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   BayObLG, 23.02.2005 - 2Z BR 167/04   

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BayObLG, 23.02.2005 - 2Z BR 167/04 (https://dejure.org/2005,6622)
BayObLG, Entscheidung vom 23.02.2005 - 2Z BR 167/04 (https://dejure.org/2005,6622)
BayObLG, Entscheidung vom 23. Februar 2005 - 2Z BR 167/04 (https://dejure.org/2005,6622)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentümer als Beteiligte; Beteiligte; Solaranlage; Warmwasseraufbereitung; bauliche Veränderung; Kostenbeteiligung des nicht zustimmenden Wohnungseigentümers

  • Judicialis

    WEG § 16 Abs. 3; ; WEG § 22 Abs. 1; ; WEG § 28; ; WEG § 45 Abs. 1; ; ZPO § 313 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Identifizierung der Verfahrensbeteiligten durch Eigentümerlisten - Einrichtung einer Solaranlage zur Warmwasseraufbereitung als bauliche Veränderung - keine Kostenbeteiligung bei berechtigter Ablehnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Neuerrichtung von Solaranlage ist bauliche Veränderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Notwendige Identifizierung von Wohnungseigentümern als Beteiligte eines gerichtlichen Verfahrens; Ordnungsgemäßheit einer Jahresabrechnung; Finanzierung einer baulichen Maßnahme aus der Instandhaltungsrücklage; Einbau einer Solaranlage als modernisierende Instandsetzung; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2005, 108
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Hamm, 14.05.2002 - 15 W 300/01

    Finanzielle Beteiligung an baulichen Veränderungen in einer Wohneigentumsanlage-

    Auszug aus BayObLG, 23.02.2005 - 2Z BR 167/04
    Der Antragsteller ist demnach berechtigt, die Jahresabrechnung dahingehend anzufechten, dass in die Einzelabrechnungen der Wohnungseigentümer, die dem Bau der Solaranlage zugestimmt haben, die Kosten für die Maßnahme nicht anteilsmäßig aufgenommen wurden (vgl. OLG Hamm ZMR 2002, 965; Niedenführ/Schulze § 28 Rn. 48a).

    Ob gemäß dem Wortlaut von § 16 Abs. 3 Halbsatz 2 WEG allein auf die fehlende Zustimmung abzustellen ist, somit auch die benachteiligten Wohnungseigentümer von den Kosten einer baulichen Maßnahme freigestellt werden, die die übrigen Wohnungseigentümer ohne deren Zustimmung aufgrund eines bestandskräftigen Mehrheitsbeschlusses durchgeführt haben (OLG Hamm FGPrax 1997, 98/99; auch ZMR 2002, 965; Merle in Bärmann/Pick/Merle § 22 Rn. 255; Weitnauer/Gottschalg WEG 9. Aufl. § 16 Rn. 57; Müller Praktische Fragen des Wohnungseigentums 4. Aufl. Rn. 424; Palandt/Bassenge § 16 WEG Rn. 3; ebenso wohl BayObLG …

    d) Inwieweit der Beschluss über die Jahresabrechnung 2002 (TOP 2) aufzuheben ist, weil er in den Einzelabrechnungen nicht die Kosten für die Errichtung der Solaranlage anteilig auf die zustimmenden Eigentümer, und zwar nur auf diese, umgelegt hat (vgl. OLG Hamm ZMR 2002, 965/966; Niedenführ/Schulze § 28 Rn. 48a), kann der Senat nicht abschließend entscheiden.

    Klarzustellen bleibt noch, dass die Vorteile einer Heizkostenersparnis auch nur den Wohnungseigentümern zugute kommen, die der Maßnahme zugestimmt haben (OLG Hamm ZMR 2002, 965/967; BayObLG NJW 1981, 690/691).

  • BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90

    Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums -

    Auszug aus BayObLG, 23.02.2005 - 2Z BR 167/04
    Von einer anteiligen Kostenbelastung befreit ist jedenfalls derjenige Wohnungseigentümer, der nach § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG nicht zuzustimmen brauchte und auch nicht zugestimmt hat (BGHZ 116, 392/397).

    Die durch die Anlage verursachten Kosten machen die Maßnahme nicht von der Zustimmung des Antragstellers abhängig; denn er ist gemäß § 16 Abs. 3 Halbsatz 2 WEG davon befreit (vgl. BGHZ 116, 392/398 f.).

  • OLG Hamm, 24.03.1997 - 15 W 314/96

    Beteiligung an den Kosten einer "baulichen Veränderung" einer

    Auszug aus BayObLG, 23.02.2005 - 2Z BR 167/04
    Nach Wortlaut und Sinn, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter erschließt, kann ihm eine Kostenregelung auch nicht beigemessen werden (vgl. OLG Hamm FGPrax 1997, 98 f.; Merle in Bärmann/Pick/Merle WEG 9. Aufl. § 22 Rn. 248 f., Rn. 255).

    Ob gemäß dem Wortlaut von § 16 Abs. 3 Halbsatz 2 WEG allein auf die fehlende Zustimmung abzustellen ist, somit auch die benachteiligten Wohnungseigentümer von den Kosten einer baulichen Maßnahme freigestellt werden, die die übrigen Wohnungseigentümer ohne deren Zustimmung aufgrund eines bestandskräftigen Mehrheitsbeschlusses durchgeführt haben (OLG Hamm FGPrax 1997, 98/99; auch ZMR 2002, 965; Merle in Bärmann/Pick/Merle § 22 Rn. 255; Weitnauer/Gottschalg WEG 9. Aufl. § 16 Rn. 57; Müller Praktische Fragen des Wohnungseigentums 4. Aufl. Rn. 424; Palandt/Bassenge § 16 WEG Rn. 3; ebenso wohl BayObLG …

  • BayObLG, 11.12.1980 - BReg. 2 Z 74/79

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Beschluß; Instandhaltung; Instandsetzung;

    Auszug aus BayObLG, 23.02.2005 - 2Z BR 167/04
    Klarzustellen bleibt noch, dass die Vorteile einer Heizkostenersparnis auch nur den Wohnungseigentümern zugute kommen, die der Maßnahme zugestimmt haben (OLG Hamm ZMR 2002, 965/967; BayObLG NJW 1981, 690/691).
  • BayObLG, 14.02.2002 - 2Z BR 184/01

    Keine Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft - Zurückverweisung bei

    Auszug aus BayObLG, 23.02.2005 - 2Z BR 167/04
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats haben die Wohnungseigentümer keine eigene Rechtspersönlichkeit, so dass entsprechend § 313 Abs. 1 Nr. 1 ZPO grundsätzlich sämtliche Wohnungseigentümer im Rubrum aufzuführen sind oder auf eine dem Beschluss tatsächlich beigefügte Liste zu verweisen ist (BayObLG OLG-Report 2005, 3; ZMR 2003, 949; 2002, 536/537).
  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus BayObLG, 23.02.2005 - 2Z BR 167/04
    Geht nämlich ein Beschluss der dafür grundsätzlich zuständigen Eigentümerversammlung über die Ordnungsmäßigkeit der Instandsetzung hinaus, ist er im Fall seiner Bestandskraft gültig, auch wenn der Regelungsgegenstand den Abschluss einer Vereinbarung oder die Einstimmigkeit erfordert hätte (BGHZ 145, 158/169).
  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

    Auszug aus BayObLG, 23.02.2005 - 2Z BR 167/04
    Auf spätere Veränderungen im Bestand der Wohnungseigentümer während des laufenden Verfahrens kommt es nicht an (vgl. § 265 ZPO; ferner BGHZ 148, 335; Niedenführ/Schulze WEG 7. Aufl. Vor §§ 43 ff. Rn. 104 und 105).
  • OLG Hamm, 03.05.2001 - 15 W 7/01

    Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit der Jahresabrechnung des

    Auszug aus BayObLG, 23.02.2005 - 2Z BR 167/04
    Eine ordnungsmäßige Jahresabrechnung muss auch den Anfangs- und Endstand sowie die Entwicklung aller vorhandenen Konten, insbesondere des Rücklagenkontos, ausweisen und aus sich heraus nachvollziehbar und stimmig sein (BayObLGZ 1989, 310/314; OLG Hamm ZMR 2001, 1001; Demharter ZWE 2001, 416/417).
  • BayObLG, 10.04.2002 - 2Z BR 70/01

    Umlage von Wohngeldrückständen zahlungsunfähiger Wohnungseigentümer - Positionen

    Auszug aus BayObLG, 23.02.2005 - 2Z BR 167/04
    b) In die Jahresabrechnung sind die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Abrechnungsjahr aufzunehmen, und zwar vollständig und ohne Rücksicht darauf, ob sie zu Recht getätigt wurden (st. Rspr.; vgl. BayObLG NZM 2002, 531; Niedenführ/Schulze § 28 Rn. 49).
  • BayObLG, 18.07.1989 - BReg. 2 Z 66/89

    Beschluss der Wohnungseigentümer über die Jahresgesamtabrechnung; Die

    Auszug aus BayObLG, 23.02.2005 - 2Z BR 167/04
    Eine ordnungsmäßige Jahresabrechnung muss auch den Anfangs- und Endstand sowie die Entwicklung aller vorhandenen Konten, insbesondere des Rücklagenkontos, ausweisen und aus sich heraus nachvollziehbar und stimmig sein (BayObLGZ 1989, 310/314; OLG Hamm ZMR 2001, 1001; Demharter ZWE 2001, 416/417).
  • OLG Köln, 18.09.1997 - 16 Wx 219/97

    Zulässige Gestaltungsfreiheiten bei Instandsetzungsmaßnahmen

  • BayObLG, 18.08.2004 - 2Z BR 114/04

    Bezeichnung der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Geltendmachung von

  • LG Dresden, 28.11.2000 - 12 O 3217/00

    Voraussetzungen für das Bestehen eines Unterlassungsanspruchs; Anspruch auf

  • KG, 02.02.1996 - 24 W 7880/95

    WEG -Beschluß zur modernisierenden Instandsetzung

  • BayObLG, 20.06.2003 - 2Z BR 59/03

    Bezeichnung der Wohnungseigentümer im Beschluss - Errechnung des Beschwerdewerts

  • BayObLG, 17.10.2001 - 2Z BR 147/01

    Photovoltaikanlage in Eigentumswohnanlage

  • BGH, 14.12.2012 - V ZR 224/11

    Wohnungseigentum: Erfordernis der Zustimmung aller Wohnungseigentümer zu der eine

    Sofern sich die Mehraufwendungen innerhalb eines angemessenen Zeitraums - der bei Maßnahmen der hier in Rede stehenden Art in der Regel zehn Jahre beträgt - amortisieren, hielten sich die Maßnahmen noch im Rahmen der modernisierenden Instandsetzung (vgl. BayObLG, FGPrax 2005, 108 ff.; KG, FGPrax 1996, 95; Merle in Bärmann, aaO, § 21 Rn. 102).
  • OLG München, 19.09.2005 - 34 Wx 76/05

    Neugestaltung maßgeblicher Teile der Außenanlagen und Neuerrichtung einer

    Die erstmalige Errichtung einer Solaranlage zur Warmwasseraufbereitung stellt nach der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts, der sich der Senat anschließt, im Allgemeinen keine modernisierende Instandsetzung, sondern eine bauliche Veränderung dar (§ 22 Abs. 1 WEG; siehe zuletzt BayObLG Beschluss vom 23.2.2005, 2Z BR 167/04 = OLG-Report 2005, 365 - Leitsatz).
  • LG Nürnberg-Fürth, 28.07.2010 - 14 S 438/10

    Wohnungseigentumssache: Umstellung von einer Öl-Zentral-Heizung auf Fernwärme als

    Voraussetzung hierfür ist, dass die Neuerung die technisch bessere oder wirtschaftlich sinnvollere Lösung gegenüber derjenigen darstellt, die sich auf die Wiederherstellung des mangelfreien Zustandes beschränkt (vgl. OLG Hamburg, ZMR 2005, 803 ff.; BayObLG FGPrax 2005, 108; OLG Hamm ZMR 2007, 131).
  • LG Koblenz, 26.05.2009 - 2 S 52/08

    Modernisierende Instandsetzung

    Vielmehr kann eine Instandsetzung über die bloße Reproduktion hinausgehen, wenn sie eine aktuelle, technisch bessere und wirtschaftlich sinnvollere Lösung gegenüber derjenigen ist, die sich auf die Wiederherstellung des mangelfreien Zustandes beschränkt (vgl. BayObLG FGPrax 2005, 108; NZM 1998, 338; OLG Düsseldorf ZWE 2001, 37 (38), OLG Hamm ZMR 2007, 131).

    Es handelt sich damit nicht in Bezug auf eine ansonsten anstehende Heizungssanierung um eine technische Verbesserung, sondern um eine Neuerung im Sinn einer erstmaligen Anschaffung (vgl. BayObLG ZWE 2005, 346 zum vergleichbaren Problemkreis des Einbaus einer Solaranlage).

  • LG Saarbrücken, 28.03.2013 - 5 S 182/12

    Wohnungseigentum: Mehrheitsbeschluss über eine den Gebäudegebrauchswert

    Diese Bewertung hängt von einer anzustellenden Kosten-Nutzen-Analyse ab, die den Wohnungseigentümerbeschluss nur dann rechtfertigen würde, wenn sich die Mehraufwendungen innerhalb eines angemessenen Zeitraumes - grundsätzlich innerhalb von 10 Jahren - amortisieren würden (vgl. BGH, aaO, juris Rnr. 10; BayObLG, FGPrax 2005, 108 ff; KG FGPrax 1996, 95; Bärmann/Merle, § 21 Rnr. 102).
  • AG Konstanz, 31.01.2013 - 12 C 620/12

    Kosten-Nutzen-Analyse fehlt: WEG-Beschluss anfechtbar!

    Solange dies jedoch nicht der Fall ist, so erfordert die Einholung einer Kosten-Nutzen-Analyse insbesondere die Prüfung, ob eine Amortisierung (sei es durch Energieersparnis oder entsprechende Mieterhöhungen) wohl in einem Zeitraum von zehn Jahren eintreten wird (siehe OLG Hamm, WuM 2009, 252 am Ende, KG FGPrax 1996, 95, BayObLG FGPrax 2005, 108, OLG Köln, WuM 2007, 86).
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