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   OLG Naumburg, 24.02.2000 - 10 Wx 4/00   

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https://dejure.org/2000,11134
OLG Naumburg, 24.02.2000 - 10 Wx 4/00 (https://dejure.org/2000,11134)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 24.02.2000 - 10 Wx 4/00 (https://dejure.org/2000,11134)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 24. Februar 2000 - 10 Wx 4/00 (https://dejure.org/2000,11134)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Illegales Aufhalten im Bundesgebiet als alleiniger Haftgrund; Prüfung der Ausreisepflicht undübrigen Abschiebungserfordernisse durch Haftrichter; Bindung des Haftrichters an vorliegende Verwaltungsakte; Antrag gem. § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2000, 211
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 26.06.2014 - V ZB 31/14

    Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.

    Insoweit begründen zwar bestimmte Umstände (wie bspw. eine Täuschung des Ausländers über seine Identität, die unerlaubte Einreise mithilfe von Schleusern, ein früheres Untertauchen) in der Regel den Verdacht der Entziehungsabsicht, während anderen Umständen (der illegale Aufenthalt im Bundesgebiet, die Ablehnung des Asylantrags, das Fehlen eines festen Wohnsitzes, die Mittellosigkeit oder die Erforderlichkeit der Abschiebung) eine solche Bedeutung nicht beigemessen wird (vgl. zusammenfassend: OLG Naumburg, FGPrax 2000, 211, 212; Winkelmann in Renner/Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 10. Aufl., § 62 Rn. 77 ff.).
  • BGH, 18.05.2006 - III ZR 183/05

    Voraussetzungen und Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen rechtswidriger

    Die gesetzliche Aufenthaltsgestattung stellt insoweit nicht nur ein (allein im Ausweisungsverfahren zu überprüfendes) Abschiebungshindernis, sondern auch ein Abschiebungshafthindernis dar (BayObLG NVwZ 1993, 102; OLG Karlsruhe NVwZ 1993, 811, 812; OLG Naumburg FGPrax 2000, 211), das folglich im Abschiebungshaftverfahren zu prüfen ist und dessen Vorliegen die Abschiebungshaft rechtswidrig macht.
  • AG Rottweil, 22.10.2004 - 3 XIV 77/04

    Abschiebungshaft: Notwendige richterliche Präventivkontrolle; verspätete Stellung

    Aus der Tatsache, dass der Betroffene nicht freiwillig ausreist, lässt sich ein Untertauchen ebenso wenig ableiten (OLG Naumburg, FGPrax 2000, 211 f.) wie aus dem Unterlassen gebotener Mitwirkungshandlungen im Abschiebungs- oder Asylverfahren ( Pfälz. OLG Zweibrücken , InfAuslR 2001, 341 f.).

    Das OLG Naumburg (FGPrax 2000, 211 f.) hat eine Reihe von Umständen zusammengestellt, von denen nicht oder nicht ohne weiteres auf eine Entziehungsabsicht geschlossen werden dürfe.

  • OLG Köln, 19.06.2002 - 16 Wx 41/02

    Unterlassene persönliche Anhörung in der Beschwerdeinstanz

    Insoweit besteht vielmehr eine Bindung des Haftrichters an Entscheidungen der Verwaltungsbehörde, die nur der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle unterliegen (vgl. z. B. OLG Naumburg FGPrax 2000, 211; VG Aachen Beschluss vom 08.03.2000 - 8 L 101/00 - InfAuslR 2000, 227).
  • OLG München, 08.01.2008 - 34 Wx 1/08

    Ausländerrecht: Durchführbarkeit der Abschiebung eines nicht identifizierten

    Auch in der Beschwerdeinstanz ist der Ausländer grundsätzlich mündlich anzuhören (§ 5 Abs. 1 Satz 1, § 7 Abs. 5 FreihEntzG; vgl. Senat vom 22.11.2007, 34 Wx 086/07; BayObLGZ 1999, 12/13; OLG Düsseldorf FGPrax 1998, 200; OLG Naumburg FGPrax 2000, 211/212).
  • OLG München, 22.11.2007 - 34 Wx 86/07

    D (A), Abschiebungshaft, Anhörung, Landgericht, Beschwerde,

    Auch in der Beschwerdeinstanz ist der Ausländer grundsätzlich mündlich anzuhören (§ 5 Abs. 1 Satz 1, § 7 Abs. 5 FreihEntzG; vgl. BayObLGZ 1999, 12/13; OLG Düsseldorf FGPrax 1998, 200; OLG Naumburg FGPrax 2000, 211/212).
  • OLG Naumburg, 15.08.2008 - 6 Wx 6/08

    D (A), Abschiebungshaft, Verfahrensrecht, Anhörung, Landgericht, Beschwerde,

    Die Anhörung ist deshalb nötig, weil es nicht nur dem Amtsgericht, sondern auch dem Beschwerdegericht obliegt, den Sachverhalt von Amts wegen aufzuklären (§ 12 FGG), dem Betroffenen das rechtliche Gehör zu gewähren (Art. 103 Abs. 1 GG) und sich einen persönlichen Eindruck von dessen Glaubwürdigkeit zu verschaffen (vgl. BayOblG, Beschluss vom 19. März 1992 ­ 3 ZBR 29/92 ­ NVwZ 1992, 814 f.; Beschluss vom 2. August 2001 ­ 3 ZBR 237/01 -, InfAuslR 2002, 314 f.; vgl. auch OLG Hamburg, Beschluss vom 3. Mai 2002 ­ 2 Wx 40/02 ­ und OLG Oldenburg, Beschluss vom 20. März 2002 ­ 5 W 40/02 ­ NdsRpfl 2002, 264; OLG Naumburg, Beschluss vom 24. Februar 2000 ­ 10 Wx 4/00 ­ FGPrax 2000, 211 f.; Beschluss des erkennenden Senats vom 27. Juli 2005 - 6 Wx 5/05; Senatsbeschluss vom 27. September 2005 ­ 6 Wx 7/05; Senatsbeschluss vom 30. Januar 2006 ­ 6 Wx 2/06; Senatsbeschluss vom 7. April 2006 ­ 6 Wx 6/06; Senatsbeschluss vom 10. Oktober 2006 ­ 6 Wx 14/06 ­ vorgehend 3 T 648/06 Landgericht Magdeburg; Senatsbeschluss vom 17. Juli 2007 ­ 6 Wx 6/07).
  • OLG Bremen, 27.09.2004 - 1 W 36/04

    Anforderungen an die Erforderlichkeit einer Haft zur Sicherung der Abschiebung;

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  • LG Passau, 02.04.2015 - 2 T 40/15

    Inhaftierung, Sicherungshaft, Abschiebungshaft, Freiheitsentziehung, Haftantrag,

    Solche Umstände sind z. B. erhebliche Aufwendungen für Schleuserlohn (BGH, a.a.O.), Identitätstäuschungen und die Benutzung von verfälschten Papieren (OLG Naumburg, FGPrax 2000, S. 211) oder das Verheimlichen der zur Ausreise notwendigen Papiere (BGH NJW 1980, S. 892).
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