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Rechtsprechung
   EuGöD, 02.05.2007 - F-23/05   

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EuGöD, 02.05.2007 - F-23/05 (https://dejure.org/2007,19282)
EuGöD, Entscheidung vom 02.05.2007 - F-23/05 (https://dejure.org/2007,19282)
EuGöD, Entscheidung vom 02. Mai 2007 - F-23/05 (https://dejure.org/2007,19282)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Giraudy / Kommission

    Beamte - Klage - Schadensersatzklage - Untersuchung des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) - Umsetzung - Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 - Beschluss 1999/396/EG, EGKS, Euratom - Fehler - Schaden - Berufskrankheit - Berücksichtigung von Leistungen nach Art. 73 ...

  • EU-Kommission PDF

    Giraudy / Kommission

    Beamte - Klage - Schadensersatzklage - Untersuchung des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) - Umsetzung - Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 - Beschluss 1999/396/EG, EGKS, Euratom - Fehler - Schaden - Berufskrankheit - Berücksichtigung von Leistungen nach Art. 73 ...

  • EU-Kommission

    Jean-Louis Giraudy gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

    Statut und Beschäftigungsbedingungen - EG

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (36)

  • EuG, 07.02.2007 - T-339/03

    Clotuche / Kommission

    Auszug aus EuGöD, 02.05.2007 - F-23/05
    Nach der Rechtsprechung kann eine besonnene und ordnungsgemäße Durchführung derartiger Untersuchungen vor deren Abschluss eine Umsetzungsverfügung rechtfertigen (Urteile des Gerichts erster Instanz vom 7. Februar 2007, Clotuche/Kommission, T-339/03, Slg. ÖD 2007, I-A-2-0000 und II-A-2-0000, Randnr. 69, und Caló/Kommission, T-118/04 und T-134/04, Slg. ÖD 2007, I-A-2-0000 und II-A-2-0000, Randnr. 113).

    Wenn jedoch das dienstliche Interesse die Umsetzung eines Beamten rechtfertigt, mit der die Beseitigung eines rein internen, dem reibungslosen Dienstbetrieb abträglichen Konflikts erreicht werden soll, und dies, selbst wenn eine Verantwortung des umgesetzten Beamten nicht nachgewiesen ist, rechtfertigt dieses Interesse auch den Erlass einer Maßnahme, die die besonnene Durchführung einer Untersuchung ermöglichen soll, und dies ebenfalls, ohne dass der umgesetzte Beamte für den Gegenstand der Untersuchung verantwortlich gemacht wird (Urteile Clotuche/Kommission, Randnr. 71, und Caló/Kommission, Randnr. 109).

    Als die Kommission feststellte, dass die bisherige Situation der ordnungsgemäßen Durchführung der vom OLAF eingeleiteten Ermittlungen abträglich sein könne, war sie folglich berechtigt, in Anwendung ihres weiten Ermessens die Auffassung zu vertreten, dass eine Umsetzung des Klägers durch das dienstliche Interesse gerechtfertigt sei (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts erster Instanz vom 16. April 2002, Fronia/Kommission, T-51/01, Slg. ÖD 2002, I-A-43 und II-187, Randnr. 55, Clotuche/Kommission, Randnr. 76, und Caló/Kommission, Randnr. 114).

  • EuG, 14.05.1998 - T-165/95

    Lucaccioni / Kommission

    Auszug aus EuGöD, 02.05.2007 - F-23/05
    In ihrer Klagebeantwortung macht die Kommission geltend, in Übereinstimmung mit der Begründung im Urteil des Gerichts erster Instanz vom 14. Mai 1998, Lucaccioni/Kommission (T-165/95, Slg. ÖD 1998, I-A-203 und II-627), müsse der Schaden des Klägers unter Berücksichtigung der gemäß Art. 73 des Statuts erhaltenen Leistungen bewertet werden.

    Insbesondere müsse nach dem Urteil Lucaccioni/Kommission der Schaden des Klägers unter Berücksichtigung der gemäß Art. 73 des Statuts erhaltenen Leistungen bewertet werden.

    Nach der Rechtsprechung kann der Beamte nur dann, wenn sich erweist, dass nach dem Statut keine angemessene Entschädigung des erlittenen Schadens gewährt werden kann, eine zusätzliche Entschädigung beantragen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 8. Oktober 1986, Leussink u. a./Kommission, 169/83 und 136/84, Slg. 1986, 2801, Randnr. 13, und vom 9. September 1999, Lucaccioni/Kommission, C-257/98 P, Slg. 1999, I-5251, Randnr. 22, Urteile des Gerichts erster Instanz Lucaccioni/Kommission, Randnr. 74, und vom 15. Dezember 1999, Latino/Kommission, T-300/97, Slg. ÖD 1999, I-A-259 und II-1263, Randnr. 95).

  • EuGöD, 26.04.2006 - F-16/05

    Falcione / Kommission

    Auszug aus EuGöD, 02.05.2007 - F-23/05
    Wie das Gericht im Urteil vom 26. April 2006, Falcione/Kommission (F-16/05, Slg. ÖD 2006, I-A-1-0000 und II-A-1-0000, Randnrn. 77 bis 86), entschieden hat, ist, solange die Verfahrensordnung des Gerichts und insbesondere die besonderen Kostenbestimmungen noch nicht in Kraft getreten sind, ausschließlich die Verfahrensordnung des Gerichts erster Instanz anzuwenden.
  • EuGH, 09.09.1999 - C-257/98

    Lucaccioni / Kommission

    Auszug aus EuGöD, 02.05.2007 - F-23/05
    Nach der Rechtsprechung kann der Beamte nur dann, wenn sich erweist, dass nach dem Statut keine angemessene Entschädigung des erlittenen Schadens gewährt werden kann, eine zusätzliche Entschädigung beantragen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 8. Oktober 1986, Leussink u. a./Kommission, 169/83 und 136/84, Slg. 1986, 2801, Randnr. 13, und vom 9. September 1999, Lucaccioni/Kommission, C-257/98 P, Slg. 1999, I-5251, Randnr. 22, Urteile des Gerichts erster Instanz Lucaccioni/Kommission, Randnr. 74, und vom 15. Dezember 1999, Latino/Kommission, T-300/97, Slg. ÖD 1999, I-A-259 und II-1263, Randnr. 95).
  • EuGH, 12.11.1996 - C-294/95

    Ojha / Kommission

    Auszug aus EuGöD, 02.05.2007 - F-23/05
    Auch wenn daher das Statut, insbesondere Art. 7 des Statuts, nicht ausdrücklich die Möglichkeit vorsieht, einen Beamten "umzusetzen", verfügen die Organe der Gemeinschaft nach ständiger Rechtsprechung bei der Organisation ihrer Dienststellen entsprechend den ihnen übertragenen Aufgaben und bei der Verwendung des ihnen zur Verfügung stehenden Personals für diese Aufgaben über ein weites Ermessen, sofern diese Verwendung im dienstlichen Interesse und unter Berücksichtigung der Gleichwertigkeit der Dienstposten erfolgt (Urteile des Gerichtshofs vom 23. März 1988, Hecq/Kommission, 19/87, Slg. 1988, 1681, und vom 12. November 1996, 0jha/Kommission, C-294/95 P, Slg. 1996, I-5863).
  • EuGH, 23.03.1988 - 19/87

    Hecq / Kommission

    Auszug aus EuGöD, 02.05.2007 - F-23/05
    Auch wenn daher das Statut, insbesondere Art. 7 des Statuts, nicht ausdrücklich die Möglichkeit vorsieht, einen Beamten "umzusetzen", verfügen die Organe der Gemeinschaft nach ständiger Rechtsprechung bei der Organisation ihrer Dienststellen entsprechend den ihnen übertragenen Aufgaben und bei der Verwendung des ihnen zur Verfügung stehenden Personals für diese Aufgaben über ein weites Ermessen, sofern diese Verwendung im dienstlichen Interesse und unter Berücksichtigung der Gleichwertigkeit der Dienstposten erfolgt (Urteile des Gerichtshofs vom 23. März 1988, Hecq/Kommission, 19/87, Slg. 1988, 1681, und vom 12. November 1996, 0jha/Kommission, C-294/95 P, Slg. 1996, I-5863).
  • EuGH, 08.10.1986 - 169/83

    Leussink-Brummelhuis / Kommission

    Auszug aus EuGöD, 02.05.2007 - F-23/05
    Nach der Rechtsprechung kann der Beamte nur dann, wenn sich erweist, dass nach dem Statut keine angemessene Entschädigung des erlittenen Schadens gewährt werden kann, eine zusätzliche Entschädigung beantragen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 8. Oktober 1986, Leussink u. a./Kommission, 169/83 und 136/84, Slg. 1986, 2801, Randnr. 13, und vom 9. September 1999, Lucaccioni/Kommission, C-257/98 P, Slg. 1999, I-5251, Randnr. 22, Urteile des Gerichts erster Instanz Lucaccioni/Kommission, Randnr. 74, und vom 15. Dezember 1999, Latino/Kommission, T-300/97, Slg. ÖD 1999, I-A-259 und II-1263, Randnr. 95).
  • EuGH, 12.07.1979 - 124/78

    List / Kommission

    Auszug aus EuGöD, 02.05.2007 - F-23/05
    Eine solche Maßnahme kann sogar unabhängig davon ergriffen werden, wie die Frage der Verantwortung für die betreffenden Zwischenfälle zu beantworten ist (vgl. entsprechend Urteile des Gerichtshofs vom 12. Juli 1979, List/Kommission, 124/78, Slg. 1979, 2499, Randnr. 13, und Ojha/Kommission, Randnr. 41).
  • EuGH, 11.07.1974 - 53/72

    Guillot / Kommission

    Auszug aus EuGöD, 02.05.2007 - F-23/05
    Bei schweren Anschuldigungen, die die Ehrenhaftigkeit eines Beamten betreffen, muss die Behörde nach der Rechtsprechung vermeiden, dass die Anschuldigungen weiter als unbedingt erforderlich verbreitet werden (Urteil des Gerichtshofs vom 11. Juli 1974, Guillot/Kommission, 53/72, Slg. 1974, 791, Randnrn.
  • EuG, 07.02.2007 - T-118/04

    Caló / Kommission

    Auszug aus EuGöD, 02.05.2007 - F-23/05
    Nach der Rechtsprechung kann eine besonnene und ordnungsgemäße Durchführung derartiger Untersuchungen vor deren Abschluss eine Umsetzungsverfügung rechtfertigen (Urteile des Gerichts erster Instanz vom 7. Februar 2007, Clotuche/Kommission, T-339/03, Slg. ÖD 2007, I-A-2-0000 und II-A-2-0000, Randnr. 69, und Caló/Kommission, T-118/04 und T-134/04, Slg. ÖD 2007, I-A-2-0000 und II-A-2-0000, Randnr. 113).
  • EuG, 24.11.2005 - T-236/02

    Marcuccio / Kommission

  • EuG, 21.09.2004 - T-325/02

    Soubies / Kommission

  • EuG, 03.03.2004 - T-48/01

    Vainker / Parlament

  • EuG, 17.12.2003 - T-133/02

    Chawdhry / Kommission

  • EuG, 04.06.2003 - T-124/01

    Del Vaglio / Kommission

  • EuG, 16.04.2002 - T-51/01

    Fronia / Kommission

  • EuG, 06.03.2001 - T-100/00

    Campoli / Kommission

  • EuG, 12.12.2000 - T-223/99

    Dejaiffe / HABM

  • EuG, 15.12.1999 - T-300/97

    Latino / Kommission

  • EuG, 23.11.1999 - T-129/98

    Enrico Sabbioni gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuG, 28.09.1999 - T-140/97

    Hautem / EIB

  • EuG, 12.12.1995 - T-203/95

    Bernard Connolly gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuG, 16.12.1993 - T-80/92

    Mariette Turner gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuG, 06.04.2006 - T-309/03

    Camós Grau / Kommission - Untersuchung des Europäischen Amtes für

  • EuG, 15.12.2005 - T-169/05

    Giraudy / Kommission

  • EuG, 06.07.2004 - T-281/01

    Huygens / Kommission

  • EuG, 01.04.2004 - T-198/02

    N / Kommission - Beamte - Disziplinarordnung - Entfernung aus dem Dienst ohne

  • EuG, 12.12.2002 - T-135/00

    Morello / Kommission

  • EuG, 25.09.1991 - T-5/90

    Antonio Marcato gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuG, 20.03.1991 - T-1/90

    Gloria Pérez-Mínguez Casariego gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

  • EuG, 28.06.1996 - T-500/93
  • EuG, 09.02.1994 - T-82/91

    Edward Patrick Latham gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte

  • EuG, 06.07.1995 - T-36/93

    Girish Ojha gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • RG, 07.02.1903 - V 36/03

    1. Verhältnis der §§ 376. 383 Abs. 1 Ziff. 5. 385 Abs. 2 C.P.O. zueinander. 2.

  • EuGH, 17.12.1959 - 23/59

    Acciaieria Ferriera di Roma (F.E.R.A.M.) gegen Hohe Behörde der Europäischen

  • EuG - T-506/93 (anhängig)
  • EuG, 08.06.2011 - T-20/09

    Kommission / Marcuccio

    Queste tre condizioni che impegnano la responsabilità della Comunità sono cumulative, il che significa che non può sussistere la responsabilità della Comunità quando anche una sola di esse non è soddisfatta (v. in particolare, sentenza del Tribunale di primo grado 12 settembre 2007, causa T-249/04, Combescot/Commissione, non ancora pubblicata nella Raccolta, punto 49, oggetto di impugnazione dinanzi alla Corte, causa C-525/07 P; sentenze del Tribunale 2 maggio 2007, causa F-23/05, Giraudy/Commissione, non ancora pubblicata nella Raccolta, punto 88, e 9 ottobre 2007, causa F-85/06, Bellantone/Corte dei conti, non ancora pubblicata nella Raccolta, punto 87 e la giurisprudenza ivi citata).
  • EuGöD, 12.05.2011 - F-50/09

    Missir Mamachi di Lusignano / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte -

    Die Einleitung einer Untersuchung z. B., an deren Ende der betreffende Beamte von jedem Verdacht entlastet wird, ist nicht geeignet, die Haftung eines Organs zu begründen, wenn die Entscheidung über die Einleitung der Untersuchung auf einer Reihe hinreichender und relevanter Informationen beruht und deshalb nicht offensichtlich fehlerhaft ist (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 2. Mai 2007, Giraudy/Kommission, F-23/05, Randnrn.
  • EuG, 08.11.2012 - T-268/11

    Kommission / Strack - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Urlaub -

    Erst die ausdrückliche oder stillschweigende Zurückweisung dieses Antrags ist eine beschwerende Entscheidung, gegen die Beschwerde eingelegt werden kann, und erst nach der ausdrücklichen oder stillschweigenden Zurückweisung dieser Beschwerde kann eine Schadensersatzklage beim Gericht erhoben werden (vgl. Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 2. Mai 2007, Giraudy/Kommission, F-23/05, Slg. ÖD 2007, I-A-1-121 und II-A-1-657, Randnr. 69 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGöD, 11.05.2010 - F-30/08

    Nanopoulos / Kommission

    Das Organ verfügt insoweit über ein weites Ermessen, und die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich auf die Frage, ob der Sachverhalt, von dem die Verwaltung bei der Einleitung des Disziplinarverfahrens ausgegangen ist, richtig festgestellt ist, ob keine offensichtlich fehlerhafte Würdigung der zur Last gelegten Handlungen vorliegt und ob kein Ermessensmissbrauch vorliegt (vgl. entsprechend im Bereich der Disziplinarstrafe u. a. Urteile des Gerichts erster Instanz vom 17. Mai 2000, Tzikis/Kommission, T-203/98, Slg. ÖD 2000, I-A-91 und II-393, Randnr. 50, und N/Kommission, Randnr. 125; im Bereich der Befassung des OLAF Urteil des Gerichts vom 2. Mai 2007, Giraudy/Kommission, F-23/05, Slg. ÖD 2007, I-A-1-121 und II-A-1-657, Randnrn.
  • EuGH, 28.02.2013 - C-460/09

    Inalca und Cremonini / Kommission - Rechtsmittel - Außervertragliche Haftung der

    Sie berufen sich insoweit u. a. auf das Urteil des Gerichts vom 8. Juli 2008, Franchet und Byk/Kommission (T-48/05, Slg. 2008, II-1585, Randnrn. 400 bis 411), und auf das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 2. Mai 2007, Giraudy/Kommission (F-23/05, Slg. ÖD 2007, I-A-1-121 und II-A-1-657, Randnr. 203).
  • EuGöD, 09.12.2008 - F-52/05

    Q / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Mobbing - Beistandspflicht der

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, wie bereits entschieden wurde (Urteil des Gerichts vom 2. Mai 2007, Giraudy/Kommission, F-23/05, Slg. ÖD 2007, I-A-1-0000 und II-A-1-0000, Randnr. 193), dass das Gericht nicht befugt ist, über den Kausalzusammenhang zwischen den dienstlichen Bedingungen eines Beamten und der von ihm geltend gemachten Krankheit zu befinden.
  • EuGöD, 13.01.2010 - F-124/05

    A / Kommission

    Was insbesondere den immateriellen Schaden angeht, der gegebenenfalls durch die überlange Dauer eines Disziplinarverfahrens verursacht wird, ist zu unterscheiden zwischen demjenigen, der jedem Beamten oder sonstigem Bediensteten entsteht, unabhängig davon, ob gegebenenfalls eine Krankheit auftritt, und demjenigen, der durch eine auf die überlange Dauer dieses Verfahrens zurückzuführende psychische Krankheit - oder Verschlimmerung einer solchen Krankheit - entsteht (vgl. entsprechend Urteil des Gerichts vom 2. Mai 2007, Giraudy/Kommission, F-23/05, Slg. ÖD 2007, I-A-1-0000 und II-A-1-0000, Randnrn. 197 bis 202).
  • EuG, 26.04.2016 - T-221/08

    Strack / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Zu

    Zum dritten Unzulässigkeitsgrund der Kommission ist darauf hinzuweisen, dass das Verfahren nach Art. 73 des Statuts sowohl den materiellen als auch den immateriellen Schaden infolge einer Berufskrankheit ersetzen soll und grundsätzlich den Ersatz eines Schadens ermöglicht, der durch eine aufgrund eines Unionsrechtsverstoßes der Kommission entstandene Situation des Stresses und der Angst verursacht oder verschlimmert wird und mit der Berufskrankheit verbunden ist, an der der Betroffene leidet (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Mai 2007, Giraudy/Kommission, F-23/05, SlgÖD, EU:F:2007:75, Rn. 200).
  • EuGöD, 15.03.2011 - F-120/07

    Strack / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Übertragung des

    Das Gericht sei vorliegend daran gehindert, zu diesem Punkt zu entscheiden, da die Unionsgerichte nach ständiger Rechtsprechung nicht befugt seien, über das Bestehen eines Kausalzusammenhangs zwischen einer Berufstätigkeit und einem materiellen und immateriellen Schaden zu entscheiden, sofern dieser zugleich Gegenstand eines Verfahrens nach Art. 73 des Statuts sei oder grundsätzlich Gegenstand eines solchen Verfahrens sein könnte (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 2. Mai 2007, Giraudy/Kommission, F-23/05, Randnr. 200).
  • EuG, 14.07.2021 - T-632/19

    DD / FRA

    Il a dès lors été jugé que, en prenant l'initiative de publier un communiqué de presse dont le contenu laisse entendre qu'un fonctionnaire est personnellement impliqué dans de possibles irrégularités et en omettant de prendre les mesures correctives de nature à contrebalancer la publicité négative anormale résultant de la diffusion de ce communiqué de presse, l'institution qui emploie l'intéressé méconnaît son devoir de sollicitude (arrêt du 2 mai 2007, Giraudy/Commission, F-23/05, EU:F:2007:75, points 164 et 180).
  • EuGöD, 23.10.2013 - F-80/11

    Gomes Moreira / ECDC

  • EuGöD, 11.07.2013 - F-9/12

    CC / Parlament

  • EuGöD, 23.10.2013 - F-39/12

    BQ / Rechnungshof

  • EuGöD, 21.02.2008 - F-4/07

    Skoulidi / Kommission

  • EuGöD, 17.02.2011 - F-119/07

    Strack / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Mediationsverfahren -

  • EuGöD, 29.06.2010 - F-11/10

    Palou Martínez / Kommission

  • EuG, 14.12.2018 - T-464/17

    TP/ Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Dienstbezüge - Abzug vom Gehalt -

  • EuGöD, 13.01.2011 - F-77/09

    Nijs / Rechnungshof

  • EuGöD, 25.10.2012 - F-8/12

    BY / EASA

  • EuG, 03.07.2019 - T-573/16

    PT / EIB

  • EuGöD, 02.12.2008 - F-15/07

    K / Parlament - Öffentlicher Dienst - Beamte - Berufskrankheit - Mobbing -

  • EuGöD, 13.12.2012 - F-63/09

    Donati / EZB

  • EuG, 21.02.2008 - T-4/07

    Eleni-Eleftheria Skoulidi gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

  • EuGöD, 17.12.2015 - F-134/14

    T / Kommission

  • EuGöD, 19.07.2016 - F-130/14

    Earlie / Parlament

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Rechtsprechung
   EuGöD, 17.10.2006 - F-23/05   

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EuGöD, 17.10.2006 - F-23/05 (https://dejure.org/2006,40046)
EuGöD, Entscheidung vom 17.10.2006 - F-23/05 (https://dejure.org/2006,40046)
EuGöD, Entscheidung vom 17. Oktober 2006 - F-23/05 (https://dejure.org/2006,40046)
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Volltextveröffentlichung

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Öffentlicher Dienst - Aufhebung der Entscheidung der Kommission, mit der diese es ablehnt, die Verantwortlichkeit ihrer Dienststellen und den Schaden, den der Kläger angeblich im Zusammenhang mit der vom OLAF bei der Vertretung der Kommission in Frankreich durchgeführten ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • EuG, 03.07.2019 - T-573/16

    PT / EIB

    Vielmehr ist dieses Ermessen im Interesse der Dienststelle und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Entsprechung von Besoldungsgruppe und Dienstposten (vgl. Urteil vom 19. Juni 2015, Z/Gerichtshof, T-88/13 P, EU:T:2015:393, Rn. 105 und die dort angeführte Rechtsprechung) sowie der Fürsorgepflicht, der allgemeinen Grundsätze des Unionsrechts und der Grundrechte des Betreffenden auszuüben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Dezember 2017, HQ/CPVO, T-592/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:897, Rn. 26 und 27, vom 2. Mai 2007, Giraudy/Kommission, F-23/05, EU:F:2007:75, Rn. 141, und vom 9. Oktober 2007, Bellantone/Rechnungshof, F-85/06, EU:F:2007:171, Rn. 61).
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