Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 04.03.2002

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 14.02.2002 - 20 W 426/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3320
OLG Frankfurt, 14.02.2002 - 20 W 426/01 (https://dejure.org/2002,3320)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.02.2002 - 20 W 426/01 (https://dejure.org/2002,3320)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. Februar 2002 - 20 W 426/01 (https://dejure.org/2002,3320)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1835a BGB, § 1899 Abs 1 BGB, § 1899 Abs 3 BGB, § 1908i Abs 1 BGB
    Betreuervergütung: Jahrespauschale bei Bestellung mehrerer Betreuer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mehrere Betreuer für einen Betreuten; Anordnung der Mehrfachbetreuung; Anspruch eines jeden auf die Jahrespauschale zur Aufwandsentschädigung; Differenzierung nach dem Grund für die Bestellung mehrerer Betreuer

  • Wolters Kluwer

    (Betreuervergütung: Jahrespauschale bei Bestellung mehrerer Betreuer)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufwandsentschädigung für Eltern als je alleinvertretungsberechtigte Betreuer

  • Judicialis

    BGB § 1835 a; ; BGB § 1908 i Abs. 1; ; BGB § 1899 Abs. 1; ; BGB § 1899 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2002, 115
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Münster, 02.07.1996 - 5 T 326/96
    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2002 - 20 W 426/01
    Demgegenüber vermag der Senat sich nicht der teilweise vertretenen Auffassung (LG Münster FamRZ 1997, 389; LG Kempten Rpfleger 2001, 348) anzuschließen, der Pauschalbetrag sei nur einmal zu bewilligen, wenn Eltern mit Rücksicht auf die vormals bestehende gemeinsame elterliche Sorge zu Betreuern bestellt worden sind.
  • BayObLG, 14.08.2001 - 3Z BR 234/01

    Erstattung von Auslagen mehrerer Betreuer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2002 - 20 W 426/01
    Hieraus folgt, dass jedem Betreuer die volle Auslagenpauschale zu bewilligen ist, wenn mehrere Betreuer für einen Betroffenen bestellt worden sind (vgl. BayObLG, Beschluss vom 14. August 2001 ­ 3 Z BR 234/01 ­ dokumentiert bei Juris; Bauer/Deinert HK-BUR § 1835 a BGB Rn. 24; Knittel, Betreuungsrecht, § 1835 a Anm. 3; Gregersen/Deinert, Die Vergütung des Betreuers, S. 65).
  • LG Kempten, 20.02.2001 - 4 T 1667/00
    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2002 - 20 W 426/01
    Demgegenüber vermag der Senat sich nicht der teilweise vertretenen Auffassung (LG Münster FamRZ 1997, 389; LG Kempten Rpfleger 2001, 348) anzuschließen, der Pauschalbetrag sei nur einmal zu bewilligen, wenn Eltern mit Rücksicht auf die vormals bestehende gemeinsame elterliche Sorge zu Betreuern bestellt worden sind.
  • AG Brandenburg, 12.03.2020 - 31 C 107/19

    Vorsorgevollmacht - Aufwendungsersatzanspruch

    Die Aufwandsentschädigung ist damit für jeden Betreuer zumindest anteilig für die Zeit seiner tatsächlichen Tätigkeit zu gewähren ( OLG Köln , Beschluss vom 25.08.2003, Az.: 16 Wx 168/03, u.a. in: BtPrax 2004, Seiten 77 f.; OLG Frankfurt/Main , Beschluss vom 14.02.2002, Az.: 20 W 426/01, u.a. in: FGPrax 2002, Seite 115; LG Nürnberg-Fürth , Beschluss vom 03.09.2007, Az.: 13 T 3666/07, u.a. in: FamRZ 2008, Seiten 719 f.; LG Nürnberg-Fürth , Beschluss vom 28.12.2006, Az.: 13 T 19/06, LG Mönchengladbach , Beschluss vom 08.08.2002, Az.: 5 T 121/02, u.a. in: FamRZ 2003, Seiten 559 f.; LG Frankenthal , Beschluss vom 4.10.2000, Az.: 1 T 213/00; LG Münster , Beschluss vom 02.07.1996, Az.: 5 T 326/96, u.a. in: FamRZ 1997, Seite 389 ).
  • LG Lübeck, 03.03.2011 - 7 T 201/10

    Keine pauschale Abrechnung von Fahrten anstelle einer Aufwandspauschale durch den

    Dementsprechend teilt die Kammer die etwa von BayObLG FamRZ 2003, 479; OLG Frankfurt FGPrax 2002, 115; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.10.2002 - 25 Wx 82/02, zitiert nach [...]; OLG Hamm, Beschluss vom 17.02.2005 - 15 W 465/04, zitiert nach [...]; OLG Jena FamRZ 2005, 478 ; LG Koblenz BtPrax 2010, 189; Pammler-Klein/Pammler in jurisPK- BGB § 1835 a Rn. 8 vertretene Ansicht, dass jedem ehrenamtlichen Betreuer die Auslagenpauschale ungeschmälert zusteht.
  • OLG Hamm, 17.02.2005 - 15 W 465/04

    Höhe der einem als Betreuer bzw. "Zusatzbetreuer" für das schwerstbehinderte Kind

    Deshalb ist davon auszugehen, daß jedem Betreuer die volle Auslagenpauschale zusteht, wenn mehrere Betreuer für einen Betroffenen bestellt sind (ebenso BayObLG NJW-RR 2002, 942; FamRZ 2003, 479; OLG Frankfurt FGPrax 2002, 115; OLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 651).
  • BayObLG, 16.10.2002 - 3Z BR 188/02

    Aufwendungspauschale bei Bestellung mehrerer alleinvertretungsberechtigter

    Dabei spielt es keine Rolle, ob die Betreuer für dieselben oder für unterschiedliche oder sich teilweise überschneidende Aufgabenkreise bestellt sind (vgl. BayObLG NJW-RR 2002, 942; OLG Frankfurt FGPrax 2002, 115; OLG Zweibrücken MDR 2002, 396; Gregersen/Deinert Die Vergütung des Betreuers 2. Aufl. S. 65; HK-BUR/Bauer/Deinert § 1835a BGB Rn. 24; Knittel Betreuungsgesetz § 1835a BGB Rn. 3; a.A. LG Münster BtPrax 2001, 220).
  • OLG Brandenburg, 30.09.2002 - 11 Wx 42/02

    Aufwandsentschädigung eines Vormundes bei Bestellung mehrer Betreuer

    Das Festsetzungsverfahren eröffnet dem Rechtspfleger keine Kompetenz zur Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Betreuerbestellung, die bis zu ihrer Aufhebung, über die gleichfalls der Rechtspfleger nicht zu befinden hat, wirksam bleibt (vgl. ebenso BayObLG NJW-RR 2002, 942; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2002, 651; OLG Frankfurt, FG-Prax 2002, 115; Dodegge, NJW 2002, 2925).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 04.03.2002 - 19 AR 5/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9357
OLG Karlsruhe, 04.03.2002 - 19 AR 5/02 (https://dejure.org/2002,9357)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.03.2002 - 19 AR 5/02 (https://dejure.org/2002,9357)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. März 2002 - 19 AR 5/02 (https://dejure.org/2002,9357)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Auswirkung einer versäumten Anfrage entsprechend § 46 Abs. 1 S. 1 Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) auf die Wirksamkeit einer Abgabe eines Betreuungsverfahrens

  • Judicialis

    FGG § 65 a; ; FGG § 46

  • rechtsportal.de

    FGG § 65 a § 46
    Voraussetzung des Abgabeverfahrens nach §§ 46 , 65a FGG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Prüfungsumfang des übernehmenden Gerichts

Verfahrensgang

  • AG Ettenheim - XVII 52/92
  • AG Kehl - XVII 14/02
  • OLG Karlsruhe, 04.03.2002 - 19 AR 5/02

Papierfundstellen

  • FGPrax 2002, 115
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Stuttgart, 12.09.2011 - 8 AR 12/11

    Betreuungsverfahren: Gerichtliche Bestimmung der Zuständigkeit unter

    Dem stehen die vom Betreuungsgericht Ravensburg zitierten Entscheidungen OLG Karlsruhe FamRZ 1994, 449, und FGPrax 2002, 115, sowie OLG Köln FamRZ 2001, 1543, nicht entgegen, da sie vollständig andere Sachverhalte betreffen und die Beurteilung der Abgabereife keinen starren Regeln, sondern in erster Linie Zweckmäßigkeitserwägungen unterliegt.
  • OLG München, 17.07.2007 - 33 AR 7/07

    Zuständigkeit des örtlich unzuständigen Vormundschaftsgericht nach endgültiger

    Derartige Verfahrensmängel können allenfalls auf Anfechtung zur Aufhebung der Entscheidung führen, bewirken aber nicht deren Nichtigkeit (vgl. auch OLG Karlsruhe FGPrax 2002, 115 mwN; Jansen/Sonnenfeld § 65a FGG 3. Aufl. Rn. 11).
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