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   EuGH, 06.07.2017 - C-290/16   

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https://dejure.org/2017,22619
EuGH, 06.07.2017 - C-290/16 (https://dejure.org/2017,22619)
EuGH, Entscheidung vom 06.07.2017 - C-290/16 (https://dejure.org/2017,22619)
EuGH, Entscheidung vom 06. Juli 2017 - C-290/16 (https://dejure.org/2017,22619)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Europäischer Gerichtshof

    Air Berlin

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verkehr - Gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Union - Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 - Bestimmungen zur Preisfestsetzung - Art. 22 Abs. 1 - Art. 23 Abs. 1 - Pflichtangaben bei der Darstellung der der ...

  • IWW

    Art. 23 Abs. 1 Satz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008, Art. 22 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1008/2008, Richtlinie 93/13/EWG

  • kanzlei.biz

    Stornierungsgebühren von Air Berlin sind unzulässig

  • reise-recht-wiki.de

    Bearbeitungsgebühren im Fall eines vom Fluggast stornierten oder nicht angetretenen Fluges

  • ra.de
  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation und Volltext)

    Mehr Klarheit beim Stornieren von Flügen

  • Verbraucherzentrale Bundesverband PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verkehr - Gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Union - Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 - Bestimmungen zur Preisfestsetzung - Art. 22 Abs. 1 - Art. 23 Abs. 1 - Pflichtangaben bei der Darstellung der der ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht/Zivilrecht: Air Berlin/Verbraucherzentrale Bundesverband

  • datenbank.nwb.de

    Stornierungsgebühren von Luftfahrtunternehmen Air Berlin nicht zulässig - Luftfahrtunternehmen müssen zudem alle Bestandteile des zu zahlenden Endpreises gesondert auszuweisen

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Europarechtskonformität der Prüfung der Missbräuchlichkeit von AGB mit pauschaliertem Bearbeitungsentgelt bei Flugstornierung ("Air Berlin")

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Verkehr - Die Stornierungsgebühren, die Luftfahrtunternehmen verlangen, können auf Missbräuchlichkeit überprüft werden

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Air Berlin

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verkehr - Gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Union - Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 - Bestimmungen zur Preisfestsetzung - Art. 22 Abs. 1 - Art. 23 Abs. 1 - Pflichtangaben bei der Darstellung der der ...

  • lto.de (Kurzinformation)

    Verbraucherschutz im Flugverkehr: Airlines müssen Zusatzkosten offenlegen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Stornogebühren im Fall eines vom Fluggast stornierten oder nicht angetretenen Fluges

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Stornierungsgebühren von Luftfahrtunternehmen

  • spiegel.de (Pressebericht, 06.07.2017)

    Airlines müssen Flugnebenkosten gesondert ausweisen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Stornierungsgebühren von Luftfahrtunternehmen können auf Missbräuchlichkeit überprüft werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Air Berlin gescheitert: Stornogebühren und Flugpreise

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Keine pauschale Stornogebühr bei Flugreisen

  • reiserechtfuehrich.com (Kurzinformation und -anmerkung)

    Keine Stornogebühr beim Flug

  • reiserechtfuehrich.com (Kurzinformation)

    Airline muss Endpreis aufschlüsseln und darf keine Bearbeitungsgebühr bei Storno verlangen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Stornierungsgebühren von Luftfahrtunternehmen Air Berlin nicht zulässig - Luftfahrtunternehmen müssen zudem alle Bestandteile des zu zahlenden Endpreises gesondert auszuweisen

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Fluggebühren: EuGH stärkt Rechte von Passagieren bei Stornierung

Besprechungen u.ä.

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2017, 1373
  • GRUR 2018, 305
  • EuZW 2017, 766
  • MMR 2017, 670
  • K&R 2017, 709
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (6)

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2014 - C-487/12

    Nach Ansicht von Generalanwalt Bot ist die spanische Regelung, die den

    Auszug aus EuGH, 06.07.2017 - C-290/16
    Er sieht insoweit Informations- und Transparenzpflichten u. a. in Bezug auf die Tarifbedingungen, den zu zahlenden Endpreis, den Flugpreis und die zu diesem hinzutretenden unvermeidbaren und vorhersehbaren Preisbestandteile sowie die fakultativen Zusatzkosten für Dienste, die den Flugdienst als solchen ergänzen, vor (Urteil vom 18. September 2014, Vueling Airlines, C-487/12, EU:C:2014:2232, Rn. 32).

    Das vorlegende Gericht möchte wissen, ob vor dem Hintergrund des Urteils vom 18. September 2014, Vueling Airlines (C-487/12, EU:C:2014:2232), davon auszugehen ist, dass die Befugnis der Luftfahrtunternehmen, die Flugpreise nach Art. 22 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1008/2008 frei festzulegen, daran hindert, eine nationale Regelung zur Umsetzung des Verbraucherschutzrechts der Union auf eine solche Klausel anzuwenden.

    Wie Generalanwalt Bot in Nr. 27 seiner Schlussanträge in der Rechtssache Vueling Airlines (C-487/12, EU:C:2014:27) ausgeführt hat, wurde mit der Liberalisierung des Luftverkehrsmarkts eine größere Diversifizierung des Angebots sowie eine Festsetzung niedrigerer Preise zugunsten der Verbraucher bezweckt.

    Das Urteil vom 18. September 2014, Vueling Airlines (C-487/12, EU:C:2014:2232), lässt keinen anderen Schluss zu.

    Ganz im Gegenteil hat er darauf hingewiesen, dass es das Unionsrecht, unbeschadet der Anwendung u. a. von Bestimmungen zum Verbraucherschutz, den Mitgliedstaaten nicht verwehrt, Aspekte des Luftbeförderungsvertrags insbesondere zum Schutz der Verbraucher vor missbräuchlichen Geschäftspraktiken zu reglementieren, sofern dabei die Entgeltregelungen der Verordnung Nr. 1008/2008 nicht in Frage gestellt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. September 2014, Vueling Airlines, C-487/12, EU:C:2014:2232, Rn. 44).

  • EuGH, 18.09.2014 - C-487/12

    Die spanische Regelung, die Luftfahrtunternehmen verpflichtet, das aufgegebene

    Auszug aus EuGH, 06.07.2017 - C-290/16
    Er sieht insoweit Informations- und Transparenzpflichten u. a. in Bezug auf die Tarifbedingungen, den zu zahlenden Endpreis, den Flugpreis und die zu diesem hinzutretenden unvermeidbaren und vorhersehbaren Preisbestandteile sowie die fakultativen Zusatzkosten für Dienste, die den Flugdienst als solchen ergänzen, vor (Urteil vom 18. September 2014, Vueling Airlines, C-487/12, EU:C:2014:2232, Rn. 32).

    Das vorlegende Gericht möchte wissen, ob vor dem Hintergrund des Urteils vom 18. September 2014, Vueling Airlines (C-487/12, EU:C:2014:2232), davon auszugehen ist, dass die Befugnis der Luftfahrtunternehmen, die Flugpreise nach Art. 22 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1008/2008 frei festzulegen, daran hindert, eine nationale Regelung zur Umsetzung des Verbraucherschutzrechts der Union auf eine solche Klausel anzuwenden.

    Das Urteil vom 18. September 2014, Vueling Airlines (C-487/12, EU:C:2014:2232), lässt keinen anderen Schluss zu.

    Ganz im Gegenteil hat er darauf hingewiesen, dass es das Unionsrecht, unbeschadet der Anwendung u. a. von Bestimmungen zum Verbraucherschutz, den Mitgliedstaaten nicht verwehrt, Aspekte des Luftbeförderungsvertrags insbesondere zum Schutz der Verbraucher vor missbräuchlichen Geschäftspraktiken zu reglementieren, sofern dabei die Entgeltregelungen der Verordnung Nr. 1008/2008 nicht in Frage gestellt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. September 2014, Vueling Airlines, C-487/12, EU:C:2014:2232, Rn. 44).

  • EuGH, 19.07.2012 - C-112/11

    Ein Vermittler von Flugreisen darf beim Online-Verkauf von Flugscheinen nicht als

    Auszug aus EuGH, 06.07.2017 - C-290/16
    Es ist darauf hinzuweisen, dass bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen sind, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteil vom 19. Juli 2012, ebookers.com Deutschland, C-112/11, EU:C:2012:487, Rn. 12 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 15.01.2015 - C-573/13

    Ein elektronisches Buchungssystem muss bei jedem Flug ab einem Flughafen der

    Auszug aus EuGH, 06.07.2017 - C-290/16
    Aus Art. 23 Abs. 1 Satz 3 der Verordnung Nr. 1008/2008 ergibt sich, dass die Pflicht, mindestens den Flugpreis sowie die Steuern, die Flughafengebühren und die sonstigen Gebühren, Zuschläge und Entgelte - soweit sie zum Flugpreis hinzugerechnet wurden - auszuweisen, die aus Art. 23 Abs. 1 Satz 2 resultierende Pflicht zur Angabe des Endpreises ergänzt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Januar 2015, Air Berlin, C-573/13, EU:C:2015:11, Rn. 44).
  • EuGH, 26.02.2015 - C-143/13

    Matei - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln in Verträgen zwischen

    Auszug aus EuGH, 06.07.2017 - C-290/16
    Mit dieser Richtlinie wird nicht bezweckt, die Preisfreiheit von Luftfahrtunternehmen zu beschränken, vielmehr sollen die Mitgliedstaaten damit zur Schaffung eines Mechanismus verpflichtet werden, der gewährleistet, dass die mögliche Missbräuchlichkeit jeder nicht im Einzelnen ausgehandelten Vertragsklausel zum Zweck des Schutzes geprüft werden kann, der dem Verbraucher aufgrund des Umstands zu gewähren ist, dass er sich gegenüber dem Gewerbetreibenden in einer schwächeren Verhandlungsposition befindet und einen geringeren Informationsstand besitzt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Februar 2015, Matei, C-143/13, EU:C:2015:127, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 27.04.2017 - C-620/15

    A-Rosa Flussschiff - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wanderarbeitnehmer - Soziale

    Auszug aus EuGH, 06.07.2017 - C-290/16
    Es ist darauf hinzuweisen, dass sich die Zuständigkeit des Gerichtshofs im Vorabentscheidungsverfahren darauf beschränkt, sich anhand der Sach- und Rechtslage, wie sie das vorlegende Gericht dargestellt hat, zur Auslegung oder zur Gültigkeit des Unionsrechts zu äußern, um dem vorlegenden Gericht sachdienliche Hinweise für die Entscheidung des bei ihm anhängigen Rechtsstreits zu geben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. April 2017, A-Rosa Flussschiff, C-620/15, EU:C:2017:309, Rn. 35).
  • BGH, 20.03.2018 - X ZR 25/17

    Stornierung der Flugbuchung kann wirksam ausgeschlossen werden

    a) Sind Stornierungsbedingungen als Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Personenluftbeförderungsvertrags geregelt, unterliegen sie grundsätzlich nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB der Inhaltskontrolle, da durch sie von Rechtsvorschriften abweichende oder diese ergänzende Regelungen vereinbart werden (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Juli 2017 - C-290/16, EuZW 2017, 766, 769 - Air Berlin/Bundesverband).
  • EuGH, 15.11.2017 - C-374/16

    Geissel - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Mehrwertsteuer -

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs sind bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Dezember 2009, Yaesu Europe, C-433/08, EU:C:2009:750, Rn. 24, und vom 6. Juli 2017, Air Berlin, C-290/16, EU:C:2017:523, Rn. 22).
  • EuGH, 20.12.2017 - C-102/16

    Im Straßentransportsektor dürfen die Fahrer die ihnen zustehende regelmäßige

    Insoweit sind nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. u. a. Urteil vom 6. Juli 2017, Air Berlin, C-290/16, EU:C:2017:523, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung), sowie im vorliegenden Fall die Entstehungsgeschichte dieser Regelung (Urteil vom 1. Juli 2015, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, C-461/13, EU:C:2015:433, Rn. 30).
  • EuGH, 12.10.2017 - C-289/16

    Kamin und Grill Shop - Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft -

    Des Weiteren sind nach ständiger Rechtsprechung bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteil vom 6. Juli 2017, Air Berlin, C-290/16, EU:C:2017:523, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BGH, 01.08.2023 - X ZR 118/22

    Erstattung des Beförderungsentgelts für einen gebuchten, aber nicht angetretenen

    Soweit es sie an den Fluggast weitergibt, muss es sie vielmehr separat als Bestandteil des Endpreises ausweisen (EuGH, Urteil vom 6. Juli 2017 - C-290/16, GRUR 2018, 305 = RRa 2017, 225 Rn. 27 ff.).

    Auf den von der Beklagten in den Vorinstanzen geltend gemachten Gegenanspruch auf Zahlung einer Verwaltungsgebühr (zu solchen Gebühren vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 2016 - I ZR 220/14, GRUR 2016, 716 - Flugpreise; EuGH, Urteil vom 6. Juli 2017 - C-290/16, GRUR 2018, 305 Rn. 37 ff.) stützt sich die Revision nicht.

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat bereits entschieden, dass die Regelung in Art. 23 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 allein Informations- und Transparenzpflichten statuiert (EuGH, Urteil vom 6. Juli 2017 - C-290/16, GRUR 2018, 305 Rn. 30).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2019 - 13 B 1734/18

    Vorläufiges Aus für "StreamOn"

    vgl. EuGH, Urteile vom 12. April 2018 - C-323/17 -, People Over Wind und Sweetman, Rn. 37, vom 6. Juli 2017 - C-290/16 -, Air Berlin, Rn. 32, und vom 15. März 2017 - C-253/16 -, FlibTravel International SA, Rn. 23.
  • EuGH, 18.11.2020 - C-519/19

    DelayFix - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivil-

    Insoweit ist als Erstes darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof zum Verhältnis zwischen der Richtlinie 93/13 und den Fluggastrechten wie den in der Verordnung Nr. 261/2004 niedergelegten entschieden hat, dass es sich bei der Richtlinie 93/13 um eine allgemeine Regelung zum Schutz der Verbraucher handelt, die in allen Wirtschaftszweigen einschließlich desjenigen des Luftverkehrs anwendbar ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Juli 2017, Air Berlin, C-290/16, EU:C:2017:523, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2018 - C-330/17

    Verbraucherzentrale Baden-Württemberg - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verkehr -

    25 Vgl. in diesem Sinne zur Regelung betreffend die verschiedenen Bestandteile des Endpreises Urteil vom 6. Juli 2017, Air Berlin (C-290/16, EU:C:2017:523, Rn. 23 ff.).

    42 Vgl. Urteil vom 6. Juli 2017, Air Berlin (C-290/16, EU:C:2017:523, Rn. 46 und 47), wonach sich aus dem mit Art. 22 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1008/2008 verfolgten Ziel nicht ableiten lässt, dass bei Luftbeförderungsverträgen die allgemeinen Vorschriften zum Schutz der Verbraucher vor missbräuchlichen Klauseln nicht eingehalten werden müssten.

    49 Vgl. Urteile vom 15. Januar 2015, Air Berlin (C-573/13, EU:C:2015:11, Rn. 33), und vom 6. Juli 2017, Air Berlin (C-290/16, EU:C:2017:523, Rn. 30), sowie die dort angeführte Rechtsprechung.

    56 Der Gerichtshof hat die Bedeutung der mit dieser Bestimmung aufgestellten Regeln erläutert, insbesondere hinsichtlich der den Kunden mitzuteilenden Daten und der Modalitäten dieser Mitteilung (vgl. Urteile vom 19. Juli 2012, ebookers.com Deutschland, C-112/11, EU:C:2012:487, Rn. 11 bis 20, vom 18. September 2014, Vueling Airlines, C-487/12, EU:C:2014:2232, Rn. 32 bis 39, vom 15. Januar 2015, Air Berlin, C-573/13, EU:C:2015:11, Rn. 20 bis 45, und vom 6. Juli 2017, Air Berlin, C-290/16, EU:C:2017:523, Rn. 18 bis 36).

    60 Im Unterschied zu den Verpflichtungen der Luftfahrtunternehmen, bei jeder Angabe der Preise der Luftverkehrsdienste und für jeden Flug, dessen Preis angezeigt wird, den Endpreis und dessen verschiedene Bestandteile auszuweisen (vgl. Urteile vom 15. Januar 2015, Air Berlin, C-573/13, EU:C:2015:11, Rn. 34 und 41, und vom 6. Juli 2017, Air Berlin, C-290/16, EU:C:2017:523, Rn. 24 und 36).

  • KG, 03.09.2020 - 23 U 34/16

    Airline muss Steuern und Gebühren separat ausweisen

    Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 06.07.2017 (-C-290/16-), da dort unstreitig eine Hinzurechnung zu den Flugpreisen vorgenommen worden sei und nur das Wie der Ausweisung in Frage gestanden habe.

    Bei den vom Kunden zu zahlenden Preis handele es sich hinsichtlich dieser Positionen um eine Schätzung, die das Luftfahrtunternehmen zum Zeitpunkt der Buchung vornehme (EuGH Urteil vom 06.07.2017 - C-290/16 - Rn. 26, 28, 31, 32, 34, zit.n.juris).

    Der Halbsatz des Art. 23 Abs. 1 Satz 3 VO "soweit die ... Posten dem Flugpreis ... hinzugerechnet wurden" dient dazu, den Fall, dass die Luftfahrtunternehmen sich dafür entscheiden, diese Posten an ihre Kunden weiterzugeben, von dem Fall zu unterscheiden, dass sie sich dafür entscheiden, sie selbst zu tragen; nur im ersten Fall besteht die Ausweisungspflicht (EuGH, Urteil vom 06.07.2017, a.a.O., Rn. 27).

    Berücksichtigt man, dass nach den Darlegungen des Europäischen Gerichtshofs in seinem Urteil vom 06.07.2017 (- C-290/16 - Rz. 23, a.a.O.) Art. 23 Abs. 1 Satz 3 VO die aus Art. 23 Abs. 1 Satz 2 VO resultierende Pflicht zur Angabe des Endpreises ergänzt, so ergibt sich, dass diese Ausweispflicht auch stets besteht.

  • BGH, 01.08.2023 - X ZR 119/22

    Erstattung des Beförderungsentgelts für einen gebuchten, aber nicht angetretenen

    Soweit es sie an den Fluggast weitergibt, muss es sie vielmehr separat als Bestandteil des Endpreises ausweisen (EuGH, Urteil vom 6. Juli 2017 - C-290/16, GRUR 2018, 305 = RRa 2017, 225 Rn. 27 ff.).

    Auf den von der Beklagten in den Vorinstanzen geltend gemachten Gegenanspruch auf Zahlung einer Verwaltungsgebühr (zu solchen Gebühren vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 2016 - I ZR 220/14, GRUR 2016, 716 - Flugpreise; EuGH, Urteil vom 6. Juli 2017 - C-290/16, GRUR 2018, 305 Rn. 37 ff.) stützt sich die Revision nicht.

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat bereits entschieden, dass die Regelung in Art. 23 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 allein Informations- und Transparenzpflichten statuiert (EuGH, Urteil vom 6. Juli 2017 - C-290/16, GRUR 2018, 305 Rn. 30).

  • EuGH, 15.11.2018 - C-330/17

    Luftfahrtunternehmen, die Flugtarife für innergemeinschaftliche Flüge nicht in

  • EuGH, 23.04.2020 - C-28/19

    Luftfahrtunternehmen müssen ab der Veröffentlichung ihrer Preisangebote im

  • LG Memmingen, 28.09.2022 - 13 S 249/22

    Erstattung von im Flugpreis enthaltenen Steuern, Gebühren und Entgelte bei

  • OLG Stuttgart, 21.04.2023 - 5 U 348/21
  • LG Memmingen, 28.09.2022 - 13 S 676/22

    Estattung von Flugnebenkosten nach Nichtantritt des Fluges

  • LG Memmingen, 25.09.2023 - 35 O 1528/21

    Anspruch auf Rückerstattung nicht angefallener Steuern und Gebühren für nicht

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2018 - 13 A 536/16

    Auslegung einer Ausnahmebestimmung bzgl. Erfassung von Fahrzeugen oder

  • LG Frankfurt/Main, 19.01.2023 - 24 S 74/22
  • FG Niedersachsen, 20.05.2019 - 11 K 161/16

    Vorsteuerabzug aus Rechnungen eines in einen Umsatzsteuerbetrug eingebundenen

  • EuGH, 17.12.2020 - C-218/19

    Onofrei

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2020 - 13 B 1709/20

    Ablehnung eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer in der

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2020 - C-84/19

    Profi Credit Polska - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz -

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2018 - C-61/17

    Bichat - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Massenentlassungen -

  • LG Landshut, 19.11.2021 - 54 O 2882/20

    Fluggastrecht, Abtretung, AGB, Auskunft, Rechtsanwaltskosten, Ausweisung,

  • FG Münster, 15.05.2018 - 5 K 450/15
  • LG Frankfurt/Main, 15.03.2023 - 8 O 43/21

    Wettbewerbsrecht: AGB-Klauseln einer Fluggesellschaft zur Rechtswahl und

  • LG Landshut, 26.10.2021 - 15 O 1730/21

    Schätzung der Steuern und Gebühren bei Nichtantritt eines Fluges

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