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   OLG Schleswig, 13.06.2001 - 2 W 7/01, 2 W 7/2001   

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https://dejure.org/2001,3309
OLG Schleswig, 13.06.2001 - 2 W 7/01, 2 W 7/2001 (https://dejure.org/2001,3309)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13.06.2001 - 2 W 7/01, 2 W 7/2001 (https://dejure.org/2001,3309)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13. Juni 2001 - 2 W 7/01, 2 W 7/2001 (https://dejure.org/2001,3309)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wohnungseigentum; Wirtschaftsplan; Rückwirkend beschlossenen Wirtschaftsplan; Nichtigkeit eines Wirtschaftsplan

  • Judicialis

    WEG § 23 IV; ; WEG § 28

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Rückwirkend beschlossener Wirtschaftsplan ist nichtig; §§ 28 Abs. 2, 23 Abs. 4 WEG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 23 Abs. 4 § 28
    Wohnungseigentum - Wirtschaftplan - rückwirkender Beschluss für zurückliegende Wirtschaftjahre

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 1299
  • NZM 2002, 302 (Ls.)
  • FGPrax 2001, 184
  • ZMR 2001, 855
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 22.01.2009 - 15 Wx 208/08

    Wirtschaftsplan; Jahresabrechnung; Abrechnungsspitze; Verjährung

    In beiden Fällen bleibt der Gemeinschaft, da bereits gegen Ende des Wirtschaftsjahres die Aufstellung eines rückwirkenden Wirtschaftsplans grundsätzlich nicht mehr ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht (vgl. etwa OLG Schleswig FGPrax 2001, 184), (nur) die Möglichkeit, die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Wege der Jahresabrechnung zu verteilen (vgl. OLG Köln ZWE 2008, 242ff).
  • LG Saarbrücken, 21.06.2013 - 5 S 141/12

    Wohnungseigentum: Frage der Nichtigkeit eines einen abgelaufenen Wirtschaftsplan

    Die Nichtigkeit folgt auch nicht daraus, dass der Verwalter gemäß § 28 Abs. 3 WEG nach Ablauf des Kalenderjahres eine Jahresabrechnung aufzustellen hat (anderer Ansicht: Schleswig-Holsteinisches OLG, ZMR 2001, 855 - 856, Juris Rn. 4).

    Die Nichtigkeit des Fortgeltungsbeschlusses vom 26.10.2010 ergibt sich auch nicht daraus, dass der Verwalter gemäß § 28 Abs. 3 WEG nach Ablauf des Kalenderjahres eine Jahresabrechnung aufzustellen hat (anderer Ansicht: Schleswig-Holsteinisches OLG, ZMR 2001, 855 - 856, juris, Rdnr. 4).

  • LG Hamburg, 22.02.2017 - 318 S 46/15

    Beschlussanfechtung in Wohnungseigentumssachen: Heilung eines Einladungsmangels

    Wird ein Wirtschaftsplan rückwirkend für ein bereits abgelaufenes Wirtschaftsjahr beschlossen, soll dies sogar zur Nichtigkeit des Beschlusses führen (OLG Schleswig, Beschluss vom 13.06.2001 - 2 W 7/01, ZWE 2002, 141; Niedenführ in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, a.a.O., § 28 Rn. 17).
  • LG Hamburg, 11.03.2015 - 318 S 133/14

    Wohnungseigentum: Beschluss über Wirtschaftsplan am Ende des Wirtschaftsjahres;

    Die vom Amtsgericht zitierte Entscheidung des OLG Schleswig (Beschluss vom 13.06.2001 - 2 W 7/01, ZWE 2002, 141) und Kommentarstelle (Niedenführ in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Auflage, § 28 Rdnr. 17), wonach der Beschluss nichtig sei, betreffen den hier nicht vorliegenden Fall, dass der Wirtschaftsplan rückwirkend für ein bereits abgelaufenes Wirtschaftsjahr beschlossen wird.
  • OLG Frankfurt, 15.06.2005 - 20 W 17/03

    Wohnungseigentum: Anwendbarkeit der Vorschriften des WEG entsprechend auf die

    Ein Wirtschaftsplan, der erst nach Ablauf des Wirtschaftsjahr beschlossen wird, dürfte nichtig sein (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG ZMR 2001, 855; vgl. auch Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 28 Rz. 14; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 28 Rz. 12).
  • AG Mannheim, 15.05.2009 - 4 C 18/09

    Wohnungseigentum: Wirksamkeit eines rückwirkend für ein zurückliegendes

    Das OLG Schleswig (ZWE 2002, 141, 142) hat ausdrücklich offen gelassen, ob die im Entscheidungsfall festgestellte Nichtigkeit eines Wirtschaftplanes mit mangelnder Kompetenzzuweisung zu begründen ist und leitet diese aus einem Verstoß gegen § 28 Abs. 3 WEG ab.
  • AG Bochum, 12.11.2020 - 94 C 11/20

    Wirtschaftsplan kann auch für das Vorjahr beschlossen werden - Jahresabrechnung

    Nach Ansicht des Schleswig-HoIsteinischen OLG (ZMR 2001, 855) soll insoweit zwar ein Verstoß gegen eine Rechtsvorschriff, nämlich gegen § 28 Abs. 3 WEG, vorliegen, woraus die Nichtigkeit folge.
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