Rechtsprechung
   OLG München, 03.08.2005 - 34 Wx 79/05   

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https://dejure.org/2005,8817
OLG München, 03.08.2005 - 34 Wx 79/05 (https://dejure.org/2005,8817)
OLG München, Entscheidung vom 03.08.2005 - 34 Wx 79/05 (https://dejure.org/2005,8817)
OLG München, Entscheidung vom 03. August 2005 - 34 Wx 79/05 (https://dejure.org/2005,8817)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Freiheitsentziehung nach Erledigung der Hauptsache - Begrenzung der Haftzeit in Abschiebverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2005, 276
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BVerfG, 16.05.2007 - 2 BvR 2106/05

    Abschiebungshaft zum Zwecke der Sicherung der Abschiebung (keine Fortdauer der

    Das Oberlandesgericht erkennt zwar, dass Abschiebungshaft ausweislich des klaren Wortlauts des § 62 AufenthG und nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur einzig der Sicherung der Abschiebung dient (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juni 1986 - V ZB 9/86 -, NJW 1986, S. 3024 f.; OLG München, Beschluss vom 3. August 2005 - 34 Wx 79/05 -, a.a.O.; Hailbronner, Ausländerrecht, April 2006, § 62 AufenthG, Rn. 1; Beichel-Benedetti/Gutmann, NJW 2004, S. 3015 ; Piorreck, in: Barwig u.a. (Hrsg.), Neue Regierung - neue Ausländerpolitik?, Baden-Baden 1999, S. 465), es hält sich jedoch für berechtigt, die Vorschrift entsprechend anzuwenden.
  • BGH, 20.01.2011 - V ZB 116/10

    Vorläufige Freiheitsentziehung: Zulässigkeit der isolierten Feststellung der

    Dieses rechtliche Interesse erlaubt jedoch nicht die Stellung eines Feststellungsantrages losgelöst von dem jeweils bestehenden Rechtsschutzsystem, sofern es dem Betroffenen zumutbar und möglich war, eine von der Verfahrensordnung bereitgestellte Rechtsschutzmöglichkeit zu ergreifen (KG, NVwZ-RR 2009, 222, 223; OLG München, FGPrax 2005, 276, 277; vgl. auch BayObLG, Beschluss vom 4. Juni 2003 - 3 Z BR 81/03, juris Rn. 18; Keidel/Budde, FamFG, 16. Aufl., § 62 Rn. 4; Schulte-Bunert/Weinreich/Unger, FamFG, 2. Aufl., § 62 Rn. 3).

    Von Verfassungs wegen ist es nicht geboten, einem Betroffenen, der es unterlassen hat, um Rechtsschutz in einem bereits anhängigen Verfahren nachzusuchen, eine weitere - hier unbefristete - Rechtsschutzmöglichkeit zu eröffnen (vgl. KG, NVwZ-RR 2009, 222, 223; OLG München, FGPrax 2005, 276, 277).

  • BGH, 28.04.2011 - V ZB 292/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der zulassungsfreien

    Diese Berücksichtigung von Einwänden gegen die Haftanordnung bei der Prüfung der Haftaufhebung führt aber nicht dazu, dass die formelle Rechtskraft unterlaufen werden darf (OLG München, FGPrax 2005, 276, 277; Keidel/Budde, FamFG 16. Aufl., § 62 Rn. 5; offengelassen von KG, NVwZ-RR 2009, 222, 223).
  • BGH, 26.05.2011 - V ZB 318/10

    Erstreckung der Bindungswirkung einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs auf

    Etwas anderes gilt für dieses Verfahren nur dann, wenn die Entscheidung über den Feststellungsantrag die formelle Rechtskraft der Haftanordnung durchbräche (Senat, Beschluss vom 28. April 2011 - V ZB 292/10, Umdruck S. 6; OLG München, FGPrax 2005, 276, 277; Keidel/Budde, FamFG, 16. Aufl., § 62 Rn. 5; offengelassen von KG, NVwZ-RR 2009, 222, 223 = InfAuslR 2009, 80, 81).
  • OLG München, 19.09.2006 - 34 Wx 80/06

    Unzuständigkeit des Amtsgerichts für Entscheidung über Fortdauer der

    Die Befugnis des Gerichts, die Rechtswidrigkeit einer Haftanordnung festzustellen, ist im äußersten Fall begrenzt auf denjenigen Zeitraum, der von der zulässig angefochtenen Haftanordnung umfasst wird (Beschluss vom 3.8.2005, 34 Wx 079/05 = OLG-Report 2005, 772).
  • BGH, 19.05.2011 - V ZB 247/10

    Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot bei Freiheitsentziehungen kann bei

    Zum einen sind die Ausländerbehörden gehalten, Haftsachen jedenfalls in den verbleibenden Werktagen zügig zu bearbeiten (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20. April 2009 - 11 Wx 38/09, juris Rn. 14; OLG München, FGPrax 2005, 276, 278).
  • OLG Zweibrücken, 03.07.2006 - 3 W 109/06

    Abschiebungshaft: Rechtswidrigkeit der Verlängerung wegen Verletzung des

    Einer Ausweitung des Verfahrensgegenstandes der weiteren Beschwerde auf den Zeitraum der Abschiebungshaft davor steht die formelle Rechtskraft des die Freiheitsentziehung anordnenden Beschlusses des Amtsgerichts Mönchengladbach vom 27. Oktober 2005 entgegen (vgl. OLG München FGPrax 2005, 276, 277).

    bb) Ist Abschiebungshaft bereits angeordnet und stellt die Ausländerbehörde einen Verlängerungsantrag, hat das Gericht auch zu überprüfen, ob die Behörde dem unmittelbar aus Art. 2 Abs. 2 GG und Art. 5 EMRK abzuleitenden Gebot, Freiheitsentziehungssachen vorrangig und beschleunigt zu bearbeiten, d. h. die Abschiebung ohne unnötige Verzögerung vorzubereiten und durchzuführen, ausreichend Rechnung getragen hat und weshalb sie mit der ihr in der vorherigen Anordnung zur Verfügung gestellten Zeit nicht ausgekommen ist (vgl. OLG München FGPrax 2005, 276, 277).

  • KG, 29.08.2008 - 1 W 251/08

    Abschiebehaft: Zulässigkeit der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer

    Auch wenn bei Verhängung von Abschiebungshaft ein Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haft grundsätzlich zu bejahen ist, erlaubt dies keinen Feststellungsantrag losgelöst vom bestehenden Rechtsschutzsystem (OLG München, OLGR München 2005, 772 -774).

    Ob das Gericht darüber hinaus aber befugt ist, im Rahmen eines Aufhebungsantrags gemäß § 10 Abs. 2 FreihEntzG, den ergangenen Haftbeschluss und die vollzogene Abschiebungshaft für von Anfang an rechtswidrig zu erklären - so aber OLG Düsseldorf (Beschluss vom 24.7.2002, bei Melchior, Abschiebungshaft, Anhang; kritisch hierzu OLG München, OLGR München 2005, 772 -774), erscheint angesichts der eingetretenen Rechtskraft des Beschlusses zweifelhaft.

  • OLG Köln, 25.09.2012 - 2 Wx 184/12

    Anforderungen an den Nachweis der Vertretungsverhältnisse einer englischen

    Gegen einen solchen Hinweis findet keine Beschwerde statt (OLG Hamm, Beschl. v. 21.7. 2006 - 15 W 27/06 - FGPrax 2005, 276).
  • OLG München, 30.09.2005 - 34 Wx 78/05

    Berücksichtigung neuer Tatsachen nach Erlass der Beschwerdeentscheidung im

    In Fällen tief greifender Grundrechtseingriffe besteht das Rechtsschutzinteresse trotz Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzziels fort (BVerfGE 104, 220/238 und Rechtsprechung des Senats, z.B. Beschluss vom 3.8.2005, 34 Wx 79/05).
  • OLG München, 08.10.2009 - 34 Wx 64/09

    Abschiebungshaft: Scheitern einer Luftabschiebung nach Terminsverlegung vor

  • OLG Karlsruhe, 14.06.2007 - 11 Wx 77/07

    D (A), Abschiebungshaft, Haftdauer, Verhältnismäßigkeit, Beschleunigungsgebot,

  • OLG Dresden, 03.03.2008 - 3 W 19/08

    D (A), Abschiebungshaft, Sicherungshaft, Beschleunigungsgebot,

  • OLG Dresden, 13.12.2007 - 3 W 1316/07

    Abschiebungshaft, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Sachaufklärungspflicht,

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