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   OLG Frankfurt, 07.03.2005 - 20 W 538/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3849
OLG Frankfurt, 07.03.2005 - 20 W 538/04 (https://dejure.org/2005,3849)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.03.2005 - 20 W 538/04 (https://dejure.org/2005,3849)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. März 2005 - 20 W 538/04 (https://dejure.org/2005,3849)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 34 FGG, § 69g Abs 1 S 1 FGG, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG
    Akteneinsichtsrecht beschwerdeberechtigter Angehöriger nach Ablehnung der Einrichtung einer Betreuung

  • Wolters Kluwer

    (Akteneinsichtsrecht beschwerdeberechtigter Angehöriger nach Ablehnung der Einrichtung einer Betreuung)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Akteneinsicht für Angehörige

  • Judicialis

    FGG § 34; ; FGG § 69 g I 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Akteneinsichtsrecht beschwerdeberechtigter Angehöriger bei Ablehnung der Einrichtung einer Betreuung mangels Erforderlichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betreuung abgelehnt - Akteneinsichtsrecht?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einrichtung einer Betreuung; Akteneinsicht gegen den ausdrücklichen Willen des Betroffenen; Vorliegen eines berechtigten Interesses an der Akteneinsicht; Informationelles Selbstbestimmungsrecht und Schutz vor Preisgabe und Verwendung der persönlichen Daten des zu ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2005, 154
  • FamRZ 2005, 1278 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 04.06.2004 - 3Z BR 97/04

    Akteneinsichtsrecht des Kindes eines Betreuten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2005 - 20 W 538/04
    Das Landgericht hat unter Hinweis auf eine Entscheidung des BayObLG (FamRZ 2005, 237), ausgeführt, die Betreuungsakte bestehe lediglich aus dem üblichen Inhalt, ohne dass gravierende Besonderheiten zu sehen seien, die etwa in außergewöhnlich belastenden intimen ärztlichen Befunden oder in schwerwiegenden oder geheim zu haltenden vermögensrechtlichen Angelegenheiten bestehen könnten und deshalb sei hier wie in aller Regel trotz des entgegenstehenden Willens der Betroffenen dem Verfahrensgrundrecht des Art. 103 Abs. 1 GG der Vorrang einzuräumen.
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2005 - 20 W 538/04
    Bei dieser Abwägung hat das Landgericht das ebenfalls verfassungsrechtlich durch Art. 2 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG geschützte Recht der Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. hierzu BVerfGE 65, 1/43) zwar allgemein erwähnt und berücksichtigt, ihm jedoch nicht die nach den Umständen des hier gegebenen Einzelfalles gebotene Gewichtung beigemessen.
  • OLG Frankfurt, 28.10.2009 - 20 W 151/09

    Ende des Amts des Verfahrenspflegers

    Der unbestimmte Rechtsbegriff des "berechtigten Interesses" ist vom Landgericht rechtsfehlerfrei und in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung interpretiert und angewendet worden (vgl. hierzu BayObLG BtPrax 1998, 78; OLG Köln NJW-RR 1998, 438; OLG München, Beschluss vom 27.07.2007 - 33 Wx 34/07 - zitiert nach juris; OLG Frankfurt, FGPrax 2005, 154).
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