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   OVG Sachsen, 02.02.2012 - F 7 B 278/11   

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OVG Sachsen, 02.02.2012 - F 7 B 278/11 (https://dejure.org/2012,2290)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 02.02.2012 - F 7 B 278/11 (https://dejure.org/2012,2290)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 02. Februar 2012 - F 7 B 278/11 (https://dejure.org/2012,2290)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 80 Abs. 3, § 80 Abs. 5; VwVfG § 28; FlurbG § 36, § 37, § 41
    Sofortvollzug, Anhörung, Vorausbau, Teilnehmergemeinschaft, Ausführung, Besitzregelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Niedersachsen, 07.03.2008 - 15 MF 22/07

    Anforderungen an eine vorläufige Anordnung in einer Unternehmensflurbereinigung

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.02.2012 - F 7 B 278/11
    Der formellen Rechtmäßigkeit der vorläufigen Anordnung vom 28. September 2011 steht nicht entgegen, dass es der Antragsgegner entgegen § 1 Abs. 1 SächsVwVfZG in Verbindung mit § 28 Abs. 1 VwVfG unterlassen hat, den Antragsteller vor Ergehen der vorläufigen Anordnung zu den entscheidungserheblichen Tatsachen anzuhören (vgl. zum Erfordernis der Anhörung NdsOVG, Beschl. v. 7. März 2008, NUR 2009, 53 m. w. N.), da die unterbliebene Anhörung im gerichtlichen Verfahren schriftsätzlich nachgeholt worden ist (§ 45 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 VwVfG).

    Dabei bedurfte es auch keines zusätzlichen Hinweises auf die Nachholung der Anhörung im gerichtlichen Verfahren, denn der Antragsteller konnte mit seinen Schriftsätzen vom 19. Oktober 2011, 7. Dezember 2011 und 3. Januar 2012 - ausreichend vortragen, in dem er damit - quasi selbst - Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 14. Oktober 1982, BVerwGE 66, 184, NdsOVG, Beschl. v. 7. März 2008 a. a. O., m. w. N.).

  • VGH Bayern, 30.07.2009 - 13 AS 09.973

    Flurbereinigung; einstweiliger Rechtsschutz gegen eine vorläufige Anordnung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.02.2012 - F 7 B 278/11
    Dies ist der Fall, wenn eine Plangenehmigung - wie hier - gemäß § 41 Abs. 4 FlurbG vorliegt (vgl. BayVGH, Beschl. v. 27. Juni 2011 - 13 AS 11.1108 -, Rn. 15 ff., v. 16. Juni 2011 13 AS 11.1038 -, Rn. 15 und v. 30. Juli 2009 - 13 AS 09.973 -, Rn. 15, jeweils zitiert nach juris).
  • BVerwG, 14.10.1982 - 3 C 46.81

    Nachholung der unterbliebenen Anhörung eines Beteiligten im Verwaltungsverfahren

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.02.2012 - F 7 B 278/11
    Dabei bedurfte es auch keines zusätzlichen Hinweises auf die Nachholung der Anhörung im gerichtlichen Verfahren, denn der Antragsteller konnte mit seinen Schriftsätzen vom 19. Oktober 2011, 7. Dezember 2011 und 3. Januar 2012 - ausreichend vortragen, in dem er damit - quasi selbst - Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 14. Oktober 1982, BVerwGE 66, 184, NdsOVG, Beschl. v. 7. März 2008 a. a. O., m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 26.02.2009 - 15 MF 6/09

    Verfallen öffentlicher Zuschüsse als beachtlicher Dringlichkeitsgrund i.S.d. § 36

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.02.2012 - F 7 B 278/11
    Sie dient der Sicherung zugesagter - bei Nichtabruf unter Umständen verfallender - öffentlicher Zuschüsse (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 4. Oktober 2010, Rn. 5 juris; NdsOVG, Beschl. v. 26. Februar 2009 - 15 MF 6/09, Rn. 25 juris; BayVGH, Beschl. v. 27. Juni 2011, v. 16. Juni 2011 und v. 30. Juli 2009, jeweils a. a. O., m. w. N.).7 Etwaige offensichtliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Plans nach § 41 FlurbG sind ebenfalls nicht ersichtlich.
  • VGH Bayern, 16.06.2011 - 13 AS 11.1038

    Flurbereinigung; vorläufige Anordnung; Dringende Gründe für eine Besitzregelung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.02.2012 - F 7 B 278/11
    Dies ist der Fall, wenn eine Plangenehmigung - wie hier - gemäß § 41 Abs. 4 FlurbG vorliegt (vgl. BayVGH, Beschl. v. 27. Juni 2011 - 13 AS 11.1108 -, Rn. 15 ff., v. 16. Juni 2011 13 AS 11.1038 -, Rn. 15 und v. 30. Juli 2009 - 13 AS 09.973 -, Rn. 15, jeweils zitiert nach juris).
  • VGH Bayern, 27.06.2011 - 13 AS 11.1108

    Flurbereinigung; vorläufige Anordnung; dringende Gründe für eine Besitzregelung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.02.2012 - F 7 B 278/11
    Dies ist der Fall, wenn eine Plangenehmigung - wie hier - gemäß § 41 Abs. 4 FlurbG vorliegt (vgl. BayVGH, Beschl. v. 27. Juni 2011 - 13 AS 11.1108 -, Rn. 15 ff., v. 16. Juni 2011 13 AS 11.1038 -, Rn. 15 und v. 30. Juli 2009 - 13 AS 09.973 -, Rn. 15, jeweils zitiert nach juris).
  • VG Neustadt, 14.06.2016 - 4 L 403/16

    Vietnamesische Staatsangehörige wehrt sich mit Erfolg gegen Schließung ihrer

    Vielmehr ist die Kammer der Meinung, dass eine schriftsätzliche Stellungnahme der Behörde im gerichtlichen Aussetzungsverfahren eine Nachholung der Anhörung dann bewirken kann, wenn sich die Behörde in ihrem Schriftsatz nicht nur auf die Verteidigung der einmal getroffenen Verwaltungsentscheidung beschränkt, sondern eindeutig und klar zu erkennen gibt, dass sie ein etwaiges Vorbringen des Betroffenen zur Kenntnis genommen und gewürdigt hat, aber dennoch bei ihrer erneuten Entscheidung zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die Verfügung aufrechterhalten bleibt (vgl. z.B. Bay. VGH, Beschluss vom 8. Oktober 2015 - 15 CS 15.1740 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. Februar 2014 - 15 B 69/14 -, NWVBl 2014, 322; OVG Sachsen, Beschluss vom 2. Februar 2012 - F 7 B 278/11 -, juris).
  • VG Neustadt, 07.08.2017 - 5 L 881/17

    Aufgabe der Obdachlosenbehörde; Bemessung der Androhungsfrist; Fristsetzung auf

    Eine schriftsätzliche Stellungnahme der Behörde im gerichtlichen Aussetzungsverfahren kann eine Nachholung der Anhörung bewirken, wenn sich die Behörde in ihrem Schriftsatz nicht nur auf die Verteidigung der einmal getroffenen Verwaltungsentscheidung beschränkt, sondern eindeutig und klar zu erkennen gibt, dass sie ein etwaiges Vorbringen des Betroffenen zur Kenntnis genommen und gewürdigt hat, aber dennoch bei ihrer erneuten Entscheidung zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die Verfügung aufrechterhalten bleibt (vgl. z.B. Bay. VGH, Beschluss vom 8. Oktober 2015 - 15 CS 15.1740 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. Februar 2014 - 15 B 69/14 -, NWVBl 2014, 322; OVG Sachsen, Beschluss vom 2. Februar 2012 - F 7 B 278/11 -, juris).
  • VG Neustadt, 10.12.2020 - 5 L 1066/20

    Zur "Zimmervermietung" umgestaltete Prostitutionsstätte in Speyer zu Recht

    Der damit gegebene Verfahrensfehler ist aber gemäß § 1 LVwVfG i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 VwVfG dadurch geheilt worden, dass die Antragsgegnerin in Kenntnis und Würdigung der von den Antragstellerinnen mit dem verfahrenseinleitenden Schriftsatz ihrer Verfahrensbevollmächtigten vom 1. Dezember 2020 gegen die Rechtmäßigkeit der Nutzungsuntersagung vom 27. November 2020 vorgetragenen Argumente an dem klarstellenden Verbot nach erneuter Prüfung festgehalten hat (vgl. z.B. Bay. VGH, Beschluss vom 8. Oktober 2015 - 15 CS 15.1740 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. Februar 2014 - 15 B 69/14 -, NWVBl 2014, 322; OVG Sachsen, Beschluss vom 02. Februar 2012 - F 7 B 278/11 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17. Januar 1979 - 2 B 268/78 -, AS RP-SL 15, 167; Kallerhoff/Mayen in: Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 9. Auflage 2018, § 28 Rn. 70).
  • VG Neustadt, 20.11.2020 - 5 L 1030/20

    Untersagung einer "Querdenker"-Versammlung; aufschiebende Wirkung eines

    Der damit wohl gegebene Verfahrensfehler ist jedenfalls gemäß § 1 LVwVfG i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 VwVfG dadurch geheilt worden, dass die Antragsgegnerin in Kenntnis und Würdigung der von der Antragstellerin mit dem verfahrenseinleitenden Schriftsatz ihres Verfahrensbevollmächtigten vom 20. November 2020 gegen die Rechtmäßigkeit des Verbots vom 19. November 2020 vorgetragenen Argumente an dem Verbot nach erneuter Prüfung festgehalten hat (vgl. z.B. Bay. VGH, Beschluss vom 8. Oktober 2015 - 15 CS 15.1740 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. Februar 2014 - 15 B 69/14 -, NWVBl 2014, 322; OVG Sachsen, Beschluss vom 02. Februar 2012 - F 7 B 278/11 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17. Januar 1979 - 2 B 268/78 -, AS RP-SL 15, 167; Kallerhoff/Mayen in: Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 9. Auflage 2018, § 28 Rn. 70).
  • OVG Sachsen, 25.06.2012 - 4 B 128/12

    Beseitigungsanordnung, Verwirkung, Sofortvolllzuganordnung, Anhörungspflicht,

    Hierdurch ist ein etwaiger Anhörungsmangel geheilt worden (zur Heilung im gerichtlichen Verfahren s. SächsOVG, Beschl. v. 2. Februar 2012 - F 7 B 278/11 - Rn. 3 m. w. N.).

    Notwendig, aber auch ausreichend, ist eine auf die Umstände des konkreten Falles bezogene nicht formelhafte Darlegung, weshalb dem Interesse an der sofortigen Vollziehung gegenüber dem Aufschubinteresse des Betroffenen der Vorrang eingeräumt wird (SächsOVG, Beschl. v. 2. Februar 2012, a.a.O., Rn. 4).

  • VG Trier, 21.10.2021 - 2 L 3058/21

    Landkreis Bernkastel-Wittlich: Bezirksschornsteinfeger unzuverlässig

    2015 - 15 CS 15.1740 - OVG NRW, Beschluss vom 11. Februar 2014 - 15 B 69/14 - SächsOVG, Beschluss vom 2. Februar 2012 - F 7 B 278/11 - VG Neustadt, Beschluss vom 7. August 2017 - 5 L 881/17.NW - alle juris; a.A.: HessVGH, Beschluss vom 23. September 2011 - 6 B 1701/11 -, juris).
  • VG Neustadt, 15.11.2018 - 5 L 1337/18

    Vorläufiges Verbot der Dienstgeschäfte für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige

    Vielmehr ist die Kammer (s. zuletzt Beschluss vom 15. Januar 2018 - 5 L 1315/17.NW -) ebenso wie die 3. und 4. Kammer des Gerichts (s. Beschlüsse vom 01. September 2015 - 3 L 726/15.NW -, juris und vom 5. Juli 2017 - 4 L 603/17.NW -, juris) der Meinung, dass eine schriftsätzliche Stellungnahme der Behörde im gerichtlichen Aussetzungsverfahren eine Nachholung der Anhörung dann bewirken kann, wenn sich die Behörde in ihrem Schriftsatz nicht nur auf die Verteidigung der einmal getroffenen Verwaltungsentscheidung beschränkt, sondern eindeutig und klar zu erkennen gibt, dass sie ein etwaiges Vorbringen des Betroffenen zur Kenntnis genommen und gewürdigt hat, aber dennoch bei ihrer erneuten Entscheidung zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die Verfügung aufrechterhalten bleibt (vgl. z.B. Bay. VGH, Beschluss vom 8. Oktober 2015 - 15 CS 15.1740 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. Februar 2014 - 15 B 69/14 -, NWVBl 2014, 322; OVG Sachsen, Beschluss vom 02. Februar 2012 - F 7 B 278/11 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17. Januar 1979 - 2 B 268/78 -, AS RP-SL 15, 167; Kallerhoff/Mayen in: Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 9. Auflage 2018, § 28 Rn. 70; Herrmann, in: BeckOK VwVfG, Bader/Ronellenfitsch, Stand Oktober 2018, § 28 Rn. 48).
  • VG Trier, 24.01.2020 - 2 L 4958/19

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren wegen Betriebsuntersagung einer

    Eine schriftsätzliche Stellungnahme der Behörde im gerichtlichen Eilverfahren kann eine Nachholung der Anhörung dann bewirken, wenn sich die Behörde in ihrem Schriftsatz nicht nur auf die Verteidigung der einmal getroffenen Veraltungsentscheidung beschränkt, sondern eindeutig und klar zu erkennen gibt, dass sie ein etwaiges Vorbringen des Betroffenen zur Kenntnis genommen und gewürdigt hat, aber dennoch bei ihrer erneuten Entscheidung zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die Verfügung aufrechterhalten bleibt (so: BayVGH, Beschluss vom 8. Oktober 2015 - 15 CS 15.1740 - OVG NRW, Beschluss vom 11. Februar 2014 - 15 B 69/14 - SächsOVG, Beschluss vom 2. Februar 2012 - F 7 B 278/11 - VG Neustadt, Beschluss vom 7. August 2017 - 5 L 881/17.NW - alle juris; a.A.: HessVGH, Beschluss vom 23. September 2011 - 6 B 1701/11 -, juris).
  • VG Neustadt, 01.09.2015 - 3 L 726/15

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Untersagung einer Nutzungsänderung;

    Eine schriftsätzliche Stellungnahme der Behörde im gerichtlichen Aussetzungsverfahren kann eine Nachholung der Anhörung dann bewirken, wenn sich die Behörde in ihrem Schriftsatz nicht nur auf die Verteidigung der einmal getroffenen Verwaltungsentscheidung beschränkt, sondern eindeutig, umfassend und klar zu erkennen gibt, dass sie ein etwaiges Vorbringen des Betroffenen unvoreingenommen zur Kenntnis genommen und gewürdigt hat, aber dennoch bei ihrer erneuten Entscheidung zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die Verfügung aufrechterhalten bleibt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17. Januar 1979 - 2 B 268/78 -, AS RP-SL 15, 167; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. Februar 2014 - 15 B 69/14 -, NWVBl 2014, 322; OVG Sachsen, Beschluss vom 2. Februar 2012 - F 7 B 278/11 -, juris; VG Neustadt, Beschluss vom 21. Januar 2015 - 3 L 1098/14.NW - Sachs in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG Kommentar, 8. Auflage 2014, § 45 Rn. 87).
  • VG Neustadt, 05.07.2017 - 4 L 603/17

    Betreiber eines Containerterminals im Hafen von Wörth wehrt sich mit Erfolg gegen

    Vielmehr ist die Kammer (s. zuletzt Beschluss vom 14. Juni 2016 - 4 L 403/16.NW -, GewArch 2016, 353) der Meinung, dass eine schriftsätzliche Stellungnahme der Behörde im gerichtlichen Aussetzungsverfahren eine Nachholung der Anhörung dann bewirken kann, wenn sich die Behörde in ihrem Schriftsatz nicht nur auf die Verteidigung der einmal getroffenen Verwaltungsentscheidung beschränkt, sondern eindeutig und klar zu erkennen gibt, dass sie ein etwaiges Vorbringen des Betroffenen zur Kenntnis genommen und gewürdigt hat, aber dennoch bei ihrer erneuten Entscheidung zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die Verfügung aufrechterhalten bleibt (vgl. z.B. Bay. VGH, Beschluss vom 8. Oktober 2015 - 15 CS 15.1740 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. Februar 2014 - 15 B 69/14 -, NWVBl 2014, 322; OVG Sachsen, Beschluss vom 2. Februar 2012 - F 7 B 278/11 -, juris).
  • VG Neustadt, 28.12.2020 - 5 L 1143/20

    Coronapandemie; Schließungsanordnung; Großhandelseigenschaft einer

  • VG Neustadt, 05.07.2018 - 3 L 767/18

    Anforderungen an die Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen

  • OVG Sachsen, 09.04.2014 - 4 B 45/14

    Bezeichnung eines auf Abwahl eines Bürgermeisters gerichteten Bürgerbegehrens als

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.06.2017 - 70 A 1.15
  • OVG Sachsen, 23.05.2013 - F 7 B 315/13

    Anordnung, Planfeststellungsbeschluss, Unternehmen, Staatsstraße,

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