Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 24.07.2002 - 3 Wx 320/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit einer Rückauflassungsvormerkung bei einer Grundstücksschenkung; Rückgängigmachung der Schenkung wegen Verarmung oder groben Undanks; Sachenrechtlicher Bestimmtheitsgrundsatz; Hinreichende objektive Bestimmbarkeit
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 528 § 530 § 883 Abs. 1
Der bei einer Eigentumsübertragung an einem Grundstück vorbehaltene Rückübereignungsanspruch ist vormerkungsfähig - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers vormerkungsfähig
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
BGB §§ 528, 530, 883 Abs. 1
Rückforderungsansprüche wegen Verarmung des Schenkers vormerkungsfähig - Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Rückübereignung bei Verarmung
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 19.09.2001 - 25 T 611/01
- OLG Düsseldorf, 24.06.2002 - 3 Wx 320/01
- OLG Düsseldorf, 24.07.2002 - 3 Wx 320/01
Papierfundstellen
- FGPrax 2002, 203
- Rpfleger 2002, 563
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.06.2002 - V ZB 30/01
Eintragungsfähigkeit des Rückübereignungsanspruchs aufgrund groben Undanks des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.07.2002 - 3 Wx 320/01
Der bei der Übertragung des Eigentums an einem Grundstück vorbehaltene Anspruch auf Rückübereignung für den Fall, dass eine Schenkung von Gesetzes wegen rückgängig gemacht werden kann - Verarmung, grober Undank - ist vormerkungsfähig (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 13.06.2002 - V ZB 30/01 -).Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 13.6.2002 ( V ZB 30/01 ) auf den Vorlagebeschluss des Bayrischen Obersten Landesgerichts vom 2.8.2001 ( vgl. FGPrax 2001, 178 f ) ausgeführt, es sei "ausreichend, dass das Ereignis, mit dessen Eintritt die bedingten Rückübertragungsansprüche wirksam werden sollten, aufgrund objektiver Umstände bestimmbar ist...Die Bestimmbarkeit eines durch eine Vormerkung zu sichernden bedingten Rechts wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass der Eintritt der Bedingung möglicherweise erst durch eine richterliche Entscheidung festgestellt werden kann...Zwar bleibt die Frage, wann eine als grober Undank zu wertende schwere Verfehlung im Sinne von § 530 Abs. 1 BGB anzunehmen ist, weitgehend der nach den konkreten Umständen des Einzelfalles vorzunehmenden tatrichterlichen Beurteilung überlassen.
- BayObLG, 02.08.2001 - 2Z BR 71/01
Eintragung eines Rückübereignungsanspruchs wegen groben Undanks im Grundbuch
Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.07.2002 - 3 Wx 320/01
Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 13.6.2002 ( V ZB 30/01 ) auf den Vorlagebeschluss des Bayrischen Obersten Landesgerichts vom 2.8.2001 ( vgl. FGPrax 2001, 178 f ) ausgeführt, es sei "ausreichend, dass das Ereignis, mit dessen Eintritt die bedingten Rückübertragungsansprüche wirksam werden sollten, aufgrund objektiver Umstände bestimmbar ist...Die Bestimmbarkeit eines durch eine Vormerkung zu sichernden bedingten Rechts wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass der Eintritt der Bedingung möglicherweise erst durch eine richterliche Entscheidung festgestellt werden kann...Zwar bleibt die Frage, wann eine als grober Undank zu wertende schwere Verfehlung im Sinne von § 530 Abs. 1 BGB anzunehmen ist, weitgehend der nach den konkreten Umständen des Einzelfalles vorzunehmenden tatrichterlichen Beurteilung überlassen.
- OLG München, 10.04.2007 - 32 Wx 58/07
Vormerkung zur Sicherung des Rückforderungsrechts des Schenkers aufgrund …
Das OLG Düsseldorf (FGPrax 2002, 203) erstreckte diese Ansicht auf die Verarmung des Schenkers. - OLG München, 12.03.2009 - 34 Wx 9/09
Grundbucheintragung: Vormerkung eines Rückübertragungsanspruches bei drohender …
Eine inhaltliche Bestimmung ist meist dann gewährleistet, wenn die Vertragsklausel auf Begrifflichkeiten im Gesetz zurückgreift, für die es eine gefestigte Rechtsprechung gibt (BGHZ 151, 116: grober Undank; OLG München - 32. Zivilsenat - MittBayNot 2008, 50: wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse; OLG Zweibrücken MittBayNot 2005, 146: Erfüllung bestimmter grundstücksbezogener Verkehrssicherungspflichten; OLG Düsseldorf FGPrax 2002, 203: Verarmung des Schenkers). - LG Düsseldorf, 20.07.2006 - 25 T 298/06
Bestimmtheitsprinzip bei Vormerkung
Ebenso hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 24. Juni 2002 (NJOZ 2002, 2313) im Anschluss an den Bundesgerichtshof die Wahrung des grundbuchrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatzes gefordert.