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   EuGH, 04.07.2000 - C-387/97   

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https://dejure.org/2000,764
EuGH, 04.07.2000 - C-387/97 (https://dejure.org/2000,764)
EuGH, Entscheidung vom 04.07.2000 - C-387/97 (https://dejure.org/2000,764)
EuGH, Entscheidung vom 04. Juli 2000 - C-387/97 (https://dejure.org/2000,764)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Urteil des Gerichtshofes, durch das eine Vertragsverletzung festgestellt wird - Nichtdurchführung - Artikel 171 EG-Vertrag (jetzt Artikel 228 EG) - Finanzielle Sanktionen - Zwangsgeld - Abfälle - Richtlinien 75/442/EWG und ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Griechenland

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Griechenland

    EG-Vertrag, Artikel 171 Absatz 2 [jetzt Artikel 228 Absatz 2 EG]
    1 Vertragsverletzungsverfahren - Urteil des Gerichtshofes, mit dem die Vertragsverletzung festgestellt wird - Verletzung der Verpflichtung zur Durchführung des Urteils - Klage nach Artikel 171 Absatz 2 EG-Vertrag (jetzt Artikel 228 Absatz 2 EG) - Zulässigkeit - ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Griechenland

  • Wolters Kluwer

    Urteil des Gerichtshofes zur Feststellung einer Vertragsverletzung ; Finanzielle Sanktionen; Pläne für die Beseitigung von giftigen und gefährlichen Abfällen; Umweltsverträglichkeitsprüfung von privaten und öffentlichen Projekten

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 171 (jetzt EG Art. 228); ; Richtlinie 75/442/EWG; ; Richtlinie 78/319/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 228; EG-Vertrag Art. 171
    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Urteil des Gerichtshofes, durch das eine Vertragsverletzung festgestellt wird - Nichtdurchführung - Artikel 171 EG-Vertrag (jetzt Artikel 228 EG) - Finanzielle Sanktionen - Zwangsgeld - Abfälle - Richtlinien 75/442/EWG und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    INSTITUTIONELLES RECHT - DER GERICHTSHOF VERURTEILT GRIECHENLAND ZUR ZAHLUNG EINES ZWANGSGELDS IN HÖHE VON 20 000 EURO PRO TAG

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung - Artikel 171 EG-Vertrag (jetzt Artikel 228 EG) - Unterlassung der ordnungsgemäßen Durchführung des Urteils des Gerichtshofes vom 7. April 1992 in der Rechtssache C-45/91 (Kommission/Griechenland) - Richtlinie 75/442/EWG des Rates vom 15. Juli 1975 über Abfälle ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3268 (Ls.)
  • EuZW 2000, 531
  • DVBl 2000, 1270
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 07.04.1992 - C-45/91

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 04.07.2000 - C-387/97
    wegen Feststellung, daß die Hellenische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 171 EG-Vertrag (jetzt Artikel 228 EG) verstoßen hat, daß sie die unbedingt erforderlichen Maßnahmen nicht ergriffen hat, die sich aus dem Urteil des Gerichtshofes vom 7. April 1992 in der Rechtssache C-45/91 (Kommission/Griechenland, Slg. 1992, I-2509) ergeben, und insbesondere dadurch, daß sie die erforderlichen Pläne für die Beseitigung der Abfälle sowie der giftigen und gefährlichen Abfälle der betreffenden Region ohne Gefährdung der menschlichen Gesundheit und ohne Schädigung der Umwelt bisher weder erstellt noch durchgeführt hat, und wegen Verurteilung zur Zahlung eines Zwangsgelds in Höhe von 24 600 ECU pro Tag an die Kommission auf das Konto "Eigene Mittel der EG" für jeden Tag des Verzugs bei der Durchführung der Maßnahmen, die erforderlich sind, um dem genannten Urteil Kommission/Griechenland nachzukommen, ab Zustellung des vorliegenden Urteils, erläßt DER GERICHTSHOF.

    Die Kommission der Europäischen Gemeinschaft hat mit Klageschrift, die am 14. November 1997 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 171 EG-Vertrag (jetzt Artikel 228 EG) Klage erhoben auf Feststellung, daß die Hellenische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 171 EG-Vertrag (jetzt Artikel 228 EG) verstoßen hat, daß sie die unbedingt erforderlichen Maßnahmen nicht ergriffen hat, die sich aus dem Urteil des Gerichtshofes vom 7. April 1992 in der Rechtssache C-45/91 (Kommission/Griechenland, Slg. 1992, I-2509 [im folgenden: Urteil Kommission/Griechenland]) ergeben, und insbesondere dadurch, daß sie die erforderlichen Pläne für die Beseitigung der Abfälle sowie der giftigen und gefährlichen Abfälle der betreffenden Region ohne Gefährdung der menschlichen Gesundheit und ohne Schädigung der Umwelt bisher weder erstellt noch durchgeführt hat, und wegen Verurteilung zur Zahlung eines Zwangsgelds in Höhe von 24 600 ECU pro Tag an die Kommission auf das Konto "Eigene Mittel der EG" für jeden Tag des Verzugs bei der Durchführung der Maßnahmen, die erforderlich sind, um dem genannten Urteil Kommission/Griechenland nachzukommen, ab Zustellung des vorliegenden Urteils.

    für Recht erkannt und entschieden: 1. Die Hellenische Republik hat dadurch nicht alle Maßnahmen durchgeführt, die sich aus dem Urteil vom 7. April 1992 in der Rechtssache C-45/91 (Kommission/Griechenland) ergeben haben und gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 171 EG-Vertrag verstoßen, daß sie nicht alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat, um gemäß Artikel 4 der Richtlinie 75/442/EWG des Rates vom 15. Juli 1975 über Abfälle sicherzustellen, daß die Abfälle in der Region Chania beseitigt werden, ohne die menschliche Gesundheit zu gefährden und die Umwelt zu schädigen, und daß sie für diese Region keine Abfallbeseitigungspläne gemäß Artikel 6 der Richtlinie 75/442 und keine Pläne für die Beseitigung der giftigen und gefährlichen Abfallstoffe gemäß Artikel 12 der Richtlinie 78/319/EWG des Rates vom 20. März 1978 über giftige und gefährliche Abfälle erstellt hat.

  • EuGH, 08.11.2007 - C-242/07

    Belgien / Kommission - Rechtsmittel - Klagefrist - Art. 43 § 6 der

    Auszug aus EuGH, 04.07.2000 - C-387/97
    Gestützt auf die Berechnungsmethode, die sie in ihren Mitteilungen 96/C 242/07 vom 21. August 1996 über die Anwendung von Artikel 171 EG-Vertrag (ABl. C 242, S. 6) und 97/C 63/02 vom 28. Februar 1997 über das Verfahren für die Berechnung des Zwangsgelds nach Artikel 171 EG-Vertrag (ABl. C 63, S. 2) festgelegt hat, hat die Kommission dem Gerichtshof vorgeschlagen, ein Zwangsgeld in Höhe von 24 600 ECU je Tag Verzug zu verhängen, um die Nichtdurchführung des Urteils Kommission/Griechenland vom Tag der Mitteilung des vorliegenden Urteils bis zu dem Tag, an dem die Vertragsverletzung abgestellt sein wird, zu ahnden.

    In diesem Zusammenhang sieht die obengenannte Mitteilung 86/C 242/07 u. a. vor, daß maßgebend für die Höhe der Sanktion der Zweck ist, der mit der Verhängung der Sanktion verfolgt wird, nämlich die wirksame Anwendung des Gemeinschaftsrechts.

  • EuGH, 13.07.1988 - 169/87

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 04.07.2000 - C-387/97
    Nach ständiger Rechtsprechung verlangt jedoch das Interesse an einer sofortigen und einheitlichen Anwendung des Gemeinschaftsrechts, daß diese Durchführung sofort in Angriff genommen werden und innerhalb kürzestmöglicher Frist abgeschlossen sein muß (Urteile vom 6. November 1985 in der Rechtssache 131/84, Kommission/Italien, Slg. 1985, 3531, Randnr. 7, vom 13. Juli 1988 in der Rechtssache 169/87, Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 4093, Randnr. 14, und vom 7. März 1996, Kommission/Frankreich, Randnr. 31).
  • EuGH, 06.11.1985 - 131/84

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 04.07.2000 - C-387/97
    Nach ständiger Rechtsprechung verlangt jedoch das Interesse an einer sofortigen und einheitlichen Anwendung des Gemeinschaftsrechts, daß diese Durchführung sofort in Angriff genommen werden und innerhalb kürzestmöglicher Frist abgeschlossen sein muß (Urteile vom 6. November 1985 in der Rechtssache 131/84, Kommission/Italien, Slg. 1985, 3531, Randnr. 7, vom 13. Juli 1988 in der Rechtssache 169/87, Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 4093, Randnr. 14, und vom 7. März 1996, Kommission/Frankreich, Randnr. 31).
  • EuGH, 09.11.1999 - C-365/97

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 04.07.2000 - C-387/97
    Aus einem Vergleich dieser Vorschriften ergibt sich, daß durch die Richtlinie 75/442 n. F. einige Vorschriften der Richtlinie 75/442 a. F. verschärft worden sind (Urteil vom 9. November 1999 in der Rechtssache C-365/97, Kommission/Italien, Slg. 1999, I-7773, Randnr. 37).
  • EuGH, 25.11.1998 - C-214/96

    Kommission / Spanien

    Auszug aus EuGH, 04.07.2000 - C-387/97
    Entgegen dem Vorbringen der griechischen Regierung können aber eine Regelung oder konkrete Maßnahmen, die nur eine Reihe von punktuellen Normierungen darstellen, die kein organisiertes oder gegliedertes System für die Beseitigung von Abfällen sowie giftigen und gefährlichen Abfällen bilden können, nicht als die Pläne angesehen werden, die die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 6 der Richtlinie 75/442 und Artikel 12 der Richtlinie 78/319 aufzustellen haben (siehe entsprechend Urteil vom 25. November 1998 in der Rechtssache C-214/96, Kommission/Spanien, Slg. 1998, I-7661, Randnr. 30).
  • EuGH, 28.05.1998 - C-298/97

    Kommission / Spanien

    Auszug aus EuGH, 04.07.2000 - C-387/97
    Was drittens die Erfüllung der Verpflichtungen aus Artikel 6 der Richtlinie 75/442 bzw. aus Artikel 12 der Richtlinie 78/319 betrifft, einen Abfallbeseitigungsplan aufzustellen und die Pläne für die Beseitigung giftiger und gefährlicher Abfallstoffe fortzuschreiben, ist festzustellen, daß nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes dieVerpflichtung eines Mitgliedstaats zur Aufstellung eines umfassenden Programms zur Erreichung bestimmter Ziele durch einzelne materielle Handlungen oder unvollständige Regelungen nicht erfüllt werden kann (Urteil vom 28. Mai 1998 in der Rechtssache C-298/97, Slg. 1998, I-3301, Randnr. 16).
  • EuGH, 07.03.1996 - C-334/94

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 04.07.2000 - C-387/97
    Die griechische Regierung stützt sich auf die Urteile vom 3. März 1982 in der Rechtssache 14/81 (Alpha Steel/Kommission, Slg. 1982, 749, Randnr. 28) und vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-331/88 (Fedesa u. a., Slg. 1990, I-4023, Randnr. 42), auf die Schlußanträge des Generalanwalts Fennelly in der Rechtssache C-334/94 (Kommission/Frankreich, Urteil vom 7. März 1996, Slg. 1996, I-1307) sowie auf einen Teil der Lehre und macht geltend, die Klage sei unzulässig, weil Artikel 171 Absatz 2 des Vertrages, der auf dem Vertrag über die Europäische Union beruhe, am 1. November 1993 in Kraft getreten sei, d. h. nach der Einleitung des auf Artikel 171 des Vertrages gestützten Vertragsverletzungsverfahrens wegen Nichtdurchführung des Urteils Kommission/Griechenland.
  • EuGH, 13.11.1990 - 331/88

    The Queen / Ministry of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte FEDESA u.a.

    Auszug aus EuGH, 04.07.2000 - C-387/97
    Die griechische Regierung stützt sich auf die Urteile vom 3. März 1982 in der Rechtssache 14/81 (Alpha Steel/Kommission, Slg. 1982, 749, Randnr. 28) und vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-331/88 (Fedesa u. a., Slg. 1990, I-4023, Randnr. 42), auf die Schlußanträge des Generalanwalts Fennelly in der Rechtssache C-334/94 (Kommission/Frankreich, Urteil vom 7. März 1996, Slg. 1996, I-1307) sowie auf einen Teil der Lehre und macht geltend, die Klage sei unzulässig, weil Artikel 171 Absatz 2 des Vertrages, der auf dem Vertrag über die Europäische Union beruhe, am 1. November 1993 in Kraft getreten sei, d. h. nach der Einleitung des auf Artikel 171 des Vertrages gestützten Vertragsverletzungsverfahrens wegen Nichtdurchführung des Urteils Kommission/Griechenland.
  • EuGH, 03.03.1982 - 14/81

    Alpha Steel / Kommission

    Auszug aus EuGH, 04.07.2000 - C-387/97
    Die griechische Regierung stützt sich auf die Urteile vom 3. März 1982 in der Rechtssache 14/81 (Alpha Steel/Kommission, Slg. 1982, 749, Randnr. 28) und vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-331/88 (Fedesa u. a., Slg. 1990, I-4023, Randnr. 42), auf die Schlußanträge des Generalanwalts Fennelly in der Rechtssache C-334/94 (Kommission/Frankreich, Urteil vom 7. März 1996, Slg. 1996, I-1307) sowie auf einen Teil der Lehre und macht geltend, die Klage sei unzulässig, weil Artikel 171 Absatz 2 des Vertrages, der auf dem Vertrag über die Europäische Union beruhe, am 1. November 1993 in Kraft getreten sei, d. h. nach der Einleitung des auf Artikel 171 des Vertrages gestützten Vertragsverletzungsverfahrens wegen Nichtdurchführung des Urteils Kommission/Griechenland.
  • BGH, 23.06.2009 - KZR 58/07

    Gratiszeitung Hallo

    Die Senatsrechtsprechung widerspricht entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts auch nicht der als Auslegungshilfe dienenden (vgl. EuGH, Urt. v. 4.7.2000 - C-387/97, Slg. 2000, I-5047 Tz. 87 ff. = EuZW 2000, 531) Bekanntmachung der Kommission vom 5. März 2005 über Einschränkungen des Wettbewerbs, die mit der Durchführung von Unternehmenszusammenschlüssen unmittelbar verbunden und für diese notwendig sind (2005/C 56/03, ABl. C 56/24).
  • EuGH, 11.12.2012 - C-610/10

    Spanien wird, weil es ein Urteil des Gerichtshofs nicht durchgeführt hat, zur

    Außerdem ergebe sich aus Randnr. 42 des Urteils vom 4. Juli 2000, Kommission/Griechenland (C-387/97, Slg. 2000, I-5047), dass die in einer neuen Bestimmung eines Vertrags enthaltenen Regeln nur dann anzuwenden seien, wenn sämtliche Phasen des Vorverfahrens nach Inkrafttreten dieses Vertrags durchgeführt worden seien.

    Zu der Schlussfolgerung, die das Königreich Spanien aus dem Urteil Kommission/Griechenland herleitet und nach der die in einer neuen Vertragsbestimmung aufgestellten Regeln erst dann anwendbar seien, wenn sämtliche Phasen des Vorverfahrens nach Inkrafttreten dieses Verfahrens durchgeführt worden seien, ist festzustellen, dass sie auf einem unzutreffenden Verständnis dieses Urteils beruht.

    Die in dem Rechtsstreit, in dem das Urteil Kommission/Griechenland ergangen ist, erhobene Einrede der Unzulässigkeit beruhte nämlich auf der Prämisse, dass das Vorverfahren eingeleitet worden sei, bevor der EG-Vertrag in seiner Fassung vor dem Vertrag von Lissabon in Kraft getreten sei.

    Nachdem der Gerichtshof festgestellt hat, dass das Königreich Spanien dem Urteil Kommission/Spanien nicht innerhalb der im ergänzenden Mahnschreiben gesetzten Frist nachgekommen ist, kann er gegen diesen Mitgliedstaat ein Zwangsgeld verhängen, soweit die Vertragsverletzung bis zur Prüfung des Sachverhalts durch den Gerichtshof fortdauert (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Juli 2009, Kommission/Griechenland, Randnr. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Auch Leitlinien, wie sie in den Mitteilungen der Kommission enthalten sind, binden den Gerichtshof nicht, tragen jedoch dazu bei, die Transparenz, Vorhersehbarkeit und Rechtssicherheit des Vorgehens der Kommission zu gewährleisten (vgl. Urteile vom 10. Januar 2008, Kommission/Portugal, C-70/06, Slg. 2008, I-1, Randnr. 34, und vom 7. Juli 2009, Kommission/Griechenland, Randnr. 112).

    Hinsichtlich der Schwere der Zuwiderhandlung ist auf die zentrale Stellung der Bestimmungen des AEU-Vertrags über staatliche Beihilfen hinzuweisen (Urteil vom 7. Juli 2009, Kommission/Griechenland, Randnr. 118).

    Vorab ist daran zu erinnern, dass der Gerichtshof in Ausübung seines Ermessens auf dem betreffenden Gebiet kumulativ ein Zwangsgeld und einen Pauschalbetrag verhängen darf (Urteil vom 7. Juli 2009, Kommission/Griechenland, Randnr. 143).

    Insoweit gewährt diese Bestimmung dem Gerichtshof ein weites Ermessen bei der Entscheidung darüber, ob es einen Grund für die Verhängung einer derartigen Sanktion gibt (in diesem Sinne Urteil vom 7. Juli 2009, Kommission/Griechenland, Randnr. 144).

    Unter diesen Umständen ist es Sache des Gerichtshofs, in Ausübung seines Ermessens den Pauschalbetrag so festzusetzen, dass er zum einen den Umständen angepasst ist und zum anderen in angemessenem Verhältnis sowohl zur festgestellten Zuwiderhandlung als auch zur Zahlungsfähigkeit des betreffenden Mitgliedstaats steht (Urteil vom 7. Juli 2009, Kommission/Griechenland, Randnr. 146).

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2004 - C-304/02

    GENERALANWALT GEELHOED SCHLÄGT DEM GERICHTSHOF VOR, ERSTMALS EINEN PAUSCHALBETRAG

    22 - Urteil vom 4. Juli 2000 in der Rechtssache C-387/97 (Kommission/Griechenland, Slg. 2000, I-5047, Randnrn.

    29 - Urteil vom 4. Juli 2000 in der Rechtssache C-387/97 (zitiert in Fußnote 22).

    30 - Urteile vom 4. Juli 2000 in der Rechtssache C-387/97 (Kommission/Griechenland, zitiert in Fußnote 22, Randnr. 89) und vom 25. November 2003 in der Rechtssache C-278/01 (Kommission/Spanien, Slg. 2003, I-0000, Randnr. 41).

    31 - Urteil vom 4. Juli 2000 in der Rechtssache C-387/97 (Kommission/Griechenland, zitiert in Fußnote 22, Randnr. 82) und vom 25. November 2003 in der Rechtssache C-278/01 (Kommission/Spanien, zitiert in Fußnote 30, Randnr. 27).

    34 - Urteil vom 4. Juli 2000 in der Rechtssache C-387/97 (Kommission/Griechenland, zitiert in Fußnote 22, Randnr. 92).

    35 - Urteil vom 4. Juli 2000 in der Rechtssache C-387/97 (Kommission/Griechenland, zitiert in Fußnote 22, Randnr. 87).

  • EuGH, 02.12.2014 - C-196/13

    Gegen Italien werden finanzielle Sanktionen verhängt, weil es ein Urteil des

    Bereits aus dem Wortlaut dieser Bestimmung geht hervor, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, jeden gefährlichen Abfall, der in ihrem Hoheitsgebiet abgelagert wird, systematisch zu registrieren und zu identifizieren, um sicherzustellen, dass dadurch im Einklang mit dem sechsten Erwägungsgrund dieser Richtlinie die Beseitigung und Verwertung gefährlicher Abfälle möglichst vollständig überwacht wird (Urteil Kommission/Griechenland, C-163/03, EU:C:2005:226, Rn. 63).

    Angesichts der besonderen Bedeutung von Art. 4 der Richtlinie 75/442 (Kommission/Griechenland, C-387/97, EU:C:2000:356) könne sich der Umstand, dass einige Anlagen inzwischen mit den Art. 8 und 9 dieser Richtlinie im Einklang stünden, nur in beschränktem Maße auf die Sanktion auswirken, die der Gerichtshof zu verhängen habe.

    Insbesondere kann die Nichtbeachtung der Verpflichtungen aus Art. 4 der Richtlinie 75/442 aufgrund der Natur dieser Verpflichtungen als solcher unmittelbar zu einer Gefährdung der menschlichen Gesundheit und einer Schädigung der Umwelt führen und ist daher als besonders schwerwiegend anzusehen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil Kommission/Griechenland, EU:C:2000:356, Rn. 94).

    Der Verstoß gegen die Verpflichtung aus Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 91/689, zu verlangen, dass auf jeder Anlage für gefährliche Abfälle diese Abfälle registriert und identifiziert werden, muss ebenfalls als schwerwiegend angesehen werden, da die Beachtung dieser Verpflichtung eine notwendige Voraussetzung dafür darstellt, die in Art. 4 der Richtlinie 75/442 genannten Ziele in vollem Umfang zu erreichen (vgl. entsprechend Urteil Kommission/Griechenland, EU:C:2000:356, Rn. 95), zumal, wie die Kommission feststellt, solche Abfälle naturgemäß eine größere Gefahr für die menschliche Gesundheit und die Umwelt in sich bergen.

    Unter diesen Umständen hat der Gerichtshof bei der Ausübung seines Ermessens diesen Pauschalbetrag so festzusetzen, dass er zum einen den Umständen angepasst ist und zum anderen in angemessenem Verhältnis zu der vorliegenden Vertragsverletzung steht (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Griechenland, C-369/07, EU:C:2009:428, Rn. 146).

  • EuGH, 25.11.2003 - C-278/01

    DER GERICHTSHOF VERURTEILT ZUM ZWEITEN MAL EINEN MITGLIEDSTAAT ZUR ZAHLUNG EINES

    Nach ständiger Rechtsprechung verlangt jedoch das Interesse an einer sofortigen und einheitlichen Anwendung des Gemeinschaftsrechts, dass diese Durchführung sofort in Angriff genommen und innerhalb kürzestmöglicher Frist abgeschlossen wird (vgl. Urteil vom 4. Juli 2000 in der Rechtssache C-387/97, Kommission/Griechenland, Slg. 2000, I-5047, Randnr. 82, und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Bei der Ausübung seiner Beurteilungsbefugnis hat der Gerichtshof den Pauschalbetrag oder das Zwangsgeld so festzusetzen, dass sie den Umständen angemessen und sowohl angesichts des festgestellten Verstoßes als auch in Bezug auf die Zahlungsfähigkeit des betreffenden Mitgliedstaats verhältnismäßig sind (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Griechenland, Randnrn.

    Was die Höhe des Zwangsgelds angeht, so sind die Grundkriterien, die zu berücksichtigen sind, grundsätzlich die Dauer des Verstoßes, der Grad seiner Schwere und die Zahlungsfähigkeit des betroffenen Mitgliedstaats (vgl. Urteil Kommission/Griechenland, Randnrn.

    Der Vorschlag der Kommission, einen Grundbetrag mit einem Koeffizienten 11, 4 zu multiplizieren, dem das Bruttoinlandsprodukt des Königreichs Spanien und die Gewichtung seiner Stimmen im Rat zugrunde liegt, ist ein geeigneter Weg, die Zahlungsfähigkeit dieses Mitgliedstaats zu berücksichtigen und dabei zwischen den Mitgliedstaaten eine angemessene Differenzierung beizubehalten (vgl. Urteil Kommission/Griechenland, Randnrn.

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2014 - C-196/13

    Kommission / Italien - 'Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 260 AEUV -

    69 - Vgl. die Urteile Kommission/Spanien (C-278/01, EU:C:2003:635, Rn. 50), Kommission/Italien (C-496/09, EU:C:2011:740, insbesondere Rn. 51) und Kommission/Belgien (C-533/11, EU:C:2013:659, Rn. 73) sowie bereits die Schlussanträge von Generalanwalt Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache Kommission/Griechenland (Kouroupitos, C-387/97, EU:C:1999:455, Nr. 104).

    87 - Urteile Kommission/Griechenland (Kouroupitos, C-387/97, EU:C:2000:356, Rn. 94), Kommission/Frankreich (C-121/07, EU:C:2008:695, Rn. 77), Kommission/Irland (C-279/11, EU:C:2012:834, Rn. 72) und Kommission/Belgien (C-533/11, EU:C:2013:659, Rn. 56).

    89 - Schlussanträge des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache Kommission/Griechenland (Kouroupitos, C-387/97, EU:C:1999:455, Nr. 101).

    104 - Urteil Kommission/Griechenland (Kouroupitos, C-387/97, EU:C:2000:356).

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2014 - C-378/13

    Kommission / Griechenland - 'Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 260

    69 - Vgl. die Urteile Kommission/Spanien (C-278/01, EU:C:2003:635, Rn. 50), Kommission/Italien (C-496/09, EU:C:2011:740, insbesondere Rn. 51) und Kommission/Belgien (C-533/11, EU:C:2013:659, Rn. 73) sowie bereits die Schlussanträge von Generalanwalt Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache Kommission/Griechenland (Kouroupitos, C-387/97, EU:C:1999:455, Nr. 104).

    87 - Urteile Kommission/Griechenland (Kouroupitos, C-387/97, EU:C:2000:356, Rn. 94), Kommission/Frankreich (C-121/07, EU:C:2008:695, Rn. 77), Kommission/Irland (C-279/11, EU:C:2012:834, Rn. 72) und Kommission/Belgien (C-533/11, EU:C:2013:659, Rn. 56).

    89 - Schlussanträge des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache Kommission/Griechenland (Kouroupitos, C-387/97, EU:C:1999:455, Nr. 101).

    104 - Urteil Kommission/Griechenland (Kouroupitos, C-387/97, EU:C:2000:356).

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.07.2021 - C-51/20

    Kommission/ Griechenland (Récupération d'aides d'État - Ferronickel) -

    22 Vgl. Urteil vom 4. Juli 2000, Kommission/Griechenland (C-387/97, EU:C:2000:356, Rn. 87).

    23 Vgl. zum Zwangsgeld Urteil vom 4. Juli 2000 (C-387/97, EU:C:2000:356, Rn. 92), und zuletzt Urteil vom 25. Februar 2021, Kommission/Spanien (Richtlinie über personenbezogene Daten - Strafrechtlicher Bereich) (C-658/19, EU:C:2021:138, Rn. 63); zum Pauschalbetrag vgl. u. a. Urteil vom 16. Juli 2020, Kommission/Irland (Bekämpfung der Geldwäsche), C-550/18 (EU:C:2020:564, Rn. 81), und zuletzt Urteil vom 25. Februar 2021, Kommission/Spanien (Richtlinie über personenbezogene Daten - Strafrechtlicher Bereich) (C-658/19, EU:C:2021:138, Rn. 73).

    24 Vgl. u. a. Urteile vom 4. Juli 2000, Kommission/Griechenland (C-387/97, EU:C:2000:356, Rn. 88), vom 25. November 2003, Kommission/Spanien (C-278/01, EU:C:2003:635, Rn. 59), vom 12. Juli 2005, Kommission/Frankreich (C-304/02, EU:C:2005:444, Rn. 109), vom 17. November 2011, Kommission/Italien (C-496/09, EU:C:2011:740, Rn. 65).

    48 Vgl. u. a. Urteile vom 4. Juli 2000, Kommission/Griechenland (C-387/97, EU:C:2000:356, Rn. 41), vom 12. Juli 2005, Kommission/Frankreich (C-304/02, EU:C:2005:444, Rn. 103), Urteil vom 10. Januar 2008, Kommission/Portugal (C-70/06, EU:C:2008:3, Rn. 34), vom 9. Dezember 2008, Kommission/Frankreich (C-121/07, EU:C:2008:695, Rn. 61), und zuletzt Urteil vom 12. November 2020, Kommission/Belgien (Einkünfte aus Auslandsimmobilien) (C-842/19, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:915, Rn. 64).

    64 Vgl. insoweit kritisch Schlussanträge des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache Kommission/Griechenland (C-387/97, EU:C:1999:455, Fn. 40), und des Generalanwalts Fennelly in der Rechtssache Kommission/Griechenland (C-197/98, EU:C:1999:597, Nrn. 38 bis 41).

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2014 - C-320/13

    Nach Ansicht von Generalanwalt Wathelet hat Polen gegen seine Verpflichtung zur

    33 - Urteil Kommission/Griechenland (C-387/97, EU:C:2000:356, Rn. 42).

    65 - Urteil Kommission/Griechenland (C-387/97, EU:C:2000:356, Rn. 89).

    Zur Übernahme dieser Kriterien durch den Gerichtshof vgl. u. a. Urteile Kommission/Griechenland (C-387/97, EU:C:2000:356, Rn. 92), Kommission/Frankreich (C-304/02, EU:C:2005:444, Rn. 104) und Kommission/Portugal (C-76/13, EU:C:2014:2029, Rn. 73).

    69 - Vgl. u. a. Urteile Kommission/Griechenland (C-387/97, EU:C:2000:356, Rn. 92), Kommission/Frankreich (C-304/02, EU:C:2005:444, Rn. 104) und Kommission/Portugal (C-76/13, EU:C:2014:2029, Rn. 73).

  • EuGH, 09.12.2008 - C-121/07

    DER GERICHTSHOF VERURTEILT FRANKREICH ZUR ZAHLUNG EINES PAUSCHALBETRAGS, WEIL ES

    Insoweit ist daran zu erinnern, dass sich nach ständiger Rechtsprechung die Verhängung eines Zwangsgelds gemäß Art. 228 EG, dessen Wesen als Zwangsmittel gegenüber der noch anhaltenden Vertragsverletzung mehrfach vom Gerichtshof betont worden ist (vgl. u. a. in diesem Sinne Urteil vom 4. Juli 2000, Kommission/Griechenland, C-387/97, Slg. 2000, I-5047, Randnrn.

    Insbesondere kann sich ein Mitgliedstaat, selbst unterstellt, dass die von der Französischen Republik angeführten Unruhen tatsächlich zum Teil auf die Umsetzung von Vorschriften gemeinschaftsrechtlichen Ursprungs zurückgehen, nicht im Stadium der Durchführung einer Handlung der Gemeinschaft auf auftretende Schwierigkeiten einschließlich solcher, die mit dem Widerstand von Privatpersonen in Zusammenhang stehen, berufen, um die Nichtbeachtung der Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen, die sich aus Vorschriften des Gemeinschaftsrechts ergeben (vgl. Urteil vom 4. Juli 2000, Kommission/Griechenland, Randnrn.

    Wenn die Nichtdurchführung eines Urteils des Gerichtshofs der Umwelt Schaden zufügen und die menschliche Gesundheit in Gefahr bringen kann, deren Bewahrung gerade, wie aus Art. 174 EG hervorgeht, zu den Zielen der Umweltpolitik der Gemeinschaft gehört, so wiegt eine derartige Vertragsverletzung, wie der Gerichtshof bereits festgestellt hat, besonders schwer (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Griechenland, Randnr. 94, und Kommission/Spanien, Randnr. 57).

  • EuGH, 10.01.2008 - C-70/06

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Urteil des

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2003 - C-278/01

    NACH ANSICHT DES GENERALANWALTS HAT DIE KOMMISSION SPANIEN KEINE ANGEMESSENE

  • EuGH, 08.07.2019 - C-543/17

    Der Gerichtshof nimmt erstmals eine Auslegung und Anwendung von Art. 260 Abs. 3

  • EuGH, 12.07.2005 - C-304/02

    DER GERICHTSHOF VERURTEILT ERSTMALS EINEN MITGLIEDSTAAT WEGEN EINES

  • EuGH, 02.12.2014 - C-378/13

    Gegen Griechenland werden finanzielle Sanktionen verhängt, weil es ein Urteil des

  • EuGH, 07.03.2002 - C-310/99

    Italien / Kommission

  • EuGH, 02.05.2002 - C-292/99

    Kommission / Frankreich

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.05.2013 - C-95/12

    Generalanwalt Wahl schlägt vor, die Klage der Kommission gegen Deutschland auf

  • EuG, 12.09.2007 - T-36/04

    DAS GERICHT PRÄZISIERT DIE REGELN FÜR DEN ZUGANG ZU DOKUMENTEN DER ORGANE IN

  • EuGH, 07.07.2009 - C-369/07

    DER GERICHTSHOF VERURTEILT GRIECHENLAND DOPPELT WEGEN UNTERBLIEBENER

  • EuGH, 26.04.2005 - C-494/01

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt -

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.01.2010 - C-526/08

    Kommission / Luxemburg - Sprachenregime - Verteidigungsrechte - ne bis in idem -

  • EuGH, 14.11.2018 - C-93/17

    Weil es die Ellinika Nafpigeia gewährten staatlichen Beihilfen nicht wieder

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.10.2007 - C-70/06

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2013 - C-241/11

    Kommission / Tschechische Republik - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

  • EuGH, 18.07.2006 - C-119/04

    DER GERICHTSHOF VERURTEILT ITALIEN ZUM ZWEITEN MAL WEGEN FEHLENDER ANERKENNUNG

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2024 - C-147/23

    Kommission/ Polen (Directive lanceurs d'alerte)

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.02.2016 - C-526/14

    Kotnik u.a. - Staatliche Beihilfen - Bankenmitteilung - Lastenverteilung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.05.2005 - C-176/03

    Kommission / Rat - Umwelt - Schutz durch das Strafrecht - Rechtsgrundlage -

  • EuGH, 20.01.2022 - C-51/20

    Griechenland wird verurteilt, einen Pauschalbetrag von 5,5 Mio. Euro und ein

  • EuGH, 10.09.2009 - C-457/07

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 28 EG und

  • BFH, 28.04.2008 - VII B 152/07

    Beschränkung des Bezugs von Steuerzeichen aufgrund festgestellter

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2016 - C-290/15

    D'Oultremont u.a. - Umwelt - Richtlinie 2001/42/EG - Plan und Programm -

  • EuGH, 28.09.2023 - C-692/20

    Der Gerichtshof verurteilt das Vereinigte Königreich zur Zahlung eines

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2004 - C-494/01

    Kommission / Irland

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2018 - C-93/17

    Kommission / Griechenland

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.02.2009 - C-369/07

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Urteil des

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.06.2001 - C-120/99

    Italien / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.06.2008 - C-121/07

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2006 - C-119/04

    GENERALANWALT POIARES MADURO SCHLÄGT VOR, GEGEN ITALIEN EIN ZWANGSGELD VON 265

  • EuGH, 09.11.2006 - C-236/05

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

  • OLG München, 18.02.2021 - 29 U 853/20

    Pflicht zur Angabe des Ursprungslandes bei einem Angebot von Obst und Gemüse über

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.11.2008 - C-415/07

    Lodato & C. - Staatliche Beschäftigungsbeihilfen - Leitlinien für

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.04.2002 - C-254/01

    Kommission / Finnland

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.07.2001 - C-292/99

    Kommission / Frankreich

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2001 - C-316/99

    Kommission / Deutschland

  • EuGH, 09.04.2014 - C-225/13

    'Ville d''Ottignies-Louvain-la-Neuve u.a.' - Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt

  • EuGH, 09.09.2004 - C-383/02

    Kommission / Italien

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2003 - C-53/02

    Commune de Braine-le-Château

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2000 - C-266/99

    Kommission / Frankreich

  • EuGH, 16.12.2004 - C-516/03

    Kommission / Italien

  • EuGH, 09.09.2004 - C-375/02

    Kommission / Italien

  • EuGH, 14.04.2005 - C-163/03

    Comisión/Grecia

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.10.2001 - C-461/99

    Kommission / Irland

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