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   OLG Zweibrücken, 30.04.1999 - 3 W 83/99   

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OLG Zweibrücken, 30.04.1999 - 3 W 83/99 (https://dejure.org/1999,12199)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 30.04.1999 - 3 W 83/99 (https://dejure.org/1999,12199)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 30. April 1999 - 3 W 83/99 (https://dejure.org/1999,12199)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Neue Aufteilung von Aufzugskosten in einer Wohnungseigentumgemeinschaft durch eine Abänderungsklausel in der Gemeinschaftsordnung; Voraussetzung für die Änderung eines Verteilungsschlüsses durch einen in der Gemeinschaftsordnung vorbehaltenen Mehrheitsbeschluss; Bestehen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 1999, 1060 (Ls.)
  • FGPrax 1999, 140
  • ZMR 1999, 585
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 07.11.1985 - BReg. 2 Z 83/85
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.04.1999 - 3 W 83/99
    Eine die Gemeinschaftsordnung ändernde Vereinbarung lässt sich zwar nicht allein daraus ableiten, dass über Jahre hinweg eine abweichende Verteilung erfolgt ist (vgl. etwa BayObLG NJW 1986, 385; BayObLG DWE 1994, 26 f; Niedenführ/Schulze, WEG 4. Aufl. § 16 Rdnr. 16 a).
  • BGH, 17.09.1992 - V ZB 21/92

    Sofortige weitere Beschwerde in Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.04.1999 - 3 W 83/99
    Dieser ist vom Geschäftswert des § 48 Abs. 3 WEG zu unterscheiden und bemisst sich nur nach dem Vermögenswerten Belangen, die den konkreten Beschwerdeführer betreffen, wenn es bei der angefochtenen Entscheidung verbleibt (vgl. BGH NJW 1992, 3305).
  • BGH, 27.06.1985 - VII ZB 21/84

    Zurechnung von Fehlern eines Vorunternehmers

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.04.1999 - 3 W 83/99
    a) Im Ausgangspunkt zutreffend sind zunächst Amts- und Landgericht davon ausgegangen, dass eine Änderung des Verteilungsschlüssels auf der Grundlage eines Mehrheitsbeschlusses grundsätzlich in Betracht kommt, wenn - wie hier - in der Gemeinschaftsordnung eine solche Möglichkeit vorgesehen ist (vgl. auf Vorlage des BayObLG grundlegend BGH NJW 1985, 2832, 2833).
  • OLG Frankfurt, 16.10.2006 - 20 W 278/03

    Wohnungseigentumsrecht: Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen über eine

    2 Z 83/85|OLG Düsseldorf; 07.02.1985; 6 U 161/84">NJW 1986, 385; DWE 1994, 26 und OLG Zweibrücken FGPrax 1999, 140).

    2 Z 83/85|OLG Düsseldorf; 07.02.1985; 6 U 161/84">NJW 1986, 385; DWE 1994, 26, und OLG Zweibrücken FGPrax 1999, 140; vgl. auch Bärmann/Pick/Merle, a.a.0., § 16 Rz. 119).

    Der Umstand, dass die Wohnungseigentümer etwa Eigentümerbeschlüsse hinnehmen, in dem sie sie nicht anfechten, reicht auch in diesem Zusammenhang nicht aus, um eine für das Zustandekommen einer Vereinbarung erforderliche Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer annehmen zu können (BayObLG ZMR 2001, 996 unter Hinweis auf BayObLG DWE 1994, 26; OLG Zweibrücken FGPrax 1999, 140).

  • OLG Frankfurt, 16.10.2006 - 20 W 178/03

    Wohnungseigentum: Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses; Form der

    2 Z 83/85|OLG Düsseldorf; 07.02.1985; 6 U 161/84">NJW 1986, 385; DWE 1994, 26 und OLG Zweibrücken FGPrax 1999, 140).

    2 Z 83/85|OLG Düsseldorf; 07.02.1985; 6 U 161/84">NJW 1986, 385; DWE 1994, 26, und OLG Zweibrücken FGPrax 1999, 140; vgl. auch Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 16 Rz. 119).

    Der Umstand, dass die Wohnungseigentümer etwa Eigentümerbeschlüsse hinnehmen, in dem sie sie nicht anfechten, reicht auch in diesem Zusammenhang nicht aus, um eine für das Zustandekommen einer Vereinbarung erforderliche Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer annehmen zu können (BayObLG ZMR 2001, 996 unter Hinweis auf BayObLG DWE 1994, 26; OLG Zweibrücken FGPrax 1999, 140).

  • OLG Frankfurt, 08.02.2005 - 20 W 231/01

    Wohnungseigentumsverfahren wegen Beschlussanfechtung und Auskunft durch den

    2 Z 83/85|OLG Düsseldorf; 07.02.1985; 6 U 161/84">NJW 1986, 385, DWE 1994, 26, und OLG Zweibrücken FGPrax 1999, 140).

    2 Z 83/85|OLG Düsseldorf; 07.02.1985; 6 U 161/84">NJW 1986, 385, DWE 1994, 26, und OLG Zweibrücken FGPrax 1999, 140; vgl. auch Bärmann/Pick/Merle, a.a.0., § 16 Rz. 119).

    Insbesondere reicht der Umstand nicht aus, dass die Wohnungseigentümer einen Eigentümerbeschluss hinnehmen, indem sie ihn nicht anfechten, um eine für das Zustandekommen einer Vereinbarung erforderliche Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer annehmen zu können (vgl. Senat, Beschluss vom 06.05.2004, 20 W 33/02; BayObLG ZMR 2001, 996 unter Hinweis auf BayObLG DWE 1994, 26; OLG Zweibrücken FGPrax 1999, 140).

  • BayObLG, 20.03.2001 - 2Z BR 101/00

    Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan

    2 Z 83/85|OLG Düsseldorf; 07.02.1985; 6 U 161/84">NJW 1986, 385/386; DWE 1994, 26/28; OLG Zweibrücken FGPrax 1999, 140/141; ZMR 1999, 853/854).
  • OLG Saarbrücken, 21.06.2004 - 5 W 17/04

    Wohnungseigentum: Abänderung des in einer Teilungserklärung enthaltenen

    Dies entspricht herrschender höchstrichterlicher und obergerichtlicher Rechtsprechung (BGH, Beschl. v. 27.06.1985, VII ZB 21/84, BGHZ 1995, 137 ; BayObLG WuM 1990, 604 ; WuM 1992, 156 ; Pfälz OLG Zweibrücken FGPrax 1999, 140 ; KG NZM 2001, 959 ).

    Ein sachlicher Grund ist jedenfalls dann gegeben, wenn sich die bisherige Praxis nicht bewährt hat (BGHZ 95, 137 ; BayObLG WuM 1992, 156 ; Pfälz. OLG Zweibrücken FGPrax 1999, 140 ).

    Zwar ist eine abweichende Praxis über mehrere Jahre hinweg nicht ausreichend, um daraus eine Vereinbarung der Änderung der Gemeinschaftsordnung/Teilungsordnung abzuleiten (BayObLG NJW 1986, 385, Pfälz. OLG Zweibrücken FGPrax 1999, 140 ), jedoch kann der Grund und die Dauer einer von der Gemeinschaftsordnung/ Teilungsordnung abweichenden Verteilung von Kosten für das Vorliegen eines sachlichen Grundes und die Beurteilung, ob einzelne Wohnungseigentümer durch die Neuregelung unbillig benachteiligt werden, von Bedeutung sein (Pfälz. OLG Zweibrücken a.a.O.).

  • OLG Hamburg, 11.08.2003 - 2 Wx 76/03

    Anfechtung des Beschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung wegen Streit über

    2 Z 83/85|OLG Düsseldorf; 07.02.1985; 6 U 161/84">NJW 1986, 385, 386; DWE 1994, 26 f.; OLG Zweibrücken FGPrax 1999, 140, 141).
  • BayObLG, 07.08.2001 - 2Z BR 38/01

    Anfechtung von von der Gemeinschaftsordnung abweichenden Jahresabrechnungen, die

    Insbesondere reicht der Umstand nicht aus, dass die Wohnungseigentümer einen Eigentümerbeschluss hinnehmen, indem sie ihn nicht anfechten, um eine für das Zustandekommen einer Vereinbarung erforderliche Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer annehmen zu können (BayObLG DWE 1994, 26/28; OLG Zweibrücken FGPrax 1999, 140 f.).
  • BayObLG, 28.06.2002 - 2Z BR 41/02

    Eigentümerbeschlüsse über Jahreabrechnung trotz fehlerhafter Kostenverteilung -

    Wenn, wie der Antragsgegner im Beschwerdeverfahren behauptet hat, sein Miteigentumsanteil unrichtig bemessen und die Verwaltervergütung nicht zutreffend nach der individuellen Wohnungsgröße ausgerichtet ist, sind dies Fehler, die allenfalls die Anfechtbarkeit, nicht aber die Nichtigkeit der jeweiligen Beschlüsse bedingen (BayObLG WUM 2001, 572; OLG Zweibrücken FGPrax 1999, 140 f.).
  • OLG Düsseldorf, 21.10.2005 - 3 Wx 164/05

    Wohnungseigentumsrecht: Nichtigkeit eines Mehrheitsbeschlusses der

    Auch in diesem Fall muss jedoch für die Änderung durch Mehrheitsbeschluss ein sachlicher Grund gegeben sein und der einzelne Wohnungseigentümer darf gegenüber dem vorherigen Rechtszustand nicht unbillig benachteiligt werden (OLG Zweibrücken NZM 1999, 1060).
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