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   VGH Baden-Württemberg, 21.09.1998 - 7 S 913/98   

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VGH Baden-Württemberg, 21.09.1998 - 7 S 913/98 (https://dejure.org/1998,4468)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.09.1998 - 7 S 913/98 (https://dejure.org/1998,4468)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. September 1998 - 7 S 913/98 (https://dejure.org/1998,4468)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Einsatz des Einkommens unter der Einkommensgrenze - Anrechnung von Krankengeld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BSHG § 85 Nr. 3 S. 2; SGB V § 44
    Sozialhilferecht: Anrechnung von Krankengeld auf das Einkommen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1998, 290 (Ls.)
  • FEVS 49, 414
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 07.04.1995 - 5 B 36.94

    Sozialhilfe - Bestimmung des Arbeitseinkommens - Freibetrag - Pauschalierung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.09.1998 - 7 S 913/98
    Für seine Auslegung und Anwendung sind deshalb auch die in § 84 Abs. 1 S. 2 BSHG (beispielhaft) genannten Angemessenheitskriterien heranzuziehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 7.4.1995 - 5 B 36.94 -, FEVS 46, 8): Bei der Prüfung, in welchem Umfang die Aufbringung der Mittel angemessen ist, sind vor allem die Art des Bedarfs, die Dauer und Höhe der erforderlichen Aufwendungen sowie besondere Belastungen des Hilfesuchenden und seiner unterhaltsberechtigten (vom Hilfesuchenden nicht überwiegend unterhaltenen) Angehörigen zu berücksichtigen.

    Dies schließt jedoch nicht aus, bestimmte Kriterien, die bei einer Vielzahl von Hilfeempfängern gleichermaßen von Bedeutung sind, typisierend (pauschalierend) in die Prüfung, welcher Umfang angemessen ist, einzubringen, um eine einheitliche gleichheitssichernde Behördenpraxis zu gewährleisten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7.4.1995 - 5 B 36.94 -, FEVS 46, 8).

  • BVerwG, 19.12.1995 - 5 C 27.93

    Sozialhilfe - kein erhöhter Freibetrag wegen Erwerbstätigkeit bei Heranziehung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.09.1998 - 7 S 913/98
    Ein derartiges typisierbares Angemessenheitskriterium ist die Höhe des vom erzielten Arbeitseinkommen zur Erhaltung des Arbeitswillens freizulassenden Betrages (vgl. BVerwG, Urt., v. 19.12.1995 - 5 C 27.93 -, FEVS 46, 309 = DVBl. 1996, 317).

    Nicht anders lag es nämlich auch in dem vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 19.12.1995 - 5 C 27.93 (a.a.O.) - entschiedenen Fall, in dem die vom Bundesverwaltungsgericht letztlich verneinte Frage zu klären war, ob das Übergangsgeld nach § 56 Abs. 2 Nr. 1 AFG Erwerbseinkommen darstellte.

  • BVerwG, 06.04.1995 - 5 C 5.93

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.09.1998 - 7 S 913/98
    Hierzu besteht auch um so weniger Veranlassung, als von der Rechtsprechung bei Dauerpflegefällen der volle Einsatz des unterhalb der Einkommensgrenze liegenden Einkommens zur Deckung der Pflegekosten grundsätzlich auch dann für angemessen im Sinne von § 85 Abs. 1 Nr. 3 S. 2 BSHG angesehen worden ist, wenn dieses Einkommen aus Rentenzahlungen bestand (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 6.4.1995 - 5 C 5.93 -, a.a.O. und vom 25.1.1982 - 5 C 13.82 -, a.a.O.); denn auch der Rentenbezug setzt entsprechende Beitragszahlungen zur Rentenkasse voraus.

    Die Sollvorschrift in § 85 Nr. 3 S. 2 BSHG will nämlich vermeiden, daß dem Hilfesuchenden (Hilfeempfänger) daraus ein wirtschaftlicher Vorteil erwächst, daß er auf Kosten der Allgemeinheit in einer seinen Lebensunterhalt und seine umfassende Betreuung sicherstellenden Weise untergebracht ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.11.1982 - 5 C 13.82 -, Buchholz 436.0 § 85 BSHG Nr. 7 und Urt. v. 6.4.1995 - 5 C 5.93 -, FEVS 46, 45 = NDV-RD 1996, 35).

  • BVerwG, 25.11.1982 - 5 C 13.82

    Teilrückforderung von Eingliederungshilfe wegen Überzahlung - Bedingungen für

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.09.1998 - 7 S 913/98
    Hierzu besteht auch um so weniger Veranlassung, als von der Rechtsprechung bei Dauerpflegefällen der volle Einsatz des unterhalb der Einkommensgrenze liegenden Einkommens zur Deckung der Pflegekosten grundsätzlich auch dann für angemessen im Sinne von § 85 Abs. 1 Nr. 3 S. 2 BSHG angesehen worden ist, wenn dieses Einkommen aus Rentenzahlungen bestand (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 6.4.1995 - 5 C 5.93 -, a.a.O. und vom 25.1.1982 - 5 C 13.82 -, a.a.O.); denn auch der Rentenbezug setzt entsprechende Beitragszahlungen zur Rentenkasse voraus.

    Die Sollvorschrift in § 85 Nr. 3 S. 2 BSHG will nämlich vermeiden, daß dem Hilfesuchenden (Hilfeempfänger) daraus ein wirtschaftlicher Vorteil erwächst, daß er auf Kosten der Allgemeinheit in einer seinen Lebensunterhalt und seine umfassende Betreuung sicherstellenden Weise untergebracht ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.11.1982 - 5 C 13.82 -, Buchholz 436.0 § 85 BSHG Nr. 7 und Urt. v. 6.4.1995 - 5 C 5.93 -, FEVS 46, 45 = NDV-RD 1996, 35).

  • BVerwG, 26.10.1989 - 5 C 30.86

    Sozialhilfe - Eigenes Einkommen - Hilfesuchender

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.09.1998 - 7 S 913/98
    Zu dieser Vorschrift hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 26.10.1989 - 5 C 30.86 (FEVS 39, 93 = Buchholz 436.0 § 84 BSHG Nr. 1) - entschieden, daß das Tatbestandsmerkmal "in angemessenem Umfang" ein unbestimmter Rechtsbegriff ist, der der Behörde keinen Beurteilungsspielraum einräumt, vielmehr der uneingeschränkten verwaltungsgerichtlichen Überprüfung unterliegt.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.10.1990 - 2 S 2098/89

    Nichtigkeit eines Vertrages über die Zahlung einer Folgelastenpauschale an die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.09.1998 - 7 S 913/98
    Rechtsgrundlage für den Zahlungsanspruch könnte allenfalls der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch sein, dessen Aufgabe es ist, rechtsgrundlose Vermögensverschiebungen auszugleichen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 28.11.1991 - I A 10312/89 -, DVBl. 1992, 786 und VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.10.1990 - 2 S 2098/89 -, NVwZ 1991, 583).
  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.09.1998 - 7 S 913/98
    Denn ein Anspruch auf Gleichbehandlung steht dem einzelnen nur gegenüber dem nach der Kompetenzverteilung konkret zuständigen Träger öffentlicher Gewalt zu (vgl. BVerfGE 76, S. 1 (73)).
  • BSG, 27.09.2011 - B 4 AS 180/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Krankengeld -

    Die Beschränkung der Absetzbarkeit des Erwerbstätigenfreibetrags auf Erwerbseinkommen entspricht auch der Rechtsprechung zur Vorgängerregelung des § 76 Abs. 2a BSHG (vgl Niedersächsisches OVG Beschluss vom 12.2.2001 - 12 L 3959/00, FEVS 52, 431; VGH Baden-Württemberg Urteil vom 21.9.1998 - 7 S 913/98, FEVS 49, 414; BVerwG Urteil vom 21.7.1994 - 5 C 32/91, BVerwGE 96, 246) , wobei der Senat nicht verkennt, dass die Ausgestaltungen der Regelungen im Einzelnen durchaus unterschiedlich sind (vgl zur Übertragbarkeit: Mecke in Eicher/Spellbrink, SGB II, 2. Aufl 2008, § 30 RdNr 2) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2013 - L 19 AS 179/13
    Die Beschränkung der Absetzbarkeit des Erwerbstätigenfreibetrags auf Erwerbseinkommen entspricht auch der Rechtsprechung zur Vorgängerregelung des § 76 Abs. 2a BSHG (vgl Niedersächsisches OVG Beschluss vom 12.2.2001 - 12 L 3959/00, FEVS 52, 431; VGH Baden-Württemberg Urteil vom 21.9.1998 - 7 S 913/98, FEVS 49, 414; BVerwG Urteil vom 21.7.1994 - 5 C 32/91, BVerwGE 96, 246), wobei der Senat nicht verkennt, dass die Ausgestaltungen der Regelungen im Einzelnen durchaus unterschiedlich sind (vgl zur Übertragbarkeit: Mecke in Eicher/Spellbrink, SGB II, 2. Aufl 2008, § 30 RdNr 2).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.10.2000 - 22 A 2694/99

    Sozialhilferecht: Berücksichtigung von Krankengeld bei Bemessung der

    Das Krankengeld hat zwar eine Lohnersatzfunktion, ihm kommt aber als Sozialleistung kein wirtschaftlicher Entgeltcharakter zu (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21. September 1998 - 7 S 913/98 -, FEVS 49, 414).
  • OVG Niedersachsen, 12.02.2001 - 12 L 3959/00

    Absetzungsbetrag; Anrechnung; Einkommen; Einkommensanrechnung; Einkommenseinsatz;

    Unter Erwerbsersatzeinkommen fallen nach § 18a Abs. 3 Nr. 1 SGB IV u.a. sowohl das Unterhaltsgeld, mit dem sich die zitierte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts befasst (früher §§ 44, 47 AFG, jetzt §§ 153 ff. SGB III) als auch das Übergangsgeld (früher §§ 56 Abs. 2 Nr. 1, 59 ff. AFG, jetzt §§ 160 ff. SGB III; vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 19.12.1995 - 5 C 27.93, - FEVS 46, 309), das Krankengeld (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 21.9.1998 - 7 S 913/98 -, FEVS 49, 414) und auch das Verletztengeld (früher §§ 560 ff. RVO, jetzt §§ 45 ff. SGB VII).
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