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   OLG Naumburg, 17.06.2002 - 11 Wx 7/02   

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OLG Naumburg, 17.06.2002 - 11 Wx 7/02 (https://dejure.org/2002,6766)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 17.06.2002 - 11 Wx 7/02 (https://dejure.org/2002,6766)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 17. Juni 2002 - 11 Wx 7/02 (https://dejure.org/2002,6766)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragungshindernisse im Grundbuch; Zwischenverfügungen des Grundbuchamtes; Antrags- und Beschwerderecht eines Notars; Fehlende Nennung des Antragstellers in der Beschwerdeschrift; Auslegung einer Beschwerde; Beschränkte Prüfungskompetenz des Beschwerdegerichts; ...

  • Judicialis

    GBO § 29; ; GBO § 78; ; GBO § 13 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 242; ; BGB § 673 Satz 1; ; BGB § 168 Abs. 1; ; KostO § 31 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Auslegung einer Beschwerdeschrift, wenn ein Notar in diesem offen lässt, für welchen Antragsberechtigten er handelt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2002, 241
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Naumburg, 25.09.2000 - 11 Wx 5/00

    Zweifel an Auflassungsvollmacht - Eintragungshindernis

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.06.2002 - 11 Wx 7/02
    Das Grundbuchamt darf die Eintragung des Eigentumswechsels an einem Grundstück vom Nachweis des Fortbestehens der Auflassungsvollmacht oder von der Genehmigung der von den Erben des bevollmächtigen Erwerbers abgegebenen Auflassungserklärung durch die Erben des Veräußerers abhängig machen, wenn zwischen der Vollmachtserteilung und der Auflassungserklärung fünfzig Jahre liegen und die am Grundstücksübertragungs- (-schenkungs-)vertrag beteiligten Personen allesamt nicht mehr am Leben sind (Bestätigung der Senatsentscheidung vom 25.09.2000, 11 Wx 5/00).

    Dass es am 12.03.1998 zu einer wirksamen Erklärung der Veräußerseite gekommen ist, steht damit nicht fest, was Anlass für eine Zwischenverfügung zu sein hat (vgl. Senat 11 Wx 5/00 vom 25.09.2000; OLG Frankfurt Rpfleger 1977, 103).

  • OLG Frankfurt, 11.09.1992 - 20 W 296/92

    Löschung einer Grundschuld bei Zustimmung eines Treuhänders für einen

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.06.2002 - 11 Wx 7/02
    Die Zwischenverfügung muss u.a. alle zur Beseitigung eines Eintragungshindernisses bestehenden Mittel und Möglichkeiten anführen, ohne den Antragsteller auf einen bestimmten Weg festzulegen (OLG Frankfurt Rpfleger 1977, 103; 1993, 147, 148; 1994, 204, 205; BayObLGZ 1970, 163, 165; Schöner/Stöber, Rdn. 451).
  • OLG Frankfurt, 26.11.1993 - 20 W 265/93

    Belastbarkeit eines Grundstücks zugunsten eines Miteigentümers mit einem

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.06.2002 - 11 Wx 7/02
    Die Zwischenverfügung muss u.a. alle zur Beseitigung eines Eintragungshindernisses bestehenden Mittel und Möglichkeiten anführen, ohne den Antragsteller auf einen bestimmten Weg festzulegen (OLG Frankfurt Rpfleger 1977, 103; 1993, 147, 148; 1994, 204, 205; BayObLGZ 1970, 163, 165; Schöner/Stöber, Rdn. 451).
  • BGH, 18.05.1989 - V ZB 4/89

    Nichtigkeit eines Eigentümerbeschlusses; GbR als Verwalter; Berücksichtigung der

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.06.2002 - 11 Wx 7/02
    Fehlt eine solche Angabe, gilt der Antrag als im Namen aller in Betracht kommenden Antragsberechtigten eingereicht (BGHZ 107, 268, 269; BayObLG Rpfleger 1985, 356; NJW-RR 1989, 1495, 1496).
  • BGH, 30.06.1983 - V ZB 20/82

    Bestimmtheit einer vollstreckbaren Urkunde

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.06.2002 - 11 Wx 7/02
    Da die Zurückweisung des Eintragungsantrages aus den Gründen der Zwischenverfügung erfolgte, hat das Grundbuchamt seine Entscheidung über den Eintragungsantrag wegen fehlender Rechtsgrundlage aufzuheben, falls die weitere Beschwerde Erfolg hat (BGH Rpfleger 1983, 408; BayObLGZ 1986, 54, 55; 1992, 131, 134 f.; OLG Frankfurt Rpfleger 1977, 103).
  • KG, 03.11.1992 - 1 W 3761/92

    Anweisung an das Grundbuchamt im Verfahren der Beschwerde gegen eine

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.06.2002 - 11 Wx 7/02
    Andere, der Eintragung entgegen stehende Umstände können nur wegweisend erörtert werden (BayObLG DNotZ 1986, 497; KG Rpfleger 1993, 236).
  • BayObLG, 14.05.1992 - BReg. 2 Z 139/91

    Weitere Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung des Grundbuchamts

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.06.2002 - 11 Wx 7/02
    Da die Zurückweisung des Eintragungsantrages aus den Gründen der Zwischenverfügung erfolgte, hat das Grundbuchamt seine Entscheidung über den Eintragungsantrag wegen fehlender Rechtsgrundlage aufzuheben, falls die weitere Beschwerde Erfolg hat (BGH Rpfleger 1983, 408; BayObLGZ 1986, 54, 55; 1992, 131, 134 f.; OLG Frankfurt Rpfleger 1977, 103).
  • BayObLG, 24.04.1985 - BReg. 3 Z 30/85

    Kostenhaftung und Auslegung von Grundbuchanträgen

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.06.2002 - 11 Wx 7/02
    Fehlt eine solche Angabe, gilt der Antrag als im Namen aller in Betracht kommenden Antragsberechtigten eingereicht (BGHZ 107, 268, 269; BayObLG Rpfleger 1985, 356; NJW-RR 1989, 1495, 1496).
  • BayObLG, 02.08.1989 - BReg. 2 Z 86/89

    Zur Löschung einer Grunddienstbarkeit in der Form eines Wasserleitungsrechts

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.06.2002 - 11 Wx 7/02
    Fehlt eine solche Angabe, gilt der Antrag als im Namen aller in Betracht kommenden Antragsberechtigten eingereicht (BGHZ 107, 268, 269; BayObLG Rpfleger 1985, 356; NJW-RR 1989, 1495, 1496).
  • BayObLG, 27.02.1986 - BReg. 2 Z 21/86
    Auszug aus OLG Naumburg, 17.06.2002 - 11 Wx 7/02
    Andere, der Eintragung entgegen stehende Umstände können nur wegweisend erörtert werden (BayObLG DNotZ 1986, 497; KG Rpfleger 1993, 236).
  • BayObLG, 25.03.1975 - BReg. 2 Z 10/75

    Form; Vollmacht; Wahrung; Anmeldung; Vorlage; Beglaubigt ; Abschrift;

  • BayObLG, 13.03.1986 - BReg. 2 Z 7/86
  • OLG Schleswig, 17.04.1963 - 2 W 20/63

    Vollmacht; Auflassungsvollmacht; Sicherstellung ; Käufer; Ansprüche; Kaufvertrag;

  • BayObLG, 11.09.1985 - BReg. 2 Z 75/85

    Verlangen von Beweismitteln über das Fortbestehen einer Auflassungsvollmacht

  • OLG Hamm, 15.03.2005 - 15 W 61/05

    Beschwerde mit dem Ziel der Eintragung eines Amtswiderspruchs gegen die

    Ein solcher Erfahrungssatz lässt sich insbesondere nicht aus der Rechtsprechung des OLG Naumburg (OLGR 2001, 360 sowie FGPrax 2002, 241) herleiten, das nach Ablauf von Zeiträumen von 40 bzw. 50 Jahren nach der Vollmachterteilung Zweifel am Fortbestand einer Auflassungsvollmacht für berechtigt gehalten hat, und zwar maßgebend unter Berücksichtigung des Gesichtspunktes, dass der Eigentumsverschaffungsanspruch aus dem zugrunde liegenden schuldrechtlichen Geschäft bereits verjährt sei (§ 195 BGB a.F.).
  • OLG Stuttgart, 25.11.2011 - 8 W 427/11

    Grundbuchberichtigungsverfahren: Erfordernis des Nachweises der Erbfolge bei

    Hügel, Stand 1. Juni 2011, Edition 12, § 29 GBO Rn. 74 ff; OLG München DNotZ 2007, 41 mit Bezugnahme auf BGH NJW 2002, 1488, und Anmerkung Munzig sowie Entscheidungsbesprechung von Wilsch in NZM 2007, 909; OLG des Landes Sachsen-Anhalt FGPrax 2002, 241; OLG Stuttgart/Senat MittBayNot 1997, 370; BayObLG …
  • OLG Saarbrücken, 09.07.2014 - 5 W 40/14

    Grundbuchverfahren: Fortwirken einer Auflassungsvollmacht über den Tod des

    Für die Feststellung des Fortbestandes der Vollmacht darf die Vorlage eines weiteren Beweismittels in der Form des § 29 GBO nur dann verlangt werden, wenn unter freier Würdigung aller dem Grundbuchamt bekannten Umstände und unter Berücksichtigung der allgemeinen Erfahrungssätze Zweifel an der fortbestehenden Vertretungsmacht verbleiben (OLG Naumburg, FGPrax 2002, 241).

    Eine im Eigeninteresse des Bevollmächtigten eingeräumte Vollmacht, insbesondere eine solche zu Erfüllungszwecken, erlischt mit dem Tod des Bevollmächtigten - im Gegensatz zu einer treuhänderisch erteilten Vollmacht - regelmäßig nicht (OLG Schleswig MDR 1963, 675; OLG Köln OLGZ 69, 304; OLG Naumburg, FGPrax 2002, 241; Schramm in MünchKomm(BGB), 6.Aufl., § 168 Rdn. 6).

  • OLG Naumburg, 20.10.2002 - 11 Wx 14/02

    Keine Beschwerdebefugnis des Notars, wenn die Eintragung im Grundbuch lediglich

    Ihm fehlt es an der erforderlichen Beschwerdebefugnis (Senat, 11 Wx 7/02, v. 17.06.2002 m.w.N.; KG NJW 1959, 1086, 1087; BayObLG NJW-RR 1989, 1496, 1496).
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