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   OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.1999 - 24 A 4785/97   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.1999 - 24 A 4785/97 (https://dejure.org/1999,2035)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.04.1999 - 24 A 4785/97 (https://dejure.org/1999,2035)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. April 1999 - 24 A 4785/97 (https://dejure.org/1999,2035)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BSHG § 15a § 22 Abs. 1 S. 2
    Sozialhilferecht: Keine Tragung rückständiger Energiekosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sozialhilfe; Aufwendungen für Haushaltsenergie; Höherer Energieverbrauch; Nachzahlung

  • kommunen.nrw (Zusammenfassung)

    Aufwand für Haushaltsenergie Teil des Sozialhilfe-Regelsatzes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2000, 83
  • FEVS 51, 89
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.1985 - 8 B 2185/84
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.1999 - 24 A 4785/97
    Denn die Energieversorgung gehört angesichts des Zuschnitts nahezu aller privater Haushalte nach den heutigen Lebensverhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland zum sozialhilferechtlich anerkannten Mindeststandard (vgl. OVG NW, Beschluß vom 9.5.1985 - 8 B 2185/84 -, FEVS 35, 24).
  • BVerwG, 14.01.1998 - 6 B 92.97

    Voraussetzungen für die Verletzung des rechtlichen Gehörs - Voraussetzungen für

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.1999 - 24 A 4785/97
    Die Aufwendungen für Haushaltsenergie sind gemäß § 1 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des § 22 BSHG ( Regelsatzverordnung ) vom 20.7.1963 - BGBl I 515 - in der hier maßgeblichen Fassung, die die Verordnung durch die Änderungsverordnung vom 7.10.1991 - BGBl I 1971 - erhalten hat, Bestandteil des im Regelsatz zusammengefaßten Monatsbedarfs (BVerwG, Beschluß vom 14.1.1998 - 6 B 92.97 - Senatsbeschluß vom 15.5.1998 - 24 B 785/98 -).
  • LSG Baden-Württemberg, 02.03.2011 - L 2 SO 4920/09

    Sozialhilfe - Unterkunft und Heizung - unangemessene Heizkosten -

    Eine drohende Stromsperre erfüllt grundsätzlich die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 34 Abs. 1 Satz 2 SGB XII. Bereits in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zu § 15a Bundessozialhilfegesetz (BSHG) war anerkannt, dass eine unmittelbar drohende oder bereits erfolgte Sperrung der Energiezufuhr aufgrund Energiekostenrückständen als eine dem drohenden Verlust der Wohnung vergleichbare Notlage anzusehen ist, weil die Versorgung mit Energie nach den heutigen Lebensverhältnissen in Deutschland zum sozialhilferechtlich anerkannten Mindeststandard gehört (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28. April 1999 - 24 A 4785/97 - FEVS 51, 89; Hess. VGH, Beschluss vom 27. Juni 1991 - 9 TG 1258/91 - FEVS 42, 265; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.07.2005 - L 1 B 7/05 SO ER; zu § 22 Abs. 5 SGB II vgl. Krauß in Hauck/Noftz, SGB II, § 22 Rn. 158; Lang/Link in Eicher/Spellbrink, SGB 11, 2. Aufl. § 22 Rn. 105).Solange die Untersagung des AG Lahr Bestand hat, ist die Klägerin aber nicht mit dem Verlust der Stromversorgung bedroht.
  • SG Berlin, 31.05.2016 - S 205 AS 6486/16

    Arbeitslosengeld II - abweichende Leistungserbringung - Darlehen - Stromschulden

    Die Übernahme von Stromschulden bei drohender oder bestehender Stromsperre kann nach wohl allgemeiner Auffassung bereits auf Grundlage der verwaltungsrechtlichen Rechtsprechung zum früheren gleichlautenden § 15a Abs. 1 Satz 1 Bundessozialhilfegesetz ( BSHG ) als ein Fall einer mit der Sicherung der Unterkunft " vergleichbaren Notlage " angesehen werden ( vgl. Hessisches LSG, Urt. v. 17.05.2012 - L 9 AS 69/09, Rn. 39, juris; OVG Münster, FEVS 51, 89; W. Schellhorn/H. Schellhorn, BSHG, 16. Aufl., § 15a Rn. 8; Ladner, LKV 1991, 141; Hammel, info also 2011, 251, 254; Berendes, info also 2008, 151).
  • LSG Hessen, 17.05.2010 - L 9 AS 69/09

    Arbeitslosengeld II - Darlehen wegen Stromschulden und Stromsperre -

    Bereits in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zu § 15a Bundessozialhilfegesetz (BSHG) war erkannt, dass eine unmittelbar drohende oder bereits erfolgte Sperrung der Energiezufuhr aufgrund Energiekostenrückständen als eine dem drohenden Verlust der Wohnung vergleichbare Notlage anzusehen ist, weil die Versorgung mit Energie nach den heutigen Lebensverhältnissen in Deutschland zum sozialhilferechtlich anerkannten Mindeststandard gehört (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28. April 1999 - 24 A 4785/97 - FEVS 51, 89; Hess. VGH, Beschluss vom 27. Juni 1991 - 9 TG 1258/91 - FEVS 42, 265).
  • SG Karlsruhe, 27.01.2010 - S 4 SO 5333/08

    Sozialhilfe - Steuerberatungskosten - keine einmalige Beihilfe - Voraussetzungen

    Dies ist etwa der Fall, wenn die Belieferung eines Haushalts mit Energie - elektrische Energie oder Energie für Beheizung - "in Frage gestellt" ist (vgl. Oberverwaltungsgereicht Münster, FEVS 51, 89, 91), also eine Sperre der Strom- und Heizungsversorgung wegen vorhandener Schulden oder anderer offener Zahlungsverpflichtungen gegenüber einem Energieversorgungsunternehmen droht oder bereits eingetreten ist (so auch Landessozialgericht Bayern, FEVS 57, 445).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2000 - 22 A 351/99

    Sozialhilferecht: Keine Tragung rückständiger Energiekosten

    Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 der Regelsatzverordnung vom 20. Juli 1962 - BGBl I. 515 - in der hier maßgeblichen Fassung, die die Verordnung durch die Änderungsverordnung vom 7. Oktober 1991 - BGBl. I 1971 - erhalten hat, sind die Aufwendungen für Haushaltsenergie Bestandteil des im Regelsatz zusammengefassten Monatsbedarfs (OVG NRW, Urteil vom 28. April 1999 - 24 A 4785/97 - FEVS 51, 89; Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 14. Januar 1998 - 6 B 92.97 -).
  • SG Aachen, 14.06.2005 - S 20 SO 53/05

    Sozialhilfe

    Eine derartige Notlage ist anzunehmen, wenn die Lebensführung des Leistungsberechtigten in so empfindlicher Weise beeinträchtigt ist, dass der "Interventionspunkt der Sozialhilfe" erreicht wird (OVG Münster FEVS 51, 89).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.10.2009 - L 19 B 195/09

    Erfassung der Haushaltsenergie von der Regelleistung nach dem Sozialgesetzbuch

    Damit sind die Kosten der Haushaltsenergie aber uneingeschränkt und nicht nur zu einem bestimmten Anteil der Regelleistung zugewiesen (vgl. BSG, Urt. v. 27.02.2008 - B 14/11b AS 15/07 R = www.juris.de jeweils Rn 21), wie es auch schon der Rechtsprechung zum Vorgängerrecht nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) entsprach (vgl. OVG NW Urt. v. 28.04.1999 - 24 A 4785/97; BSG a.a.O. mwN).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.06.2009 - L 20 AS 361/09

    Übernahme von Mietschulden nach § 22 Abs. 5 SGB II; Selbsthilfemöglichkeit bei

    Die Übernahme von Schulden ist nur dann gerechtfertigt, wenn eine drohender Obdachlosigkeit vergleichbare Notlage vom Leistungsberechtigten nicht selbst beseitigt werden kann (OVG Münster v. 28.04.1999, 24 A 4785/97, FEVS 51, 89, 91).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.12.2005 - L 23 B 1079/05

    Übernahme von Schulden aus rückständigen Stromzahlungen durch den

    Nach § 34 Abs. 1 Satz 1 SGB XII können zwar Schulden aus Stromrechnungen dann übernommen werden, wenn die Belieferung eines Haushalts mit Energie in Frage gestellt ist, weil es sich dabei um eine vergleichbare Notlage im Hinblick auf die Sicherung der Unterkunft handelt (OVG Münster, Urteil vom 28. April 1999, Az.: 24 A 4785/97, FEVS 51, 89, 91; OVG Berlin, Beschluss vom 18. März 2003, Az.: 6 S 21.03, zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.11.2007 - L 20 B 1361/07

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein einstweiliges

    Im Rahmen des § 22 Abs. 5 SGB II können zwar Schulden aus Stromrechnungen dann übernommen werden, wenn die Belieferung eines Haushaltes mit Energie in Frage gestellt ist, weil es sich dabei um eine vergleichbare Notlage im Hinblick auf die Sicherung der Unterkunft handelt (OVG Münster, Urteil vom 28. April 1999, 24 A 4785/97, FEVS 51, 89, 91; OVG Berlin, Beschluss vom 18. März 2003, 6 S 21.03, zitiert nach juris).
  • VG Gelsenkirchen, 23.04.2004 - 19 K 5565/02

    Darlehnsweise Übernahme von Stromkostenrückständen; Verweigerung der Übernahme

  • OVG Bremen, 01.02.2006 - S3 B 29/06

    Übernahme von Energieschulden durch Sozialbehörde; Ermessensentscheidung der

  • SG Düsseldorf, 22.08.2005 - S 29 (35) SO 154/05

    Sozialhilfe

  • SG Aachen, 16.09.2005 - S 20 SO 99/05

    Sozialhilfe

  • SG Aachen, 14.07.2005 - S 20 SO 72/05

    Sozialhilfe

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.05.2010 - L 23 SO 66/10
  • VG Gelsenkirchen, 15.07.2004 - 19 L 1485/04

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer vorwegnehmenden einstweiligen Anordnung auf

  • VG Kassel, 12.02.2004 - 7 E 1841/00
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