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   OLG Zweibrücken, 21.11.2002 - 3 W 179/02   

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https://dejure.org/2002,2085
OLG Zweibrücken, 21.11.2002 - 3 W 179/02 (https://dejure.org/2002,2085)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 21.11.2002 - 3 W 179/02 (https://dejure.org/2002,2085)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 21. November 2002 - 3 W 179/02 (https://dejure.org/2002,2085)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Optische Beeinträchtigung durch Glaserker

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Optische Beeinträchtigung durch Glaserker; Nachteilige Veränderung des architektonischen Erscheinungsbilds; Generelle Wahrnehmbarkeit der baulichen Veränderung; Bewußter Ausschluß eines Mitglieds von der Wohnungseigentümerversammlung; Nichtigkeit eines ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Erker ist bauliche Veränderung/ Ausschluss eines Wohnungseigentümers durch Nichteinladung zur WEG-Versammlung führt zur Nichtigkeit des Beschlusses; §§ 14, 22 Abs. 1, 23 Abs. 3 WEG

  • Judicialis

    WEG § 14; ; WEG § 22; ; WEG § 23; ; WEG § 24; ; WEG § 43

  • gaius.legal

    Optische Beeinträchtigung durch Glaserker

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 14 § 22 § 23 § 24 § 43
    Optische Beeinträchtigung durch Glaserker

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Glaserker auf Balkon: Bauliche Veränderung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Optische Beeinträchtigung durch Glaserker?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Glaserker stört Wohnungseigentümer - Spielt es eine Rolle, ob er den Erker von seiner Wohnung aus sieht?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2003, 60
  • ZMR 2004, 60
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (21)

  • OLG Zweibrücken, 09.03.1998 - 3 W 44/98

    Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.11.2002 - 3 W 179/02
    Sie kann vom Senat als Rechtsbeschwerdegericht nicht auf ihre sachliche Richtigkeit, sondern nur darauf überprüft werden, ob ihr Ergebnis auf einem Rechtsfehler beruht (vgl. Senat OLGR 1998, 209, 210; BayObLG ZMR 1997, 152, 153; ZWE 2000, 575).

    (1) Geht es um die Veränderung des optischen Gesamteindrucks, ist es im Grundsatz nicht zu beanstanden, wenn anstelle eines Ortstermins für die Beurteilung des Objektes auf zu den Akten gereichte Lichtbilder abgestellt wird (vgl. Senat OLGR 1998, 209, 210; BayObLG NJW-RR 1992, 975; OLG Hamm DWE 1995, 158).

    Vorbau zu einer nicht ganz unerheblichen nachteiligen Veränderung des optischen Gesamteindrucks geführt hat (vgl. Senat OLGR 1998, 209, 210; BayObLG WE 1991, 294, 295).

    Wie der Senat (OLGR 1998, 209, 210) unter Hinweis auf die Rechtsprechung bereits entschieden hat, gelten bei der Gestaltung einer Gebäudefassade strenge Anforderungen.

  • OLG Zweibrücken, 21.09.1999 - 3 W 141/99
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.11.2002 - 3 W 179/02
    Ein Eingriff in die Substanz des Gemeinschaftseigentums ergibt sich hier bereits aus der Einbeziehung von Balkondecke und Balkonplatte einschließlich der Isolierschicht, die zwingend zum Gemeinschaftseigentum gehören (vgl. BGH NJW-RR 1987, 525, 526; Senat Beschluss vom 21. September 1999, 3 W 141/99, u.a. veröffentlicht OLGR 2000, 131 und FGPrax 1999, 220 m.w.N.).

    Der Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer bedarf es vielmehr - auch nach der geänderten Rechtsprechung des Senats - nur, wenn die bauliche Maßnahme zu einer nachteiligen Veränderung des optischen Gesamteindrucks geführt hat (vgl. Senat, Beschluss vom 21. September 1999, 3 W 141/99 aaO m.w.N. zu Rspr. und Literatur).

    Eine derartige Veränderung der Außenfassade brauchen die davon betroffenen Wohnungseigentümer nicht hinzunehmen (ebenso zu Balkon/Loggiaverglasung BayObLG NJW-RR 1987, 1357, 1358, zuletzt etwa ZWE 2001, 211; OLG Düsseldorf FGPrax 1995, 102, 103; Hanseatisches OLG Bremen, Beschluss vom 3. November 1992, Az. 3 W 56/92, juris; OLG Hamm DWE 1995, 158; zu einem Wintergarten Senat, Beschluss vom 1999 21. September -3 W 141/99 aaO).

  • OLG Düsseldorf, 20.01.1995 - 3 Wx 483/94

    Rundumbalkonverglasung als Eingriff in den Bereich des Gemeinschaftseigentums

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.11.2002 - 3 W 179/02
    Die Veränderung der äußeren Gestalt der Gebäudehälfte durch die Errichtung des fest verbundenen Glaserkers stellt deshalb einen Eingriff in den Bereich des Gemeinschaftseigentums dar (vgl. Senat aaO sowie NJW-RR 1987, 1358; OLG Düsseldorf FGPrax 1995, 102 m.w.N.) Dass die streitgegenständliche Baumaßnahme über die ordnungsgemäße Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgeht, bedarf keiner näheren Darlegung.

    Eine derartige Veränderung der Außenfassade brauchen die davon betroffenen Wohnungseigentümer nicht hinzunehmen (ebenso zu Balkon/Loggiaverglasung BayObLG NJW-RR 1987, 1357, 1358, zuletzt etwa ZWE 2001, 211; OLG Düsseldorf FGPrax 1995, 102, 103; Hanseatisches OLG Bremen, Beschluss vom 3. November 1992, Az. 3 W 56/92, juris; OLG Hamm DWE 1995, 158; zu einem Wintergarten Senat, Beschluss vom 1999 21. September -3 W 141/99 aaO).

  • BayObLG, 05.12.1996 - 2Z BR 82/96

    Untersagung der Entnahme von Wasser zu gewerblichen Zwecken aus dem gemeindlichen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.11.2002 - 3 W 179/02
    Sie kann vom Senat als Rechtsbeschwerdegericht nicht auf ihre sachliche Richtigkeit, sondern nur darauf überprüft werden, ob ihr Ergebnis auf einem Rechtsfehler beruht (vgl. Senat OLGR 1998, 209, 210; BayObLG ZMR 1997, 152, 153; ZWE 2000, 575).

    Anders als bei den vom Bayrischen Obersten Landesgericht (ZMR 1997, 152, 153 und WE 1995, 249) entschiedenen Sachverhalten, fällt hier die Veränderung ins Auge.

  • BayObLG, 10.04.2002 - 2Z BR 97/01

    Auschluss einzelner Eigentümern von der Eigentümerversammlung -

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.11.2002 - 3 W 179/02
    Ungeachtet dessen, dass dies nicht den Fortfall des Teilnahmerechts eines Wohnungseigentümers zur Folge hätte (vgl. BayObLG NJW-RR 2002, 1308; Bärmann/Pick/Merle aaO § 24 Rdnr. 38 und 57), sind hinsichtlich der Vornahme einer baulichen Veränderung die Voraussetzungen des § 25 Abs. 5 WEG ersichtlich nicht gegeben.
  • OLG Celle, 15.01.2002 - 4 W 310/01

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümerversammlung; Einberufungsrecht;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.11.2002 - 3 W 179/02
    Ein etwaiger Beschluss ist jedenfalls schon deshalb nichtig und entfaltet keine Rechtswirkung, weil der Beteiligte zu 1) bewusst von der Mitwirkung an der Wohnungseigentümerversammlung ausgeschlossen wurde, indem er hierzu nicht geladen worden ist (vgl. dazu OLG Celle ZWE 2002, 276, 277; Palandt/Bassenge, BGB 61. Aufl. § 24 WEG Rdnr. 5).
  • OLG Bremen, 03.11.1992 - 3 W 56/92

    Verpflichtung zur Beseitigung einer Balkonverkleidung als bauliche Veränderung im

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.11.2002 - 3 W 179/02
    Eine derartige Veränderung der Außenfassade brauchen die davon betroffenen Wohnungseigentümer nicht hinzunehmen (ebenso zu Balkon/Loggiaverglasung BayObLG NJW-RR 1987, 1357, 1358, zuletzt etwa ZWE 2001, 211; OLG Düsseldorf FGPrax 1995, 102, 103; Hanseatisches OLG Bremen, Beschluss vom 3. November 1992, Az. 3 W 56/92, juris; OLG Hamm DWE 1995, 158; zu einem Wintergarten Senat, Beschluss vom 1999 21. September -3 W 141/99 aaO).
  • BayObLG, 03.06.1987 - BReg. 2 Z 34/87

    Gebäude; Beeinträchtigung; Ästhetischer Gesamteindruck; Verglasung; Balkon;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.11.2002 - 3 W 179/02
    Eine derartige Veränderung der Außenfassade brauchen die davon betroffenen Wohnungseigentümer nicht hinzunehmen (ebenso zu Balkon/Loggiaverglasung BayObLG NJW-RR 1987, 1357, 1358, zuletzt etwa ZWE 2001, 211; OLG Düsseldorf FGPrax 1995, 102, 103; Hanseatisches OLG Bremen, Beschluss vom 3. November 1992, Az. 3 W 56/92, juris; OLG Hamm DWE 1995, 158; zu einem Wintergarten Senat, Beschluss vom 1999 21. September -3 W 141/99 aaO).
  • OLG Köln, 12.01.2001 - 16 Wx 156/00

    WEG : Genehmigung einer baulichen Veränderung durch unangefochtenen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.11.2002 - 3 W 179/02
    Hieran hat die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20. September 2000 (NJW 2000, 3500) nichts geändert, weil insoweit von einer generellen Beschlusszuständigkeit der Eigentümerversammlung auszugehen ist (vgl. BayObLG ZWE 2001, 267, 268; OLG Köln NZM 2001, 293, 294).
  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.11.2002 - 3 W 179/02
    Hieran hat die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20. September 2000 (NJW 2000, 3500) nichts geändert, weil insoweit von einer generellen Beschlusszuständigkeit der Eigentümerversammlung auszugehen ist (vgl. BayObLG ZWE 2001, 267, 268; OLG Köln NZM 2001, 293, 294).
  • BayObLG, 30.11.2000 - 2Z BR 81/00

    Mehrheitsbeschlüsse über bauliche Veränderungen

  • BayObLG, 14.12.2000 - 2Z BR 114/00

    Anspruch auf eine den ursprünglichen Bauplänen entsprechende bauliche Veränderung

  • BayObLG, 08.12.1994 - 2Z BR 116/94

    Erfordernis der Einstimmigkeit bei einem Eigentümerbeschluss

  • OLG Zweibrücken, 11.07.2002 - 3 W 48/02

    Aufgabe von Wohnungs- und Teileigentum durch Verzicht

  • BGH, 17.09.1992 - V ZB 21/92

    Sofortige weitere Beschwerde in Wohnungseigentumssachen

  • BayObLG, 21.04.1992 - 2Z BR 20/92

    Anfechtung der Genehmigung der Nutzung einer Sondernutzungsfläche durch

  • OLG Zweibrücken, 07.07.1987 - 3 W 58/87

    Optische Beeinträchtigung durch Loggia-Verglasung

  • OLG Köln, 12.01.2000 - 16 Wx 149/99

    WEG; Bauliche Veränderungen

  • BayObLG, 21.06.1990 - BReg. 1b Z 36/89
  • BayObLG, 10.05.1990 - BReg. 2 Z 26/90

    Anspruch auf Unterlassung baulicher Veränderungen wie der Errichtung eines

  • BGH, 18.12.1986 - VII ZR 305/85

    Rechtskraft eines einer Teilklage stattgebenden Urteils

  • BGH, 20.07.2012 - V ZR 235/11

    Wohnungseigentümerversammlung: Folgen unterbliebener Einladung eines

    Eine solche bewusste Umgehung des Mitwirkungsrechts komme einem Ausschluss des Wohnungseigentümers an der Mitverwaltung gleich (BayOblG, NZM 2005, 630, 631; OLG Köln, NZM 2004, 793; OLG Zweibrücken, ZMR 2004, 60, 62; OLG Celle, ZWE 2002, 276, 277; Staudinger/Bub, BGB [2005], § 24 WEG Rn. 158; MünchKomm-BGB/Engelhardt, 5. Aufl., § 24 WEG Rn. 17; Timme/Steinmeyer, WEG, § 23 Rn. 133; Riecke in Riecke/Schmid, WEG, 3. Aufl., § 24 Rn. 57; Palandt/Bassenge, BGB, 71. Aufl., § 24 WEG Rn. 14; Weitnauer/Lüke, 9. Aufl., § 23 Rn. 16; Elzer in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 24 Rn. 53; ders., ZWE 2010, 233, 235 f.).
  • LG München I, 18.07.2013 - 36 S 20429/12

    Speicherumbau bedarf der Zustimmung aller Eigentümer!

    Die von § 23 Abs. 3 WEG geforderte Allstimmigkeit stellt eine Rechtsvorschrift dar, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann, so dass ein Beschluss, bei dem es an der Allstimmigkeit fehlt, gemäß § 23 Abs. 4 Satz 1 WEG nichtig ist (BayObLG ZMR 2002, 138; OLG Zweibrücken, ZMR 2004, 60).
  • OLG Zweibrücken, 02.02.2004 - 3 W 251/03

    Wohnungseigentumsverfahren: Bauliche Veränderung durch Anbringung einer Markise

    in ZWE 2003, 274, 276, sowie vom 21. November 2002 - 3 W 179/02 -, abgedr.

    in FG-Prax 2003, 60 und OLGR 2003, 168; BayObLG NJW-RR 1996, 266; BayObLG NJW-RR 2003, 952, 953, jeweils m. w. N.).

    Sie kann vom Senat als Rechtsbeschwerdegericht nicht auf ihre sachliche Richtigkeit, sondern nur darauf überprüft werden, ob ihr Ergebnis auf einem Rechtsfehler beruht (vgl. Senat, Beschluss vom 21. November 2002 - 3 W 179/02 -, abgedr. in FG-Prax 2003, 60, 61 m. w. N.; BayObLGR 2003, 423 [LS]; BayObLG NJW-RR 2003, 952).

  • OLG Köln, 31.05.2006 - 16 Wx 11/06

    Beleuchtete Reklametafel an Außenfassade einer Wohnungseigentumsanlage als

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von dem Antragsteller angeführten Entscheidung des OLG Zweibrücken vom 21.11.2002 - 3 W 179/02 (FGPrax 2003, 60), die gerade keine Werbeanlage betrifft, sondern sich auf eine sonstige bauliche Veränderung der Fassade bezieht.
  • BayObLG, 08.12.2004 - 2Z BR 199/04

    Nichtige Beschlussfassung bei vorsätzlichem Verschweigen des Tagungsortes

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt jedoch dann, wenn einzelne Wohnungseigentümer durch Nichteinladung bewusst ausgeschlossen werden (OLG Celle ZWE 2002, 276 = NZM 2002, 458 L.; OLG Zweibrücken FGPrax 2003, 60/62).

    Jedenfalls sind solche Beschlüsse nichtig (OLG Celle ZWE 2002, 276; OLG Zweibrücken FGPrax 2003, 60/62).

  • OLG Celle, 14.01.2004 - 4 W 221/03

    Beeinträchtigung des Gesamteindrucks einer Wohnanlage durch einen nicht fest mit

    Eine derartige Beeinträchtigung kann auch in einer nachteiligen Veränderung des architektonischen Gesamteindrucks der Wohnanlage bestehen (vgl. BayObLG WuM 1995, 504; OLG Zweibrücken ZMR 2004, 60).
  • OLG Frankfurt, 27.09.2004 - 20 W 275/02

    Wohnungseigentum: Nichtigkeit eines Wohnungseigentümerbeschlusses

    Dies wird zwar noch nicht bei einer rechtsmissbräuchlichen Ausnutzung formaler Gestaltungsmöglichkeiten angenommen (vgl. Staudinger/Bub, a.a.O., § 23 WEG Rz. 250; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 23 Rz. 126), wohl aber dann, wenn einzelne Wohnungseigentümer durch Nichteinladung bewusst von der Versammlung ausgeschlossen werden sollen; dann sind Eigentümerbeschlüsse nichtig und entfalten keine Rechtswirkungen (vgl. Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 23 Rz. 172; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 24 WEG Rz. 5; OLG Celle ZWE 2002, 132; ZWE 2002, 276; OLG Zweibrücken FGPrax 2003, 60).
  • OLG Köln, 07.03.2005 - 16 Wx 191/04

    Gehörsrüge in Wohnungseigentumssachen

    Schon von daher musste damit gerechnet werden, dass in späteren Instanzen wegen des von dem Amtsgericht festgestellten Pflichtenverstoßes des Beteiligten zu 3. nicht lediglich eine Anfechtbarkeit gefasster Beschlüsse angenommen werden würde, zumal es auch schon vor der Entscheidung des Landgerichts veröffentlichte Rechtsprechung gab, wonach eine bewusste Umgehung von Mitgliedschaftsrechten zur Nichtigkeit gefasster Beschlüsse führt (OLG Celle OLGReport 2001, 219 u. 2002, 78; OLG Zweibrücken FGPrax 2003, 60; Senat OLGReport Köln 2004, 68= ZMR 2004, 299 = NZM 2004, 793 mit Anm. Drasdo NJW-Spezial 2004, 340).
  • LG Dortmund, 09.09.2011 - 17 S 206/10

    Anspruch auf Hausgeldzahlungen bzw. Hausgeldvorauszahlungen einer

    Ein derartiger schwerwiegender Eingriff in Mitgliedschaftsrechte ist jedenfalls anzunehmen, wenn ein Wohnungseigentümer durch die unterbliebene Einladung bewusst und vorsätzlich von der Versammlung ausgeschlossen wurde (BGH, BeckRS 2011, 02775; OLG Celle, ZWE 2002, 276; OLG Zweibrücken, ZMR 2004, 60; BayOLG ZWE 2005, 801; Bärmann, a.a.O.).
  • LG Karlsruhe, 23.07.2019 - 11 S 122/18

    Kein Klimagerät auf dem Dach!

    Eine Beeinträchtigung liegt nur dann nicht vor, wenn die vorgenommene Veränderung lediglich aus einer ganz ungewöhnlichen Perspektive, etwa aus der Luft oder von einem für Wohnungseigentümer und Dritte gewöhnlich nicht zugänglichen Ort (etwa Dachfläche) zu erkennen ist (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 21.11.2002 - 3 W 179/02, FGPrax 2003; Vandenhouten a.a.O.; BeckOK WEG/Elzer, 36.Ed. 01.02.2019, WEG § 22 Rn. 122).
  • AG Pirmasens, 20.04.2022 - 2 C 127/21

    Gültigkeit von Beschlüssen einer Wohnungseigentümerversammlung unter

  • AG Hagen, 20.09.2010 - 143 C 94/09

    Nichtigkeit von Beschlüssen einer WEG-Gemeinschaft bei vorsätzlicher

  • LG München I, 10.11.2011 - 36 S 4112/11

    Bei Fassadenumgestaltung gilt das Einstimmigkeitsprinzip!

  • LG Hamburg, 30.06.2005 - 318 T 122/04

    Antragsumstellung in zweiter Instanz; Erforderlichkeit der Zustimmung nach § 22

  • OLG Hamm, 18.01.2005 - 15 W 73/04

    Gelegentlich aufgestellter Fahnenmast als bauliche Veränderung? - §§ 14, 22 WEG

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