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   OVG Niedersachsen, 27.03.2003 - 12 ME 52/03   

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https://dejure.org/2003,11254
OVG Niedersachsen, 27.03.2003 - 12 ME 52/03 (https://dejure.org/2003,11254)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.03.2003 - 12 ME 52/03 (https://dejure.org/2003,11254)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. März 2003 - 12 ME 52/03 (https://dejure.org/2003,11254)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Sozialhilfe; Darlehen für eine Mietkaution; Widerruf

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 12 BSHG; § 4 BSHG; § 46 SGB I; § 53 SGB X
    Darlegungserfordernisse bei einer Beschwerde; Voraussetzungen des Widerrufs eines vereinbarten Einbehalts von Rückzahlungsraten aus der Hilfe zum Lebensunterhalt; Sozialhilferechtliche Übernahme einer Mietkaution; Auslegung eines öffentlich-rechtlichen Darlehensvertrages ...

  • Judicialis

    BSHG § 12; ; BSHG § 4; ; SGB I § 46; ; SGB X § 53

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Darlegungserfordernisse bei einer Beschwerde; Voraussetzungen des Widerrufs eines vereinbarten Einbehalts von Rückzahlungsraten aus der Hilfe zum Lebensunterhalt; Sozialhilferechtliche Übernahme einer Mietkaution; Auslegung eines öffentlich-rechtlichen Darlehensvertrages ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FEVS 54, 526
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Bremen, 18.02.1986 - 2 BA 42/85
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.03.2003 - 12 ME 52/03
    Unabhängig davon wird die Verwendung der Vertragsform deshalb nicht gehindert, weil die Gewährung der Sozialhilfe als Darlehen die Form der Hilfe betrifft, über die der Sozialhilfeträger gemäß § 4 Abs. 2 BSHG nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden hat (vgl. zum Ganzen: OVG Bremen, Urt. v. 18.2.1986 - 2 BA 42/85 - , NVwZ 1987, 250 f.; Salje, DöV 1988, 333, 334; Schlette, ZFSH/SGB 1998, 154, 160 f.; Aschermann, ZfF 1989, 121, 124).

    Dabei finden die Rechte und Ansprüche des Sozialhilfeträgers auch im Rahmen einer Darlehensgewährung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag ihre Begrenzung durch den Sinn und Zweck der Sozialhilfe (OVG Bremen, Urt. v. 18.2.1986, a.a.O.; W. Schellhorn/ H. Schellhorn, BSHG, 16. Aufl. 2002, § 30, Rn. 18).

    Dementsprechend darf der Sozialhilfeträger, will er sich nicht dem Einwand unzulässiger Rechtsausübung aussetzen, eine Darlehensrückzahlung nicht ohne Rücksicht auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Schuldners verlangen (OVG Bremen, Urt. v. 18.2.1986, a.a.O.).

  • VG Braunschweig, 06.07.1999 - 3 B 341/99
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.03.2003 - 12 ME 52/03
    Der von der Antragstellerin zu 1) und dem Antragsgegner am 15. November 2002 geschlossene öffentlich-rechtliche Darlehensvertrag kann jedoch - wovon das Verwaltungsgericht im Ergebnis zu Recht ausgeht (vgl. auch bereits den Beschluss des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 6.7.1999 - 3 B 341/99 - , ZfF 2001, 15 ff = info also 2000, 78 ff.) - nur dann jedenfalls vorläufig als maßgeblich angesehen werden, wenn die in seinem § 2 Abs. 3 enthaltene Regelung, derzufolge die Antragstellerin zu 1) das Darlehen in monatlichen Raten von 25,-- EUR (ab dem 1.3.2003: 50,-- EUR) aus der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt zurückzuzahlen hat, entsprechend dem Rechtsgedanken des § 46 Abs. 1 SGB I als Verzicht auf eine Sozialleistung behandelt und dementsprechend der Antragstellerin zu 1) das von dieser Vorschrift vorgesehene Recht zum jederzeitigen Widerruf mit Wirkung für die Zukunft zugestanden wird.
  • BVerwG, 20.07.2000 - 5 C 43.99

    Eingliederungshilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeuges; Hilfe zur Beschaffung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.03.2003 - 12 ME 52/03
    Generell ist ein sozialhilferechtliches Darlehen nur dann gerechtfertigt, wenn nach den zum Vergabezeitpunkt überschaubaren Umständen in einem angemessenen Zeitraum die Möglichkeit der Darlehensrückzahlung besteht und der Darlehensnehmer durch die Rückzahlung nicht erneut in eine Notlage gerät (BVerwG, Urt. v. 20.7.2000 - BVerwG 5 C 43.99 - , BVerwGE 111, 328, 334; W. Schellhorn/ H. Schellhorn, a.a.O., § 8, Rn. 10; § 30, Rn. 14; Schlette, a.a.O., 161).
  • BVerfG, 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer türkischen Asylbewerberin

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.03.2003 - 12 ME 52/03
    Insgesamt ist aber bei dem Darlegungserfordernis zu beachten, dass es nicht in einer Weise ausgelegt und angewendet wird, welche die Beschreitung des Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 21.1.2000 - 2 BvR 2125/97 -, DVBl. 2000, 407).
  • OVG Niedersachsen, 16.09.1997 - 12 L 3580/97

    Darlegungserfordernis bei Zulassung der Berufung; Berufungszulassung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.03.2003 - 12 ME 52/03
    An die Darlegung sind nicht geringe Anforderungen zu stellen (vgl. Senat, Beschl. v. 16.9.1997 - 12 L 3580/97 -, NdsVBl. 1987, 282 und st. Rspr.).
  • BVerwG, 19.06.1980 - 5 C 64.79

    Sozialhilfe - Aufrechnung - Rückzahlungsanspruch - Überzahlte Hilfe -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.03.2003 - 12 ME 52/03
    Allein durch ein solches Verständnis wird auch den in § 25a Abs. 1 und 2 BSHG enthaltenen Regelungen Rechnung getragen, die eine Aufrechnung der Hilfe zum Lebensunterhalt bis auf das zum Lebensunterhalt Unerlässliche mit Ansprüchen des Sozialhilfeträgers gegen den Hilfeempfänger nur in näher umschriebenen - hier nicht vorliegenden - Fallgruppen vorsehen, die durch ein Fehlverhalten des Hilfeempfängers gekennzeichnet sind (vgl. hierzu: W. Schellhorn/ H. Schellhorn, a.a.O., § 15a, Rn. 10; zum Ausschluss der Aufrechnung eines Erstattungsanspruchs des Sozialhilfeträgers gegen einen Anspruch des Hilfeempfängers auf laufende Hilfe zum Lebensunterhalt: BVerwG, Urt. v. 19.6.1980 - BVerwG 5 C 64.79 - , BVerwGE 60, 240, 242).
  • OVG Niedersachsen, 25.07.2002 - 4 LA 145/02

    Aufwendung; Beihilfe; Darlehen; Dividende; Erwerb; Genossenschaftsanteil; Hilfe

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.03.2003 - 12 ME 52/03
    Nach der Rechtsprechung der für das Sozialhilferecht zuständigen Senate des Gerichts (Beschl. d. erkennenden Senats v. 8.1.2003 - 12 PA 785/02 - , S. 2 f. BA; Beschl. d. 4. Senats v. 22.7.2002 - 4 LA 145/02 - , S. 4 ff. BA) bedarf es für die Übernahme einer Mietkaution auf der Grundlage des § 12 Abs. 1 BSHG i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 und 5 der Regelsatz-Verordnung nach der Art des Bedarfs (§ 3 Abs. 1 Satz 1 BSHG) nicht der Gewährung eines Zuschusses, vielmehr reicht die darlehensweise Hilfegewährung zur Bedarfsdeckung aus.
  • BSG, 22.03.2012 - B 4 AS 26/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Mietkautionsdarlehen -

    Eine Rechtfertigung für eine vor diesem Zeitpunkt einsetzende Rückzahlungspflicht des Leistungsberechtigten gegenüber dem SGB II-Träger ist daher nicht erkennbar (vgl bereits zur Sozialhilfe: OVG Lüneburg Beschluss vom 27.3.2003 - 12 ME 52/03, FEVS 54, 526 ff, 528).
  • SG Freiburg, 03.05.2012 - S 22 AS 4507/10

    Unwirksamkeit eines Verzichts auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II

    Der Verzicht ist insbesondere nicht deshalb unwirksam, weil mit ihm auf Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums verzichtet wird (so OVG Niedersachsen, Beschl. v. 27.03.2003 - 12 ME 52/03 -, zit. in Juris; Bayerisches LSG, Urt. v. 15.03.2007 - L 7 AS 287/06 -, zit. in Juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 21.08.2007 - L 1 B 37/07 -, zit. in Juris; SG Braunschweig, Urt. v. 23.09.2009 - S 17 AS 2730/08 -, zit. in Juris; SG Freiburg, Urt. v. 31.07.2009 - S 12 AS 2626/07 -, zit. in Juris; einschr.
  • LSG Schleswig-Holstein, 25.11.2009 - L 6 AS 24/09

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Mietkautionsdarlehen -

    Dies, der Gesamtzusammenhang der Normen §§ 20 ff SGB II mit ihren unterschiedlichen Regelungszwecken und die bereits unter Geltung des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) von der Rechtsprechung (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. März 2003 - 12 ME 52/03 m.w.N.; Merkler/Zink, BSHG, 4. Aufl. § 4 Rn 35) beanstandete Praxis der örtlichen Sozialhilfeträger, Mietkautionsdarlehen ohne explizite gesetzliche Grundlage durch regelmäßigen Einbehalt von Hilfe zu tilgen, sprechen dafür, dass der Gesetzgeber von einem tilgungsfreien (und zinsfreien) Darlehen ausgegangen ist (wie hier LSG Hessen aaO; LSG Baden - Württemberg aaO; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.8.2007 - L 1 B 37/07 AS).

    Denn dies würde eine unzulässige Rechtsausübung darstellen (vgl. LSG Hessen, Beschluss vom 16. Januar 2008 - L 9 SO 121/07 ER; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 6. September 2006 - L 13 AS 3108/06 ER-B; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 27.3.2003 - 12 ME 52/03; Lang/Link in Eicher/Spellbrink, SGB 11, 2.Aufl. § 22 Rn. 22)).

  • SG Berlin, 30.09.2011 - S 37 AS 24431/11

    Arbeitslosengeld II - Bedarfe für Unterkunft und Heizung - Einbehaltung von

    Vor Inkrafttreten der Regelung des § 42a SGB II war einhellig anerkannt, dass Kautionsdarlehen nicht mit der laufenden Regelleistung getilgt werden dürfen (SG Lüneburg vom 16.6.2005 - S 25 AS 251/05 ER; LSG Hessen vom 19.6.2006 - L 7 AS 150/06 ER; LSG Baden-Württemberg vom 6.9.2006 - L 13 AS 3108/06 ER B; LSG NRW vom 28.9.2007 - L 1 B 37/07 AS; LSG Hessen vom 5.9.2007 - L 6 AS 145/07 ER; vom 16.1.2008 - L 9 SO 121/07 ER; LSG Schleswig-Holstein vom 25.11.2009 - L 6 AS 24/09; zur Rechtlage unter Geltung des BSHG: OVG Lüneburg vom 25.7.2002 - 4 LA 145/02; vom 27.3.2003 - 12 ME 52/03).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2012 - L 19 AS 1569/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Neben seinem finanziellen Interesse, eine Darlehensforderung zu realisieren, hat er bei der Bestimmung des Fälligkeitszeitpunktes die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Darlehensnehmerin zu berücksichtigen (vgl. OVG Lüneburg Beschluss vom 27.03.2003 - 12 ME 52/03 - m.w.N. zur Rückforderung darlehensweiser gewährter Sozialhilfe; VG Ansbach Urteil vom 20.04.2005 - AN 15.04.02227).
  • SG Braunschweig, 22.09.2009 - S 17 AS 2730/08

    Verzicht auf die der Sicherung des Existenzminimums dienenden Leistungen;

    Nach entgegenstehender Auffassung wird vertreten, dass ein Verzicht auch auf existenzsichernde Leistungen zulässig und ein Widerruf nur für die Zukunft möglich sei (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (OVG), Beschluss vom 27.03.2003, 12 ME 52/03, in einer Entscheidung zur Sozialhilfe, zit. nach juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2012 - L 19 AS 1379/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Die Rechte und Ansprüche des Beklagten aus dem Darlehen finden ihre Begrenzung durch den Sinn und Zweck der Leistungen nach dem SGB II (vgl. hierzu OVG Lüneburg Beschluss vom 27.03.2003 - 12 ME 52/03 - m.w.N. zur Rückforderung darlehensweiser gewährter Sozialhilfe).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2007 - L 1 B 37/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Zu berücksichtigen ist jedoch, dass sich die Zustimmung zu einer Aufrechnung gleichzeitig als Verzicht auf Sozialleistungen im Sinne des § 46 Abs. 1 des Ersten Buchs des Sozialgesetzbuches (SGB I) darstellen dürfte, der jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden kann (vgl. Oberverwaltungsgericht [OVG] Lüneburg, Beschluss vom 27.03.2003 - Az.: 12 ME 52/03, Juris; SG Lüneburg, a.a.O.).
  • SG Detmold, 16.12.2009 - S 18 (24) AS 88/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Rechtlich handelte es sich hierbei um einen Verzicht des Hilfebedürftigen gemäß § 46 SGB I, den dieser jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen konnte (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 27.03.2003, 12 ME 52/03).
  • SG Freiburg, 31.07.2009 - S 12 AS 2626/07

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Mietkautionsdarlehen mit

    Die Tilgung des Mietkautionsdarlehens vor Fälligkeit des Rückzahlungsanspruches verstößt auch nicht gegen § 22 Abs. 3 Satz 3 SGB II. Entgegen der Auffassung der Kläger folgt aus § 22 Abs. 3 Satz 3 SGB II nicht, dass ein Mietkautionsdarlehen tilgungsfrei zu gewähren ist (vgl. SG Düsseldorf, Beschl. v. 08.08.2008 - S 28 AS 108/08 ER - , zit. in Juris; SG Schleswig, Beschl. v. 18.04.2007 - S 7 AS 287/07 ER - zit. in Juris; SG Reutlingen, Urt. v. 23.11.2006, NVwZ-RR 2007, 445 ff.; OVG Niedersachsen, Beschl. v. 27.03.2003, FEVS 54, 526 ff. zu BSHG; a.A. LSG Hessen, Beschl. v. 05.06.2007, FEVS 59, 160 ff.).
  • VG Frankfurt/Main, 12.07.2005 - 3 E 4571/04

    DARLEHEN; MIETKAUTION

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.08.2010 - L 13 AS 192/10
  • VG Ansbach, 19.06.2008 - AN 14 K 06.4146

    Kostenerstattung zwischen Sozialhilfeträgern

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2017 - L 8 SO 10/14
  • VG Kassel, 22.12.2004 - 7 E 1135/04

    Rückforderung eines Darlehens im Sozialhilferecht bei Gefahr einer erneuten

  • VG Ansbach, 19.06.2008 - AN 14 K 06.04146

    Länge der Verjährungsfrist bei Kostenerstattungsstreitigkeiten; Beginn der

  • SG Lüneburg, 16.06.2005 - S 25 AS 251/05
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