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Rechtsprechung
   EuGöD, 20.01.2011 - F-121/07   

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https://dejure.org/2011,10461
EuGöD, 20.01.2011 - F-121/07 (https://dejure.org/2011,10461)
EuGöD, Entscheidung vom 20.01.2011 - F-121/07 (https://dejure.org/2011,10461)
EuGöD, Entscheidung vom 20. Januar 2011 - F-121/07 (https://dejure.org/2011,10461)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Strack / Kommission

    Öffentlicher Dienst - Beamte - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Zuständigkeit des Gerichts - Zulässigkeit - Beschwerende Maßnahme

  • EU-Kommission PDF

    Strack / Kommission

    Öffentlicher Dienst - Beamte - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Zuständigkeit des Gerichts - Zulässigkeit - Beschwerende Maßnahme

  • EU-Kommission

    Strack / Kommission

    Öffentlicher Dienst - Beamte - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Zuständigkeit des Gerichts - Zulässigkeit - Beschwerende Maßnahme“

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 22. Oktober 2007 - Strack / Kommission

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Öffentlicher Dienst - Aufhebung mehrerer Entscheidungen der Kommission, mit denen dem Kläger der unmittelbare und vollständige Zugang zu verschiedenen ihn betreffenden Akten verwehrt wird - Schadensersatz

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (28)

  • EuG, 05.04.2005 - T-376/03

    Hendrickx / Rat

    Auszug aus EuGöD, 20.01.2011 - F-121/07
    Wie jede Norm mit Allgemeincharakter kann jedoch das so geregelte Recht auf Zugang zu Dokumenten präzisiert, ausgedehnt oder, umgekehrt, nach dem Grundsatz, dass die spezielle Vorschrift der allgemeinen Vorschrift vorgeht (lex specialis derogat legi generali) , beschränkt oder gar ausgeschlossen werden, wenn es Spezialnormen gibt, die spezifische Materien regeln (Urteil des Gerichts erster Instanz vom 5. April 2005, Hendrickx/Rat, T-376/03, Slg. ÖD 2005, I-A-83 und II-379, Randnr. 55, und vom 14. Juli 2005, Le Voci/Rat, T-371/03, Slg. ÖD 2005, I-A-209 und II-957, Randnr. 122).

    Die Klage ist demzufolge in jedem Fall unzulässig, soweit sie sich gegen die in dem Schreiben der Anstellungsbehörde vom 12. Januar 2007 angeblich enthaltene Ablehnung richtet (vgl. in diesem Sinne Urteil Hendrickx/Rat, Randnr. 58).

  • EuGöD, 20.01.2011 - F-132/07

    Strack / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Art. 17, 17a und 19 des

    Auszug aus EuGöD, 20.01.2011 - F-121/07
    F-118/07, F-119/07, F-120/07, F-132/07 und F-62/09 im Register der Kanzlei des Gerichts eingetragenen anhängigen Klagen beantragt.

    Vorliegend hat der Kläger zwar solche Rügen in seinem Schreiben vom 25. Juni 2010 erhoben, diese betrafen aber den vorbereitenden Sitzungsbericht in der Rechtssache F-132/07.

  • EuG, 07.11.2002 - T-199/01

    G / Kommission

    Auszug aus EuGöD, 20.01.2011 - F-121/07
    Im Übrigen kann von einem die übliche Sorgfalt beachtenden Beamten angenommen werden, dass er die Vorschriften des Statuts kennt (vgl. insbesondere Urteil des Gerichtshofs vom 17. Januar 1989, Stempels/Kommission, 310/87, Slg. 1989, 43, Randnr. 10; Urteile des Gerichts erster Instanz vom 7. November 2002, G/Kommission, T-199/01, Slg. ÖD 2002, I-A-217 und II-1085, Randnr. 42, und vom 15. Juli 2004, Gouvras/Kommission, T-180/02 und T-113/03, Slg. ÖD 2004, I-A-225 und II-987, Randnr. 110), und der Kläger hat anlässlich seiner früheren Klagen gezeigt, dass er das Vorverfahren kennt.
  • EuG, 27.03.1990 - T-123/89

    Jean-Louis Chomel gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Auszug aus EuGöD, 20.01.2011 - F-121/07
    Schließlich muss die Fürsorgepflicht der Verwaltung gegenüber ihren Bediensteten ihre Grenzen immer in der Beachtung der geltenden Vorschriften finden (Urteil des Gerichts erster Instanz vom 27. März 1990, Chomel/Kommission, T-123/89, Slg. 1990, II-131, Randnr. 32).
  • EuGöD, 04.05.2010 - F-47/09

    Fries Guggenheim / Cedefop

    Auszug aus EuGöD, 20.01.2011 - F-121/07
    Nach ständiger Rechtsprechung im Bereich des öffentlichen Dienstes sind Anträge auf Schadensersatz zurückzuweisen, soweit sie mit Aufhebungsanträgen eng zusammenhängen, die ihrerseits als unzulässig oder unbegründet zurückgewiesen wurden (Urteil des Gerichts vom 4. Mai 2010, Fries Guggenheim/Cedefop, F-47/09, Randnr. 119 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 08.05.2007 - T-271/04

    Citymo / Kommission - Vertragliche Haftung - Schiedsklausel - Mietvertrag -

    Auszug aus EuGöD, 20.01.2011 - F-121/07
    Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung der Grundsatz gilt, dass sich niemand missbräuchlich auf europäische Normen berufen kann (Urteil des Gerichts erster Instanz vom 8. Mai 2007, Citymo/Kommission, T-271/04, Slg. 2007, II-1375, Randnr. 107 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 11.03.2003 - T-186/00

    Conserve Italia / Kommission

    Auszug aus EuGöD, 20.01.2011 - F-121/07
    Aus diesem Grundsatz folgt, dass die Bürger eine Informations- und Loyalitätspflicht gegenüber den Organen trifft, wenn sie sich an diese wenden (vgl. in Bezug auf die Empfänger finanzieller Zuschüsse Urteile des Gerichts erster Instanz vom 17. Oktober 2002, Astipesca/Kommission, T-180/00, Slg. 2002, II-3985, Randnr. 93, und vom 11. März 2003, Conserve Italia/Kommission, T-186/00, Slg. 2003, II-719, Randnr. 50; im selben Sinne in Bezug auf Bewerber in einem Auswahlverfahren Urteil des Gerichts erster Instanz vom 23. Januar 2002, Gonçalves/Parlament, T-386/00, Slg. ÖD 2002, I-A-13 und II-55, Randnr. 74).
  • EuG, 23.01.2002 - T-386/00

    Gonçalves / Parlament

    Auszug aus EuGöD, 20.01.2011 - F-121/07
    Aus diesem Grundsatz folgt, dass die Bürger eine Informations- und Loyalitätspflicht gegenüber den Organen trifft, wenn sie sich an diese wenden (vgl. in Bezug auf die Empfänger finanzieller Zuschüsse Urteile des Gerichts erster Instanz vom 17. Oktober 2002, Astipesca/Kommission, T-180/00, Slg. 2002, II-3985, Randnr. 93, und vom 11. März 2003, Conserve Italia/Kommission, T-186/00, Slg. 2003, II-719, Randnr. 50; im selben Sinne in Bezug auf Bewerber in einem Auswahlverfahren Urteil des Gerichts erster Instanz vom 23. Januar 2002, Gonçalves/Parlament, T-386/00, Slg. ÖD 2002, I-A-13 und II-55, Randnr. 74).
  • EuGH, 17.01.1989 - 310/87

    Stempels / Kommission

    Auszug aus EuGöD, 20.01.2011 - F-121/07
    Im Übrigen kann von einem die übliche Sorgfalt beachtenden Beamten angenommen werden, dass er die Vorschriften des Statuts kennt (vgl. insbesondere Urteil des Gerichtshofs vom 17. Januar 1989, Stempels/Kommission, 310/87, Slg. 1989, 43, Randnr. 10; Urteile des Gerichts erster Instanz vom 7. November 2002, G/Kommission, T-199/01, Slg. ÖD 2002, I-A-217 und II-1085, Randnr. 42, und vom 15. Juli 2004, Gouvras/Kommission, T-180/02 und T-113/03, Slg. ÖD 2004, I-A-225 und II-987, Randnr. 110), und der Kläger hat anlässlich seiner früheren Klagen gezeigt, dass er das Vorverfahren kennt.
  • EuG, 13.04.2005 - T-2/03

    DAS GERICHT ERKLÄRT EINE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, MIT DER EIN

    Auszug aus EuGöD, 20.01.2011 - F-121/07
    In diesem Zusammenhang ist außerdem zu beachten, dass das mit der Sache befasste Organ die Möglichkeit behält, in besonderen Fällen, in denen ihm durch die konkrete und individuelle Prüfung der Dokumente ein unangemessener Verwaltungsaufwand entstünde, die Bedeutung des Zugangs der Öffentlichkeit zu den Dokumenten und die sich daraus ergebende Arbeitsbelastung gegeneinander abzuwägen, um in diesen besonderen Fällen die Interessen einer ordnungsgemäßen Verwaltung zu wahren (Urteil des Gerichts erster Instanz vom 13. April 2005, Verein für Konsumenteninformation/Kommission, T-2/03, Slg. 2005, II-1121, Randnr. 102), und dem Organ diese Möglichkeit daher erst recht zugutekommen muss, wenn der Zugangsantrag eine erhebliche Zahl von nicht eindeutig bezeichneten Dokumenten betrifft, so dass die Bearbeitung des Antrags vorherige Nachforschungen beträchtlichen Umfangs erfordert.
  • EuG, 17.10.2002 - T-180/00

    Astipesca / Kommission

  • EuG, 12.10.2000 - T-123/99

    'JT''s Corporation / Kommission'

  • EuGöD, 16.01.2007 - F-3/06

    Frankin u.a. / Kommission

  • EuG, 15.07.2004 - T-180/02

    Gouvras / Kommission

  • EuG, 19.01.2010 - T-355/04

    Co-Frutta / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 -

  • EuGöD, 11.12.2008 - F-136/06

    Reali / Kommission

  • EuG, 06.04.2006 - T-309/03

    Camós Grau / Kommission - Untersuchung des Europäischen Amtes für

  • EuGöD, 08.09.2010 - F-62/09

    Strack / Kommission - Gütliche Beilegung auf Anregung des Gerichts - Streichung

  • EuG, 14.07.2005 - T-371/03

    Le Voci / Rat

  • EuGH, 12.03.1975 - 23/74

    Küster / Parlament

  • EuG, 17.05.2006 - T-93/04

    Kallianos / Kommission

  • EuGöD, 17.02.2011 - F-119/07

    Strack / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Mediationsverfahren -

  • EuGH, 17.01.1989 - 293/87

    Vainker / Parlament

  • EGMR, 22.04.1992 - 12351/86

    VIDAL c. BELGIQUE

  • EuGöD, 13.01.2010 - F-124/05

    A / Kommission

  • EGMR, 10.10.2006 - 18113/02

    BONIFACIO c. FRANCE

  • EuGöD, 17.09.2009 - F-118/07

    Strack / Kommission - Öffentlicher Dienst - Zwischenstreit - Einrede der

  • EuGöD, 15.03.2011 - F-120/07

    Strack / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Übertragung des

  • EuG, 13.12.2012 - T-197/11

    Kommission / Strack - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Zugang zu

    betreffend zwei Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Zweite Kammer) vom 20. Januar 2011, Strack/Kommission (F-121/07), wegen Aufhebung dieses Urteils,.

    Die Europäische Kommission und Herr Guido Strack beantragen mit ihren nach Art. 9 des Anhangs I der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union eingelegten Rechtsmitteln die Aufhebung des Urteils des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 20. Januar 2011, Strack/Kommission (F-121/07, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem die Klage von Herrn Strack auf Aufhebung mehrerer Entscheidungen der Kommission und auf Schadensersatz abgewiesen worden ist.

    - den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 17. September 2009 in der Rechtssache F-121/07 insoweit aufzuheben, als durch diesen sein Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils zurückgewiesen wurde;.

    - die Entscheidungen des Gerichts für den öffentlichen Dienst aufzuheben, durch die die zunächst der Ersten Kammer zugewiesene Rechtssache F-121/07 der Zweiten Kammer zugewiesen wurde;.

    - die in der Rechtssache F-121/07 getroffene Entscheidung des Gerichts für den öffentlichen Dienst aufzuheben, mit der jenes seinen Schriftsatz vom 2. April 2009 und seinen darin enthaltenden Antrag auf Klageerweiterung nicht berücksichtigt bzw. nicht zugelassen hat;.

    - gemäß seinen Anträgen aus der Klageschrift in der Rechtssache F-121/07 und seinem ergänzenden Schriftsatz zu jener Rechtssache vom 2. April 2009 zu entscheiden und die Kommission entsprechend jenen Anträgen zu verurteilen;.

    - die Rechtswidrigkeit der Nichtvornahme der gebotenen Verbindung des Verfahrens F-121/07 mit den Parallelverfahren F-118/07, F-119/07, F-120/07 und F-132/07, den damit zusammenhängenden Begründungsmangel und wohl mit der Vielfalt der Parallelverfahren zusammenhängende falsche Tatsachendarstellungen im angefochtenen Urteil;.

    Mit diesem Rechtsmittelgrund vertritt Herr Strack im Wesentlichen die Auffassung, dass das Gericht für den öffentlichen Dienst, indem es die Verbindung des Verfahrens in der Rechtssache F-121/07 mit anderen bei ihm anhängigen Verfahren abgelehnt habe, das ihm durch Art. 46 Abs. 1 seiner Verfahrensordnung eingeräumte Ermessen rechtswidrig ausgeübt und damit seine Rechte auf effektiven Rechtsschutz und ein faires Verfahren aus Art. 6 Abs. 1 EMRK und Art. 47 der Charta verletzt habe.

    Zu den übrigen Rügen ist darauf hinzuweisen, dass Herr Strack nicht angibt, in welchem Umfang die Nichtberücksichtigung seines Schreibens vom 2. April 2009 eine Auswirkung auf die Gründe haben soll, die das Gericht für den öffentlichen Dienst dazu veranlasst haben, den Aufhebungsantrag für unzulässig zu erklären, zumal er einräumt, dass die Kommission keine Entscheidung erlassen hat, die die im Rahmen der Rechtssache F-121/07 angefochtenen Handlungen ersetzte, und dass er in Bezug auf die in seinem Schreiben vom 2. April 2009 genannten Punkte eine selbständige Klage erheben konnte.

    Das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Zweite Kammer) vom 20. Januar 2011, Strack/Kommission (F-121/07), wird aufgehoben, soweit das Gericht sich für zuständig erachtet hat, über eine Nichtigkeitsklage gegen eine aufgrund der Verordnung Nr. 1049/2001 erlassene Entscheidung zu befinden.

  • EuG, 13.12.2012 - T-199/11

    Strack / Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Art. 17, 17a,

    23 Mit Schreiben vom 15. Januar 2010 hat der Kläger beantragt, die vorliegende Rechtssache mit seinen anhängigen Klagen F-118/07, F-119/07, F-120/07, F-121/07 und F-62/09 zu verbinden.

    In seiner Rechtsmittelschrift hat der Rechtsmittelführer beantragt, die vorliegende Rechtssache, die unter dem Aktenzeichen T-199/11 P eingetragen ist, mit der Rechtssache T-198/11 P zu verbinden, die ein Rechtsmittel betrifft, das er gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 20. Januar 2011, Strack/Kommission (F-121/07), eingelegt hat.

    - die Rechtswidrigkeit der Nichtvornahme der Verbindung der Rechtssache F-132/07 mit den Rechtssachen F-118/07, F-119/07, F-120/07 und F-121/07, die Gegenstand von Parallelverfahren sind, einen damit zusammenhängenden Begründungsmangel und wohl mit der Vielfalt der Parallelverfahren zusammenhängende falsche Tatsachendarstellungen im vorliegend angegriffenen Urteil;.

  • EuGöD, 30.11.2009 - F-61/09
    Im selben Schreiben hat er hilfsweise die Aussetzung der vorliegenden Rechtssache bis zum rechtskräftigen Abschluss in der Rechtssache F-121/07, Strack/Kommission, beantragt und äußerst hilfsweise die Zulassung einer Klageerweiterung sowie die Zulassung eines zweiten Schriftsatzwechsels.

    Mit am 12. November 2009 bei der Kanzlei des Gerichts für den öffentlichen Dienst eingegangenem Schreiben hat die Beklagte ihr Einverständnis zu einer Aussetzung des Verfahrens bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens in der vorbezeichneten Rechtssache F-121/07 gegeben.

    Demnach ist gemäß Artikel 71 Absatz 1, Unterabsatz d), der Verfahrensordnung das Verfahren in der vorliegenden Rechtssache bis zum Erlass der Entscheidung des Gerichts für den öffentlichen Dienst, die das Verfahren in der vorbezeichneten Rechtssache F-121/07 beendet, auszusetzen.

    1) Das Verfahren in der Rechtssache F-61/09, Strack/Kommission, wird bis zum Erlass der Entscheidung des Gerichts für den öffentlichen Dienst, die das Verfahren in der Rechtssache F-121/07, Strack/Kommission, beendet, ausgesetzt.

  • EuGöD, 20.01.2011 - F-132/07

    Strack / Kommission - " Aussetzung des Verfahrens "

    Mit Schreiben vom 15. Januar 2010 hat der Kläger beantragt, die vorliegende Rechtssache mit seinen anhängigen Klagen F-118/07, F-119/07, F-120/07, F-121/07 und F-62/09 zu verbinden.

    Im vorliegenden Fall hat der Kläger in seinem Schreiben vom 24. Juni 2010 zwar solche Rügen erhoben, diese betrafen aber den vorbereitenden Sitzungsbericht in der Rechtssache F-121/07.

  • EuGH, 13.01.2022 - C-351/20

    Dragnea/ Kommission - Rechtsmittel - Untersuchungen des Europäischen Amts für

    Eine solche Pflicht lässt sich auch nicht aus der von der Kommission angeführten Rechtsprechung herleiten, da es im Urteil vom 20. Januar 2011, Strack/Kommission (F-121/07, EU:F:2011:3, Rn. 84 bis 91), ungeachtet einiger Nuancen in der Formulierung um die in Rn. 68 des vorliegenden Urteils genannte Anforderung, den Zugangsantrag so präzise zu formulieren, dass das Organ das betreffende Dokument ermitteln kann, und nicht um eine Pflicht zur Angabe der Rechtsgrundlage des Antrags ging.
  • EuGöD, 18.09.2012 - F-96/09

    Cuallado Martorell / Kommission - Öffentlicher Dienst - Allgemeines

    Wie jede Norm mit Allgemeincharakter kann jedoch das so geregelte Recht auf Zugang zu Dokumenten präzisiert, ausgedehnt oder, umgekehrt, nach dem Grundsatz, dass die spezielle Vorschrift der allgemeinen Vorschrift vorgeht ( lex specialis derogat legi generali ), beschränkt oder gar ausgeschlossen werden, wenn es Spezialnormen gibt, die spezifische Materien regeln (Urteile des Gerichts erster Instanz vom 5. April 2005, Hendrickx/Rat, T-376/03, Randnr. 55, und vom 14. Juli 2005, Le Voci/Rat, T-371/03, Randnr. 122, Urteil des Gerichts vom 20. Januar 2011, Strack/Kommission, F-121/07, Randnr. 65; dieses Urteil ist Gegenstand von zwei Rechtsmitteln beim Gericht der Europäischen Union, Rechtssache T-197/11 P und Rechtssache T-198/11 P).
  • EuGöD, 29.09.2011 - F-9/07

    Angé Serrano / Parlament

    Il convient de rappeler que, selon une jurisprudence constante en matière de fonction publique, les conclusions tendant à la réparation d'un préjudice doivent être rejetées lorsqu'elles présentent un lien étroit avec les conclusions en annulation qui ont, elles-mêmes, été rejetées soit comme irrecevables, soit comme non fondées (arrêt du Tribunal du 20 janvier 2011, Strack/Commission, F-121/07, point 101, et la jurisprudence citée).
  • EuGöD, 11.12.2012 - F-107/11

    Ntouvas / ECDC

    Or, premièrement, et sans qu'il soit nécessaire d'examiner la question du caractère raisonnable du délai avec lequel le requérant a introduit sa demande, il suffit d'observer que, selon l'article 39, paragraphe 2, du règlement de procédure, saisi d'une demande motivée de la partie défenderesse, le président peut apprécier le caractère exceptionnel des circonstances sur lesquelles se base une telle demande et accorder une prorogation du délai sans entendre préalablement la partie requérante (voir, en ce sens, arrêt du Tribunal du 20 janvier 2011, Strack/Commission, F-121/07, point 39, faisant l'objet de pourvois pendants devant le Tribunal de l'Union européenne, affaires T-197/11 P et T-198/11 P).
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Rechtsprechung
   EuGöD, 17.09.2009 - F-121/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,33691
EuGöD, 17.09.2009 - F-121/07 (https://dejure.org/2009,33691)
EuGöD, Entscheidung vom 17.09.2009 - F-121/07 (https://dejure.org/2009,33691)
EuGöD, Entscheidung vom 17. September 2009 - F-121/07 (https://dejure.org/2009,33691)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Strack / Kommission

    Öffentlicher Dienst - Zwischenstreit - Einrede der Unzulässigkeit und der Unzuständigkeit - Versäumnisverfahren

  • EU-Kommission PDF

    Guido Strack gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Öffentlicher Dienst - Zwischenstreit - Einrede der Unzulässigkeit und der Unzuständigkeit - Versäumnisverfahren

  • EU-Kommission

    Guido Strack gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Öffentlicher Dienst - Zwischenstreit - Einrede der Unzulässigkeit und der Unzuständigkeit - Versäumnisverfahren.

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Strack / Kommission

    Öffentlicher Dienst - Zwischenstreit - Einrede der Unzulässigkeit und der Unzuständigkeit - Versäumnisverfahren

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 09.03.2006 - C-293/04

    Beemsterboer - Nacherhebung von Eingangs- oder Ausfuhrabgaben - Artikel 220

    Auszug aus EuGöD, 17.09.2009 - F-121/07
    Nach ständiger Rechtsprechung sind Verfahrensvorschriften im Allgemeinen auf alle bei ihrem Inkrafttreten anhängigen Rechtsstreitigkeiten anwendbar, im Gegensatz zu materiell-rechtlichen Vorschriften, die im Allgemeinen so ausgelegt werden, dass sie nicht für vor ihrem Inkrafttreten entstandene Sachverhalte gelten (vgl. insbesondere Urteile des Gerichtshofs vom 12. November 1981, Meridionale Industria Salumi u. a., 212/80 bis 217/80, Slg. 1981, 2735, Randnr. 9, und vom 9. März 2006, Beemsterboer Coldstore Services, C-293/04, Slg. 2006, I-2263, Randnrn.
  • EuGöD, 22.05.2008 - F-107/07

    Daskalakis / Kommission

    Auszug aus EuGöD, 17.09.2009 - F-121/07
    Nach der Rechtsprechung jedoch gilt die in Art. 46 vorgesehene Frist von zwei Monaten entsprechend für die Erhebung einer Einrede der Unzulässigkeit oder der Unzuständigkeit durch besonderen Schriftsatz (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse des Gerichts vom 14. Dezember 2007, Duyster/Kommission, F-82/06, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. 36 bis 41, und vom 22. Mai 2008, Daskalakis/Kommission, F-107/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 25).
  • EuGöD, 14.12.2007 - F-82/06

    Duyster / Kommission

    Auszug aus EuGöD, 17.09.2009 - F-121/07
    Nach der Rechtsprechung jedoch gilt die in Art. 46 vorgesehene Frist von zwei Monaten entsprechend für die Erhebung einer Einrede der Unzulässigkeit oder der Unzuständigkeit durch besonderen Schriftsatz (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse des Gerichts vom 14. Dezember 2007, Duyster/Kommission, F-82/06, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. 36 bis 41, und vom 22. Mai 2008, Daskalakis/Kommission, F-107/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 25).
  • EuG, 10.07.2002 - T-387/00

    Comitato organizzatore del convegno internazionale / Kommission

    Auszug aus EuGöD, 17.09.2009 - F-121/07
    Entgegen dem Vorbringen des Klägers kann die Tatsache, dass die Kommission vor Ablauf der verlängerten Frist für die Einreichung der Klagebeantwortung eine Einrede der Unzulässigkeit und der Unzuständigkeit gemäß Art. 78 der Verfahrensordnung erhoben hat, anstatt eine Klagebeantwortung mit einer materiell-rechtlichen Beurteilung der Rechtssache einzureichen, weder die Berechtigung ihres Verlängerungsantrags nach den einschlägigen Vorschriften der Verfahrensordnung in Frage stellen, noch lässt sie darauf schließen, dass dieser Antrag missbräuchlich wäre (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 10. Juli 2002, Comitato organizzatore del convegno internazionale/Kommission, T-387/00, Slg. 2002, II-3031, Randnr. 35).
  • EuGH, 12.11.1981 - 212/80

    Salumi

    Auszug aus EuGöD, 17.09.2009 - F-121/07
    Nach ständiger Rechtsprechung sind Verfahrensvorschriften im Allgemeinen auf alle bei ihrem Inkrafttreten anhängigen Rechtsstreitigkeiten anwendbar, im Gegensatz zu materiell-rechtlichen Vorschriften, die im Allgemeinen so ausgelegt werden, dass sie nicht für vor ihrem Inkrafttreten entstandene Sachverhalte gelten (vgl. insbesondere Urteile des Gerichtshofs vom 12. November 1981, Meridionale Industria Salumi u. a., 212/80 bis 217/80, Slg. 1981, 2735, Randnr. 9, und vom 9. März 2006, Beemsterboer Coldstore Services, C-293/04, Slg. 2006, I-2263, Randnrn.
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