Rechtsprechung
AG Bonn, 24.01.2011 - 407 F 126/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Folgesache,Frist
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
FamFG § 137 Abs. 2
Folgesache,Frist - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag auf Zulassung einer Folgesache hinsichtlich der Einbeziehung eines Güterrechts in den Scheidungsverbund scheitert nicht an der Nichteinhaltung der Zweiwochenfrist; Antrag auf Zulassung einer Folgesache hinsichtlich der Einbeziehung eines Güterrechts in den ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 137 Abs. 2
Antrag auf Zulassung einer Folgesache hinsichtlich der Einbeziehung eines Güterrechts in den Scheidungsverbund scheitert nicht an der Nichteinhaltung der Zweiwochenfrist; Antrag auf Zulassung einer Folgesache hinsichtlich der Einbeziehung eines Güterrechts in den ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FF 2011, 216
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Oldenburg, 23.08.2010 - 13 UF 46/10
Rechtsfolgen einer Nichteinhaltung der Zwei-Wochen-Frist von § 137 Abs. 2 S. 1 …
Auszug aus AG Bonn, 24.01.2011 - 407 F 126/10
Das Gericht schließt sich jedoch der Auffassung des OLG Oldenburg (FamRZ 2010, 2015) an, nach der die Einbeziehung von Folgesachen in den Verbund nur dann an der Nichteinhaltung der Zweiwochenfrist scheitert, wenn die Ladung zum Termin mehr als vier Wochen vor dem Termin erfolgt ist.
- BGH, 21.03.2012 - XII ZB 447/10
Terminsbestimmung in Ehesachen: Rechtzeitige Geltendmachung einer Folgesache nach …
Für die vom Oberlandesgericht angenommene Frist von insgesamt vier Wochen vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung (ebenso AG Bonn FF 2011, 216;… Musielak/Borth FamFG 2. Aufl. § 137 Rn. 31; Rakete-Dombek FPR 2009, 16, 19; Löhnig FamRZ 2010, 2017) fehlt es allerdings an einer gesetzlichen Grundlage. - OLG Brandenburg, 18.10.2011 - 10 UF 143/11
Beschwerde in Ehesachen: Frist für Geltendmachung einer Folgesache bei …
Der Senat hat aber in jener Entscheidung ausdrücklich offen gelassen, ob die Einbeziehung von Folgesachen in den Verbund nur dann an der Nichteinhaltung der Zweiwochenfrist scheitert, wenn die Ladung zum Termin mehr als vier Wochen vor dem Termin erfolgt ist (so OLG Oldenburg, FamRZ 2010, 2015; AG Bonn, Beschluss vom 24.1.2011 - 407 F 126/10, BeckRS 2011, 06183).