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   OVG Sachsen, 23.05.2013 - F 7 B 315/13   

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OVG Sachsen, 23.05.2013 - F 7 B 315/13 (https://dejure.org/2013,50407)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23.05.2013 - F 7 B 315/13 (https://dejure.org/2013,50407)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23. Mai 2013 - F 7 B 315/13 (https://dejure.org/2013,50407)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 80; FlurbG § 36, § 88 Nr. 3
    Anordnung, Planfeststellungsbeschluss, Unternehmen, Staatsstraße, Besitzeinweisung, Präklusionsvorschrift

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Sachsen, 08.06.2012 - F 7 C 35/11

    Vorläufige Besitzeinweisung, Erbengemeinschaft, Untätigkeitsklage, Entschädigung

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.05.2013 - F 7 B 315/13
    Diese Geldentschädigung muss aber nicht zusammen mit der vorläufigen Anordnung festgesetzt werden; sie kann auch nachfolgend durch gesonderten Verwaltungsakt der Flurbereinigungsbehörde festgesetzt werden (Schwantag/Wingerter, a. a. O., § 88 Rn. 16 m. w. N.; SächsOVG, Urt. v. 8. Juni 2012 - F 7 C 35/11 -, Rn. 40 juris).

    Sachlicher Inhalt darf allerdings nur eine nach dem Flurbereinigungsgesetz zulässige Maßnahme sein, d. h. die Maßnahme darf insbesondere die Gleichwertigkeit und sonstige Rechtmäßigkeit der Abfindung nicht verhindern (vgl. SächsOVG, Urt. v. 8. Juni 2012, a. a. O., juris Rn. 39; vgl. auch OVG NRW, Beschl. v. 12. März 2003, RdL 2003, 208).

    Sie darf jedoch unter diesen Voraussetzungen auch unabänderliche Zustände schaffen (SächsOVG, Urt. v. 8. Juni 2012, a. a. O.; Schwantag/Wingerter, a. a. O., § 36 Rn. 2).

    11 Bei einem kraft Gesetzes sofort vollziehbaren Planfeststellungsbeschluss für ein Stra- ßenbauvorhaben ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die neue Straßentrasse dem Wohl der Allgemeinheit dient und ihre Verwirklichung im öffentlichen Interesse dringlich ist (vgl. SächsOVG, Urt. v. 8. Juni 2012, a. a. O., m. w. N.).

  • BVerwG, 14.11.2012 - 9 C 13.11

    Regelflurbereinigung; vorläufige Anordnung; Wege- und Gewässerplan; Vorausbau des

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.05.2013 - F 7 B 315/13
    Deshalb können in diesen Fällen die Gründe, die eine vorläufige Anordnung als geboten erscheinen lassen, mit den Gründen für die Anordnung der sofortigen Vollziehung übereinstimmen (BayVGH, Beschl. v. 12. März 2013; NdsOVG, Beschl. v. 26. Februar 2009, RdL 2009, 157; vgl. auch zum Vorausbau BVerwG, Urt. v. 14. November 2012 - 9 C 13/11 -, juris Rn. 17).

    Vor diesem Hintergrund besteht kein Anhaltspunkt dafür, dass die vorläufige Besitzeinweisung "zu früh" erfolgt und mit ihr deshalb ein unzulässiger Eingriff in die Eigentumsposition des Antragstellers verbunden sein könnte (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 14. November 2012, a. a. O., juris Rn. 17 und 19).

  • OVG Niedersachsen, 26.02.2009 - 15 MF 6/09

    Verfallen öffentlicher Zuschüsse als beachtlicher Dringlichkeitsgrund i.S.d. § 36

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.05.2013 - F 7 B 315/13
    Deshalb können in diesen Fällen die Gründe, die eine vorläufige Anordnung als geboten erscheinen lassen, mit den Gründen für die Anordnung der sofortigen Vollziehung übereinstimmen (BayVGH, Beschl. v. 12. März 2013; NdsOVG, Beschl. v. 26. Februar 2009, RdL 2009, 157; vgl. auch zum Vorausbau BVerwG, Urt. v. 14. November 2012 - 9 C 13/11 -, juris Rn. 17).

    Dabei wird es bei einer Unternehmensflurbereinigung oft sowohl im Interesse des Trägers des Unternehmens als auch in dem der Gesamtheit der Teilnehmer der Flurbereinigung liegen, dass mit der Umsetzung des Unternehmens bereits vor Erlass und Ausführung des Flurbereinigungsplans begonnen wird, damit die mit dem Unternehmen verbundenen Eingriffe im Flurbereinigungsplan sachgerecht bewältigt werden können (vgl. NdsOVG, B. v. 26. Februar 2009, a. a. O., m. w. N.).

  • OVG Sachsen, 02.02.2012 - F 7 B 278/11

    Sofortvollzug, Anhörung, Vorausbau, Teilnehmergemeinschaft, Ausführung,

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.05.2013 - F 7 B 315/13
    Vor diesem Hintergrund genügt die hier angeführte Begründung, die auf die Inanspruchnahme von Fördermitteln, den unmittelbar bevorstehenden Baubeginn und den Bauablauf hinweisen dem Begründungserfordernis des § 80 Abs. 3 VwGO (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 2. Februar 2012 - F 7 B 278/11 -, Rn. 4 juris).
  • OVG Niedersachsen, 07.03.2008 - 15 MF 22/07

    Anforderungen an eine vorläufige Anordnung in einer Unternehmensflurbereinigung

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.05.2013 - F 7 B 315/13
    Ergibt die summarische Prüfung, dass der Widerspruch voraussichtlich keinen Erfolg haben wird, muss in der Regel das Interesse des Betroffenen an der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung zurückstehen (vgl. BayVGH, Beschl.. v. 12. März 2013 - 13 AS 13.494 -, juris Rn. 11 ff., m. w. N.; NdsOVG, Beschl. v. 7. März 2008 - 15 MF 22/07 -, Rn. 4 juris).6 Dies zugrunde gelegt, erweist sich die angegriffene Anordnung nach summarischer Prüfung als rechtmäßig.
  • OVG Niedersachsen, 05.03.2008 - 7 MS 115/07

    Wasserstraßenrechtliche Planfeststellung der Wasser- und Schifffahrtsdirektion

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.05.2013 - F 7 B 315/13
    Das einzelfallbezogen darzulegende Vollzugsinteresse muss zwar grundsätzlich über das Interesse am Erlass des Verwaltungsaktes selbst hinausgehen (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 5. März 2008, NVwZ-RR 2008, 686), jedoch ist vorliegend zu berücksichtigen, dass das Unternehmensflurbereinigungsverfahren maßgeblich darauf abzielt, die mit der Realisierung des Unternehmens verbundenen Nachteile möglichst zu beseitigen oder gering zu halten (§ 87 Abs. 1 Satz 1 FlurbG).
  • EuG, 11.05.2005 - T-111/01

    Saxonia Edelmetalle / Kommission - Staatliche Beihilfen - Umstrukturierung -

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.05.2013 - F 7 B 315/13
    13 Eine andere Beurteilung ergibt sich im Weiteren nicht mit Blick auf das in Bezug genommene Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (EuG, Urt. v. 11. Mai 2005 - T-111/01 -).
  • EuGH, 08.03.2011 - C-240/09

    Lesoochranárske zoskupenie - Umwelt - Übereinkommen von Aarhus -

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.05.2013 - F 7 B 315/13
    Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 12. Mai 2011 - Rs C-115/09 - und das daran im Anschluss ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. September 2011 bezieht sich allein auf die Rügebefugnis von anerkannten Umweltschutzvereinigungen in § 2 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 UmwRG (vgl. auch EuGH, Urt. v. 8. März 2011 - C 240/09 -, DVBl. 2011, 1253 ["Slowakischer Braunbär"]).
  • EuGH, 12.05.2011 - C-115/09

    Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.05.2013 - F 7 B 315/13
    Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 12. Mai 2011 - Rs C-115/09 - und das daran im Anschluss ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. September 2011 bezieht sich allein auf die Rügebefugnis von anerkannten Umweltschutzvereinigungen in § 2 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 UmwRG (vgl. auch EuGH, Urt. v. 8. März 2011 - C 240/09 -, DVBl. 2011, 1253 ["Slowakischer Braunbär"]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.04.2020 - 8 R 4/20

    Vorläufige Anordnung über die Besitzregelung im Flurbereinigungsverfahren

    Dabei ist der Erlass der vorläufigen Anordnung nicht auf die für das Unternehmen im engeren Sinne notwendigen Flächen (etwa der Straßenanlagen) beschränkt, sondern auch für Flächen möglich, die für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft oder vorübergehend als Arbeitsstreifen vorgesehen sind (vgl. BayVGH, Beschluss vom 12. März 2013 - 13 AS 13.493 - juris Rn. 15; SächsOVG, Beschluss vom 23. Mai 2013 - F 7 B 315/13 - juris Rn. 10; NdsOVG, Beschluss vom 16. Oktober 2015 - 15 MF 18/14 - RzF 77 zu § 36 Abs. 1 FlurbG; Beschluss des Senats vom 20. Januar 2020 - 8 R 5/19 -).

    Als "dringend" sind insbesondere solche Maßnahmen anzusehen, die der Verbesserung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs oder der Verminderung der vom Durchgangsverkehr ausgehenden Immissionsbelastung dienen (vgl. NdsOVG, Urteil vom 21. Februar 1983 - F OVG A 19/81 - RzF 8 zu § 88 Nr. 3; BayVGH, Beschluss vom 12. März 2013 - 13 AS 13.493 - a.a.O. Rn. 17; SächsOVG, Beschluss vom 23. Mai 2013 - F 7 B 315/13 - a.a.O. Rn. 11; Wingerter/Mayr, a.a.O. § 88 Rn. 11).

    Eine vorläufige Anordnung setzt daher voraus, dass die Baumaßnahme des Unternehmensträgers zeitnah bevorsteht (vgl. BayVGH, Beschluss vom 12. März 2013 - 13 AS 13.493 - a.a.O. Rn. 13; SächsOVG, Beschluss vom 23. Mai 2013 - F 7 B 315/13 - a.a.O. Rn. 11; NdsOVG, Beschluss vom 16. Oktober 2015 - 15 MF 18/14 - a.a.O.; Wingerter/Mayr, a.a.O. § 88 Rn. 11a).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.07.2014 - 1 K 17/13

    Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der Strecke Potsdam Griebnitzsee -

    Soweit die Kläger auf das Vertragsverletzungsverfahren CHAP (2007) 4267 der EU-Kommission und auf deren Stellungnahme vom 26. April 2013 verweisen, handelt es sich um eine bloße Rechtsmeinung, die für den Senat nicht bindend ist und auf Grund derer er auch keinen Anlass sieht, die Übereinstimmung der vorliegenden Präklusionsvorschriften mit Gemeinschaftsrecht ernstlich in Frage zu stellen oder die Sache an den Europäischen Gerichtshof vorzulegen (vgl. OVG LSA, Urteil vom 28. November 2013 - 2 L 157/12 -, juris Rdnr. 39; ebenso Sächsisches OVG, Beschluss vom 23. Mai 2013 - F 7 B 315/13 -, juris Rdnr. 12).
  • OVG Sachsen, 04.06.2020 - 7 B 123/20

    Begründung; Naturschutzvereinigung; Wegeplan; Gewässerplan; Planrechtfertigung;

    Ergibt die summarische Prüfung, dass der Widerspruch voraussichtlich keinen Erfolg haben wird, muss in der Regel das Interesse des Betroffenen an der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung zurückstehen (Senatsbeschl. v. 23. Mai 2013 - F 7 B 315/13 -, juris Rn. 5 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 06.01.2016 - 7 B 347/15

    Bauordnungsverfahren, Mitwirkungspflicht, Eigentümerwechsel

    Ergibt die summarische Prüfung, dass der Widerspruch voraussichtlich keinen Erfolg haben wird, muss in der Regel das Interesse des Betroffenen an der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung zurückstehen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 7. Januar 2014 - F 7 B 363/13 - und 23. Mai 2013 - F 7 B 315/13 - juris, jeweils m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 20.08.2018 - 7 B 153/18

    Wegebau; Neuordnungsverfahren; Wegeplan; Gewässerplan; Eigentum; Fördermittel;

    Ergibt die summarische Prüfung, dass der Widerspruch voraussichtlich keinen Erfolg haben wird, muss in der Regel das Interesse des Betroffenen an der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung zurückstehen (Senatsbeschl. v. 23. Mai 2013 - F 7 B 315/13 -, juris Rn. 5 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 16.10.2015 - 15 MF 18/14
    Diese Notwendigkeit macht es regelmäßig erforderlich, die Ausführung des Unternehmens vorzuziehen (vgl. Senatsbeschluss vom 7.3.2008, a. a. O.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 9.4.1986 - 7 S 3361/85 - NVwZ 1986, 490; SächsOVG, Beschluss vom 23.5.2013 - F 7 B 315/13 - zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen, 07.01.2014 - F 7 B 363/13

    Überprüfungsumfang, Ermessensentscheidung, Teilnehmergemeinschaft,

    Ergibt die summarische Prüfung, dass der Widerspruch voraussichtlich keinen Erfolg haben wird, muss in der Regel das Interesse des Betroffenen an der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung zurückstehen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 23. Mai 2013 - F 7 B 315/13 - m. w. N.).
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