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   OLG Zweibrücken, 19.09.2000 - 3 W 186/00   

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OLG Zweibrücken, 19.09.2000 - 3 W 186/00 (https://dejure.org/2000,2609)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 19.09.2000 - 3 W 186/00 (https://dejure.org/2000,2609)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 19. September 2000 - 3 W 186/00 (https://dejure.org/2000,2609)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufsbetreuer; Vergütungsfestsetzung; Vergütungsanspruch; Ausbildung; Studiengang; Sekundarstufe; Lehrer; Stundensatz

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Lehrerin als Berufsbetreuerin, Betreuervergütung

  • Judicialis

    FGG § 56 g Abs. 5; ; BGB § 1836 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 1836 Abs. 2; ; BGB § 1836 a; ; BGB § 1901 Abs. 1; ; BVormVG § 1 Abs. 1 Satz 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1836 § 1836a; BVormVG § 1 Abs. 1
    Vergütung des Betreuers - Lehramtsstudiengang - Hauptprüfung in den Fächern Psychologie, Soziologie und Pädagogik - Vermutung der Nutzbarkeit besonderer Kenntnisse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2001, 21
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Dresden, 14.03.2000 - 15 W 2381/99

    Diplomlehrer; DDR-Hochschulabschluss

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.09.2000 - 3 W 186/00
    Solche Kenntnisse können auch durch die im Rahmen eines Lehramtsstudienganges absolvierte und mit einer Hauptprüfung abgeschlossene Ausbildung in den Fächern Psychologie, Soziologie und Pädagogik erworben werden (im Anschluss an OLG Dresden FamRZ 2000, 847).

    Der Umstand, dass bei verschiedenen Berufsgruppen, wie etwa Juristen, Diplompsychologen oder Diplomsozialpädagogen eine Einstufung in eine höhere Vergütungsgruppe besonders nahe liegt, rechtfertigt keinen Umkehrschluss dahin, dass einem Betreuer, der über einen anderen Abschluss verfügt, nicht ebenfalls eine gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 BVormVG erhöhte Vergütung zustehen kann (vgl. dazu OLG Dresden FamRZ 2000, 847, 848).

  • OLG Zweibrücken, 07.12.1999 - 3 W 267/99
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.09.2000 - 3 W 186/00
    Bei der Vergütungsfestsetzung muss dann nur festgestellt werden, dass der Betreuer über generell nutzbare besondere Kenntnisse verfügt und dass der Vormundschaftsrichter keine abweichende Bestimmung i.S.v. § 1 Satz 2 Satz 2 BVormVG getroffen hat (Weiterführung von Senat OLGR 2000, 238 = FG-Prax 2000, 64).

    Hat das Vormundschaftsgericht bei Anordnung der Betreuung einen Berufsbetreuer mit generell nutzbaren besonderen Kenntnissen bestellt, so wirkt bereits diese Bestellung vergütungssteigernd (vgl. Senat OLGR 2000, 238 = FG-Prax 2000, 64; OLG Hamm Rpfleger 1999, 539, jew. m.w.N.).

  • OLG Hamm, 30.08.1999 - 15 W 201/99
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.09.2000 - 3 W 186/00
    Hat das Vormundschaftsgericht bei Anordnung der Betreuung einen Berufsbetreuer mit generell nutzbaren besonderen Kenntnissen bestellt, so wirkt bereits diese Bestellung vergütungssteigernd (vgl. Senat OLGR 2000, 238 = FG-Prax 2000, 64; OLG Hamm Rpfleger 1999, 539, jew. m.w.N.).
  • OLG Jena, 03.03.2000 - 6 W 114/00

    Vergütungsanspruch eines Berufsbetreuers ; Förmliche Feststellung der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.09.2000 - 3 W 186/00
    Vielmehr reichen Kenntnisse zur Bewältigung eines bestimmten Aufgabenkreises aus (BT-Drs. 13/7158 S. 14, 15; BayObLG aaO; Thüringer OLG FG-Prax 2000, 110, jew. m.w.N.).
  • BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 282/99

    Für die Führung einer Betreuung nutzbare Fachkenntnisse

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.09.2000 - 3 W 186/00
    "Besondere Kenntnisse" bzw. "Fachkenntnisse" im vorgenannten Sinne - zwischen beiden Begriffen besteht kein Unterschied - sind Kenntnisse, die über ein bestimmtes Grundwissen deutlich hinausgehen, wobei dieses Grundwissen je nach Bildungsstand oder Ausbildung unterschiedlich sein kann (BayObLG FG-Prax 2000, 22; Palandt/Diederichsen, BGB 58. Aufl. § 1836 Rdn. 9, jeweils m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 29.09.2000 - 3 W 145/00

    Vergütung des Berufsbetreuers - Bindung an Auswahlentscheidung des

    Besondere Kenntnisse im vorgenannten Sinne sind Kenntnisse, die über ein bestimmtes Grundwissen deutlich hinausgehen, wobei dieses Grundwissen je nach Bildungsstand oder Ausbildung unterschiedlich sein kann (Senat, Beschluss vom 19. September 2000 - 3 W 186/00 - zur Veröffentlichung bestimmt; BayObLG FG-Prax 2000, 22; Palandt/Diederichsen, BGB 58. Aufl. 1836 Rdnr. 9, jeweils m.w.N.).

    Dabei ist es nicht nötig, dass die Kenntnisse das gesamte Anforderungsprofil der Betreuung abdecken; vielmehr reichen Kenntnisse zur Bewältigung eines bestimmten Aufgabenkreises aus (BT-Drucks. 13/7158 S. 14, 15; Senat, Beschluss vom 19. September 2000 aaO; Thüringer OLG FG-Prax 2000, 110, jeweils m.w.N.).

    Die Frage, unter welchen Umständen ein Berufsbetreuer im Einzelfall die Voraussetzungen erfüllt, unter denen ihm gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 BVormVG eine erhöhte Vergütung zu bewilligen ist, obliegt der Beurteilung des Tatrichters (Senat, Beschluss vom 19. September 2000 aaO; BayObLG aaO; Thüringer OLG aaO; Keidel/Kuntze/Winkler/Kahl, FGG 14. Aufl. § 27 Rdnr. 42, jeweils m.w.N.).

  • KG, 22.01.2002 - 1 W 246/01

    Vergütungssatz eines Berufsbetreuers mit DDR-Ausbildung zum Patentingenieur

    Bestellt das Gericht einen Betreuer, der über besondere Kenntnisse verfügt, die für die Führung der Betreuungen allgemein nutzbar und durch eine Ausbildung iSv 1 Abs. 1 Satz 2 BVormVG erworben sind, wird nach § 1 Abs. 2 Satz 1 BVormVG grundsätzlich vermutet, dass die Kenntnisse auch für die Führung der konkreten Betreuung nutzbar sind (vgl. dazu BayObLGFamRZ 2001, 187; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 89/90 und FGPrax 2001, 21/22; HK-BUR - Bauer/Deinert, 28 EL., § 1836 Rdn. 102; Damrau/Zimmermann, BetR, 3. Aufl., § 1836a Rdn. 51), es sei denn, das Vormundschaftsgericht hat bei der Bestellung des Betreuers etwas anderes bestimmt (§ 1 Abs. 2 Satz 2 BVormVG), was hier nicht der Fall ist.

    Dabei ist es nicht erforderlich, dass derartige Kenntnisse das gesamte Anforderungsprofil der Betreuung abdecken; vielmehr reichen Kenntnisse zur Bewältigung eines bestimmten Aufgabenkreises aus (vgl. zu Vorstehendem BayObLG BtPrax 2000, 81/82 und FamRZ 2001, 187; OLG Jena BtPrax 2000, 170; OLG Schleswig BtPrax 2000, 262/263; OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 21; HK-BUR-Bauer/Deinert aaO).

  • OLG Zweibrücken, 20.01.2004 - 3 W 250/03

    Berufsbetreuervergütung: Erhöhte Vergütung bei abgeschlossener Ausbildung zum

    Die Frage, unter welchen Umständen ein Berufsbetreuer im Einzelfall die Voraussetzungen erfüllt, unter denen ihm gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BVormVG eine erhöhte Vergütung zu bewilligen ist, obliegt der Beurteilung des Tatrichters (Senat FGPrax 2001, 21 und OLGR 2003, 300 f; BayObLG FGPrax 2000, 22; Thüringer OLG Jena FGPrax 2000, 110).
  • OLG Jena, 28.04.2003 - 6 W 158/03

    Betreuervergütung bei DDR-Staatwissenschaftsstudium

    Da es sich bei der Betreuung ihrem Wesen nach um rechtliche Betreuung (§ 1901 Abs. 1 BGB) handelt, kommt insbesondere rechtlichen Kenntnissen eine besondere Bedeutung zu; betreuungsrelevant sind aber auch Kenntnisse in den Bereichen Medizin, Psychologie, Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Soziologie und Wirtschaft (Senat, a.a.O.; vgl. OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 21).

    Da es sich bei der Betreuung ihrem Wesen nach um rechtliche Betreuung (§ 1901 Abs. 1 BGB) handelt, kommt insbesondere rechtlichen Kenntnissen eine besondere Bedeutung zu; betreuungsrelevant sind aber auch Kenntnisse in den Bereichen Medizin, Psychologie, Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Soziologie und Wirtschaft (vgl. OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 21; BayObLG, a.a.O.; Senat, a.a.O.).

  • OLG Jena, 11.03.2002 - 6 W 54/02

    Betreuervergütung für Diplom-Theologen

    Vielmehr ist auch eine Hochschulausbildung, die in ihrem Kernbereich (auch) soziale Kompetenzen und zwischenmenschliche Kommunikationsfähigkeit vermittelt, die bei der Erfüllung von Betreuungsaufgaben von allgemeinem Vorteil sein können, geeignet, den höchsten Stundensatz des § 1 Abs. 1 S. 2 BVormVG zu begründen (vgl. OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 21; OLG Dresden FamRZ 2000, 1310; Senat, Beschluss vom 14.11.2001, a.a.O.).
  • OLG Jena, 14.11.2001 - 6 W 488/01

    Berufsbetreuervergütung; Stundensatz, erhöhter

    Da es sich bei der Betreuung ihrem Wesen nach um rechtliche Betreuung (§ 1901 Abs. 1 BGB) handelt, kommt insbesondere rechtlichen Kenntnissen eine besondere Bedeutung zu; betreuungsrelevant sind aber auch Kenntnisse in den Bereichen Medizin, Psychologie, Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Soziologie und Wirtschaft (vgl. OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 21; BayObLG, a.a.O.; Senat, a.a.O.).
  • OLG Frankfurt, 17.03.2005 - 20 W 427/04

    Betreuervergütung: Keine betreuungsrelevante Fachkenntnisse durch

    Vielmehr reicht es aus, wenn sie zur Bewältigung bestimmter betreuungstypischer Aufgabenkreise verwendbar sind (vgl. BT-Drucks. 13/1758 S 14/15; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1836 a BGB Rn. 50; Palandt/Diederichsen, a.a.O., § 1836 a Rn. 2; OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 21).
  • OLG Frankfurt, 09.02.2005 - 20 W 358/04

    Betreuervergütung: Stundensatzerhöhung wegen abgeschlossenem TH-Studium in Chemie

    Vielmehr reicht es aus, wenn sie zur Bewältigung bestimmter betreuungstypischer Aufgabenkreise verwendbar sind (vgl. BT-Drucks. 13/1758 S 14/15; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1836 a BGB Rn. 50; Palandt/Diederichsen, a.a.O., § 1836 a Rn. 2; OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 21).
  • OLG Hamm, 09.11.2004 - 15 W 89/04

    Zur Höhe des Vergütungsanspruchs bei berufsmäßiger Betreuung, wenn die

    Derartige Kenntnisse müssen nicht zwingend das gesamte Anforderungsprofil der Betreuung abdecken; vielmehr reichen Kenntnisse zur Bewältigung eines bestimmten Aufgabenkreises aus (vgl. zu Vorstehendem BayObLG, BtPrax 2000, 81 [82]; FamRZ 2001, 187; OLG Jena, BtPrax 2000, 170; OLG Schleswig, BtPrax 2000, 262 [263]; OLG Zweibrücken, FGPrax 2001, 21; KG, KGR 2002, 180 ).
  • OLG Jena, 08.11.2001 - 6 W 495/01

    Betreuervergütung; erhöhter Stundensatz

    Da es sich bei der Betreuung ihrem Wesen nach um rechtliche Betreuung (§ 1901 Abs. 1 BGB) handelt, kommt insbesondere rechtlichen Kenntnissen eine besondere Bedeutung zu; betreuungsrelevant sind aber auch Kenntnisse in den Bereichen Medizin, Psychologie, Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Soziologie und Wirtschaft (vgl. OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 21; BayObLG, a.a.O.; Senat, a.a.O.).
  • BayObLG, 10.03.2004 - 3Z BR 15/04

    Besondere Kenntnisse als vergütungserhöhende Merkmale bei Betreuervergütung

  • OLG Frankfurt, 08.04.2002 - 20 W 368/01

    Betreuervergütung: Stundensatz für Berufsbetreuer mit abgeschlossenem

  • OLG Hamm, 20.09.2001 - 15 W 210/01

    Betreuervergütung für eine Berufsbetreuerin mit abgeschlossener

  • OLG Zweibrücken, 06.03.2003 - 3 W 34/03

    Vergütung des Berufsbetreuers: Vergleichbarkeit der Kenntnisse eines staatlich

  • OLG Frankfurt, 25.11.2002 - 20 W 340/02

    Betreuervergütung bei Ausbildung an einem Priester- und Missionsseminar; keine

  • OLG Saarbrücken, 03.06.2003 - 5 W 260/02

    Vergütung eines berufsmäßigen Betreuers gem. § 1 Abs. 1 Satz 2 BVormG

  • BayObLG, 07.04.2004 - 3Z BR 267/03

    Betreuervergütung; nutzbare Kenntnisse; Hochschulausbildung; ausländische

  • LG Saarbrücken, 11.06.2002 - 5 T 239/02
  • OLG Saarbrücken, 07.10.2002 - 5 W 238/02
  • OLG Brandenburg, 12.04.2001 - 11 Wx 11/01

    Erhöhung der Betreuervergütung wegen Kenntnissen und Fähigkeiten aufgrund

  • OLG Brandenburg, 21.05.2001 - 11 Wx 7/01

    Beschwerde; Betreuungsvergütung; Vergütung; Frist; Vergütungshöhe; Qualifikation;

  • OLG Jena, 15.10.2004 - 9 W 247/04
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