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   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.06.1990 - 4 OVG A 67/88   

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https://dejure.org/1990,8021
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.06.1990 - 4 OVG A 67/88 (https://dejure.org/1990,8021)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27.06.1990 - 4 OVG A 67/88 (https://dejure.org/1990,8021)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27. Juni 1990 - 4 OVG A 67/88 (https://dejure.org/1990,8021)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 12 BSHG; § 15a BSHG
    Bewilligung einer Leistung; Sicherung der Unterkunft; Einzelfall; Vermögensbildung; Hausgrundstück; Aufwendungsübernahme als Darlehen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bewilligung einer Leistung; Sicherung der Unterkunft; Einzelfall; Vermögensbildung; Hausgrundstück; Aufwendungsübernahme als Darlehen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FEVS 42, 92
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Niedersachsen, 28.04.1999 - 4 L 2827/98

    Darlehnsweise Übernahme von Tilgungsbeiträgen;; Darlehen; Grundschuld;

    Der Grund, Tilgungsleistungen bei der Ermittlung des sozialhilferechtlichen Bedarfs als Teil der laufenden Leistungen für die Unterkunft unberücksichtigt zu lassen, ist, dass Sozialhilfeleistungen keine vermögensbildende Wirkung haben sollen (BVerwG, Urt. v. 5. Okt.1972, BVerwGE 41, 22 (25); BVerwG, Urt. v. 24. April 1975, BVerwGE 48, 182 (186); BVerwG, Urt. v. 10. Sept. 1992, NVwZ-RR 1993, 194 (196); Urt. d. Sen. v. 27. Juni 1990 , FEVS 42, 92 (93 f.)).

    Die Verlagerung der Forderung auf einen anderen Gläubiger - den Sozialhilfeträger - erreicht lediglich, dass im Einzelfall Leistungen erbracht werden, die erforderlich sind, um eine gegenwärtige Notlage abzuwenden, zieht aber eine Vermögensbildung oder -mehrung nicht nach sich (zum Fall der wertsteigernden Investition in ein Hausgrundstück - Anschluß an die zentrale Wasserversorgung -: Urt. d. Sen. v. 27. Juni 1990, FEVS 42, 92 (94)).

  • SG Karlsruhe, 27.01.2010 - S 4 SO 5333/08

    Sozialhilfe - Steuerberatungskosten - keine einmalige Beihilfe - Voraussetzungen

    Gleiches gilt, wenn die Versorgung von Wohnraum mit Wasser bedroht oder der Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung zu sichern ist (vgl. Oberverwaltungsgericht Lüneburg, FEVS 42, 92).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.1999 - 16 A 6286/96

    Voraussetzungen der Vererblichkeit von Sozialhilfeansprüchen; Ausgestaltung der

    vgl. HessVGH, Urteil vom 19. Oktober 1993 - 9 UE 1430/90 -, FEVS 45, 29; OVG Lüneburg, Urteil vom 27. Juni 1990 - 4 A 67/88 -, FEVS 42, 92.
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