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   OLG Hamm, 22.06.1998 - 15 W 156/98   

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https://dejure.org/1998,6529
OLG Hamm, 22.06.1998 - 15 W 156/98 (https://dejure.org/1998,6529)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.06.1998 - 15 W 156/98 (https://dejure.org/1998,6529)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Juni 1998 - 15 W 156/98 (https://dejure.org/1998,6529)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtungsfrist bei Beschlüssen der Eigentümerversammlung; Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Verschuldensmaßstab bei Versäumung der Anfechtungsfrist; Rechtsnatur der Anfechtungsfrist

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.is (Leitsatz)

    WEG - Niederschrift von Beschlüssen - Versammlungsniederschrift

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 1998, 971
  • FGPrax 1998, 215
  • ZMR 1999, 199
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 08.01.1997 - 24 W 4957/96

    Rechte des Eigentümers, wenn der Vertreter in der Versammlung von der

    Auszug aus OLG Hamm, 22.06.1998 - 15 W 156/98
    Unterläßt der Wohnungseigentümer die gebotene Erkundigung, ist die Versäumung der Anfechtungsfrist nicht unverschuldet im Sinne des § 22 Abs. 2 FGG (vgl. Senat DWE 1995, 159, 160; KG ZMR 1997, 254, 255; Palandt/Bassenge, BGB, 57. Aufl., § 23 WEG Rdn. 16; Weitnauer/Lüke, WEG, 8. Aufl., § 23 Rdn. 28).
  • BayObLG, 27.10.1989 - BReg. 2 Z 75/89

    Vorgehen gegen einen Eigentümerbeschluss zur Sanierung einer Wohnanlage, wenn

    Auszug aus OLG Hamm, 22.06.1998 - 15 W 156/98
    Die Beschlußanfechtungsfrist des § 23 Abs. 4 S. 2 WEG ist zwar eine materiell-rechtliche Ausschlußfrist (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 210).
  • BGH, 28.02.1991 - IX ZB 95/90

    Berücksichtigung nach Fristablauf vorgebrachter Tatsachen im

    Auszug aus OLG Hamm, 22.06.1998 - 15 W 156/98
    Anders als im Wiedereinsetzungsverfahren nach den §§ 233 ff, ZPO, in welchem alle Tatsachen, die für die Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand von Bedeutung sein können, innerhalb der zweiwöchigen Antragsfrist vorgetragen werden müssen (§§ 234 Abs. 1, 236 Abs. 2 ZPO; vgl. BGH NJW 1991, 1892), gilt die in § 22 Abs. 2 FGG bestimmte Zweiwochenfrist nicht für die Angabe der die Wiedereinsetzung begründenden Tatsachen (vgl. BGH NJW 1962, 202, 203; …
  • OLG Hamm, 24.01.1985 - 15 W 450/84

    Anforderungen an einen Antrag auf Feststellung der Unrichtigkeit der im Protokoll

    Auszug aus OLG Hamm, 22.06.1998 - 15 W 156/98
    Gleichwohl entspricht es allgemeiner Auffassung, daß gegen die Versäumung dieser Frist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in entsprechender Anwendung des § 22 Abs. 2 FGG zulässig ist (vgl. Senat OLGZ 1985, 147, 149 und DWE 1995, 159, 160 m.w.N.).
  • BGH, 09.10.1961 - AnwZ (B) 28/61

    Verschuldensfreie Fristversäumung bei einem Krankenhausaufenthalt - Frist für die

    Auszug aus OLG Hamm, 22.06.1998 - 15 W 156/98
    Anders als im Wiedereinsetzungsverfahren nach den §§ 233 ff, ZPO, in welchem alle Tatsachen, die für die Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand von Bedeutung sein können, innerhalb der zweiwöchigen Antragsfrist vorgetragen werden müssen (§§ 234 Abs. 1, 236 Abs. 2 ZPO; vgl. BGH NJW 1991, 1892), gilt die in § 22 Abs. 2 FGG bestimmte Zweiwochenfrist nicht für die Angabe der die Wiedereinsetzung begründenden Tatsachen (vgl. BGH NJW 1962, 202, 203; …
  • BGH, 05.05.1993 - XII ZR 124/92

    Verbindung von Prozeßkostenhilfegesuch und Berufung

    Auszug aus OLG Hamm, 22.06.1998 - 15 W 156/98
    Zwar entspricht es allgemeiner Ansicht, daß es für die Wiedereinsetzung keines förmlichen Antrages bedarf und in der verspäteten Einreichung einer Antragsschrift dann ein Wiedereinsetzungsantrag erblickt werden kann, wenn sämtliche eine Wiedereinsetzung begründenden Tatsachen, aus denen die Gründe für die unverschuldete Fristversäumung zumindest erkennbar sind, aktenkundig sind und die Datenangabe in der Beschwerdeschrift erkennen lassen, daß sie verspätet eingereicht ist (vgl. Keidel/Kuntze, a.a.O., § 22 Rdn. 32; BGH NJW-RR 1993, 1091, 1092).
  • OLG Köln, 05.12.2000 - 16 Wx 121/00

    Wohnungseigenstumsrecht; Nichtiger Mehrheitsbeschluß zu Lasten des Kernbereichs

    Unterlässt er dies, ist die Versäumung der Anfechtungsfrist nicht unverschuldet i. S. d. § 22 Abs. 2 FGG (vgl. z. B. Senat a.a.O.; OLG Hamm NZM 1998, 971; OLG Karlsruhe OLGR 1999, 405 = ZMR 1999, 512 = WuM 1999, 545).
  • OLG Hamm, 11.11.2008 - 15 Wx 62/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Anfechtung

    Die Regelung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand des § 22 Abs. 2 FGG ist nach gefestigter Rechtsprechung auf die Versäumung der Beschlussanfechtungsfrist des § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG entsprechend anwendbar (vgl. etwa BayObLGZ 1989, 13; Senat OLGZ 1985, 147/150; FGPrax 1998, 215).
  • OLG Stuttgart, 19.05.2011 - 8 WF 66/11

    Sofortige Beschwerde gegen eine Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung:

    Weil der Wiedereinsetzungsgrund somit sich bereits aus der Akte ergibt, kann die Wiedereinsetzung auch ohne einen hierauf gerichteten Antrag durch den Senat gewährt werden (OLG Hamm, FGPrax 1998, 215; BayObLG NJW-RR 2003, 211; Bassenge/Herbst/Roth, 10. Aufl., § 22 FGG, Rn. 6).
  • KG, 09.01.2002 - 24 W 91/01

    Wiedereinsetzung bei Erstellung des Versammlungsprotokolls erst nach einem Monat

    Sie konnten mangels entgegenstehenden Vortrags der Beteiligten, der auch nicht weiter aufklärungsbedürftig war, davon ausgehen, die Fristversäumung des Antragstellers sei verspätet, weil der Antragsteller, der an der Eigentümerversammlung nicht teilgenommen hat, sich rechtzeitig vor Ablauf der Anfechtungsfrist danach erkundigen muss, welche Beschlüsse gefasst wurden, wozu ihm § 24 Abs. 6 WEG eine rechtliche Handhabe bietet (KG ZMR 1997, 254, 256; OLG Karlsruhe OLGR 1999, 405; OLG Hamm ZMR 1999, 199, 200; OLG Düsseldorf ZMR 1995, 220, 221 = NJW-RR 1995, 464; BayObLG …
  • OLG Karlsruhe, 28.04.1999 - 11 Wx 4/99

    Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für einen an einer

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