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   OLG Zweibrücken, 09.04.1999 - 3 W 79/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,11533
OLG Zweibrücken, 09.04.1999 - 3 W 79/99 (https://dejure.org/1999,11533)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 09.04.1999 - 3 W 79/99 (https://dejure.org/1999,11533)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 09. April 1999 - 3 W 79/99 (https://dejure.org/1999,11533)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschwerde gegen Betreuerauswahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 1999, 146
  • FamRZ 2000, 302
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.03.1996 - XII ZB 7/96

    Beschwerdebefugnis naher Angehöriger des Betreuten hinsichtlich der Auswahl des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.04.1999 - 3 W 79/99
    Denn dabei handelt es sich um eine zulässige Teilanfechtung der die Bestellung und Auswahl umfassenden Einheitsentscheidung nach § 69 Abs. 1 Nr. 2 FGG (vgl. etwa BGH FamRZ 1996, 607; OLG Hamm NJW-RR 1997, 70, 71; Senat FG-Prax 1997, 104 jew. mit weiteren Nachweisen).
  • BayObLG, 14.11.2001 - 3Z BR 334/01

    Bestimmung des Nachlasswertes bei Rückgriffsansprüchen der Staatskasse

    c) Dieser Fehler des Beschwerdegerichts zwingt aber nicht dazu, die Sache an dieses zurückzuverweisen; der Senat kann in der Sache selbst entscheiden, da es keiner weiteren Tatsachenfeststellungen mehr bedarf (vgl. OLG Zweibrücken NJWE-FER 1999, 240).
  • OLG Zweibrücken, 07.03.2002 - 3 W 14/02

    Betreuungsverfahren: Vorrang des Vorschlags des Betreuten für die

    Insoweit handelt es sich um eine zulässige Teilanfechtung der die Verlängerung der Betreuung und die (erneute) Auswahl des Betreuers umfassenden Einheitsentscheidung des Landgerichts nach §§ 69 Abs. 1, 69 i Abs. 6 Satz 1 FGG (BGH FamRZ 1996, 607; Senat, FGPrax 1999, 146 sowie Beschlüsse vom 28. September 1999 - 3 W 211/99 - und 27. März 2001 - 3 W 35/01 - KG FamRZ 1995, 1442; OLG Hamm NJW-RR 1997, 70, 71; Keidel/Kayser, FG 14. Aufl. § 69 g Rdnr. 9, jew. m.w.N.).
  • OLG München, 04.07.2007 - 33 Wx 89/07

    Betreuervergütung bei Untersuchungshaft des Betroffenen - Kostenlast der

    Der Senat kann in der Sache selbst entscheiden, da die für die Entscheidung maßgebenden Tatsachen feststehen (vgl. BGH NJW 1997, 2815/2817; OLG Zweibrücken, NJWE-FER 1999, 240).
  • OLG Zweibrücken, 30.08.2002 - 3 W 152/02

    Betreuerbestellung: Beschwerdebefugnis eines übergangenen Generalbevollmächtigten

    Im Übrigen werden im Fall einer Betreuerbestellung die für die Auswahlentscheidung maßgeblichen Grundsätze des § 1897 BGB zu beachten sein (vgl. dazu Senat FGPrax 1997, 104 sowie FGPrax 1999, 146).
  • OLG Zweibrücken, 28.09.2001 - 3 W 213/01

    Gemeinschaftliche Betreuung durch die Eltern

    Gleichwohl hat das Vormundschaftsgericht auch hierbei sämtliche für und gegen die Bestellung sprechenden Gesichtspunkte abzuwägen, wobei letztlich das Wohl des Betreuten ausschlaggebend ist (vgl. Senat FGPrax 1999, 146 = NJWE-FER 1999, 240 m.w.N.; BayObLG FamRZ 2001, 1249, 1250).
  • OLG Zweibrücken, 13.07.1999 - 3 W 147/99

    Recht der Mutter des Betreuten, die gleichzeitig Betreuerin ist bei der Auswahl

    Entsprechendes gilt, wenn - wie hier - nahe Angehörige im Sinne des § 69 g Abs. 1 FGG gegen die Betreuerbestellung Beschwerde mit dem Ziel einlegen, einen Dritten an die Stelle des vom Vormundschaftsgericht ausgewählten Betreuers zu setzen, weil die Vorschrift dem in ihr genannten Personenkreis unabhängig von einer Beeinträchtigung eigener Rechte eine Beschwerdebefugnis einräumt (vgl. Beschluss des Senats vom 9. April 1999 - 3 W 79/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BayObLG, 25.07.2001 - 3Z BR 102/01

    Anfechtbarkeit einer Anordnung, den Betroffenen zur Untersuchung für ein

    Der Senat kann in der Sache selbst entscheiden, da die für die Entscheidung maßgebenden Tatsachen feststehen (vgl. BGH NJW 1997, 2815/2817; BayObLG FamRZ 1999, 1629; OLG Zweibrücken NJWE-FER 1999, 240).
  • BayObLG, 29.11.2000 - 3Z BR 331/00

    Unterbringung zur Vermeidung einer Selbstschädigung

    Das Gericht der weiteren Beschwerde kann in der Sache selbst entscheiden, weil weitere Ermittlungen nicht erforderlich sind (vgl. BGH NJW 1996, 2581; BayObLG NJW-RR 1998, 294/295; OLG Zweibrücken NJWE-FER 1999, 240).
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