als auch der Mitgliedstaaten wegen des Vorwurfs der abgestimmten Verhaltensweise zum einen mit Blick auf die Unschuldsvermutung eine Beweislastumkehr als unzulässig beurteilt (…s. Urteile vom 8. Juli 1999 - C-235/92 P, Slg. 1999 I-4539 Rn. 181 - Montecatini/Kommission;… vom 22. November 2012 - C-89/11 P, WuW/E EU-R 2578 Rn. 78 - E.ON Energie/Kommission) und zum anderen verlangt, dass an die Widerlegung einer - aus dem Effektivitätsgrundsatz zu folgernden - Vermutung "keine übertriebenen oder unrealistischen Anforderungen" gestellt werden dürfen (Urteil vom 21. Januar 2016 - C-74/14, NZKart 2016, 133 Rn. 41 - Eturas).
- EuGH, 21.07.2016 - C-542/14
VM Remonts u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Art. 101 Abs. 1 …
[21] Insoweit ist zunächst festzuhalten, dass sich die Frage nicht auf die Regeln über die Beweiswürdigung und das erforderliche Beweismaß bezieht, die mangels einschlägiger Unionsregeln grundsätzlich in den Bereich der Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten fallen (vgl. Urteil vom 21. Januar 2016, Eturas u. a., C-74/14, EU:C:2016:42, Rn. 29 bis 37), sondern auf die Tatbestandsmerkmale eines Verstoßes, die erfüllt sein müssen, damit festgestellt werden kann, dass ein Unternehmen für eine abgestimmte Verhaltensweise verantwortlich ist.Eine solche Voraussetzung ist zwar erfüllt, wenn das Unternehmen die Absicht hatte, seinen Konkurrenten über seinen Dienstleister seine vertraulichen Geschäftsinformationen zu offenbaren, oder wenn es ausdrücklich oder stillschweigend gebilligt hat, dass der Dienstleister diese vertraulichen Geschäftsinformationen mit den Konkurrenten teilt (…vgl. entsprechend Urteile vom 7. Januar 2004, Aalborg Portland u. a./Kommission, C-204/00 P, C-205/00 P, C-211/00 P, C-213/00 P, C-217/00 P und C-219/00 P, EU:C:2004:6, Rn. 82 bis 84, und vom 21. Januar 2016, Eturas u. a., C-74/14, EU:C:2016:42, Rn. 28), doch ist dies nicht der Fall, wenn der Dienstleister, ohne das auftraggebende Unternehmen darüber zu informieren, dessen vertrauliche Geschäftsinformationen genutzt hat, um die Angebote der Konkurrenten zu erstellen.
- OLG Düsseldorf, 02.10.2018 - 6 Kart 6/17
Urteil im Verfahren um das "Wurstkartell" wegen Preisabsprachen: …
Die Leitungsperson und/oder das Unternehmen muss sich, um seine Verantwortung zu beenden, offen und eindeutig vom Kartell distanzieren, so dass den anderen Teilnehmern bewusst ist, dass es die allgemeinen Ziele des Kartells nicht mehr unterstützt (vgl. EuGH, Urteil vom 21. Januar 2016, C-74/14, Rn. 28, 46, juris; EuG…, Urteil vom 27. September 2006, GlaxoSmithKline Services/Kommission, T-168/01, Rn. 86, juris; EuG…, Urteil vom 15. Juli 2015, T-393/10, Rn. 281, juris). - EuGH, 17.05.2018 - C-531/16
Specializuotas transportas - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie …
Sind die in der dritten Frage angeführten Rechtsvorschriften und Art. 101 Abs. 1 AEUV (zusammen oder gesondert, aber ohne Beschränkung auf diese Bestimmungen) im Licht der Urteile des Gerichtshofs vom 12. März 2015, eVigilo (C-538/13, EU:C:2015:166), vom 21. Januar 2016, Eturas u. a. (C-74/14, EU:C:2016:42), und vom 21. Juli 2016, VM Remonts u. a. (C-542/14, EU:C:2016:578), dahin zu verstehen und auszulegen, dass.Was das Beweismaß angeht, mit dem sich nachweisen lässt, dass weder eigenständige noch unabhängige Angebote vorliegen, so verlangt der Effektivitätsgrundsatz, dass der Nachweis für einen Verstoß gegen das Vergaberecht der Union nicht nur durch unmittelbare Beweise erbracht werden kann, sondern auch mittels Indizien, sofern diese objektiv und übereinstimmend sind, und dass die miteinander verbundenen Bieter in der Lage sind, den Beweis des Gegenteils zu erbringen (vgl. entsprechend Urteil vom 21. Januar 2016, Eturas u. a., C-74/14, EU:C:2016:42, Rn. 37).
- EuGH, 22.06.2022 - C-267/20
Wettbewerb
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs die Vorschriften über die Beweislast und das Beweismaß grundsätzlich als Verfahrensvorschriften eingestuft werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Januar 2016, Eturas u. a., C-74/14, EU:C:2016:42, Rn. 30 bis 32). - EuGH, 29.06.2023 - C-211/22
Super Bock Bebidas
Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ist es mangels einschlägiger Unionsregeln zu den Grundsätzen für die Beweiswürdigung und das Beweismaß im Rahmen eines einzelstaatlichen Verfahrens zur Anwendung von Art. 101 AEUV nach dem Grundsatz der Verfahrensautonomie Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung jedes Mitgliedstaats, entsprechende Regeln festzulegen, vorausgesetzt allerdings, dass sie nicht ungünstiger sind als diejenigen, die gleichartige Sachverhalte regeln, die dem innerstaatlichen Recht unterliegen (Äquivalenzgrundsatz), und dass sie die Ausübung der durch das Unionsrecht verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsgrundsatz) (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Januar 2016, Eturas u. a., C-74/14, EU:C:2016:42, Rn. 30 bis 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).In den meisten Fällen muss das Vorliegen einer aufeinander abgestimmten Verhaltensweise oder einer Vereinbarung nämlich aus einer Reihe von Koinzidenzen und Indizien abgeleitet werden, die bei einer Gesamtbetrachtung mangels einer anderen schlüssigen Erklärung den Beweis für eine Verletzung der Wettbewerbsregeln darstellen können (Urteil vom 21. Januar 2016, Eturas u. a., C-74/14, EU:C:2016:42, Rn. 36 und 37 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
- Generalanwalt beim EuGH, 22.11.2017 - C-531/16
Specializuotas transportas - Vorlage zur Vorabentscheidung Richtlinie 2004/18/EG …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2017 - C-434/15
Nach Ansicht von Generalanwalt Szpunar gehört die elektronische Plattform Uber, …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2017 - C-621/15
W u.a. - Haftung für fehlerhafte Produkte - Arzneimittelhersteller - Impfung …
- EuG, 27.09.2023 - T-172/21
Online-Videospiele: Das Gericht bestätigt einen Verstoß gegen das …
- EuGH, 16.02.2017 - C-95/15
H&R ChemPharm / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer …
- EuGH, 27.01.2022 - C-347/20
Zinātnes parks
- EuG, 28.03.2019 - T-433/16
Pometon / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für …
- EuGH, 16.02.2017 - C-94/15
Tudapetrol Mineralölerzeugnisse Nils Hansen / Kommission - Rechtsmittel - …
- EuGH, 16.02.2017 - C-90/15
Hansen & Rosenthal und H&R Wax Company Vertrieb / Kommission - Rechtsmittel - …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2017 - C-177/16
Autortiesibu un komunicēsanās konsultāciju aģentura - …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2017 - C-129/16
Túrkevei Tejtermelő Kft. - Umwelt - Richtlinie 2004/35 - Umwelthaftung zur …
- EuGH, 16.06.2022 - C-699/19
Quanta Storage/ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Optische …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2021 - C-86/20
Vinarství U Kaplicky - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame …
Rechtsprechung
EuGH, 18.02.2016 - C-49/14 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
Finanmadrid EFC
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln - Mahnverfahren - Zwangsvollstreckungsverfahren - Befugnis des nationalen Vollstreckungsgerichts, die Unwirksamkeit der missbräuchlichen Klausel vom Amts wegen zu berücksichtigen - Rechtskraft - ...
- Europäischer Gerichtshof
Finanmadrid EFC
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln - Mahnverfahren - Zwangsvollstreckungsverfahren - Befugnis des nationalen Vollstreckungsgerichts, die Unwirksamkeit der missbräuchlichen Klausel von Amts wegen zu berücksichtigen - Rechtskraft - ...
- Betriebs-Berater
Zur Überprüfung der Missbräuchlichkeit einer Klausel im Rahmen des Verfahrens zur Vollstreckung des Mahnbescheids von Amts wegen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Zur Überprüfung der Missbräuchlichkeit einer Klausel im Rahmen des Verfahrens zur Vollstreckung des Mahnbescheids von Amts wegen
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Finanmadrid EFC
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln - Mahnverfahren - Zwangsvollstreckungsverfahren - Befugnis des nationalen Vollstreckungsgerichts, die Unwirksamkeit der missbräuchlichen Klausel von Amts wegen zu berücksichtigen - ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 11.11.2015 - C-49/14
- EuGH, 18.02.2016 - C-49/14
Papierfundstellen
- EuZW 2016, 435
Wird zitiert von ... (37) Neu Zitiert selbst (8)
- EuGH, 14.06.2012 - C-618/10
Das nationale Gericht darf eine missbräuchliche Klausel eines Vertrags zwischen …
Auszug aus EuGH, 18.02.2016 - C-49/14
35 Um dem vorlegenden Gericht eine für die Entscheidung des bei ihm anhängigen Rechtsstreits sachdienliche Antwort zu geben, ist vorab darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof im Urteil Banco Español de Crédito (C - 618/10, EU:C:2012:349) bereits darüber befunden hat, welche Aufgaben das nationale Gericht aufgrund der Bestimmungen der Richtlinie 93/13 im Rahmen eines Mahnverfahrens hat, wenn der Verbraucher keinen Widerspruch gegen den gegen ihn erlassenen Mahnbescheid erhoben hat.36 Der Gerichtshof hat in diesem Urteil u. a. entschieden, dass die Richtlinie 93/13 dahin auszulegen ist, dass sie einer mitgliedstaatlichen Regelung entgegensteht, nach der das mit einem Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids befasste Gericht, sofern der Verbraucher keinen Widerspruch erhebt, weder a limine noch in irgendeiner anderen Phase des Verfahrens von Amts wegen prüfen darf, ob eine Klausel in einem Vertrag zwischen einem Gewerbetreibenden und einem Verbraucher missbräuchlich ist, obwohl es über die hierzu erforderlichen rechtlichen und tatsächlichen Grundlagen verfügt (Urteil Banco Español de Crédito, C - 618/10, EU:C:2012:349, Nr. 1 des Tenors).
37 Zu beachten ist, dass die nationale Regelung in der Fassung, die auf den Rechtsstreit, in dessen Rahmen das Vorabentscheidungsersuchen gestellt wurde, das zum Urteil Banco Español de Crédito (C - 618/10, EU:C:2012:349) geführt hat, anwendbar war, dem Richter - nicht dem "Secretario judicial" - die Befugnis zum Erlass eines Mahnbescheids übertrug.
43 Was zum anderen den Effektivitätsgrundsatz betrifft, hat der Gerichtshof wiederholt darauf hingewiesen, dass jeder Fall, in dem sich die Frage stellt, ob eine nationale Verfahrensvorschrift die Anwendung des Unionsrechts unmöglich macht oder übermäßig erschwert, unter Berücksichtigung der Stellung dieser Vorschrift im gesamten Verfahren, des Verfahrensablaufs und der Besonderheiten des Verfahrens vor den verschiedenen nationalen Stellen zu prüfen ist (Urteil Banco Español de Crédito, C - 618/10, EU:C:2012:349, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).
52 In diesem Zusammenhang ist erstens darauf hinzuweisen, dass eine nicht zu vernachlässigende Gefahr besteht, dass die betroffenen Verbraucher nicht den erforderlichen Widerspruch erheben, sei es wegen der besonders kurzen Frist, die hierfür vorgesehen ist, sei es, weil sie im Hinblick auf die Kosten, die ein gerichtliches Verfahren im Vergleich zur Höhe der bestrittenen Forderung mit sich brächte, davon abgehalten werden könnten, sich zu verteidigen, sei es, weil sie den Umfang ihrer Rechte nicht kennen oder nicht richtig erfassen, oder auch wegen der knappen Angaben in dem von den Gewerbetreibenden eingereichten Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids und folglich der Unvollständigkeit der Informationen, über die sie verfügen (vgl. in diesem Sinne Urteil Banco Español de Crédito, C - 618/10, EU:C:2012:349, Rn. 54).
- EuGH, 14.03.2013 - C-415/11
Die spanischen Rechtsvorschriften widersprechen dem Unionsrecht, soweit sie dem …
Auszug aus EuGH, 18.02.2016 - C-49/14
Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn diese die Auslegung des Unionsrechts betreffen (Urteil Aziz, C - 415/11, EU:C:2013:164, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).28 Ein Vorabentscheidungsersuchen eines nationalen Gerichts kann demnach nur dann zurückgewiesen werden, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil Aziz, C - 415/11, EU:C:2013:164, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
42 Es geht nämlich insbesondere aus Art. 551 in Verbindung mit Art. 552 und Art. 816 Abs. 2 LEC hervor, dass das mit der Vollstreckung eines Mahnbescheids befasste Gericht nach spanischem Verfahrensrecht weder von Amts wegen prüfen darf, ob eine Klausel in einem Vertrag zwischen einem Gewerbetreibenden und einem Verbraucher missbräuchlich im Sinne von Art. 6 der Richtlinie 93/13 ist, noch von Amts wegen prüfen darf, ob eine solche Klausel gegen zwingendes nationales Recht verstößt, was allerdings vom vorlegenden Gericht festzustellen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Aziz, C - 415/11, EU:C:2013:164, Rn. 52).
- EuGH, 27.02.2014 - C-470/12
Pohotovosť - Vorabentscheidungsersuchen - Verbraucherkreditvertrag - …
Auszug aus EuGH, 18.02.2016 - C-49/14
44 Dabei sind gegebenenfalls die Grundsätze zu berücksichtigen, die dem nationalen Rechtsschutzsystem zugrunde liegen, wie z. B. der Schutz der Verteidigungsrechte, der Grundsatz der Rechtssicherheit und der ordnungsgemäße Ablauf des Verfahrens (Urteile Asociación de Consumidores Independientes de Castilla y León, C - 413/12, EU:C:2013:800, Rn. 34, und Pohotovost, C - 470/12, EU:C:2014:101, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 05.12.2013 - C-413/12
Asociación de Consumidores Independientes de Castilla y León - …
Auszug aus EuGH, 18.02.2016 - C-49/14
44 Dabei sind gegebenenfalls die Grundsätze zu berücksichtigen, die dem nationalen Rechtsschutzsystem zugrunde liegen, wie z. B. der Schutz der Verteidigungsrechte, der Grundsatz der Rechtssicherheit und der ordnungsgemäße Ablauf des Verfahrens (Urteile Asociación de Consumidores Independientes de Castilla y León, C - 413/12, EU:C:2013:800, Rn. 34, und Pohotovost, C - 470/12, EU:C:2014:101, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 06.10.2009 - C-40/08
Asturcom Telecomunicaciones - Richtlinie 93/13/EWG - Verbraucherverträge - …
Auszug aus EuGH, 18.02.2016 - C-49/14
48 Es ist nämlich darauf hinzuweisen, dass es nach dem Grundsatz der Verfahrensautonomie zwar Sache der innerstaatlichen Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten ist, die Modalitäten der Wirkung der Rechtskraft festzulegen, dass diese Bedingungen jedoch den Grundsätzen der Äquivalenz und der Effektivität entsprechen müssen (vgl. in diesem Sinne Urteil Asturcom Telecomunicaciones, C - 40/08, EU:C:2009:615, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 28.11.2000 - C-88/99
Roquette Frères
Auszug aus EuGH, 18.02.2016 - C-49/14
32 Unter diesen Umständen und in Anbetracht dessen, dass es Aufgabe des Gerichtshofs ist, dem vorlegenden Gericht eine für die Entscheidung des bei diesem anhängigen Rechtsstreits sachdienliche Antwort zu geben (vgl. in diesem Sinne Urteile Roquette Frères, C - 88/99, EU:C:2000:652, Rn. 18, und Attanasio Group, C - 384/08, EU:C:2010:133, Rn. 19), ist festzustellen, dass die Auslegung des Unionsrechts, um die mit der ersten, der dritten und der vierten Frage ersucht wird, nicht offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht. - Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2014 - C-169/14
Sánchez Morcillo und Abril García - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche …
Auszug aus EuGH, 18.02.2016 - C-49/14
Der Gerichtshof hat allerdings hervorgehoben, dass diese Modalitäten die doppelte Voraussetzung erfüllen müssen, dass sie nicht ungünstiger sein dürfen als diejenigen, die gleichartige, dem innerstaatlichen Recht unterliegende Sachverhalte regeln (Äquivalenzgrundsatz), und dass sie die Ausübung der den Verbrauchern durch das Unionsrecht verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren dürfen (Effektivitätsgrundsatz) (vgl. in diesem Sinne Urteil Sánchez Morcillo und Abril García, C - 169/14, EU:C:2014:2099, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 11.03.2010 - C-384/08
Attanasio Group - Art. 43 EG und 48 EG - Regionale Regelung, in der verbindliche …
Auszug aus EuGH, 18.02.2016 - C-49/14
32 Unter diesen Umständen und in Anbetracht dessen, dass es Aufgabe des Gerichtshofs ist, dem vorlegenden Gericht eine für die Entscheidung des bei diesem anhängigen Rechtsstreits sachdienliche Antwort zu geben (vgl. in diesem Sinne Urteile Roquette Frères, C - 88/99, EU:C:2000:652, Rn. 18, und Attanasio Group, C - 384/08, EU:C:2010:133, Rn. 19), ist festzustellen, dass die Auslegung des Unionsrechts, um die mit der ersten, der dritten und der vierten Frage ersucht wird, nicht offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht.
- EuGH, 03.02.2021 - C-555/19
Das Verbot, im Rahmen bundesweit ausgestrahlter deutscher Fernsehprogramme …
Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ist in dem Verfahren nach Art. 267 AEUV, das auf einer klaren Aufgabentrennung zwischen den nationalen Gerichten und dem Gerichtshof beruht, aber allein das nationale Gericht für die Feststellung und Beurteilung des Sachverhalts des Ausgangsrechtsstreits sowie die Auslegung und Anwendung des nationalen Rechts zuständig (Urteil vom 18. Februar 2016, Finanmadrid EFC, C-49/14, EU:C:2016:98, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 09.04.2024 - C-582/21
Profi Credit Polska (Réouverture de la procédure terminée par une décision …
Zum einen erfordert nämlich, wenn ein Gewerbetreibender gegen einen Verbraucher einen Vollstreckungstitel auf der Grundlage eines mit diesem geschlossenen Vertrags erwirkt, ohne dass die etwaige Missbräuchlichkeit sämtlicher oder eines Teils der Klauseln dieses Vertrags geprüft worden wäre, der Effektivitätsgrundsatz, dass das mit der Vollstreckung dieses Titels befasste Gericht diese Prüfung gegebenenfalls von Amts wegen vornehmen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Februar 2016, Finanmadrid EFC, C-49/14, EU:C:2016:98, Rn. 55). - EuGH, 21.06.2016 - C-15/15
Die mit der Androhung der Nichtigkeit verbundene Verpflichtung, …
Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass aufgrund dessen, dass nur das nationale Gericht, das mit dem Rechtsstreit befasst ist und in dessen Verantwortungsbereich die zu erlassende Entscheidung fällt, im Hinblick auf die Besonderheiten der Rechtssache sowohl die Erforderlichkeit als auch die Erheblichkeit der dem Gerichtshof vorzulegenden Fragen zu beurteilen hat (vgl. u. a. Urteil vom 18. Februar 2016, Finanmadrid EFC, C-49/14, EU:C:2016:98, Rn. 27), die Vorlagefrage auf der Grundlage dieser Prämisse zu beantworten ist; die Prüfung der Richtigkeit dieser Prämisse - insbesondere, wie der Generalanwalt in den Nrn. 25 bis 28 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, unter Berücksichtigung der Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I) (…ABl. 2008, L 177, S. 6) - ist indessen Sache des vorlegenden Gerichts.
- Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2018 - C-176/17
Profi Credit Polska - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - …
21 Urteile vom 7. Dezember 2017, Banco Santander (…C-598/15, EU:C:2017:945, Rn. 38), vom 18. Februar 2016, Finanmadrid EFC (C-49/14, EU:C:2016:98, Rn. 40), und vom 14. Juni 2012, Banco Español de Crédito (…C-618/10, EU:C:2012:349, Rn. 46).22 Urteile vom 18. Februar 2016, Finanmadrid EFC (C-49/14, EU:C:2016:98, Rn. 43), und vom 14. Juni 2012, Banco Español de Crédito (…C-618/10, EU:C:2012:349, Rn. 49).
23 Urteile vom 18. Februar 2016, Finanmadrid EFC (C-49/14, EU:C:2016:98, Rn. 36), vom 14. Juni 2012, Banco Español de Crédito (…C-618/10, EU:C:2012:349, Rn. 57), und vom 4. Juni 2009, Pannon GSM (…C-243/08, EU:C:2009:350, Rn. 35).
26 Urteil vom 18. Februar 2016, Finanmadrid EFC (C-49/14, EU:C:2016:98, Rn. 45, 46 und 50).
30 Urteil vom 18. Februar 2016, Finanmadrid EFC (C-49/14, EU:C:2016:98, Rn. 47 und 51); vgl. auch Beschluss vom 21. Juni 2016, Aktiv Kapital Portfolio (…C-122/14, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:486, Rn. 29 und 36).
34 Urteile vom 1. Oktober 2015, ERSTE Bank Hungary (…C-32/14, EU:C:2015:637, Rn. 62), vom 10. September 2014, Kusionová (…C-34/13, EU:C:2014:2189, Rn. 56), und vom 6. Oktober 2009, Asturcom Telecomunicaciones (…C-40/08, EU:C:2009:615, Rn. 47); vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Szpunar in der Rechtssache Finanmadrid EFC (C-49/14, EU:C:2015:746, Rn. 43) und meine Schlussanträge in der Rechtssache Aziz (…C-415/11, EU:C:2012:700, Rn. 55).
36 Urteile vom 18. Februar 2016, Finanmadrid EFC (C-49/14, EU:C:2016:98, Rn. 52), vom 14. März 2013, Aziz (…C-415/11, EU:C:2013:164, Rn. 58), und vom 14. Juni 2012, Banco Español de Crédito (…C-618/10, EU:C:2012:349, Rn. 54).
- BVerwG, 28.07.2016 - 7 C 7.14
Zurückverweisung; Rechtsänderung im Revisionsverfahren; missbräuchliche …
Die gerichtlichen Verfahren dürfen nicht ungünstiger sein als diejenigen, die gleichartige innerstaatliche Sachverhalte regeln (Äquivalenzgrundsatz), und sie dürfen die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsgrundsatz;… vgl. EuGH, Urteile vom 15. Januar 2013 - C-416/10 [ECLI:EU:C:2013:8], Krizan - Rn. 85 ff. und vom 18. Februar 2016 - C-49/14 [ECLI:EU:C:2015:746], Finanmadrid - Rn. 41).Für das gerichtliche Verfahren, für das eine entsprechende Normierung fehlt, ist diesem Anliegen durch den allgemeinen aus Art. 19 Abs. 4 GG fließenden Anspruch auf Rechtsschutz in angemessener Zeit hinreichend Genüge getan (zur Berücksichtigungsfähigkeit solcher dem nationalen Rechtsschutzsystem zugrunde liegenden Grundsätze vgl. EuGH, Urteil vom 18. Februar 2016 - C-49/14, Finanmadrid - Rn. 44 sowie Schlussanträge vom 19. April 2012 der Generalanwältin Kokott im Verfahren - C-416/10 [ECLI:EU:C:2012:218], Krizan - Rn. 155).
- EuGH, 13.09.2018 - C-176/17
Profi Credit Polska - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - …
Nach Ansicht des vorlegenden Gerichts unterscheidet sich die vorliegende Rechtssache von den Rechtssachen, in denen die Urteile vom 14. Juni 2012, Banco Español de Crédito (C-618/10, EU:C:2012:349), und vom 18. Februar 2016, Finanmadrid EFC (C-49/14, EU:C:2016:98), ergangen sind, in denen die nationalen Gerichte über die vertraglichen Dokumente zum Nachweis der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien verfügt hätten, weshalb es ihnen möglich gewesen sei, die in diesen Dokumenten enthaltenen missbräuchlichen Klauseln für unanwendbar zu erklären.Der Gerichtshof hatte in den Rechtssachen, in denen die Urteile vom 14. Juni 2012, Banco Español de Crédito (C-618/10, EU:C:2012:349), und vom 18. Februar 2016, Finanmadrid EFC (C-49/14, EU:C:2016:98), sowie der Beschluss vom 21. Juni 2016, Aktiv Kapital Portfolio (C-122/14, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:486), ergangen sind, Gelegenheit, klarzustellen, dass diese Gründe auch, wie unter den Umständen des Ausgangsverfahrens, für ein Zahlungsbefehlsverfahren gelten.
Ein wirksamer Schutz der dem Verbraucher von der Richtlinie 93/13 gewährleisteten Rechte kann nämlich nur dann garantiert werden, wenn die nationalen Verfahrensregeln es ermöglichen, dass die im betreffenden Vertrag enthaltenen Klauseln im Rahmen des Zahlungsbefehlsverfahrens oder im Rahmen des Verfahrens zur Vollstreckung des Zahlungsbefehls von Amts wegen auf ihre Missbräuchlichkeit überprüft werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Februar 2016, Finanmadrid EFC, C-49/14, EU:C:2016:98, Rn. 46, …und Beschluss vom 21. Juni 2016, Aktiv Kapital Portfolio, C-122/14, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:486, Rn. 30).
Wie die Generalanwältin in Nr. 77 ihrer Schlussanträge ausgeführt hat, muss das vorlegende Gericht zur Bestimmung, ob ein Verfahren wie das in der Ausgangsrechtssache in Rede stehende einem Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf entgegensteht, nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs prüfen, ob die Modalitäten des Widerspruchsverfahrens, die das nationale Recht vorsieht, nicht dazu führen, dass eine nicht zu vernachlässigende Gefahr entsteht, dass der Verbraucher den erforderlichen Rechtsbehelf nicht erhebt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Juni 2012, Banco Español de Crédito, C-618/10, EU:C:2012:349, Rn. 54…, vom 14. März 2013, Aziz, C-415/11, EU:C:2013:164, Rn. 58, und vom 18. Februar 2016, Finanmadrid EFC, C-49/14, EU:C:2016:98, Rn. 52).
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass eine nicht zu vernachlässigende Gefahr besteht, dass die betroffenen Verbraucher nicht den erforderlichen Widerspruch erheben, sei es wegen der besonders kurzen Frist, die hierfür vorgesehen ist, sei es, weil sie im Hinblick auf die Kosten, die ein gerichtliches Verfahren im Vergleich zur Höhe der bestrittenen Forderung mit sich brächte, davon abgehalten werden könnten, sich zu verteidigen, sei es, weil sie den Umfang ihrer Rechte nicht kennen oder nicht richtig erfassen, oder auch wegen der knappen Angaben in dem von den Gewerbetreibenden eingereichten Antrag auf Erlass eines Zahlungsbefehls und folglich der Unvollständigkeit der Informationen, über die sie verfügen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Februar 2016, Finanmadrid EFC, C-49/14, EU:C:2016:98, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie Beschluss vom 21. Juni 2016, Aktiv Kapital Portfolio, C-122/14, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:486, Rn. 37).
- Generalanwalt beim EuGH, 31.10.2019 - C-453/18
Bondora
Der Gerichtshof hat seine Analyse im Urteil Finanmadrid EFC vervollständigt, wonach die Richtlinie 93/13 dahin auszulegen ist, dass sie "einer nationalen Regelung ... entgegensteht, nach der das mit der Vollstreckung eines Mahnbescheids befasste Gericht die Missbräuchlichkeit einer in einem Vertrag zwischen einem Gewerbetreibenden und einem Verbraucher enthaltenen Klausel nicht von Amts wegen prüfen darf, wenn die mit dem Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids befasste Stelle nicht befugt ist, eine solche Prüfung vorzunehmen"(32).20 Schlussanträge von Generalanwalt Szpunar in der Rechtssache Finanmadrid EFC (C-49/14, EU:C:2015:746, Nr. 27).
32 Vgl. Urteil vom 18. Februar 2016, Finanmadrid EFC (C-49/14, EU:C:2016:98, Rn. 55).
48 In der Rechtssache Finanmadrid EFC hat Generalanwalt Szpunar u. a. aus diesem Grund festgestellt: " De lege ferenda wäre es wünschenswert, die Verordnung ..., die Forderungen aus Verbraucherverträgen umfassen kann, dahin zu ändern, dass die Kontrolle missbräuchlicher Klauseln von Amts wegen im Stadium des Erlasses des Europäischen Zahlungsbefehls ausdrücklich vorgesehen wird." Vgl. hierzu Schlussanträge von Generalanwalt Szpunar in der Rechtssache Finanmadrid EFC (C-49/14, EU:C:2015:746, Fn. 20).
- BFH, 14.11.2018 - I R 47/16
Umfang der Bindungswirkung eines Feststellungsbescheids i.S. des § 18 Abs. 1 Satz …
Diese haben nach der EuGH-Rechtsprechung allerdings den Effektivitätsgrundsatz sowie das Äquivalenzprinzip zu beachten (z.B. EuGH-Urteil Finanmadrid EFC vom 18. Februar 2016 C-49/14, EU:C:2016:98;… s. weitere Nachweise z.B. im BFH-Beschluss vom 8. September 2015 V B 5/15, BFH/NV 2016, 7, und im Senatsbeschluss vom 27. Februar 2018 I B 37/17, BFH/NV 2018, 841). - EuGH, 26.06.2019 - C-407/18
Addiko Bank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Missbräuchliche Klauseln in …
Diese Modalitäten müssen allerdings die doppelte Voraussetzung erfüllen, dass sie nicht ungünstiger sein dürfen als diejenigen, die gleichartige, dem innerstaatlichen Recht unterliegende Sachverhalte regeln (Äquivalenzgrundsatz), und dass sie die Ausübung der den Verbrauchern durch das Unionsrecht verliehenen Rechte nicht unmöglich machen oder übermäßig erschweren dürfen (Effektivitätsgrundsatz) (Urteil vom 18. Februar 2016, Finanmadrid EFC, C-49/14, EU:C:2016:98, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).Dabei sind gegebenenfalls die Grundsätze zu berücksichtigen, die dem nationalen Rechtsschutzsystem zugrunde liegen, wie z. B. der Schutz der Verteidigungsrechte, der Grundsatz der Rechtssicherheit und der ordnungsgemäße Ablauf des Verfahrens (…vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 1. Oktober 2015, ERSTE Bank Hungary, C-32/14, EU:C:2015:637, Rn. 51, und vom 18. Februar 2016, Finanmadrid EFC, C-49/14, EU:C:2016:98, Rn. 43 und 44).
Wie bereits dargelegt, kann nämlich ein wirksamer Schutz der dem Verbraucher durch die Richtlinie 93/13 verliehenen Rechte nur dann garantiert werden, wenn die nationale Regelung es ermöglicht, dass die im betreffenden Vertrag enthaltenen Klauseln im Rahmen des Zahlungsbefehlsverfahrens oder des Verfahrens zur Vollstreckung des Zahlungsbefehls von Amts wegen auf ihre Missbräuchlichkeit überprüft werden (vgl. u. a. Urteile vom 18. Februar 2016, Finanmadrid EFC, C-49/14, EU:C:2016:98, Rn. 46, …und vom 13. September 2018, Profi Credit Polska, C-176/17, EU:C:2018:711, Rn. 44).
- EuGH, 20.09.2018 - C-448/17
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Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass ein wirksamer Schutz der Rechte aus der Richtlinie 93/13 nur dann garantiert werden kann, wenn die nationalen Verfahrensregeln vorsehen, dass die im betreffenden Vertrag enthaltenen Klauseln im Rahmen des Mahnverfahrens oder im Rahmen des Verfahrens zur Vollstreckung des Mahnbescheids von Amts wegen durch ein Gericht auf ihre etwaige Missbräuchlichkeit überprüft werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Februar 2016, Finanmadrid EFC, C-49/14, EU:C:2016:98, Rn. 45 und 46).Daher ist in dem Fall, dass keine Überprüfung der etwaigen Missbräuchlichkeit der in dem betreffenden Vertrag enthaltenen Klauseln von Amts wegen durch ein Gericht in dem Stadium der Vollstreckung des Mahnbescheids vorgesehen ist, davon auszugehen, dass eine solche nationale Regelung geeignet ist, die Wirksamkeit des von der Richtlinie 93/13 beabsichtigten Schutzes zu beeinträchtigen, sofern sie nicht im Stadium des Erlasses des Mahnbescheids eine solche Überprüfung vorsieht oder, wenn eine solche Überprüfung nur im Stadium des Einspruchs gegen den erlassenen Mahnbescheid vorgesehen ist, sofern eine nicht zu vernachlässigende Gefahr besteht, dass der betroffene Verbraucher den erforderlichen Einspruch nicht einlegt, sei es wegen der besonders kurzen Frist, die hierfür vorgesehen ist, sei es, weil er im Hinblick auf die Kosten, die ein gerichtliches Verfahren im Vergleich zur Höhe der bestrittenen Forderung mit sich brächte, davon abgehalten werden könnte, sich zu verteidigen, sei es, weil die nationale Regelung nicht die Pflicht vorsieht, ihm alle Informationen zu übermitteln, die erforderlich sind, damit er den Umfang seiner Rechte erfassen kann (…vgl. entsprechend Urteile vom 14. Juni 2012, Banco Español de Crédito, C-618/10, EU:C:2012:349, Rn. 54, und vom 18. Februar 2016, Finanmadrid EFC, C-49/14, EU:C:2016:98, Rn. 52).
Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass die Wahrung der praktischen Wirksamkeit der Richtlinie 93/13 es verwehrt, dass es nach einer nationalen Regelung zulässig ist, einen Mahnbescheid zu erlassen, ohne dass der Verbraucher zu irgendeinem Zeitpunkt des Verfahrens die Gewähr hätte, dass ein Gericht das Nichtvorliegen missbräuchlicher Klauseln in dem betreffenden Vertrag überprüft (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Februar 2016, Finanmadrid EFC, C-49/14, EU:C:2016:98, Rn. 45).
- Generalanwalt beim EuGH, 05.06.2018 - C-234/17
XC u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Grundsätze des Unionsrechts - …
- EuGH, 29.02.2024 - C-724/22
Investcapital - Vorlage zur Vorabentscheidung - Missbräuchliche Klauseln in …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2016 - C-154/15
Nach Ansicht von Generalanwalt Mengozzi ist die zeitliche Beschränkung der …
- EuGH, 17.05.2022 - C-725/19
Impuls Leasing România
- Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2020 - C-698/18
Raiffeisen Bank
- Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2016 - C-503/15
Margarit Panicello - Vorlage zur Vorabentscheidung - Anrufung des Gerichtshofs - …
- EuGH, 07.12.2017 - C-598/15
Banco Santander - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - …
- EuGH, 16.02.2017 - C-503/15
Margarit Panicello - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - …
- EuGH, 15.06.2023 - C-287/22
Getin Noble Bank (Suspension de l'exécution d'un contrat de crédit)
- Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2017 - C-598/15
Banco Santander
- FG Rheinland-Pfalz, 16.03.2016 - 1 K 1345/13
Zum Umfang der Bindungswirkung eines Feststellungsbescheids nach § 18 Abs. 1 Satz …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.04.2016 - C-15/15
Nach Auffassung von Generalanwalt Henrik Saugmandsgaard Øe verstößt die in einem …
- EuGH, 04.09.2019 - C-347/18
Salvoni - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …
- EuGH, 07.11.2019 - C-419/18
Profi Credit Polska - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - …
- EuGH, 30.06.2022 - C-170/21
Profi Credit Bulgaria (Compensation d'office en cas de clause abusive)
- Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2016 - C-375/15
BAWAG - Rechtsangleichung - Richtlinie 2007/64/EG - Zahlungsdienste im …
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