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   OLG Düsseldorf, 08.02.1999 - 3 Wx 369/98   

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OLG Düsseldorf, 08.02.1999 - 3 Wx 369/98 (https://dejure.org/1999,3295)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.02.1999 - 3 Wx 369/98 (https://dejure.org/1999,3295)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Februar 1999 - 3 Wx 369/98 (https://dejure.org/1999,3295)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anerkenntnis; Verwalter; Vollmacht; Anerkenntnisbefugnis; Unterlassung; Instandsetzung; Instandhaltung; Wassereintritt; Wasserschaden; Schadensersatz; Erfüllungsgehilfe; Verrichtungsgehilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 278 831; WEG § 27 Abs. 1 Nr. 2
    Befugnis des Verwalters zur Anerkennung von Ansprüchen gegen die Gemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    WEG § 27 Abs. 1 Nr. 2 ; BGB § 278 § 831
    Ansprüche der Eigentümergemeinschaft wegen eines Wasserschadens eines Wohnungseigentümers aufgrund Verschuldens des Verwalters

Verfahrensgang

  • LG Duisburg - 21 T 84/98 AG Dinslaken - 8 UR II 17/97
  • OLG Düsseldorf, 08.02.1999 - 3 Wx 369/98

Papierfundstellen

  • NZM 1999, 573
  • FGPrax 1999, 96
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 12.12.1994 - 3 Wx 619/94

    Haftung der Wohnungseigentümer bei Beschädigung von Sondereigentum

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.1999 - 3 Wx 369/98
    Erleidet ein Wohnungseigentümer infolge mangelhafter Instandhaltung oder Instandlsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums einen Schaden, so kann ein Schadensersatzanspruch gegen die übrigen Wohnungseigentümer'in Betracht kommen, wenn diese an der Behebung des Schadens schuldhaft nicht mitgewirkt haben (OLG Köln NZM 1999, 83, 84; Senat NJW-RR 1995, 587 ; BayOblG DWE 1996, 35).

    Denn der Verwalter ist - so zutreffend das Landgericht - im Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander weder Erfüllungsgehilfe (Bay0bLG DWE 1996, 35; OLG Düsseldorf WuM 1995, 230 ; OLG Hamburg WE 1991, 18; Staudinger-Bub BGB 12. Auflage 1997 § 21 WEG Rdz. 115; Niedenführ/Schulze WEG 4. Auflage 1997 § 21 Rdz. 35, 27 Rdz. 43) noch Verrichtungsgehilfe im Sinne des 831 BGB , da ihn die Wohnungseigentümer gemeinsam bestellen und beschäftigen (BayObLG a.a.O., Staudinger-Bub a.a.O.).

  • OLG Köln, 30.03.1998 - 16 Wx 20/98

    Schadensersatz für vom Gemeinschaftseigentum ausgehende Schäden am Sondereigentum

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.1999 - 3 Wx 369/98
    Erleidet ein Wohnungseigentümer infolge mangelhafter Instandhaltung oder Instandlsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums einen Schaden, so kann ein Schadensersatzanspruch gegen die übrigen Wohnungseigentümer'in Betracht kommen, wenn diese an der Behebung des Schadens schuldhaft nicht mitgewirkt haben (OLG Köln NZM 1999, 83, 84; Senat NJW-RR 1995, 587 ; BayOblG DWE 1996, 35).
  • OLG Düsseldorf, 29.06.1998 - 3 Wx 190/98
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.1999 - 3 Wx 369/98
    Abweichendes ergibt sich, entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin - zumal im Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander - auch nicht aus § 7 Abs. 1 Halbsatz 2 der Teilungserklärung, der den gesetzlichen Pflichtenkreis des Verwalters (§ 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG ; vgl. auch BayObLG ZMR 1998, 356, 357; Senat ZMR 1998, 654, 655) nicht erweitert.
  • KG, 06.02.1995 - 24 W 7149/93

    Aufrechnung des Hausgeldschuldners mit Aufwendungen aus Notgeschäftsführung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.1999 - 3 Wx 369/98
    Denn gegenüber einem Anspruch auf anteilige Zahlung gemeinschaftlicher Lasten und Kosten einschließlich der Ansprüche auf Vorschüsse nach dem Wirtschaftsplan kann ein Wohnungseigentümer nur mit rechtskräftig festgestellten und anerkannten Gegenforderungen sowie mit Ansprüchen aus Notgeschäftsführung im Sinne des 21 Abs. 2 WEG in Verbindung mit 5 683 BGB aufrechnen (BayObLG FG-Prax 1996, 98; KG FG-Prax 1996, 46,47; KG FG-Prax 1995, 103, 104; Senat, Beschlüsse vom 20.9.1995 - 3 Wx 520/94 und 17.7.1995 - 3 Wx 147/95; Staudinger-Bub BGB 12. Aufl. 1997 § 28 WEG Rdz. 228 ff.; Bärmann/Pick/Merle, WEG 7. Aufl. 1997 § 16 Rdz. 99; § 28 Rdz. 131).
  • KG, 15.09.1995 - 24 W 5988/94

    Aufrechnung einer Wohngeldforderung mit dem Wohngeldguthaben; Einschränkungen der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.1999 - 3 Wx 369/98
    Denn gegenüber einem Anspruch auf anteilige Zahlung gemeinschaftlicher Lasten und Kosten einschließlich der Ansprüche auf Vorschüsse nach dem Wirtschaftsplan kann ein Wohnungseigentümer nur mit rechtskräftig festgestellten und anerkannten Gegenforderungen sowie mit Ansprüchen aus Notgeschäftsführung im Sinne des 21 Abs. 2 WEG in Verbindung mit 5 683 BGB aufrechnen (BayObLG FG-Prax 1996, 98; KG FG-Prax 1996, 46,47; KG FG-Prax 1995, 103, 104; Senat, Beschlüsse vom 20.9.1995 - 3 Wx 520/94 und 17.7.1995 - 3 Wx 147/95; Staudinger-Bub BGB 12. Aufl. 1997 § 28 WEG Rdz. 228 ff.; Bärmann/Pick/Merle, WEG 7. Aufl. 1997 § 16 Rdz. 99; § 28 Rdz. 131).
  • BayObLG, 14.03.1996 - 2Z BR 138/95

    Aufrechnungsbeschränkung gegenüber Wohngeldforderungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.1999 - 3 Wx 369/98
    Denn gegenüber einem Anspruch auf anteilige Zahlung gemeinschaftlicher Lasten und Kosten einschließlich der Ansprüche auf Vorschüsse nach dem Wirtschaftsplan kann ein Wohnungseigentümer nur mit rechtskräftig festgestellten und anerkannten Gegenforderungen sowie mit Ansprüchen aus Notgeschäftsführung im Sinne des 21 Abs. 2 WEG in Verbindung mit 5 683 BGB aufrechnen (BayObLG FG-Prax 1996, 98; KG FG-Prax 1996, 46,47; KG FG-Prax 1995, 103, 104; Senat, Beschlüsse vom 20.9.1995 - 3 Wx 520/94 und 17.7.1995 - 3 Wx 147/95; Staudinger-Bub BGB 12. Aufl. 1997 § 28 WEG Rdz. 228 ff.; Bärmann/Pick/Merle, WEG 7. Aufl. 1997 § 16 Rdz. 99; § 28 Rdz. 131).
  • OLG Hamm, 03.01.2008 - 15 W 420/06

    Regulierung des am Sondereigentum entstandenen Schadens gegenüber der

    Der Senat verkennt nicht, dass grundsätzlich im Verhältnis eines Miteigentümers zur Wohnungseigentümergemeinschaft eine Zurechnung des Verhaltens des Verwalters nach § 278 BGB bei Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Verwaltung ausgeschlossen ist (Senat ZMR 2005, 462; OLG Düsseldorf FGPrax 1999, 96, 97; KG NJW-RR 1986, 1078; MK/BGB - Engelhardt, § 21 Rz. 21).
  • OLG Hamm, 03.03.2009 - 15 Wx 298/08

    Aufrechnungsausschluss gegen Wohngeldanspruch

    Eine Ausnahme wird nur anerkannt, wenn die zur Aufrechnung gestellte Forderung von der Wohnungseigentümergemeinschaft anerkannt oder gegen diese rechtskräftig festgestellt sind oder auf einer Notgeschäftsführung nach § 21 Abs. 2 WEG in Verbindung mit §§ 683, 680 BGB beruht (KG ZWE 2002, 363; BayObLG WE 1998, 316/317; FGPrax 1996, 98; NZM 1998, 918; OLG Düsseldorf NZM 1999, 573; Senat, Beschluss vom 30.8.2000 - 15 W 212/00 - Bärmann - Merle, WEG, 10. Auflage, § 28 Rn. 159).
  • OLG Zweibrücken, 29.01.2002 - 3 W 11/02

    Verletzung eines Wohnungseigentümers durch herabfallende Dachziegel: Haftung der

    a) Dabei kann dahinstehen, ob und ggf. aufgrund welcher rechtlichen Grundlage der Beteiligte zu 1) die übrigen Wohnungseigentümer überhaupt in Anspruch nehmen kann (vgl. dazu etwa BGH NJW 1989, 394, 395), insbesondere ob neben einem deliktischen Schadensersatzanspruch auch solche aus Vertrag gegeben sind und ob sich insoweit die übrigen Wohnungseigentümer das Verhalten des Verwalters als Erfüllungsgehilfe zurechnen lassen müssen (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 587, 588 und FGPrax 1999, 96, 97 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 04.11.2002 - 2 Wx 32/02

    Erstattung von Handwerker- und Reisekosten

    Daher haften sie für einen durch Gemeinschaftseigentum verursachten Schaden am Sondereigentum nur dann, wenn sie es schuldhaft unterlassen, notwendige Instandsetzungsarbeiten zu beschließen oder bei der Förderung entsprechender Maßnahmen mitzuwirken (vgl. OLG Düsseldorf, WUM 1999, 355, 377; Weitnauer/Lüke, WEG, 8. Aufl., § 21 Rn. 48; Merle, in: Bärmann/Pick, Merle, WEG, 8. Aufl., § 21 Rn. 176).

    Denn der Verwalter ist im Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander nach allgemeiner Ansicht weder Erfüllungsgehilfe nach § 278 BGB (vgl. OLG Düsseldorf, WUM 1999, 355, 357; BayObLG, NJWEMietR 1996, 38, 39; OLG Hamburg, OLGZ 1991, 47, 50; Merle, in: Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 21 Rn. 178) noch Verrichtungsgehilfe im Sinne des § 831 BGB (OLG Düsseldorf, WUM 1999, 355, 357; Niedenführ, in: Niedenführ/Schulze, WEG, 6. Aufl., § 27 Rn. 69), da ihn die Wohnungseigentümer gemeinsam bestellen und beschäftigen (OLG Düsseldorf, WUM 1999, 355, 357; Merle, in: Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 21 Rn. 178).

  • OLG Frankfurt, 22.02.2005 - 20 W 131/02

    Wohnungseigentum: Haftung der Wohnungseigentümer bei pflichtwidrig unterlassener

    Zwar kann ein Verstoß gegen die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Verwaltung durch die Wohnungseigentümer diese gegenüber dem geschädigten Wohnungseigentümer zum Schadensersatz verpflichten, wobei eine Pflichtverletzung auch darin liegen kann, dass erforderliche Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen nicht oder nicht rechtzeitig vorgenommen werden (Senat OLGZ 1987, 23; BayObLG NJW-RR 1992, 1102 und NZM 2002, 705; OLG Düsseldorf FGPrax 1999, 96; Niedenführ/Schulze: WEG, 7. Aufl., § 21, Rdnr. 79; Weitnauer: WEG, 9. Aufl., § 21, Rdnr. 48).
  • OLG Hamm, 11.01.2005 - 15 W 402/04

    Verhältnis von Beschlußanfechtung und Schadensersatzpflicht im

    Pflichtwidrig kann danach insbesondere die Unterlassung oder Verzögerung von Maßnahmen sein, die zur Behebung eines Mangels des gemeinschaftlichen Eigentums zumutbar und geboten sind (vgl. etwa BayObLG NJW-RR 1999, 1244; OLG Köln NZM 1999, 83; OLG Düsseldorf FGPrax 1999, 96, 97; MK/BGB-Engelhardt, 4. Aufl., § 21, Rdnr. 21).
  • OLG Frankfurt, 26.02.2004 - 20 W 416/02

    Wohnungseigentum: Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen eines Sondereigentümers

    Erleidet also ein Wohnungseigentümer infolge mangelhafter Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums einen Schaden, so kann ein Schadensersatzanspruch gegen die übrigen Wohnungseigentümer in Betracht kommen, wenn diese an der Behebung des Schadens schuldhaft nicht mitgewirkt haben (vgl. etwa OLG Düsseldorf WuM 1999, 355; NJW-RR 1995, 587; OLG Köln NZM 1999, 83; BayObLG DWE 1996, 35).
  • OLG Koblenz, 06.01.2010 - 2 U 781/09

    Ansprüche eines einzelnen Wohnungseigentümers wegen der Verletzung der Pflicht

    Trotz der heftigen Kritik des gerichtlichen Sachverständigen Sch. an der Ursachenermittlung der Bauprojektbetreuung H. kommt eine Haftung der Beklagten auch nicht aus dem Gesichtpunkt der Einstandspflicht für das Verschulden eines Erfüllungsgehilfen gemäß § 278 BGB in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 22.04.1999 - V ZB 28/98 - NJW 1999, 2108 = BGHZ 141, 224 , Juris Rn. 15-18; BayObLG 28.04.1994, ZMR 94, 431 ; vgl. zum Verwalter, der kein Erfüllungsgehilfe der Wohnungseigentümergemeinschaft bzw. der jeweiligen Wohnungseigentümer ist, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.12.1994 - 3 Wx 619/94; Beschluss vom 08.02.1999 - 3 Wx 369/98, ZMR 1999, 423).
  • LG Berlin, 26.06.2018 - 55 S 225/16

    Wohnungseigentumssache: Vorliegen eines anspruchsbegründenden Beschlusses;

    Verletzen die Wohnungseigentümer ihre Verpflichtung zur Mitwirkung an einer ordnungsgemäßen Verwaltung, etwa indem erkannte Mängel nicht rechtzeitig angezeigt oder beseitigt, Kostenvorschüsse nicht rechtzeitig eingezahlt oder eine Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung abgelehnt oder verzögert wird, können sie einem einzelnen in seinem Sondereigentum geschädigten Miteigentümer zum Schadensersatz verpflichtet sein (vgl. BGH, WuM 2018, 446; OLG München, NZM 2009, 130; OLG Hamm, ZMR 2005, 808; OLG Düsseldorf, WuM 1999, 355; jeweils nach juris ).
  • LG Hannover, 06.02.2008 - 6 T 68/07

    Wohnungseigentumsrecht: Kostentragungspflicht bei Veräußerung des

    Da die Wohnungseigentümer den Verwalter gemeinsam bestellen und beschäftigen, ist er im Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander weder Erfüllungs- noch Verrichtungsgehilfe (vgl. OLG Düsseldorf NZM 1999, 573, 574 f. m. w. N.; Staudinger/Bub, Kommentar zum BGB, 12. A., § 21 WEG RN 115).
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