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   OLG Saarbrücken, 27.02.1998 - 5 W 252/97 - 85   

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OLG Saarbrücken, 27.02.1998 - 5 W 252/97 - 85 (https://dejure.org/1998,4548)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 27.02.1998 - 5 W 252/97 - 85 (https://dejure.org/1998,4548)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 27. Februar 1998 - 5 W 252/97 - 85 (https://dejure.org/1998,4548)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antragsbefugnis eines noch nicht im Grundbuch eingetragenen Wohnungseigentümers; Erwerber einer Eigentumswohnung als werdender oder faktischer Wohnungseigentümer ; Antragsrecht desjenigen, der von dem teilenden Alleineigentümer eine Eigentumswohnung erwirbt; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    WEG § 23 Abs. 4 § 43 Abs. 1 Nr. 4
    Rechte des noch nicht im Grundbuch eingetragenen Erwerbers von Wohnungseigentum

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1094
  • DNotZ 1999, 217
  • NZM 1998, 518
  • FGPrax 1998, 97
  • ZMR 1998, 595
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.06.2008 - V ZB 85/07

    Rechtsfolgen der Eintragung einer Auflassungsvormerkung für die Erwerber von

    Eine Vorverlagerung dieser Pflicht auf den werdenden Eigentümer wird abgelehnt (so OLG Brandenburg, ZWE 2006, 447; OLG Saarbrücken, NJW-RR 1998, 1094; NZM 2002, 610; Sauren, WEG, 4. Aufl., Vor § 1 Rdn. 14; Belz, Festschrift für Merle, 2000, S. 51 ff.).

    Da es nach der Konzeption des Gesetzes keine Ein-Personen-Gemeinschaft gibt (vgl. § 10 Abs. 7 Satz 4 WEG), entsteht bei einer Teilung nach § 8 WEG eine Wohnungseigentümergemeinschaft erst, wenn zusätzlich zu dem aufteilenden Eigentümer ein Wohnungskäufer als Miteigentümer in das Grundbuch eingetragen wird (vgl. BayObLGZ 1990, 101, 102 f.; BayObLG NJW-RR 2003, 874, 875; Staudinger/Rapp, BGB [2005], § 8 WEG Rdn. 24; Jennißen/Grziwotz, aaO, § 10 WEG Rdn. 94; Hügel/Elzer, Das neue WEG-Recht, § 3 Rdn. 99 ff.; a.A. OLG Saarbrücken NJW-RR 1998, 1094; NZM 2002, 610, 611; Becker, Festschrift für Seuß, 2007, 19 ff.).

  • OLG Hamm, 10.05.2007 - 15 W 428/06

    Stimmrecht des Wohnungseigentumsanwärters in der Eigentümerversammlung einer

    Mit der gegenteiligen Auffassung des OLG Saarbrücken (FGPrax 1998, 97 = NJW-RR 1998, 1094 und NJW-RR 2002, 1236 = NZM 2002, 610), bis zur Eigentumsumschreibung auf den ersten Erwerber bestehe eine Ein-Mann-Wohnungseigentümergemeinschaft des Bauträgers, der die einzelnen Erwerber zur Stimmrechtsausübung in der Eigentümerversammlung ermächtigen könne, hat der Senat sich bereits auseinandergesetzt (FGPrax 2000, a.a.O.).

    Denn das OLG Saarbrücken war in der Entscheidung vom 27.02.1998 - 5 W 252/97 - mit einem Fall befasst, in dem auf den den Antrag stellenden Erwerber im Zeitpunkt der rechtlichen Invollzusetzung der Gemeinschaft noch nicht die Nutzungen übergegangen waren, so dass dieser nicht die Stellung als Mitglied deiner Faktischen Wohnungseigentümergemeinschaft erworben hatte.

  • OLG Frankfurt, 10.12.2002 - 20 W 531/00

    Wohnungseigentum: Rechtsgeschäftlicher Ersterwerb von einer teilenden

    Die oben genannte Rechtsprechung ließe sich zur Überzeugung des Senats jedenfalls im vorliegenden Fall auf das Antragsrecht des § 43 Abs. 1 WEG übertragen, denn es geht bei beiden um die gleiche Rechtsfrage, nämlich darum, ob bereits dem werdenden Wohnungseigentümer Rechte zustehen können, die nach dem Gesetz nur der im Grundbuch eingetragene Wohnungseigentümer hat (Saarl. OLG FGPrax 1998, 97; vgl. auch Saarl. OLG NZM 2002, 610; BayObLG ZMR 2002, 138; Niedenführ/Schulze, WEG, 6. Aufl., § 43 Rdnr. 51a; Staudinger/Wenzel, BGB, Stand: Juni 1997, § 43 Rdnr. 6; Staudinger/Kreuzer, a.a.O., § 10 WEG Rdnr. 12; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 43 Rdnr. 88).

    Es bedarf mithin keiner Entscheidung, ob gar der weitergehenden Auffassung des OLG Saarbrücken (FGPrax 1998, 97; NZM 2002, 610) zu folgen wäre, wonach die Wohnungseigentümergemeinschaft bereits früher entsteht und es darauf, ob neben dem teilenden Eigentümer zumindest noch ein weiterer Erwerber im Grundbuch eingetragen ist, nicht ankommt.

    Die Voraussetzungen für die Ausnahme eines "werdenden" Eigentümers lassen sich demgegenüber nur schwer feststellen (vgl. BGHZ 106, 113; Saarl. OLG FGPrax 1998, 97).

  • OLG Hamm, 19.10.1999 - 15 W 217/99

    Entstehung einer werdenden

    1.Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, daß mit der Anlegung der Wohnungsgrundbücher, der Eintragung von Auflassungsvormerkungen und dem Besitzübergang auf die Erwerber eine werdende Wohnungseigentümergemeinschaft entsteht, auf die die Regelungen des WEG betreffend die gemeinschaftliche Verwaltung (§§ 21ff.) und das gerichtliche Verfahren (§§ 43 ff.) entsprechende Anwednung finden (a.A. OLG Saarbrücken FGPrax 1998, 97 2. Dies gilt auch unter Berücksichtigung der Schwierigkeiten, die sich aus der Abhängigkeit der Rechtsstellung des werdenden Wohnungseigentümers von dem Bestehen eines wirksamen Eigentumsübertragungsanspruchs gegen den Bauträger ergeben können.

    Die gegenteilige Auffassung des OLG Saarbrücken (FGPrax 1998, 97 = NJW-RR 1998, 1094), bis zur Eigentumsumschreibung auf den ersten Erwerber bestehe eine Ein-Mann-Wohnungseigentümergemeinschaft des Bauträgers, der die einzelnen Erwerber zur Stimmrechtsausübung in der Eigentümerversammlung ermächtigen könne, widerspricht dem gesetzlichen Leitbild der Wohnungseigentümergemeinschaft als einer Gemeinschaft, die notwendig aus mehreren Personen bestehen muß.

  • OLG Saarbrücken, 07.05.2002 - 5 W 368/01

    Rechte des noch nicht im Grundbuch eingetragenen Wohnungserwerbers; Anfechtung

    b) Ob dieser Ansicht gefolgt werden kann, erscheint zweifelhaft (Senat, NJW-RR 1998, 1094).

    Darauf, ob zu diesem Zeitpunkt neben dem teilenden Eigentümer zumindest ein weiterer Erwerber vorhanden ist, kommt es nach Wortlaut und Systematik des WEG nicht entscheidend an (eingehend Senat: NJW-RR 1998, 1094).

  • OLG Frankfurt, 15.06.2005 - 20 W 17/03

    Wohnungseigentum: Anwendbarkeit der Vorschriften des WEG entsprechend auf die

    Die entgegenstehende Auffassung des Landgerichts (vgl. auch OLG Saarbrücken NJW-RR 1998, 1094; NZM 2002, 610; vgl. weiter Köhler/Bassenge, Anwaltshandbuch Wohnungseigentumsrecht, Teil 7 Rz. 224 ff) gibt dem Senat keinen Anlass, hiervon abzurücken.
  • OLG Zweibrücken, 08.12.1998 - 3 W 217/98

    Wohnungseigentum

    Soweit zuletzt das OLG Saarbrücken (NJW-RR 1998, 1094) eine Unterscheidung zwischen der Gründungsphase und dem vom BGH entschiedenen Fall des Zweiterwerbs für zweifelhaft gehalten hat, vermag der Senat dem nicht beizutreten.
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