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   BSG, 24.03.2009 - B 8/9b SO 17/07 R   

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https://dejure.org/2009,3563
BSG, 24.03.2009 - B 8/9b SO 17/07 R (https://dejure.org/2009,3563)
BSG, Entscheidung vom 24.03.2009 - B 8/9b SO 17/07 R (https://dejure.org/2009,3563)
BSG, Entscheidung vom 24. März 2009 - B 8/9b SO 17/07 R (https://dejure.org/2009,3563)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • lexetius.com

    Sozialhilfe - Kostenerstattung durch von Schiedsstelle bestimmten überörtlichen Sozialhilfeträger bei Einreise aus dem Ausland - Ausschluss bei Zusammenleben mit Verwandten - Wohnen in eigener Wohnung

  • openjur.de

    Sozialhilfe; Kostenerstattung durch von Schiedsstelle bestimmten überörtlichen Sozialhilfeträger bei Einreise aus dem Ausland; Ausschluss bei Zusammenleben mit Verwandten; Wohnen in eigener Wohnung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erstattungsanspruch des örtlichen Trägers der Sozialhilfe gegen den überörtlichen Sozialhilfeträger; Einreise aus dem Ausland bei fehlendem gewöhnlichen Aufenthalt weder im Ausland noch im Inland; Anspruch auf Sozialhilfe; Zusammenleben mit Verwandten

  • Judicialis

    BSHG § 108 Abs 1 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Sozialhilfe; Erstattungsanspruch des örtlichen Trägers der Sozialhilfe gegen den überörtlichen Sozialhilfeträger; Einreise aus dem Ausland bei fehlendem gewöhnlichen Aufenthalt weder im Ausland noch im Inland; Zusammenleben mit Verwandten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 103, 34
  • NVwZ-RR 2009, 810
  • FEVS 61, 74
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 24.03.2009 - B 8 SO 34/07 R

    Sozialhilfe - Verjährung von Kostenerstattungsansprüchen nach § 107 BSHG - kein

    Auszug aus BSG, 24.03.2009 - B 8/9b SO 17/07 R
    Ein Rechtssatz ist grundsätzlich nicht auf solche Sachverhalte anwendbar, die - wie vorliegend - bereits vor seinem Inkrafttreten verwirklicht waren (s dazu das Senatsurteil vom 24. März 2009 - B 8 SO 34/07 R; vgl auch Kopp, SGb 1993, 593, 598 f).
  • BSG, 15.02.2005 - B 2 U 3/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - privilegierte Berufskrankheit - gesetzliche

    Auszug aus BSG, 24.03.2009 - B 8/9b SO 17/07 R
    Zur Auslegung der vorgenannten landesrechtlichen Regelungen war der Senat mangels eigener Auslegung des LSG befugt (vgl nur: BSGE 94, 149 ff RdNr 27 = SozR 4-2700 § 63 Nr. 2; BSGE 77, 53, 59 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 33 S 190, jeweils mwN).
  • BSG, 15.11.1995 - 6 RKa 43/94

    Statistische Vergleichsprüfung im Rahmen der kassenzahnärztlichen

    Auszug aus BSG, 24.03.2009 - B 8/9b SO 17/07 R
    Zur Auslegung der vorgenannten landesrechtlichen Regelungen war der Senat mangels eigener Auslegung des LSG befugt (vgl nur: BSGE 94, 149 ff RdNr 27 = SozR 4-2700 § 63 Nr. 2; BSGE 77, 53, 59 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 33 S 190, jeweils mwN).
  • BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 23/07 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Aufwendungsersatz für

    Auszug aus BSG, 24.03.2009 - B 8/9b SO 17/07 R
    Richtiger Kläger ist der Oberbürgermeister der Stadt A (vgl Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 28. Oktober 2008 - B 8 SO 23/07 R - RdNr 12 f mwN, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).
  • BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 4/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - gewährte Nothilfe nach § 25 S 1 SGB XII -

    Zur Auslegung der vorgenannten landesrechtlichen Regelungen war der Senat mangels eigener Auslegung des LSG befugt (vgl nur BSG, Urteil vom 24.3.2009 - B 8/9b SO 17/07 R - RdNr 11).
  • BSG, 12.12.2013 - B 8 SO 13/12 R

    Sozialhilfe - Nothilfe - Erstattungsanspruch einer Krankenhausträgers wegen

    Zur Auslegung der vorgenannten landesrechtlichen Regelungen war der Senat mangels eigener Auslegung des LSG befugt (vgl nur BSGE 103, 34 ff RdNr 11 = SozR 4-5910 § 108 Nr. 1) .
  • SG Osnabrück, 16.04.2019 - S 16 AS 245/18

    Nachweispflicht oder Auskunftspflicht eines Leistungsberechtigten durch Vorlage

    Etwas Anderes ergibt sich hier nicht aus dem zweiten Grundsatz des intertemporalen Rechts, wonach in Bezug auf materiell-rechtliche Regelungen aus Vertrauensschutzgesichtspunkten grundsätzlich das Recht anzuwenden ist, das im Zeitpunkt des zu beurteilenden Sachverhalts in Geltung war - " tempus regit actum " (vgl. dazu im Sozialhilferecht: BSG, Urteil vom 24.03.2009, B 8/9b SO 17/07 R; BSG, Urteil vom 24.03.2009, B 8 SO 34/07 R; zum Sperrzeitrecht: BSG, Urteil vom 06.05.2009, B 11 AL 10/08 R; zum Krankengeldrecht: BSG, Urteil vom 26.11.1991, 1/3 RK 25/90).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.03.2010 - L 7 SO 5799/08

    Sozialhilfe - Kostenerstattung bei Übertritt aus dem Ausland bzw Einreise aus dem

    Das Bundessozialgericht (BSG) hat im Urteil vom 24. März 2009 - B 8/9b SO 17/07 R - (SozR 4-5910 § 108 Nr. 1) zur Rechtsqualität eines solchen Bestimmungsaktes keine Stellung bezogen, sondern lediglich ausgeführt, dass das Bundesverwaltungsamt im Rahmen der Zuständigkeitsbestimmung keine verbindliche Vorentscheidung über das Bestehen, die Voraussetzungen und den Umfang des Kostenerstattungsanspruchs treffe (vgl. a.a.O. Rdnr. 13).

    Es kann dahinstehen, ob an die vorgenannten Bestimmungen nach den Grundsätzen des intertemporalen Verfahrensrechts (vgl. hierzu BSG SozR 4-5910 § 108 Nr. 1 ) überhaupt gedacht werden könnte, nachdem der Kläger ausweislich seines Antrags in der Klageschrift die Bestimmung der Zuständigkeit eines überörtlichen Sozialhilfeträgers bereits ab 1. Januar 2003 haben möchte.

    Ob die diesbezügliche Auffassung des LVR zutrifft, ist dem Senat zu überprüfen im vorliegenden Verfahren freilich nicht gestattet (vgl. hierzu nochmals BSG SozR 4-5910 § 108 Nr. 1 ); das wäre vielmehr einem Kostenerstattungsstreit vorzubehalten.

  • BSG, 14.04.2011 - B 8 SO 23/09 R

    Sozialhilfe - Rückerstattung zu Unrecht erstatteter Sozialhilfeleistungen für aus

    Im Übrigen hätte schon § 147 BSHG, wollte man eine andere Auffassung vertreten, keine eigenständige, sondern allenfalls deklaratorische Bedeutung; denn § 108 BSHG nF wäre nach den Grundsätzen des intertemporalen Rechts grundsätzlich nicht auf solche Sachverhalte (Erstattungsansprüche) anwendbar, die bereits vor ihrem Inkrafttreten verwirklicht (entstanden) waren (BSGE 103, 34 ff RdNr 12 mwN = SozR 4-5910 § 108 Nr. 1) .

    Dies zeigt § 111 Abs. 1 BSHG, wonach die aufgewandten Kosten (nur) zu erstatten sind, "soweit die Hilfe diesem Gesetz entspricht" (BSGE 103, 34 ff RdNr 14, 19 = SozR 4-5910 § 108 Nr. 1) .

  • LSG Bayern, 21.06.2012 - L 8 SO 132/10

    Erstattungsanspruch gegen den Sozialhilfeträger nach § 106 Abs. 3 SGB XII, der

    Mangels einer eigenständigen sozialhilferechtlichen Definition ist aber ergänzend auf § 30 Abs. 3 SGB I zurückzugreifen (Hohm a.a.O: § 98 Rn. 51, Schlette in Hauck/Noftz SGB XII, § 98 Rn. 42; Wahrendorf in Grube/Wahrendorf SGB XII Kommentar, 3. Auflage, § 98 Rn. 22, Schoch in LPK SGB XII, 9. Auflage § 98 Rn. 18; so bereits das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) für das BSHG im Urteil vom 18. März 1999, Az.: 5 C 11.98, RN 14, juris; ebenso: BSG, Urteil vom 24. März 2009, Az.: B 8/9b SO 17/07 R, Rn. 18, juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 11.05.2011 - L 5 AS 92/07

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines rechtswidrigen

    Indes ist auch bei der Leistungsgewährung nach dem SGB II auf § 30 Abs. 3 SGB I zurückzugreifen (einhellige Auffassung, so bereits BVerwG für das BSHG: Urteil vom 18. März 1999, Az.: 5 C 11/98, RN 14 Juris; BSG, Urteil vom 24. März 2009, Az.: B 8/9b SO 17/07 R, Juris RN 18).
  • SG Karlsruhe, 21.05.2013 - S 1 SO 3906/12

    Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - notwendiger Lebensunterhalt - Anspruch

    Für die Zuständigkeitsregelungen des SGB XII gilt sie nicht unmittelbar; in Ermangelung einer eigenständigen sozialhilferechtlichen Definition des gewöhnlichen Aufenthaltes ist allerdings ergänzend auf § 30 Abs. 3 SGB XII zurückzugreifen (vgl. bereits für das Bundessozialhilfegesetz: BVerwG, FEVS 46, 133 und BVerwG, NDV-RD 1999, 73; für das SGB XII vgl. BSG, FEVS 61, 74; LSG Sachsen-Anhalt vom 21.12.2010 - L 8 SO 8/08 - sowie Wahrendorf, a.a.O., Rdnr. 22 und Rabe in Fichtner/Wenzel, SGB XII, 4. Aufl. 2009, § 98, Rdnr. 13).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.10.2017 - L 7 KA 18/14

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilung - rückwirkende Änderung des

    Ein Rechtssatz ist grundsätzlich nicht auf solche Sachverhalte anwendbar, die bereits vor seinem Inkrafttreten verwirklicht waren (BSG, Urteile vom 24. März 2009 - B 8 SO 34/07 R und B 8/9b SO 17/07 R -, juris; Kopp, Grundsätze des intertemporalen Verwaltungsrechts, SGb 1993, 593), weil im Zweifel anzunehmen ist, dass er nur die Zukunft, nicht aber die Vergangenheit regeln will (Kopp, a.a.O.).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 21.12.2010 - L 8 SO 8/08

    Sozialhilfe - Kostenerstattung nach § 106 Abs 1 SGB 12 - Begründung eines

    Mangels einer eigenständigen sozialhilferechtlichen Definition ist ergänzend auf § 30 Abs. 3 SGB I zurückzugreifen (einhellige Auffassung, so bereits das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) für das BSHG: Urteil vom 18. März 1999, Az.: 5 C 11.98, RN 14, juris; ebenso: BSG, Urteil vom 24. März 2009, Az.: B 8/9b SO 17/07 R, RN 18, juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 08.02.2012 - L 8 SO 1/10

    Bestimmung des endgültigen Sozialleistungsträgers bei vorläufiger Erbringung von

  • LSG Hessen, 26.08.2011 - L 7 SO 208/10

    Sozialhilfe - Erstattungsstreit zwischen Sozialleistungsträgern -

  • LSG Hessen, 26.08.2011 - L 7 SO 81/09

    Sozialhilfe - Kostenerstattung bei Übertritt aus dem Ausland bzw Einreise aus dem

  • SG Karlsruhe, 17.02.2012 - S 1 SO 2433/11

    Sozialhilfe - Kostenerstattung bei Aufenthalt in einer Einrichtung -

  • SG Rostock, 21.10.2014 - S 8 SO 94/11

    Sozialhilfe - Kostenerstattung bei Aufenthalt in einer Einrichtung -

  • LSG Hessen, 28.04.2010 - L 6 SO 155/09

    Rückerstattung einer zu Unrecht geleisteten Kostenerstattung des überörtlichen an

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