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   BVerwG, 05.08.1986 - 5 B 33.86   

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BVerwG, 05.08.1986 - 5 B 33.86 (https://dejure.org/1986,5087)
BVerwG, Entscheidung vom 05.08.1986 - 5 B 33.86 (https://dejure.org/1986,5087)
BVerwG, Entscheidung vom 05. August 1986 - 5 B 33.86 (https://dejure.org/1986,5087)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Hilfe zum Lebensunterhalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1987, 890
  • FEVS 36, 309
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 13.10.1982 - 5 B 61.82

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 05.08.1986 - 5 B 33.86
    Im genannten Sinne ist ferner nicht durch höchstrichterliche Entscheidung zu klären, "ob die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, welche Überlegungen hinsichtlich familiärer Belange im Rahmen von § 91 Abs. 3 BSHG anzustellen sind, auch auf die Überleitung eines Anspruchs aus § 528 BGB gem. § 90 BSHG anzuwenden sind"; denn § 91 BSHG enthält eine auf die Überleitung bürgerlich-rechtlicher Unterhaltsansprüche beschränkte Sonderregelung, die sich möglicherweise sogar nur auf die gesetzliche, nicht aber auf die vertraglich begründete Unterhaltspflicht bezieht (vgl. zu letzterem den Beschluß vom 13. Oktober 1982 - BVerwG 5 B 61.82 -
  • BGH, 18.03.1992 - IV ZR 51/91

    Rechtsschutzversicherung; Eintrittspflicht

    Allerdings wird diese Ansicht in Rechtsprechung und Literatur weitgehend vertreten (vgl. LG Osnabrück, ZfS 1985, 302; OLG München, NJW-RR 1986, 1285 = VersR 1987, 1209; LG Kassel, ZfS 1987, 114; LG Hildesheim, ZfS 1988, 390; OLG Düsseldorf, r x s 1989, 88; OLG Köln, NJW-RR 1989, 25; Harbauer, Rechtsschutzversicherung, 4. Aufl., § 4 Rdnr. 154 u. § 18 Rdnr. 19; Prölss-Martin, VVG, 24. Aufl., ARB § 1 Anm. 2; a. A. OLG Karlsruhe, VersR 1981, 845 m. abl.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2012 - L 20 SO 565/11

    Sozialhilfe

    Insofern mag offen bleiben, ob der von dem Beklagten übergeleitete Vermächtnis- und Pflichtteilsanspruch des Klägers gegenüber seiner Mutter nach §§ 1939, 2147 BGB bzw. § 2303 BGB im Sinne des § 93 Abs. 1 S. 1 SGB XII nach materiellem Recht tatsächlich besteht, wobei es nach der zu der inhaltsgleichen Vorgängerbestimmung des § 90 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) ergangenen Entscheidung des BVerwG (Urteil vom 27.05.1993 - 5 C 7/91 -, ferner Urteil vom 05.08.1996 - 5 B 33/86 - FEVS 36, 309, 316, sowie Urteil vom 04.06.1992 - 5 C 57.88 - FEVS 43, 99, 101) und nach seither ständiger Rechtsprechung (vgl. u.a. Urteil des BayLSG vom 14.02.2008 - L 11 SO 20/07 m.w.N.) für die Rechtmäßigkeit der Überleitungsanzeige ausreicht, dass das Bestehen des übergeleiteten Anspruchs nicht offensichtlich ausgeschlossen und damit die Überleitungsanzeige selbst erkennbar sinnlos ist (BVerwG vom 27.05.1993 - 5 C 7/91; vgl. ferner u.a. BVerwGE 49, 311, 315 ff., 56, 300, 302; 87, 217, 225); denn die hier streitbefangene Überleitung des Vermächtnisanspruchs ist möglicherweise deshalb rechtswidrig, weil mit ihr ein gesetzeswidriger Zweck, nämlich die Ausschlagung des Vermächtnisses und damit die Ausübung eines nicht nach § 93 SGB XII auf den Sozialhilfeträger überleitbaren Rechts, verfolgt wird.
  • BSG, 26.10.1989 - 9 RV 7/89

    Überleitung eines Unterhaltsanspruchs als Verwaltungsakt, Prüfungsumfang bei

    Der Kläger ist nicht auf die Geltendmachung familiärer Belange beschränkt, was die Verwaltungsrechtsprechung zu §§ 90, 91 BSHG bisher offenbar unentschieden gelassen hat (vgl BVerwGE 29, 229; 34, 319; FEVS 36, 309; 38, 410).
  • BVerwG, 21.09.1989 - 5 C 15.86

    Begrenzung auf bürgerlich-rechtliche Unterhaltsansprüche - Nichteheliches Kind -

    Soweit das Berufungsgericht hierzu ausgeführt hat, § 91 BSHG enthalte Sonderregelungen für den Fall der Überleitung eines bürgerlich-rechtlichen Unterhaltsanspruchs, steht dies im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundeverwaltungsgerichts (siehe die Beschlüsse vom 5. August 1986 - BVerwG 5 B 33.86 - <FEVS 36, 309 = NVwZ 1987, 890 = ZfS 1987, 114 = ZfSH/SGB 1987, 260>, vom 19. Dezember 1986 - BVerwG 5 B 72.86 - , vom 16. Juni 1987 - BVerwG 5 B 38.87 - ).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 24.10.1990 - 4 A 221/88

    Heimaufenthalt; Heimkosten; Altenpflegeheim; Altenteilsrecht; Überleitung von

    Diesen Überlegungen steht nicht die vom Verwaltungsgericht referierte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. August 1986 (FEVS 36, 309 - 216 ff) entgegen.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.09.1990 - 6 S 725/90

    Zur Frage der Überleitung eines Unterhaltsanspruchs auf Sozialhilfeträger; hier:

    Wie jede Ermessensentscheidung im Sozialrecht unterliegt auch die Entscheidung über die Überleitung der Begründungspflicht nach der Muß-Vorschrift des § 35 Abs. 1 Satz 1 SGB X (vgl. BVerwG, FEVS 36, 309, 318; Schellhorn/Jirasek/Seipp, a.a.O., RdNr. 20 zu § 90; LPK-BSHG, a.a.O., RdNr. 38; SHR RdNr. 90.27).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.09.2011 - L 9 AS 1441/09
    Dieser von der Rechtsprechung des BVerwG zum früheren BSHG entwickelte Grundsatz der Negativeffidenz (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Januar 1993 - 5 C 22/90; Beschluss vom 5. August 1986 - 5 B 33/86) hat auch unter dem SGB II Bestand (vgl. Steinmeyer in Gagel, SGB II/SGB III, § 60 SGB II, Rdn. 31; Meyerhoff in jurisPK-SGB II, § 60 Rdn. 24; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 4. Dezember 2007 - L 19 B 130/07 AS).
  • BVerwG, 16.06.1987 - 5 B 38.87

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Überleitung eines

    In den Beschlüssen vom 5. August 1986 (BVerwG 5 B 33.86 ) und vom 19. Dezember 1986 (BVerwG 5 B 72.86 ) hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, daß § 91 BSHG eine auf die Überleitung eines bürgerlich-rechtlichen Unterhaltsanspruchs beschränkte Sonderregelung enthält.
  • BVerwG, 19.12.1986 - 5 B 72.86

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Überleitung eines dem

    Die bezeichnete Rechtsfrage braucht nicht durch höchstrichterliche Entscheidung geklärt zu werden; denn es ist nicht zweifelhaft - das Oberverwaltungsgericht spricht unter Hinweis auf maßgebende Erläuterungswerke zum Bundessozialhilfegesetz zutreffend von einer einhelligen Meinung -, daß mit § 91 BSHG aus dem (umfassenden) Anwendungsbereich des § 90 BSHG Sonderregelungen für diejenigen Fälle getroffen sind, in denen der übergeleitete Anspruch (originär) ein Unterhaltsanspruch ist, der nach bürgerlichem Recht dem Hilfeempfänger (möglicherweise) gegen den Dritten zusteht (s. den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. August 1986 - BVerwG 5 B 33.86 -).
  • SG Gelsenkirchen, 03.01.2013 - S 8 SO 294/12

    Auskunftsanspruch des Sozialhilfeträgers gegen den nicht getrennt lebenden

    Dies ergibt sich daraus, dass auch das Auskunftsersuchen nur dann rechtswidrig ist, wenn offensichtlich kein überleitbarer Anspruch besteht ( Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 05.08.1986, Az.: 5 B 33/86 ).
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